Es besteht die Pflicht für Wohnungen, egal ob sich die Wohnung im Eigenheim oder Mehrfamilienhaus befindet. Somit muss Vater Laramaus nachrüsten.

Es wird wahrscheinlich nie von staatlicher Seite kontrolliert. Im Brandfalle kann es durchaus haftungsrechtliche Folgen haben. Somit würde ich in diesem Falle den Gebäudeversicherungsfuzzi schon wegen seiner Falschaussage die rote Karte zeigen, da er offensichtlich gern die Prämien kassiert aber im Schadenfall dann die Regulierung nicht tragen will. Aber auch eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten (Personen- oder Sachschäden) würde wohl nach der "Entdeckungszeit" des Brandes fragen.

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guckstu hier: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/?id=283

P. S. Ich vermeide es grundsätzlich EIN Produkt EINES Herstellers zu empfehlen. Beispiel: Mercedes mag der beste Autohersteller sein, aber ich fahre nach Abwägung des Preises und der Leistung ein Auto mit sieben Jahren Garantie.

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AutoITScripter hat alles beantwortet. Aber warum kenne ich als fast 60-jähriger verschiedene Suchmaschinen und ein Schüler nicht?

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Alu-Folie ist ungeeignet, da sie ein guter Wärmeleiter ist! Nimm eine LED-Lampen-Kette, pro Lampe ein Watt Leistung ist ausreichend. Diese Lampen werden nich zu sehr warm. Dann noch etwas Abstand (vlt. mit einem dünnen Drahtgestell) ca 1cm von Lampe zu Fächer, dann dürfte nichts passieren. Dennoch würde ich das dann testen. Somit immer ausschalten, wenn Du den Raum verässt.

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@ seehausen. In welcher Bauordnung steht das? Es steht in bestimmten Vorschriften für Sonderbauten, vielleicht auch in Arbeitsvorschriften. Zu "stinknormalen" Wohnbauten steht dazu gar nichts! Ansonsten wären Blindschlösser mit Schlüsselknauf draußen schon allgemeiner Standard. Sollte ich da was verpasst haben?

Zur Antwort: Es gibt hierzu wiedermal Regalwände voll von Rechtssprechungen. Die s. g. "konkrete Gefahr" lehnt die Mehrheit der Richterschaft ab. Somit ist dieser Verschluss im Allgemeinen nicht verboten. Es stehe die Konkurrenz Brandschutz vs. Einbruchschutz. Nach Ansicht der richterlichen "Experten" hat der Einbruchschutz gewonnen. Offensichtlich wird in richterliche Haushalte öfter eingebrochen, als das es dort brennt.

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Frage bei der Bundeswehr oder Polizei.

Als Kenner des Vorbeugenden Brandschutzes bin ich überfordert. Da müsste ich selbst recherchieren. Dazu habe ich keine Lust... oder nur gegen Vergütung ;-)

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Nomex hat die einzige produktneutrale Internetseite genannt. Dort kann man auch über http://www.rauchmelder-lebensretter.de/kauftipps.html Kauftipps und Bezugsquellen erfahren. In Elektronik-Großmärkten findet man von Schrott bis Super alles, aber die Beratung ist meist miserabel. das trifft auch für schon hier genannte und gelobte Märkte zu.

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  1. Aus dem Haus AUSZIEHEN! Dann:

  2. Falls Du oder Geschwister, (mit denen Du Dich "verschwören" musst), Kinder habt, würde ich die nicht mehr ins Haus der Großeltern lassen. "Es ist ja viel zu unsicher für meine Kinder in euerm Haus. Verfaulte Elektrik und keine Rauchmelder!" Genauso würde ich sie nicht mehr in meine Wohnung lassen: "Ihr hasst Rauchmelder und ich habe welche." Wenn sie echte Großeltern sind, pflastern sie die Decke mit Rauchmeldern zu, nur um ihre Enkel sehen zu können.

  3. Eine Alternative haben sie allerdings auch noch: Sie enterben Dich und reden kein Wort mehr mit Dir...

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Zuerst mal finde ich es schön, mir vorzustellen wie man eine Feuerwehr installieren könnte ;-)

Ansonsten schließe ich mich "Det1965" an.

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Anwalt nehmen und verklagen!!! Ich hoffe, du hast eine gute Rechtschutzversicherung.

Ich wurde über das Wort "Brandschutz" angesprochen und habe deshalb keine rechtliche Ahnung.

Auf Grund der Tatsachen: "erster Rettungsweg nicht sicher und zweiter Rettungsweg nicht vorhanden", sage ich als Brandschützer: ZIEH AUS und rette Deine Familie! Es ist sogenannte "konkrete Gefahr für Leib und Leben".

Das Bauamt hätte genauso gut sagen können: "Raus hier, Sachen packen, ab ins Hotel, Sie übernachten hier nicht mehr." Aber das sagen die selten (Siehe unten), denn dann müssten sie im Rahmen der Gefahrenabwehr einen gewissen Anteil der Kosten vorschießen und im Pleitefall des Vermieters zahlen. Wenn das Bauamt aber wirklich "Gefahr im Verzug" festgestellt haben sollte, dann dürftet ihr garnicht mehr dort wohnen, denn das ist sowas wie einsturzgefährdet oder unterspühlt oder vom Erdrutsch betroffen oder LKW steckt im Giebel, oder, oder...

Bei "Gefahr im Verzug" hat der Staat unverzüglich für eine anderweitige Unterkunft zu sorgen. Bei vorhandener "konkreter Gefahr" bist du gefordert, für dich und deine Lieben unverzüglich eine andere Unterkunft zu finden.

In beiden Fällen solltest du vom jetzigen Vermieter entsprechenden Schadenersatz verlangen, aber das ist (siehe Satz 2) nicht mein Betätigungsfeld.

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Seehausen hat Recht. Jedoch können Kommunen örtliche Bauvorschriften zu Spielplätzen erlassen. Neben den genannten Unfallverhütungsvorschriften (Splitterschutz, scharfe Kanten...) sind diese zu beachten.

Auch was baugenehmigungsfrei ist, befreit nicht von anderen Vorschriften! "Googeln" bevor man baut (oder hier eine Frage stellt ;-)) ist immer hilfreich. Da ich kein Klettergerüst-/Spielplatzspezialist bin, sondern nur ein kleiner Brandschützer, habe ich gegoogelt (ca. 11.000 Treffer). Nun muss man nur etwas Zeit aufwenden. Dies werde ich für dich selbstverständlich nicht tun!

Als Brandschützer kann ich jedoch mit ganz großer Gewissheit sagen: "Mit Brandschutz hat die ganze Angelegenheit nichts, aber auch wirklich nichts zu tun!"

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Einfach in DIN VDE nachlesen

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Solche Rauchmelder gibt es sehr wohl!!!!

Viele der Rauchmelder dem "Q"-Qualitätssiegel machen eben genau NICHT nachts diesen Lärm.

Bezugsquellen, siehe hier:

http://www.rauchmelder-lebensretter.de/bezugsquellen.html

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