Wie wurdest Du identifiziert? Hat Dich der Beamte angehalten, Deine Personalien festgestellt und Dich schon vor Ort entsprechend belehrt? Was hast Du geantwortet? Gar den Vorfall zugegeben?

Allgemein: wenn Du dich dagegen wirksam wehren willst, gehe zum Anwalt. Das wird aber eventuell nur noch mehr kosten.

Praxistipp: zahle das Bußgeld und nimm's nicht so schwer. Beim nächstenmal kein Risiko eingehen und nicht mehr bei Dunkelgelb fahren.

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Prinzipiell nein, außer die hauptberufliche Tätigkeit ist davon beeinträchtigt.

Das kann z.B. sein, wenn notwendige Ruhezeiten nicht eingehalten werden können, weil der Lastwagenfahrer nachts einen freiwilligen Feuerwehreinsatz hatte.

Oder die ehrenamtliche Tätigkeit bei der Konkurrenzfirma des Arbeitgebers bietet Anlass zu Zweifeln, ob hier nicht Betriebsgeheimnisse "vermischt" werden. Das kann bei kirchlichen oder wohltätigen Hauptarbeitgebern schnell der Fall sein, wenn man bei einer anderen Organisation ehrenamtlich tätig ist.

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Einkommensteuergesetz §3(26): Du kannst unter den genannten Voraussetzungen vom Verein bis zu 2400 EUR jährlich bekommen und musst dafür keine Steuern zahlen.

Insofern hast Du im letzten Satz die richtige Frage gestellt und deren Antwort ist "ja".

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Es gibt kein für Sanitätsdienste legal verfügbares Programm, mit dem man BOS-Funk abhören kann.

Für BOS-Analogfunk gibt es ggf. Programme, das wäre technisch denkbar - aber illegal, siehe Gluglus Antwort.

Der BOS-Digitalfunk sollte jedoch eigentlich überall problemlos empfangbar sein, außer es handelt sich um ein abgeschirmtes Gebäude (das gibt's tatsächlich). Dann kommt ihr mit einer Gebäudefunkanlage weiter, ggf. gibt es so etwas dort (für Feuerwehrzwecke?). Oder man schaltet Repeater ein, bitte mit dem zuständigen Funkbeauftragten eurer Organisation abstimmen.

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Ich denke nicht, dass Du etwas angerechnet bekommst. Das kommt aber absolut auf die Ausbildungsordnung der Organisation an, bei der Du die Ausbildung machen möchtest. Also am besten dort fragen, eine allgemeine Antwort ist hier nicht möglich.

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Es gibt tatsächlich überregionale Vergünstigungen für Ehrenamtliche, auch speziell für Freiwillige Feuerwehrleute: zum Beidpiel die Ehrenamtskarte, JuLeiKa (Jugendleiterkarte), Red Card (für Feuerwehren) oder ähnliche Initiativen.

Eventuell weiß Deine örtliche Feuerwehrführungskraft oder die Gemeindeverwaltung mehr dazu, ob es sowas bei euch gibt. Vielleicht auch einfach mal beim Landesfeuerwehrverband anfragen.

Eine bundesweite "Gleichstellung" gibt es aber nicht, Ermäßigungen sind eigentlich immer eine freiwillige Leistung des Anbieters (außer beim Schwerbehindertenausweis, aber den willst Du sicher nicht).


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Die Frage dürfte so einfach nicht mehr zu beantworten sein. Das fragen sich nämlich die Berufsfeuerwehren jetzt auch...

Notfallsanitäter ist wie Rettungsassistent ein eigener Beruf, nur eben jetzt mit voller dreijähriger Berufsausbildung und höheren Anforderungen. Das dreiviertel Jahr Schule beim RettAss ging in der BF-Ausbildung "so nebenher" mit. Das geht jetzt nicht mehr so einfach.

Vermutlich wird es in den BF langfristig zu einer echten Zweiteilung kommen: den Technischen Retter und den Medizinischen Retter. Das ist natürlich Spekulation, aber wie gesagt: da denken sich gerade die Berufsfeuerwehren selbst die Köpfe heiß, wie man das unter einen Hut kriegen soll.

Eine einheitliche Regelung ist sicher noch weit weg. Am Besten, du fragst bei der BF nach, die dich interessiert.


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So einfach ist die Antwort bei der Ausbildung zum Notfallsanitäter nicht. Es gibt hier einige Ausnahmeregelungen, sowohl im Jugendschutz- als auch im Arbeitszeitgesetz (Schichtdienst, Wochenend-/Feiertagsarbeit, Ruhezeiten/Schichtzeiten, ...). Vermutlich ist auch noch ein Tarifvertrag beteiligt. Zudem sind innerbetriebliche Regelungen (Zeitnachweis) betroffen. Es hängt also sehr von der individuellen Situation ab.

Am besten den eigenen Praxisanleiter fragen, das gehört zu den Dingen, die dieser wissen müsste. Falls der es nicht weiß: Arbeitnehmervertreter oder Azubi-Beauftragten fragen. Keine Angst, ist eine völlig berechtigte Frage.


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Das kann Dir letztendlich nur der Arzt beantworten, der die Eingangsuntersuchung beim Ausbildungsbetrieb macht.

Voraussetzung für die Notfallsanitäterausbildung sind in §8 NotSanG definiert, das spricht dahingehend jedoch nur allgemein von "gesundheitlicher Eignung". Und das kann jeder Arzt mehr oder weniger sehen, wie er mag (es gibt Urteile, aber da wird's kompliziert)

Hilfreich ist sicherlich ein Attest Deines Neurologen.

Beachte jedoch, dass in Ausbildung und Beruf des Notfallsanitäters u.a. folgende typische Trigger für Epilepsiekranke enthalten sind:

  • Schlafentzug
  • unregelmäßige und unvorhergesehene Arbeitszeiten, Wechselschicht
  • keine regelmäßige Nahrungsaufnahme oder Zeiten zur Medikamenteneinnahme
  • Blitzlicht, Geräusche
  • Kälte, Nässe
  • Streß

Zudem bist Du als Notfallsanitäter ggf. allein für einen Notfallpatienten unmittelbar verantwortlich und kannst Dich nicht einfach ausklinken. Du solltest also sehr sicher sein, dass Du diese Verantwortung übernehmen kannst.

Es könnte Regreßpflicht drohen, weil Du ggf. vorsätzlich jemanden schädigst, indem Du Deine Erkrankung oder eine Verschlimmerung der Erkrankung nicht berücksichtigt hast.

Es kann zudem die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung widerrufen werden (§2 (2) NotSanG).

Ganz einfach ist es also nicht. Ich empfehle, mit dem Neurologen das nochmal ganz klar zu besprechen, Dich sehr engmaschig von ihm betreuen zu lassen und einen Plan B parat zu haben.

Viel Erfolg!

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Es ist kein Mindestalter für die Ausbildung vorgegeben. Siehe Notfallsanitätergesetz (NotSanG), §8 "Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung".

Es ist lediglich folgendes notwendig: die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und im Fall einer Ausbildung an einer staatlichen Schule (§ 5 Absatz 2 Satz 1) der mittlere Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, im Rahmen eines Modellvorhabens an einer Hochschule (§ 7) der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.

Aus der Notwendigkeit eines Schulabschlusses ergibt sich natürlich auch das Alter, denn eine Mittlere Reife oder einen Hauptschulabschluss plus Berufsausbildung wird man selten vor dem 15. Lebensjahr haben. Aber 18 muss man dazu nicht sein.

Es KANN sich eine Mindestvoraussetzung daraus ergeben, dass ein eventueller Arbeitgeber (Ausbildungsbetrieb) Dich erst als Volljährigen einsetzen möchte. Das ist aber nicht einheitlich geregelt und bei der Firma/Organisation zu erfragen, an der Du interessiert bist.

Viel Erfolg!

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Je nach Gerät: geht entweder gar nicht oder nicht richtig. Aber angesichts der Wortwahl vermute ich, dass das nicht die Originalaufgabenstellung ist.

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Es sind in der Regel keine besonderen Anforderungen für die Ausbildung zum Rettungssanitäter vorgesehen. Da die Ausbildung aber nicht einheitlich geregelt ist, kann es sein, dass die Organisation/Schule da noch weitere Voraussetzungen festgelegt hat, z.B. einen Erste-Hilfe-Kurs.

Aber das wäre ja nicht wild, eine Berufsausbildung o.ä. musst Du jedenfalls nicht haben.

Genaueres kannst Du der Ausbildungsordnung der Organisation entnehmen, bei der Du die Ausbildung machen willst. Oder einfach dort nachfragen.

Viel Erfolg!

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Die Notfallsanitäter-Ausbildung in Deutschland ist nach dem entsprechenden Gesetz (NotSanG) für den Auszubildenden prinzipiell kostenlos. D.h. Du musst Dir "nur" einen Ausbildungsplatz bei einer Organisation oder Firma suchen, die diese Ausbildung anbietet. Dann werden Dir kostenlos die Ausbildungsmittel einschließlich der Fachbücher, Instrumente und Apparate zur Verfügung zu stellen, die zur Ausbildung und zum Ablegen der staatlichen Prüfung erforderlich sind (§13 NotSanG) und Du erhälst während der 3-jährigen Ausbildungszeit eine Ausbildungsvergütung (§15 NotSanG). Andererseits: ohne entsprechenden Ausbildungsplatz kann man die Ausbildung zum Notfallsanitäter in der Regel nicht mehr absolvieren, also auch nicht auf eigene Kosten! Solche Ausbildungsplätze sind extrem rar...

Eine Ausnahme kann die Weiterqualifizierung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter sein, d.h. wenn Du bereits Rettungsassistent bist und die NotSan-Prüfung ablegen möchtest. Hier gibt es (noch) keine einheitliche Regelung aber einige Schulen, die das gegen Geld anbieten. Das ist aber nur in einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2021 möglich, neue Ausbildungen zum Rettungsassistenten gibt es seit 1.1.2014 nicht mehr.

Viel Erfolg!

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  • Rettungssanitäter: nicht geschützte Berufsbezeichnung, nach einer Bund-/Länder-Übereinkunft von 1977 eine organisationsinterne Ausbildung von 520 Stunden mit staatlich anerkannter Prüfung. Die Ausbildung ist ausgerichtet auf "die Patientenbetreuung beim Krankentransport und auf die Fahrer- und Helferfunktion bei der Notfallrettung" (beispielhaft aus RettSanAPO Nordrhein-Westfalen). Die Qualifikation des RettSan war bis zur Einführung des Rettungsassistentengesetzes 1989 die höchste nicht-ärztliche Ausbildung im Rettungsdienst und beinhaltete damals durchaus auch eigenständige notfallmedizinische Invasiv-Maßnahmen, wie i.v.-Zugang und Intubation. Sie wurde seitdem von den Anforderungen etwas heruntergeschraubt, der Rettungssanitäter wird in der Notfallrettung mittlerweile als Teammitglied unter Führung eines Rettungssassistenten eingesetzt.
  • Rettungsassistent: geschützte Berufsbezeichnung (früher im RettAssG, jetzt im NotSanG), staatliche Prüfung nach einer Ausbildungszeit von ca. 2 Jahren. Diese Ausbildung wird seit 1.1.2014 nicht mehr angeboten! Die Ausbildung qualifizierte "als Helfer des Arztes insbesondere dazu, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Massnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern" (RettSanG). Der Rettungsassistent wurde als qualitativ hochwertiger Assistenzberuf in der Notfallrettung gestaltet.
  • Notfallsanitäter: geschützte Berufsbezeichnung (NotSanG), staatliche Prüfung nach einer Ausbildungszeit von ca. 3 Jahren. Diese Ausbildung gibt es seit dem 1.1.2014 als Lehrberuf. Sie ist darauf ausgerichtet, die "eigenverantwortliche Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten" (ausführlicher Inhalt siehe §4 NotSanG). Der neue Beruf des Notfallsanitäters soll die gestiegenen Anforderungen im modernen Rettungswesen reflektieren und den Mitarbeiter dazu qualifizieren, in Notfallsituationen eigenständig - auch invasiv - zu handeln.

Der wesentliche Unterschied ist also die Ausbildungsdauer und die Ausrichtung auf zunehmende eigenverantwortliche Tätigkeit in der Notfallrettung. Beim Notfallsanitäter kommt als Neuerung hinzu, dass die Ausbildung nur noch im Rahmen eines Ausbildungsvertrages, also als "Lehrling" mit vergüteter Anstellung, möglich ist, nicht mehr auf eigene Veranlassung (und Kosten).

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1. 1er Abitur machen, 2 Jahre ab 10. Klasse. Wechsel von der Realschule ist bundeslandabhängig, bitte selbst prüfen.

2. Studienplatz finden und Medizin erfolgreich abschließen, meist mind. 12 Semester = 6 Jahre.

3. Approbation als Arzt, Formsache.

4. Je nach Bundesland den Fachkundenachweis "Rettungsdienst" oder die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" machen, das beinhaltet diverse Kurse, geht "nebenbei" z.B. im Rahmen einer Anstellung an einer Klinik (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Notarzt#Ausbildung ).

4. Stelle als Notarzt finden, je nach Region unterschiedlich ("Notarztstandort"). Rettungshubschrauberstandorte sind meist an Kliniken angebunden. Die Notarzt-Stelle ist meist nicht vollzeit/hauptamtlich, sondern im Rahmen einer Nebentätigkeit als Arzt an der Klinik oder Hausarzt oder eben als freiberuflicher Arzt. Hubschrauberarzt-Stellen sind dünn gesät, da kommt man nicht so leicht rein.

Viel Erfolg.

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Klar fühle ich mit. Die Dummheit anderer sichert mir schließlich meinen Job! :)

Ganz ehrlich, es geht ja nicht primär um Mitgefühl. Schon gar nicht geht es um "Mitleiden". Der Patient und seine Angehörigen erwarten zu Recht professionelles Handeln in einer zumindest subjektiven Ausnahmesituation.

Ohne eine gewisse positive Grundeinstellung zu den Mitmenschen schafft man aber den Beruf auch nicht. Hier die richtige Distanz zu finden, gleichzeitig dem Patienten aber auch Empathie zu vermitteln, ist eine große Kunst, die jedes mal wieder neu eingebracht werden muss. Manchmal klappt's besser, manchmal schlechter.

Auch ein Betrunkener oder Junkie braucht erstmal meine Hilfe. Beziehungsweise muss ich sicher feststellen, ob er meine Hilfe braucht oder nicht. Das ist oft sogar recht interessant, denn Alkohol/Drogen verdecken oftmals akute Krankheiten oder gar Verletzungen. Man muss also erst recht bei schwierigen Patienten eine ganze Menge Fachwissen und psychologisches Einfühlungsvermögen einbringen. Kann durchaus spannend sein.

Die Mischung macht's.

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Seit 1.1.2014 gibt es in Deutschland keine neuen Ausbildungen zum Rettungsassistenten mehr, das RettAssG wurde durch das NotSanG (Notfallsanitätergesetz) ersetzt, es ist lediglich noch die Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" geschützt und die Lehrgänge, die bis 31.12.2013 begonnen wurden, können fertig gemacht werden.

Das bedeutet für Dich eine gute und eine schlechte Nachricht:

1. Die gute Nachricht: die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist eine dreijährige professionelle Berufsausbildung (Voraussetzungen siehe NotSanG), die wie jeder andere Lehrberuf auch während der Ausbildungszeit vergütet wird und Dich außer Zeit und Arbeitskraft nichts kostet. In der Regel dürfte eine Festanstellung hinterher ziemlich sicher drin sein.

2. Die schlechte Nachricht: Ausbildungsplätze sind äußerst selten. Zudem ist die Ausbildung sehr neu, es sind noch einige praktische Aspekte nicht ganz zufriedenstellend geregelt.

Alternativen, um zumindest mal in den Bereich Rettungsdienst reinzuschnuppern und zu erkennen, ob das was für dich ist:

A) Eine Ausbildung zum Rettungssanitäter machen, geht auf eigene Faust und auf eigene Kosten (ca. 2000-3000 EUR). Das ist eine 520h-Ausbildung mit Fachlehrgang, Klinik- und Rettungswachenpraktikum.

B) Ehrenamtlich in einer Hilfsorganisation mitwirken, die auch Rettungsdienst anbietet. Dort kann man schnell mal in den Bereich "Rettungsdienst" schauen, bekommt eine solide Grundausbildung und bei Eignung evtl. sogar die Ausbildung zum Rettungssanitäter bezahlt.

Rettungssanitäter werden in Deutschland oft im Krankentransport und auch als Fahrer in der Notfallrettung eingesetzt (noch). Es gibt weitere Möglichkeiten, als RettSan sein Geld zu verdienen, z.B. in Fahrdiensten, Sanitätsdiensten, Helfer in Krankenhäusern etc. Allerdings ist das Gehalt nicht so üppig, ich kenne aber einige, die das machen - kommt ja auch auf Deine Verhältnisse an (für Single ohne Kinder oder als Zusatzverdienst reichts).

Egal, was Du machst: Viel Erfolg!

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Wenn Du die Notfallsanitäter-Ausbildung in Deutschland meinst: diese ist nach dem entsprechenden Gesetz (NotSanG) für den Auszubildenden prinzipiell kostenlos. D.h. Du musst Dir "nur" einen Ausbildungsplatz bei einer Organisation oder Firma suchen, die diese Ausbildung anbietet. Dann werden Dir kostenlos die Ausbildungsmittel einschließlich der Fachbücher, Instrumente und Apparate zur Verfügung zu stellen, die zur Ausbildung und zum Ablegen der staatlichen Prüfung erforderlich sind (§13 NotSanG) und Du erhälst während der 3-jährigen Ausbildungszeit eine Ausbildungsvergütung (§15 NotSanG). Andererseits: ohne entsprechenden Ausbildungsplatz kann man die Ausbildung zum Notfallsanitäter in der Regel nicht mehr absolvieren, also auch nicht auf eigene Kosten! Solche Ausbildungsplätze sind extrem rar...

Eine Ausnahme kann die Weiterqualifizierung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter sein, d.h. wenn Du bereits Rettungsassistent bist und die NotSan-Prüfung ablegen möchtest. Hier gibt es (noch) keine einheitliche Regelung aber einige Schulen, die das gegen Geld anbieten. Das ist aber nur in einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2021 möglich, neue Ausbildungen zum Rettungsassistenten gibt es seit 1.1.2014 nicht mehr.

Viel Erfolg!

ACHTUNG: das obengenannte gilt alles nicht, wenn Du nach der Notfallsanitäter-Ausbildung in Österreich fragst. Das ist eine leider gleichnamige Ausbildung, die dem deutschen Rettungssanitäter vergleichbar ist und noch Zusatzkurse-/Qualifikationen beinhalten, mit einem Umfang von ca. 600 Stunden. Die ist meines Wissens nach wie vor auf eigene Kosten möglich, mehr weiß ich dazu aber nicht.

Witzigerweise dürftest Du Dich damit in Deutschland nach EU-Recht vermutlich sogar "Notfallsanitäter" nennen, aber nicht als solcher arbeiten! :)

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Die Geschichte der Schutz- und Kennzeichen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist eine Geschichte voller Mißverständnisse:

Angefangen hat's 1859 mit der Idee des Jean-Henry Dunant, eine Organisation zu gründen, die in Kriegszeiten unparteiisch Hilfe leistet. Aus praktischen Gründen wurde ein Schutz-/Kennzeichen gesucht. Es wurden verschiedene Vorschläge gemacht.

1864 wurde dann das "Rote Kreuz auf weißem Grund" eingeführt. Es hat eigentlich nichts mit einem christlichen Kreuz zu tun, die Seiten sind schließlich gleich lang, im Gegensatz zum Christuskreuz. Es war einfach die Farbumkehrung der Schweizer Flagge (wo die wiederum herkam, darüber kann man sich streiten, ein simples gleichseitiges Kreuz ist aber nunmal ein sehr einfaches Symbol).

"Im Russisch-Osmanischen Krieg (1876–1878) benutzte das Osmanische Reich jedoch anstelle des Roten Kreuzes den Roten Halbmond, da die osmanische Regierung der Meinung war, dass das Rote Kreuz das religiöse Empfinden ihrer Soldaten verletzen würde" [Zitat aus Wikipedia]. Dies wurde 1877 vom Kriegsgegner Russland dann auch als Schutzzeichen gleichwertig zum Roten Kreuz akzeptiert. Formal wurde der Rote Halbmond im Jahr 1929 dann als gleichberechtigtes Schutzzeichen der Genfer Konventionen von allen Unterzeichnerstaaten weltweit anerkannt.

Dummerweise hat man damit aber schon wieder ein religiös verwendetes Symbol gewählt, irgendwie also nicht nachgedacht. Deshalb erschien dem damals unreligiös eingestellte Iran 1924 beide Symbole nicht neutral genug und er wollte ein eigenes - so wurde auch der "rote Löwe mit roter Sonne" 1929 offiziell als Schutzzeichen anerkannt und vom Iran bis 1980 verwendet.

Es gab weitere Anträge, sogar auch zur Einführung eines roten Hakenkreuzes (Sri Lanka 1957 und Indien 1977)! Auslöser für die letzte heftige weitere Debatte waren Ende der 1990er die Israelis, die den roten Davidstern führten und diesen als Schutzzeichen anmelden wollten. Man wollte aber jetzt nicht schon wieder den Fehler begehen, ein religiös empfundenes Symbol einzuführen und suchte eine endgültige Lösung. Ein schlauer Designer hat dann den "Roten Kristall" entworfen, der nun seit 2006 das vierte offizielle Schutzzeichen im Sinne der Genfer Abkommen und Kennzeichen der Rotkreuz-/Rothalbmond-/Rotlöwen-/Rotkristall-Bewegung ist.

Ich hoffe, nun ist langsam Schluss mit neuen Symbolen. Diese stehen aber von der Schutzwirkung in den Genfer Konventionen völlig gleichrangig nebeneinander (der rote Löwe wird derzeit nicht verwendet, ist aber noch gültig)!

Alle diese Zeichen können gleichzeitig auch als Kennzeichen der jeweiligen nationalen Hilfsgesellschaft verwendet werden. Es gibt also keinerlei Unterschied oder Wichtigkeitsabstufung, es steckt die gleiche Organisation bzw. das gleiche Prinzip dahinter!

Quellen: bei Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale\_Rotkreuz-\_und\_Rothalbmond-Bewegung#Symbole gelistet, zudem natürlich die verschiedenen Fassungen der Genfer Konventionen und deren Zusatzprotkolle.


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