Das ist deshalb schwierig zu beantworten, weil nur Du nachlesen kannst, WAS genau versichert ist. Also nimm Dir die Unterlagen und schau nach. Am besten, was nicht versichert ist. Dann weisst Du gleich Bescheid.
@kopenrat - Es liegt auf der Hand, dass die Dame Provisionen dafür kassiert.
Aber wenn Du die Wohnung unbedingt möchtest, könntest Du ja einen Kompromiss eingehen: Lass Dir ein Angebot von Deinem Versicherer machen und lege es dem Vermieter vor. Er soll dann ein gleiches für Dich bereitstellen. Dann wäre beiden gedient.
Zu empfehlen ist der Versicherungsschutz auf jeden Fall, für Dich noch mehr als für den Vermieter !
@vodkaria - das ist nicht "normal".
Sie sollten Ihren Berater zu einem Termin einladen und ihm die geänderten Verhältnisse genau schildern. Er bekommt Provision dafür, dass er Sie beratet und natürlich müsste die Versicherungssumme den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Dummfang würde ich nicht sofort unterstellen, Sie können ja dafür sorgen, dass es so geschieht wie hier beschrieben.
@Zaubermaus - die Dame sollte erstmal viel freundlicher werden, weil an einem Kredit verdienen Banken viel mehr , als an jedem Sparbüchl. Das würde ich ihr gleich einmal empfehlen. Hat die Dame ihre Forderung begründet ? Wollte sie Sicherheiten für den Kredit ( was im Nachhinein aber völlig abwegig ist ) ? Ansonsten sind die Bankangestellten heutzutage angehalten, je nach Plan eine gewisse Anzahl von Versicherungen, Bausparverträge etc. am Schalter abzuschliessen.
Also fragen Sie einmal nach der Begründung und wenn die Dame keine hat, dann können Sie sie Ihr ja vorschlagen, auch Ihnen ihre persönlichen Versicherungsverträge einmal zu zeigen.
Keilerei ist nämlich auch im Bankwesen verboten !
@iPsychadelic - falls Du eine Privathaftpflichtversicherung hast, sprich mit Deinem Berater.
Eine neue Wohnwand wird Dein Freund ganz sicher nicht bekommen. Er bekäme ja auch keine neue Küche, wenn Du ein Türchen versehentlich beschädigst.
Und wegen einem Ersatzbrett würde ich mir sowieso nicht allzu viele Gedanken machen. Entweder bei der Möbelfirma nachbestellen oder in einem Baumarkt zuschneiden lassen. Wenn nämlich die gesamte Wohnwand nur € 200,.- kostet, dann kann es ja kaum ein exclusives Einzelstück sein.
@ doolboy . Der Fragesteller hat konkret geschrieben, dass der Schädiger das Teil ohne die Besitzer zu fragen, ausgeliehen hat.
Und es ist am Ende unerheblich, wieviel "Restwert" dieses Teil gehabt hat.
Er muss es mindestens in einem ebensolchen gebrauchsfähigen Zustand zurückgeben.
Dass ihn das vielleicht mehr kostet, als dieser wert ist sollte ihm eine Lehre sein.
Abgesehen davon, dass das Diebstahl und Sachbeschädigung ist, hatte er noch Glück. Denn eigentlich bezahlt die Haftpflichtversicherung bei geliehenen Sachen überhaupt nicht.
Wie kommt er überhaupt dazu, Ihr Eigentum an sich zu nehmen, das ist der Kernpunkt der Sache und wie ist es möglich, dass er bestimmt was repariert oder gekauft wird ???
Stellen Sie sich doch einfach einmal auf die Hinterfüsse und reden Sie Klartext mit dem Herrn. Er muss froh sein, dass Sie ihn nicht belangen und ausserdem muss er schlicht und einfach das Gerät in einem Fachgeschäft reparieren lassen. Ganz egal, was seine Versicherung zahlt oder nicht zahlt.
Guten Tag erstmal !
Wo kann man wirklich gut Essen ? Sagt auch wenig aus und ist so nicht zu beantworten.
Bitte mach es Dir nicht so einfach und schreib wenigstens, worum es Dir genau geht.
Welche Versicherungssparte, wäre das Mindeste. Ergänzend dann ein paar Angaben, die Deine Person/Situation betreffen. ( keine persönlichen Daten, aber zu versichernde Wünsche )
@Tom - eine etwas ausführlichere Schilderung wäre gut.
Welche Haftpflichtversicherung ist gemeint ? KFZ, Privat....? Welche Schadenssituation zu welchem Schadentag und welche Kündigungsfrist stand im Kündigungsschreiben des Versicherers ?
@jackbauerx - der letzte Satz beantwortet Ihre Frage korrekt.
Ganz egal, was irgendwo "vorne" passiert, man muss die Geschwindigkeit und den Abstand so wählen, dass man rechtzeitig anhalten kann.
Die Frage der Schuld hat auch kein anderer Unfallteilnehmer zu entscheiden, lediglich Ihre KFZ - Haftpflichtversicherung. Diese wird die Angelegenheit für Sie durchstreiten. Daher ist es auch nicht zulässig, dass Ihre Frau eine Schuld eingesteht oder zurückweist.
@treoman - diese Frage schwirrt in regelmässigen Abständen im Forum herum. Ein Beruf ist nicht " so " bwz. Provisionen, Verdienste sind auch nicht " ungefähr" .
Beide angesprochene Berufssparten setzen eine sehr gute Allgemeinbildung, Gewandtheit im Umgang mit Menschen und Erfahrung im Geschäftsleben voraus. Ohne einem Lernprozess von der Pike auf ( Aussendienst, langjährige Erfahrung im Verkauf und letztendlich die erforderlichen Prüfungen im Versicherungs, Vermögensberatung und Maklerbereich wird man auch in diesem Berufszweig wenig Erfolg haben .
Die Maklerprüfungen sind kein Spaziergang und das Haftungsthema in dieser Branche hat so manchen Neuling zum Stolpern gebracht.
Lieber fake, diese Zeilen hatten wir schon einmal.
Frag Deinen Friseur.
@guidolamac - Das ist doch ganz klar aus dem abgeschlossenen Mietvertrag ersichtlich und somit auch geregelt, was eine Glasversicherung betrifft.
"Alle übrigen Versicherungen ....." also müssten Sie doch als Gewerbetreibender sowieso für die Versicherung der Räumlichkeiten ( inkl. Auslagescheiben etc. ) sorgen.
Sie können ja nicht vom Vermieter gezwungen werden eine Versicherung abzuschliessen, wenn Sie das nicht möchten. Dann -also konkret jetzt - müssen Sie halt für den Schaden selber aufkommen. Als Mieter haften Sie nämlich für die gemieteten Räumlichkeiten.
PS Wenn Sie soviele Jahre ohne Versicherung durchgekommen sind, dann würde ich wenigstens jetzt schnell handeln.
@Mariopopari - es ergibt sich weder aus dem Arbeitsverhältnis, noch aus dem Gespräch mit dem Chef einen Anspruch auf Entschädigung.
Es ist sogar ein Entgegenkommen an Mitarbeiter, wenn sie die Möglichkeit haben einen solchen Parkplatz benützen zu dürfen.
Ich würde sehr höflich anfragen, ob der Chef sich beteiligt. Allerdings dürfte das wenig Chancen haben, weil er ansonsten diese Kulanz allen Kollegen in einem Schadenfall gewähren müsste.
@Fanny - wenn Du annähernd so reitest, wie Du hier schreibst , dann bist Du mit 13 Jahren ganz sicher ein Risiko.
Mehr ist zu diesem beschämenden post nicht zu sagen.
@Rentnerfranz -
grundsätzlich kann man hier nur insofern antworten, als dass eine Abtretung an eine Bank bedeutet, dass man alle Rechte an dem Vertrag verliert. Man "darf/muss" nur mehr die Prämie bezahlen. Damit sichert die Bank einen Kredit ab, wo sie notfalls auf diese Versicherungen bei Zahlungsunfähigkeit zurückgreifen kann.
Wenn mit den Lebensversicherungen die Kredite abgedeckt werden können und ein Überling besteht, also dann noch Geld aus den Lebensversicherungen übrigbleibt, dann bekommen das die rechtmässigen Erben.
Dieser zweite Teil Ihrer Anfrage hier ist schwer zu beantworten, ich würde dringend raten einen Notar oder Rechtsanwalt mit der Abwicklung zu beauftragen.
Der Vertrag lief ursprünglich bis September 2011 und hat sich automatisch danach immer um ein Jahr verlängert. Sofern Du zwischenzeitlich nichts daran verändert hast.
Du kündigst zeitgerecht ( also mit Einhaltung der drei Monate Kündigungsfrist ) jetzt im Jänner zum Ende des laufenden Versicherungsjahres - also zum September 2014.
Würdest Du z.B. erst im August kündigen, geht es sich mit der dreimonatigen Frist nicht mehr aus, weil eben das Versicherungsjahr IMMER im September bei Deinem Vertrag endet.
@fikuq - entweder Du bist ein fake oder bringst kein einziges Wort korrekt zu Papier.
Falls tatsächlich die Sache so gelaufen ist, dann schreib diese Zeilen an den Versicherer. Möglichst mit Korrektur Taste!
@FCB - natürlich bist Du dann Vertreter. Man kann es nennen wie man will. Wenn Du mit dieser Bezeichnung schon ein persönliches Problem hättest, dann wirst Du auch im Umgang mit Kunden, Terminen, Rückschlägen oder auch Erfolgen nie so recht umgehen können.
Letztendlich kommt es immer auf die Person selbst an. Wenn man den Beruf ordentlich lernt, regelmässig eigenständig arbeitet und die Kunden korrekt berät, dann ist man dort richtig.
Entweder im Aussendienst eines Versicherers, mit Grundgehalt und Provisionsanteil oder völlig selbstständig als Makler ( Maklerprüfung, Gewerbe anmelden etc. ) . Dann muss man aber so geschäftstüchtig sein, um ein Büro zu führen, wiederum im Aussendienst zu arbeiten und sich erst recht mit dem Beruf zu identifizieren.
Makler, bei denen die Kunden selber in das Büro kommen haben meist schon einen jahrelangen, weiten und erfolgreichen Weg gemacht.
@Noriko7 - gratuliere zum Vorhaben !
Aber für eine derart umfangreiche Beratung sollte man nicht in einem Forum suchen. Auch nicht unbedingt bei einem Vertreter einer Versicherung, denn der kann nur seine Produkte ( ohne Vergleich) anbieten. Sobald man ein Gewerbe betreibt, bedarf es gerade im Haftpflichtbereich einer lückenlosen Deckung und ich würde Dir raten , einen Makler aufzusuchen.
Aber einen, der sich mit Gewerbetätigkeiten auskennt, also auch schon länger im Geschäft ist und gute Referenzen hat. Am besten im Branchenbuch nachsehen , den Steuerberater oder Geschäftsfreunde fragen.