Es kommt auf die Vertragsvereinbarung an.. Wenn du wusstest, bzw. der Vermieter dir schon gesagt hat, dass so etwas ab und zu vorkommen kann, dann sieht es schlecht für dich aus.

Wenn nicht dann:

https://www.juraforum.de/lexikon/laermbelaestigung

Dort steht alles drin :)

Sieht gut für dich aus, so wie ich es gelesen habe. :) Zum Anwalt gehen und mit ihm dann einfach alles besprechen, da du vor allem als Laie nicht weißt, wie man da vor zu gehen hat!

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Hier kann man sagen, dass du eine Bedingung gesetzt hast, bevor der Vertrag überhaupt zustande kommt. Dies ist in §158 BGB geregelt. Eigentlich ist sozusagen kein Vertrag zustande gekommen, da du das Angebot erst annimmst, wenn die Bedingung, die du aufgestellt hast, zunächst erfüllt wird. Dies geschah allerdings nicht.

Außerdem kann man von einer argilisten Täuschung reden ( §123 BGB), womit du auch raus kommen würdest.

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Ne, man verstößt nur gegen die Schulvorschriften des Bundeslandes. Empfehle dir mal die Paragraphen im Netz anzugucken, einfach zu finden. Man wird echt erstaunt sein, was für Pflichten Schüler haben.

Dazu zählen: Hausaufgaben machen, im Unterricht mitmachen, den Unterricht vorbereiten u.v.m

Also kriminell oder einen Betrüger wird man dich nicht nennen, eher faul.

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Sehr schwierige Frage. Die Gemeinde beruft sich bestimmt auf einen Paragraphen, jedoch könnte dabei die Gemeinde Fehler gemacht haben.

So eine Straße zu bauen kann sehr teuer sein, würde mir auf jeden Fall einen Anwalt zulegen. Momentan gibt es ähnliche Fälle, welche jedoch sehr umstritten sind.

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Gute Frage. Also die Stadt beruft sich hier auf jeden Fall auf einen Paragraphen, sonst dürften die ja überhaupt nicht handeln. Eigentlich müsste im Schreiben doch der Paragraph genannt sein, oder nicht?

Da kann man gucken, ob die Stadt eventuelle Ermessensfehler o.ä gemacht hat.

Ohne einen Paragraphen kann man dir nicht helfen

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Pro: Rechtssicherheit. ( Aber nur zum Teil s.u)

Contra: Großer Aufwand ; Gefühl der Überwachung 24/7, gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art.2 Absatz 1 in Verbindung mit Art 1 Absatz 1 im Geundgesetzbuch.

Der Staat braucht dementsprechend einen sehr sehr sehr starken Grund der die Allgemeinheit bzw den Staatswohl und vor allen Bürgerwohl steiger, somit hohe Anforderungen an die Rechtfertigung.

- Deprivatisierung.

- Auch wenn es Kameras gibt, wird es Kriminalität immer noch geben, man versucht dann einfach die Kamera auszuschalten/deinstallieren vor der Begehung der Tat.

- Kamera ist nur eine PSYCHISCHE Schutzvorrichtung, die nur den Zweck hat die Identitäten und die gestohlene Ware ( z.b Diebstahl) schneller ausfindig zu machen.

-> Somit keine PHYSISCHE Schutzeinrichtung

- Wie schon oben geschrieben, werden dann einfach Diebe sich was ausdenken die Kameras zu ,,überlisten"

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Kannst du machen, dafür MUSST du aber ganz klar ausdrucken, worum es geht. Du kannst da nichts vertuschen, sonst ist der Vertrag so oder so ungültig. Demnach schreibst du, dass es hauptsächlich darum geht, dass niemand deine Ideen klaut.

Um das nicht so geizig rüberzubringen, sagst du auch, dass dies für jeden der anderen auch gilt. Somit herrscht auch Gleichberechtigung und jeder hat seine Rechte, die sogar durch den Vertrag geschützt sind. Danach sollte jeder ein Interesse dann haben, um spätere Diskussionen zu vermeiden.

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Soweit ich weiß, kriegt man nur ab einer bestimmten Kilometeranzahl ein günstigeres Angebot für ein Ticket. Aber ein kostenloses Ticket, welches von der zuständigen Behörde der Stadt finanziert werden soll, habe ich noch nie gehört.

Dein Arbeitskollege hat sich mit hoher Wahrscheinlichkeit geirrt.

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Also widerrufen ist immer eine Möglichkeiten.

Aber hier ist grundsätzlich kein Vertrag zustande gekommen, da ihr euch auf eine Preishöhe von 2.20 Euro geeinigt habt.

Eine Einigung von deiner Seite bezüglich den 90 Euro liegt ja hier ,nach deiner Schilderung, nicht vor.

Demnach ist einfach kein Vertrag bezüglich den 90 Euros entstanden.

Er hätte sich ganz klar äußer müssen, dass du 90 Euro am Ende bezahlen musst, was hier nicht geschah.

Versuch einfach erstmal, wie schon die Anderen sagten, den ,, Vertrag (obwohl keiner in Höhe von 90 Euro enstanden ist) " zu widerrufen.

Falls das nichts bringt, einfach dort anrufen und das Problem klären :) Evtl. zum Anwalt, falls die immer noch nichts machen ^^

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So was ist im Gesetz, soweit ich weiß, nicht geregelt. Im Gesetz steht lediglich, dass man die elterliche Fürsorge hat ( §1626 BGB ) und man gesetzlicher Vertreter für das Kind ist §1629 BGB.

Daraus könnte man schließen, dass man eine Familie ist... aber explizit steht dies nicht im Gesetz.

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Der Vorredner hat schon alles gesagt. Du zeigst dem Prüfer nur, dass du das Abstraktionsprinzip verstanden hast, indem du dagegen nicht verstößt. Also Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft ganz klar getrennt und abstrakt betrachten. Wenn man diesen Grundsatz nicht beachtet, dann kommt man zu 99,9% zu den falschen Ergebnissen.

Vor allem beim Herausgabeanspruch nach §985 I kann man ganz gut das Abstraktionsprinzip überprüfen.

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Deutschland ist wenn es um den Export von Waffen geht, ganz oben locker auf der TOP 3 

Tja was soll ich dazu sagen?

Man möchte Frieden stiften, jedoch exportiert man Waffen, womit Menschen getötet werden.

Bisschen Heuchlerisch. 

Selbstverständlich nicht nur Deutschland.

Russland und USA sind Mitglieder der UN

Und was die sich da in Syrien leisten ist ebenfalls nicht mehr normal.

Fazit: Geld regiert die Welt, Menschen sind nichts Wert

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Ganz einfach.

Die Christen glauben, dass Jesus der Sohn Gottes ist, manche glauben sogar das er Gott selbst ist. 

Die Christen feiern somit die Geburt SOHN GOTTES oder von Gott selbst...

Wir Muslime glauben aber nicht, dass Jesus a.s ( Isa im Islam genannt) Sohn Gottes ist oder Gott selbst ist.

Wir glauben, dass Isa a.s ein Prophet ist, genau wie Moses ( Musa) und Abraham usw....

Wenn wir jetzt Weihnachten feiern würden, würden wir somit bezeugen, dass Jesus Sohn Gottes ist...

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Er wurde indirekt in der Bibel von Jesus ( Isa a.s) angekündigt.

Jesus a.s sagte, dass ein Mann kommen wird, der genau das gleiche wie ich lehre und er wird über mich sprechen. Des Weiteren wird er nur gutes über mich berichten.

Mohammed s.a.w.s  ist derjenige.

Jesus a.s und Mohammed s.a.w.s gaben die Botschaft weiter, dass es nur einen einzigen Gott gibt. Mohammed s.a.w.s hat von Jesus a.s gesprochen und nannte ihn Bruder.

Jesus hat niemals gesagt, dass er Sohn Gottes oder selbst Gott ist. Diese Worte kamen nie aus seinem Mund.

Diese Worte wurden von Matthäus, Lukas, Markus und Johannes einfach so hingeschrieben, obwohl diese Menschen Jesus noch nie gesehen haben und 20 Jahre nach Jesus a.s Tod geboren sind.

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Als Mädchen auf jeden Fall nicht dort hin, da viele Männer dort einfach so Frauen betatschen bzw. anfassen.

Ansonsten kannst du da hin gehen. Nur pass wegen der Abmeldefrist auf, wenn du mal keine Lust hast, muss du ab einer bestimmten Zeit ( oft 3 Monate vor Vertragsablauf) kündigen, ansonsten wird dein Vertrag einfach so verlängert.

Außerdem kann man Abends ohne Mitgliedskarte o.ä rein, da oft ab 1-2 Uhr morgens keine Aufsicht dort ist..

(Fallbeispiel:Köln)

Muss nicht überall so sein!!!


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Anscheinend fühlst du dich nicht wohl.

Also solltest du abnehmen, auch wenn es schwer ist. Solange du dich verändern möchtest und du es für dich machst, ist es nicht schwer

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Ja

Bitte Allah s.w.t um Verzeihung. Bitte ihn s.w.t !!!!!

Allah s.w.t sagt im Quran, dass er jede Sünde verzeiht, außer Shirk.

Zeig allah s.w.t deine Reue akhi!

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Ich glaube ihr versteht es falsch.

Keiner hat hier die Aktion von Charlie Hebdo gefeiert bzw. unterstützt.

Das Problem ist, dass man nicht weiß wo die Meinungsfreiheit die GRENZEN überschreitet.

Wieso passiert so etwas nicht bei den Christen? Ganz einfach, kann dir gerne ein Beispiel geben.

Man wollte eine Serie im Fernsehn ausstrahlen, jedoch hat diese Serie leicht das Christentum beleidigt , als auch hinterfragt.

Was hat der Staat gemacht?

Selbstverständlich es nicht zu gelassen, dass diese Serie ausgestrahlt wird.

Doch bei den Muslimen?

Scheiß drauf, schön provozieren, dort und das malen, das ist Meinungsfreiheit.

Wo sagt die Meinungsfreiheit, dass man 1,6 Milliarden Menschen beleidigen darf?

Ist das Meinungsfreiheit?

Oder versteckt ihr euch unter dem Mantel der Meinungsfreiheit?

Die Menschen wissen nur zu gut, dass wir den Propheten Mohammed s.a.w.s lieben.

Ihr müsst es nicht akzeptieren, jedoch wisst ihr es, doch trotzdem provoziert und beleidigt ihr.

Ich will zu gerne sehen, wenn Beispielsweise eure Mutter, die verstorben ist und ihr sie über alles geliebt habt und dort Menschen sind, die sie so zeichnen, dass mit einem Esel Geschlechtsverkehr hat.

Jetzt kommen diese Menschen die sagen: Wäre mir egal.. 

Ich bitte dich...

Wer das noch als Meinungsfreiheit einstufen kann, dann tut es mir echt Leid, wie tief das Niveau heutzutage gesunken ist...

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