Guten Morgen Horst,
du schreibst einmal "Wert des Kfz 300,- €" und ein andermal "Restwert 300,- €".
Der Gutachter der Versicherung muss dir den Wiederbeschaffungswert für dein Fahrzeug ermitteln, und das tut er im besten Falle nicht nur durch einen Blick in die DAT oder Schwacke-Liste, sondern durch Recherche in deinem regionalen Markt.
Ein Problem mit Gutachtern der Versicherer das wir immer wieder mitbekommen ist, dass diese Festangestellten zu Gunsten ihres Arbeitgebers kalkulieren und Fahrzeuge schnell und gerne "tot rechnen".
Das bedeutet, dass sie den Schaden im Rahmen ihrer Möglichkeiten möglichst hoch rechnen und den Wiederbeschaffungswert so niedrig wie möglich ansetzen. Dadurch kommt die Versicherung zu einem Wirtschaftlichen Totalschaden.
https://youtube.com/watch?v=eKe2edCoPCk
In diesem Fall muss bzw. darf der Gutachter auch noch
Restwertangebote
einholen (wie viel zahlt ein Schrotthändler noch für dein Fahrzeug) und darf diesen Wert auch noch von dem sowieso niedrigen Wiederbeschaffungswert abziehen.
Beispiel
Reperaturkosten: 1.000,- €
Wiederbeschaffungswert: 300,- €
Höchstes Restwertangebot: 75,- €
dann bekommst du von der Versicherung ganze: 225,- €
Deswegen ist unser Tipp immer sich gleich an einen unabhängigen Sachverständigen zu wenden und auch möglichst früh einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit einzuschalten. Bezahlt ja beides die gegnerische Versicherung (Siehe "Recht auf Waffengleichheit").
Viel Erfolg bei einer gerechten Regulierung deines Schadens.