Servus!

Wie aus dem Bild unten ist die Ausbildung modular gestaltet (unabhängig vom Unternehmen das ausbildet).

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Den ersten Teil hast ja schon, soweit ich es verstanden habe.

Als nächstes wäre der QMB dran. Also eine Verbreiterung der Kenntnisse sowohl technisch, fachlich und auch die ISO 9001 bzw. die HLS-Struktur. Hast du dann die entsprechende Erfahrung und Kenntnisse aus der Praxis, dann geht es mit dem QMA bzw. QM-Manager weiter. Auf die Kürze und verkürzt ausgedrückt, jeweils die Seite der selben Medaile. Nur die jeweiligen Methoden sind ein wenig anders.

Ich hab beide, und da nach noch als (ehem.) berufener Auditor einer Zert.-Stelle eine Ausbildung zum Lead-/Monitor-Auditor gemacht.

Anm.: Das ist die Schiene der System-Zertifizierung, es gibt auch noch die Produkt-Zertifizierung (MRL, CE, Med.Prod., etc.) und die Personal-Zertifizierung (Ausbildung/Referenten/Prüfer s.o.).

Anm.2: Interessant ist auch die das sog. BlueBook mit der HLS-Struktur, wo die unterschiedlichen Managementsystem untereinander kompatibel gemacht wurden. Also QM, UM, ITSEC, AGM (ehem. OHSAS 18001), Energie, etc.

viele Grüße
und alles Gute

baiMENTO.de

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Servus!

Uh da hast aber ein umfangreiches Thema ausgesucht. Damit beschäftigen sich Legionen von Fachleuten - genannt 'Fachkräfte für Arbeitssicherheit' (FASI).

In Deutschland sind dies betrieblich die o.g. FASI. Als Versicherung die Berufsgenossenschaften (BG).

So allgemein, ist es nicht zielführend zu beantworten.

An welchen Arbeitsplatz (AP) ist denn da genau gedacht?
AP in der Produktion, im Verkauf, im Büro oder z.Zt. den viel diskutierten Home Office? Wer ist die Zielgruppe?

Viele Grüße

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Ist wahrscheinlich nicht für jede/jeden umsetzbar/geeignet, denkbar und inzwischen erprobt, ist ein Modell, bei dem nicht mehr als 15h/KW im Büro gearbeitet wird (vertraglich geregelt, ob es der (alten/neuen) FK passt oder nicht), die Reisezeit ist Lebenszeit - somit also überwiegend (>2/3; über 1h) vom AG zu bezahlen bzw. als Arbeitszeit angerechnet (inkl. Jobticket). Eine vorübergehende Anpassung (max. 6KW) an die Bedarfe (Projekt, Urlaub, Krankheit, etc.) ist natürlich selbstverständlich (>14d Vorankündigung). Wenn also die Firma qualifizierte Fachkräfte wirklich braucht, dann sollte das zukünftig kein Problem sein. Wenn es nicht akzeptiert wurde (AG bzw. MA), dann lag es zum Großteil an was anderem.
Denkbar wäre natürlich auch ein obligatorischer Wohn- & Homeoffice-Zuschlag (keine Betriebswohnung!) mit Jobticket und die Übernahme der Courtage des Maklers.

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Arbeitest/Lernst Du um 3-4K zu verdienen?

Da gibt es sicherlich einfachere Jobs bzw. Firmen!

Ich würde Dich bei dieser Einstellung - gnadenlos - aussortieren. Sorry!

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Schwierig zu beantworten. Persönlich hab ich eine vergleichbaren Werdegang. Elektronik/Eletrotechnik/SW Prüfer für Baugruppen aus der Sicherheitstechnik und anschließende QM-Ausbildung.

Frag einfach Freunde, Kollegen bzw. in deiner Umgebung, wie die dich charakterisieren würden. Wenn Du bereits jetzt stark strukturiert, methodisch arbeitest, gerne Menschen hilfst sich zu organisieren und eine hohe Frustrationstoleranz hast, dann ist es was für Dich.

Aber engagiere Dich doch einfach bei der Verbesserung/Optimierung der Verfahrensanweisung/Prüfanweisungen. Beteilige dich aktiv bei den internen Audit und der konstruktiven Umsetzung der Anregungen des (guten) Auditors (ja, es gibt auch viel zu viele schlechte/mittelmäßige Auditoren).
Vielleicht lädt er Dich ein in anderen Abteilungen, im Audit mit zu gehen. Und frag nach seiner (ehrlichen/offenen) Meinung.

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---schnippel----- DIN EN ISO 9004:2018-08 Qualitätsmanagement - Qualität einer Organisation - Anleitung zum Erreichen nachhaltigen Erfolgs (ISO 9004:2018); Deutsche und Englische Fassung EN ISO 9004:2018 ---schnippel-----

So hab ich die 9004 bisher immer gelesen. Siehe auch die Infos von Beuth <https://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-9004/283875061#einfuehrungsbeitrag>.

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Servus!

Glaube nicht, das in der ISO 9004 alles drin steht, was Hr.Deming je gesagt, geschweige den je gemeint hat. Ob Hr.Deming, Mitglied in einem Normenausschuss war, weis ich ehrlich gesagt nicht. Belangloses Zeug.

Soweit ich weiß sind die 14 Punkte der ISO 9004 an die MS-Prinzipien die Deming formuliert hat, angelehnt. Wobei ich mich glaube zu erinnern, das diese Punkte von Deming weiterentwickelt wurden, also nicht mal von ihm selber sind. Glaub mich da an den Namen Fayol zu erinnern.

Aber wichtig ist, doch dies, dass die 14 Punkte als 'Arbeitsmethode' verstanden werden sollten, die bei entsprechender Geduld und Hartnäckigkeit sicher zu wesentlichen Verbesserungen im Ergebnis führen. Was für mich nicht zwingend heißt, das es der kürzeste bzw. schnellste Weg ist.
Und es mehr als erstaunlich ist, wie viele Manager (aktuell) diese Punkte nicht kennen bzw. nicht konsequent danach handeln, weshalb bzw. warum auch immer.

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Sofern der Blickwinkel den öffentliche Raum abdeckt, dann ist ein Hinweisschild anzubringen. Das Schild muss den Verantwortlichen/Ansprechpartner nennen (fehlt oft!). Als 'Betroffener' muss die Entscheidungsfreiheit bestehen, sich nicht filmen zu lassen. Was dann auch dir Frage nach der (ausreichenden) Größe an exponierter Stelle aufwirft.

Dabei ist auch die Frage zu prüfen, ob eine Aufzeichnung oder nur eine Übertragung z.B. in ein Überwachungszentrum stattfindet.

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Kommt darauf an, für welche Arbeit die Schuhe gebraucht werden (Gefährdungsbeurteilung). Höhe des Schaftes, Kälte/Wärme, Stoffresistenz, Profil, Formungsart, etc.
Eine gute Orientierung bietet die Beispielsammlung der DGUV (allerdings von 2017).
Worauf zu achten wäre ist die Chromfreiheit des Leders, ob die Schuhe für einen Diabetiker sein sollen bzw. ob ggf. Einlagen genutzt werden (Orthopädische Schutzschuhe).
Also gute Info-Quellen sind der Fachbereich der DGUV und die DGUV Regel 112-191 zu nennen.

Alles unter der Voraussetzung, das keine Krankheiten akut sind. Dann würde ich unbedingt den Betriebsarzt bzw. den Hausarzt hinzu ziehen.
Bei z.B. Schweißfüssen, sind die Socken, die Fußhiegiene (Arzt) und mindestens ein zweites Paar Schuhe (Eigenbeschaffung) in Betracht zu ziehen. Evtl. Auch noch die Trocknung und Desinfektion des nicht genutzten Paares.

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Arbeitsrecht?Lenk und Ruhezeiten?Dubiose Firma?

Guten Tag,

Ich habe ein paar wichtige Fragen wo ich auf dem Schlauch stehe.

Ich Arbeite seit einem Monat in einem Subunternehmen von einer Bekannten Ersatzteilefirma. Nun habe ich einige dinge herausgefunden die mir spanisch vorkommen.

Wir fahren einen 3,5t Sprinter der aber auf 2,8t gesenkt wurde.

Jetzt zu den Fragen.

  1. Ich bekomme für mein Fahrzeug keine neuen Spanngurte. Die alten sind Rissig oder die Ratsche ist Kaputt. Chef sagt wenn nicht bindest du einen Knoten. Aber meines Wissens nach ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir neue zu besorgen da es sonst Ärger geben kann bei Mangelhafter oder keiner Ladungssicherung zudem würde ich so wie ich es gehört habe pro kaputtem Spanngurt einen Punkt in Flensburg bekommen ist das Richtig?
  2. Es wurde mir gesagt das nur die Fahrzeiten der Touren zu den Kunden als Arbeitszeit gilt also Wagen beladen, tanken, Weg zur Arbeit und zurück und saubermachen nicht zur Arbeitszeit gehört ist das Rechtens?
  3. Bei mir wurde der Sprinter vor der Haustüre aufgebrochen und es wurden Fahrzeugteile sowie Bargeld entwendet. Mein Chef möchte mir den enstandenen Schaden vom Lohn abziehen davon ist jedoch nichts im Arbeitsvertrag oder sonst wo geregelt. Kann er das so einfach?besser gesagt darf er das?
  4. Gibt es für die die einen 2,8t Tranpsorter fahren Lenk und Ruhezeiten oder muss ein digitaler Fahrtenschreiber vorhanden sein? ich meine Beladen wiegt das Fahrzeug ja dann deutlich mehr als 2,8t.

Bin um jede Antwort dankbar.!

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Holgerholger hat eigentlich schon alles beantwortet.

An deiner Stelle würde ich mich einen anderen AG suchen. Dann erübrigt sich alles andere.

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db(A)? db(B)? db(C)?

110dB(A)
-27db(A)
= 83db(A) was den untere Auslösewert von 80dB(A) überschreitet, aber
noch nicht über dem oberen Auslösewert von 85dB(A) ist.

Die o.g. Werte sind für eine Expositionszeit von 8h. Dazu sollte auch noch der Spitzenschalldruck in Höhe und Dauer einbezogen werden. Und zwar als tatsächlichen Meßwert, da die Angaben in den technischen Datenblättern nicht immer zuverlässig sind. Der Hersteller kennt ja nicht den konkreten Anwendungsfall (Dauer, Material, Scheibenmaterial & -geometrie), und geht von einem Theoretischen aus.

Jetzt kenne ich den konkreten Anwendungsfall nicht, was eine qualifizierte Aussage schwierig bis unmöglich macht (ohne Gewähr). Wenn der Spitzenschalldruck nicht über 135dB(A) ist und nur sekundenweise (Minuten können schon zu viel sein.) auftritt, sollte es nicht allzu problematisch sein. Natürlich nur ohne Vorschädigung/Belastung.
Und ist wie bei der UV-Strahlung auf der Haut, einmal weg - für immer weg!

Guckst Du vielleicht auch ...

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Wann war denn deine letzte Unterweisung bzgl. Unfall/Arbeitssicherheit?
Darin sollte dein Vorgesetzter dich über die korrekte Vorgehensweise beim Thema Unfall unterwiesen haben (siehe 'Was tun bei einem Arbeitsunfall?').

Und nachdem ja offensichtlich die Unterweisung nicht wirksam war, ist zeitnah ein (dokumentiertes) Sicherheitskurzgespräch mit dir über das Thema Unfall von deinem Vorgesetzten (umgehend) fällig.

N.B.: Ein Blick auf den (hoffentlich aktuellen [<2Jahre]) Flucht- und Rettungsplan und den darauf enthaltenen Hinweisen zu Unfall und Brand sollte auch hilfreich sein.

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Hängt nicht nur vom zu bewegenden Gewicht ab. Daneben ist auch noch Weglänge, Häufigkeit (z.B. in 8h), die Arte des Flurförderzeugs, die Beschaffenheit des Fahrwegs, die Ausführungsbedingung, Körperhaltung und die zeitl. Verteilung (Pausen) mit ein zubeziehen.

Eine gute Hilfe und als Gefährdungsbeurteilung anerkannt ist die BAUA Methode LMM-ZS. Allerdings ist die korrekte Anwendung an nicht triviale Bedingungen und entsprechende Fachkenntnisse der Methode und der konkreten Tätigkeit (z.B. Multi-Moment-Aufnahme) geknüpft. Also nix für 'Jedermann'.

Da her ist die (vertrauliche) Ansprache der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI/SIFA) oder eines Sicherheitsbeauftragten (SiB) dringend zu empfehlen! (Darum werde ich keinen Link auf die Formulare anfügen.) Die SiB bringen dies dann dem FASI zur Kenntnis und diese werden dann die LMM nach Rücksprache und Begehung/Begutachtung mit dir zusammen ausarbeiten.

Das Gewicht das auf dem Arbeitsmittel drauf steht, ist lediglich die vom Hersteller vorgesehene max. Belastung gem. Spezifikation. Und hat nichts mit der Belastung des Personals zu tun, dass das Arbeitsmittel nutzt!

N.B.: Wenn Du in der Firma nicht fragen willst, kannst mich ja nochmal per PM anschreiben.

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Wie bereits schon angeklungen, ist das geschilderte Vorgehen nicht von Vorteil.

Ob FFP1, FFP2, FFP3 oder was anderes lässt sich so nicht unbedingt sagen. Neben der Filterwirkung spielt auch die Zusammensetzung des Staubes und dessen Größe eine Rolle.

Grundsätzlich ist aber die 'Maske' die Wahl, die erst als Letztes, wenn nix anderes mehr möglich ist, gewählt werden sollte. Besser ist die Anwendung der TOP-Prinzips (technische, organisatorische, persönliche Lösung).

Mögliches Vorgehen ...

T: Staub vermeiden, das er gar nicht entsteht. z.B. durch Naßbearbeitung

O: Reinigen durch Saugen. Natürlich mit geeigneten Industriestaubsauger inkl. Filter

P: Und dann erst bzw. zusätzlich die FFP-Masken, ergänzt durch Brille und Schutzanzug.

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Sicherheit hat bei mir oberste Priorität

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit verteile ich bei derartigen Fragestellungen immer die LMRA-Karte. Den einen oder anderen Unfall ist dadurch schon verhindern worden. Drei kurze Fragen und ca. ein Dutzend Gefährdungen, bevor jemand mit der Arbeit beginnt. Gemäß dem Motto, erst denken, dann handeln oder wie mir mal gesagt wurde, 'Keine Arbeit ist so dringend, damit diese unsicher erledigt werden muss!'

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Dafür stellt die BAUA ein Formblatt - Leitmerkmal-Methode (LMM) Heben bereit (inkl. Anleitung).

3xw.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Physische-Belastung/pdf/LMM-Heben-Halten-Tragen.pdf

Bei Fragen dazu, einfach eine Mitteilung an mich.

vG baiMENTO

P.S.: Ist nach jeder Änderung am Prozess/Vorgehen zu Überarbeiten bzw. neu durchzuführen.

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Denke das hat eher mit der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges zu tun. Insofern hat der AG aber auch der Fahrzeugführer die Verantwortung. Hätte ja das sichere Fahrzeug wählen können oder (theoretisch) auch die Fahrt verweigern können.

Bzgl. Arbeitsschutz liegt aber mittelbar m.A. ein Versäumnis des AG vor, für fahrtüchtige Fahrzeuge und damit sicheres Arbeitsmittel zu sorgen. Dafür wäre allerdings - meiner Kenntniss nach - die Berufsgenossenschaft/Aussichtsbehörde zuständig. Die BG oder je nach Bundesland die Begörde rauzufinden, ist ein Akt für sich.

vG baiMENTO

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Wie von emib5 schon erwähnt, gibt es die FASI (FAchkraft für Arbeitssicherheit) und die dafür notwendige Qualifizierung als Voraussetzung für den Einstieg in die Ausbildung bzw. den erfolgreichen Abschluss.

Aber es gibt in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation den SiB (Sicherheitsbeauftragten). Dies ist ein Mitarbeiter aus den Reihen der Kollegen vor Ort. Ein gewisses allgem. Interesse an der Sicherheit am Arbeitsplatz sollte grundsätzlich gegeben sein. Er/Sie ist erster Ansprechpartner in Sachen Sicherheit, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffblätter, etc. der Kollegen und diehnt als 'Multiplikator' der FASI. Es ist ein 'Ehrenamt', also eine Haftung für die Handlungen bzw. Auskünfte besteht nicht.

Hoffe es hat etwas geholfen.

vG baiMENTO

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