"fare eco alle campagne" würde ich mit "durchs Land/durch die Landschaft hallen" übersetzen.

Die Abkürzung fanno zu fan ist scheinbar häufig in alten poetischen Werken zu finden. Stoße als Anfänger derzeit auch öfter darüber.

Gibt es auch für han(no), stan(no), etc...

Bei manchen Wörtern ist diese Abkürzung sogar noch heute verbreitet, zb:

bello - schön

bel tempo - schönes Wetter

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https://www.youtube.com/watch?v=j_Unq37Zmho&feature=youtu.be
Italiano Facile :-) Für's Hören...

Für die Grammatik sehr hilfreich auch diese Seite: https://www.italienisch-lehrbuch.de/

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Für die 11 noch ein Vorschlag ;-)

sqrt(11/11/.11(periode))!



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In diesem Fall geht Beides, lediglich der Kontext entscheidet. Der Grund ist die Doppeldeutigkeit des Wortes "Welt".

Die Frage, die du dir hierzu stellen musst, ist: Berichtet derjenige, dass er sich in die Erde verliebt hat (weil er ein Außerirdischer ist) oder in eine Fantasiewelt (weil er gerne träumt)?

Wenn die "Welt" als sich bewegender Erdkörper z.B. gemeint ist, dann definitiv "auf".

Wenn die "Welt" als Lebensraum/Umgebung gemeint ist (z.B. Traumwelt, reale Welt), dann "in". Dann müsste es aber korrekter Weise heißen: "[...], in die Menschen, wie du, geboren wurden."

P.S.: Die dritte Bedeutung für "Welt" als Zeitung, passt hier nicht so wirklich ;-)

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Bei so manchen Antworten hier, stellt man fest, dass die Mauer in vielen Köpfen nie verschwunden ist. Selbst bei Leuten, die zur Zeit des Mauerfalls noch einen Schnuller im Mund hatten... Traurig

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Hier kommt die Komplexität zu tragen, wie tief du es begründen sollst.

1.) Summen, Produkte und Quotienten von differenzierbaren Funktionen sind differenzierbar.

Also müssen wir die Einzelfunktionen arctan(x) und arctan(1/x) anschauen.

Beide sind über die gesamten reellen Zahlen definiert und besitzen dort keine Unstetigkeitsstellen (sprich: Linker und rechter Grenzwert ist unterschiedlich).

Demnach ist die f(x) differenzierbar.

2.) Die Komplexere Variante führt dich leider zu den Definitionen https://de.wikipedia.org/wiki/Differenzierbarkeit#Reellwertige_Funktionen_einer_reellen_Ver%C3%A4nderlichen - hier wird es sehr komplex, die Differenzierbarkeit zu beweisen.

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Lies mal „Das Parfüm“ von Süskind.
Hier wird der Gedanke ins Absurde gesponnen, was bei einfachen Lebewesen funktioniert. Lebensmittelmotten und Borkenkäfer können mit solchen Duftstoffen derart manipuliert werden, dass sie dadurch sogar „in die Falle gehen“ - aber nur die männlichen.

Grob gesagt: Ja, diese Duftstoffe existieren, haben aber beim Menschen bei Weitem nicht eine derart starke Reaktion, da unser Gehirn eben nicht nur auf Duftstoffe reagiert, sondern noch auf viele andere Reize. Sofortige Lust auf Sex aufgrund von Duftstoffen schließe ich dadurch beim Menschen aus.

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In dem verlinkten Artikel kann man das nicht in Metern ausdrücken, da ein konkrete Bildschirmdiagonale fehlt.

"Das H" ist die Höhe deines gezeigten Bildes in Metern. https://de.wikipedia.org/wiki/Bildschirmdiagonale#Seitenl%C3%A4ngen_und_Fl%C3%A4che

Beispiel: Der Fernseher hat gem. Artikel ein Verhältnis 5:3 und eine angenommenne Diagonale von 50 Zoll.

Also ist H = 3/Wurzel(25+9) * 50 Zoll = 25,72 Zoll = 0,65m

Die optimale viewing distance ist dann d = 3,3 * H = 2,145m

Aber bei dem Verhältnis 5/3 kannst du das alles vorher natürlich auch zusammenfassen, dann kommst du auf so einen Näherungsausdruck 3/Wurzel(25+9) * 0,0254 (wegen Umrechung Zoll in Metern) =

H (in Meter) = 0,013068 * Diagonale (in Zoll)

bzw D (in Meter) = 0,043125 * Diagonale (in Zoll).

Die letzten beiden Gleichungen gelten wie gesagt nur für das Verhältnis 5:3.

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Stand 2017: https://www.impressum-generator.de/2017/07/pflichtangaben-impressum/#pflichtangaben

Hinsichtlich der Anschrift reicht die Angabe eines Postfaches nicht aus. Vielmehr muss es sich um die ladungsfähige Adresse des Anbieters handeln. 

Aber auch: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. 
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Ja, es gibt kein Gesetz, dass dir das verbietet, da eine normale Schule (Realschule, Gymnasium, etc.) ein öffentlicher Gebäude ist.

Was aber sein kann, dass die Hausordnung/Schulordnung der Schule dies verbietet. Dann müssten allerdings Schilder an den Eingängen stehen.

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