Hallo, eine Scheidsstelle gibt es meines Wissens nicht.

Man sollte darauf achten, das der einen vertretende Anwalt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.

Ihr Problem wird aus ihrer kurzen Beschreibung leider nicht ganz deutlich.

Sie haben mit ihrem Fahrzeug ein Anderes, vielleicht beim Ein- oder Ausparken "berührt" und bestreiten das ein Schaden entstanden ist?

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Ansprüche des Geschädigten verjähren nach drei Jahren. Sie sind also noch beide in der Zeit. Das dürfte Ihnen ihr Verkehrsrechtsanwalt bestätigen.

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Wir hatten als Sachverständigenbüro letztes Wochenende drei Anrufe zu genau dem gleichen Thema. Unser Anwalt verzweifelt, weil die Versicherungen, wie wattdennnu2 schon geschrieben hat, mit genau dem Begriff "Gefährdungshaftung" kommen und alle Verantwortung ablehnen.

Es ist wirklich die Frage ob man nicht versuchen sollte das Problem (Verkehrs-)politisch anzugehen und auf eine Sonderreglung bei kleinen, massenhaft vorkommenden, leicht umkippbaren Gefährten hinzuwirken.

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Das ist ja ärgerlich für Dich. Bezahlen musst aber wohl oder übel Du.

Wir, also unser Sachverständigenbüro, kommen unseren Kunden in solchen Fällen im Preis entgegen und bieten auch eine Ratenzahlung an.

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In der Regel ist das Gutachten eins Sachverständigen/Gutachters teurer als ein Kostenvoranschlag

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Ja schon und recht dystopisch.

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Ich mochte AKIRA sehr gern.

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  • Liebe ist ewig. Nur Partner ändern sich.
  • Solange Menschen lieben, vergeben sie
  • Das Feuer der Liebe brennt heller, wenn Geld hineingeworfen wird.
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Hallo, https://www.greatcontent.com/de/ sucht wohl immer Autoren die gerne schreiben. Ich weiß allerdings nicht wie sie bezahlen.

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Wir haben auch immer mal wieder mit Kunden zu tun, zum Glück nicht zu oft, vielleicht alle 300 - 400 Gutachten, bei denen der Kunde der Meinung ist wir hätten zu seinen Ungunsten, sprich zu wenig kalkuliert.

Meine Mitarbeiter sind geschult, sowas schon bei der Gutachtenaufnahme zu erkennen und den Auftrag dann abzulehnen. So sparen sich beide Seiten eine Menge Ärger.

Wie meine "Vorredner" schon schrieben, wer ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gibt, muss es auch bezahlen.

Wir erleben viel häufiger, dass Kunden überrascht sind, wie Hoch der von uns kalkulierte Schaden ausfällt. Das freut uns natürlich immer besonders.

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Guten Morgen Horst,
du schreibst einmal "Wert des Kfz 300,- €" und ein andermal "Restwert 300,- €".
Der Gutachter der Versicherung muss dir den Wiederbeschaffungswert für dein Fahrzeug ermitteln, und das tut er im besten Falle nicht nur durch einen Blick in die DAT oder Schwacke-Liste, sondern durch Recherche in deinem regionalen Markt.

Ein Problem mit Gutachtern der Versicherer das wir immer wieder mitbekommen ist, dass diese Festangestellten zu Gunsten ihres Arbeitgebers kalkulieren und Fahrzeuge schnell und gerne "tot rechnen".

Das bedeutet, dass sie den Schaden im Rahmen ihrer Möglichkeiten möglichst hoch rechnen und den Wiederbeschaffungswert so niedrig wie möglich ansetzen. Dadurch kommt die Versicherung zu einem Wirtschaftlichen Totalschaden.

https://youtube.com/watch?v=eKe2edCoPCk

In diesem Fall muss bzw. darf der Gutachter auch noch

Restwertangebote

einholen (wie viel zahlt ein Schrotthändler noch für dein Fahrzeug) und darf diesen Wert auch noch von dem sowieso niedrigen Wiederbeschaffungswert abziehen.

Beispiel

Reperaturkosten: 1.000,- €

Wiederbeschaffungswert: 300,- €

Höchstes Restwertangebot: 75,- €

dann bekommst du von der Versicherung ganze: 225,- €

Deswegen ist unser Tipp immer sich gleich an einen unabhängigen Sachverständigen zu wenden und auch möglichst früh einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit einzuschalten. Bezahlt ja beides die gegnerische Versicherung (Siehe "Recht auf Waffengleichheit").

Viel Erfolg bei einer gerechten Regulierung deines Schadens.

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Ergänzende Informationen zum Unterschied von Kostenvoranschlag und Gutachten

Hallo, die Frage wurde ja schon hinreichend und richtig beantwortet. Ergänzend sei hier ein Ratgeberartikel genannt, der die Unterschiede, sowie Vor und Nachteile von Kostenvoranschlägen und Gutachten erläutert.

http://ihr-gutachten.com/kostenvoranschlag-oder-kfz-gutachten/

Zunächst einige grundsätzliche Fakten: Der Kostenvoranschlag ist sozusagen die „kleine Variante“ des KFZ-Gutachtens. Er ist deutlich günstiger und schneller anzufertigen, besitzt aber nicht ansatzweise die Präzision eines echten Schadensgutachtens. Somit bringt er für den Fahrzeughalter den Nachteil mit, die Schadenhöhe allenfalls grob eingrenzen, aber nicht detailliert benennen zu können.

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Selbst Stiftung Warentest erklärt, das versicherungsbestellte Gutachter Schäden kleinrechnen. http://www.test.de/Kfz-Versicherung-Versicherer-tricksen-beim-Schadenersatz-1801872-2801872/

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Hallo, wie lange er sich Zeit lassen darf ist natürlich wenn nicht vertraglich vereinbart nicht zu beantworten, aber ein Gutachten sollte innerhalb von 24 Stunden sowohl bei der gegnerischen Versicherung, als auch in Kopie bei Ihnen sein.

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Ich als Jungspund habe Jeans gern am Nollendorfplatz bei Maaßen Zehn gekauft.

http://maps.google.de/maps?q=motzstrasse+berlin&oe=utf-8&client=firefox-a&ie=UTF8&hq=&hnear=Motzstra%C3%9Fe,+Berlin&gl=de&ll=52.49791,13.354311&spn=0.010346,0.042272&z=15&layer=c&cbll=52.497835,13.354351&panoid=he7rIVQVJQyo-s6Kfucdzg&cbp=12,262.87,,0,5.2

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Hallo, ein Anfang wär es wenn du auch in solchen Posts wie hier die URL deiner Radioseite angibst ;) so z.B. http://www.ronfm.de/ Also ich werd mal bei euch reinhören... bis dann

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