@Spanferkel14 hat als einzige(s) eine neue Reihenfolge erwähnt, und zwar nach Gewichtung der Fälle, die hierzu führt:

Nominativ

Akkusativ

Dativ

Genitiv.

Das ist die vom Duden beobachtete Hierarchie der Fälle im Deutschen. Die Reihenfolge hat tatsächlich auch grammatische Relevanz, welcher Fall welchen beherrscht oder verdrängt oder welche gleichgewichtet sind und bspw. sogenannte Korrelate erfordern oder eben nicht.

Das ist nicht nur für Ausländer einfacher, sondern auch für Deutsche generell wichtig, die Unterschiede zu kennen, oder sie redeten irgendwann Kauderwelsch. Vieles mag wie immer intuitiv richtig sein, mindestens genauso viel ist aber auch intuitiv … falsch. Das heißt dann wohl Dialekt. Wer so reden möchte, bitte. Ick bin Berlina. Ick könnte dit och.

Hier Beispiele zu Korrelaten, also Partikel, die einen vorhergegangenen Satz wieder aufgreifen, die beim Nominativ, dem stärksten Fall, aber auch weggelassen werden können, beim Dativ dagegen nicht, weil er schwächer als Nominativ oder Akkusativ ist:

„Wen der Vortrag interessiert [Relativsatz im Akkusativ], ist herzlich eingeladen vorbeizukommen [Hauptsatz im Nominativ]."

Ein Korrelat im Hauptsatz, der im Nominativ steht (Wer ist eingeladen?), ist wegen der Stärke des Nominativs gegenüber dem Akkusativ im vorangegangenen Relativsatz (gar) nicht nötig. Es könnte aber dennoch eines stehen und hieße dann:

Wen der Vortrag interessiert, der ist herzlich eingeladen vorbeizukommen/ der kann ja vorbeikommen." Das wäre auch richtig. „Der" ist dann das hier nicht zwingend nötige Korrelat.

Auch gern genommen:

„Wer lesen kann, [der] ist im Vorteil."

Funktioniert mit und ohne Korrelat. Begründung, siehe wie vor.

Ganz anders beim schwächeren Dativ oder noch schwächeren Genitiv. Folgte ein Nebensatz im Dativ, kann das Korrelat wegen des im Verhältnis zum Nominativ schwächeren Dativs eben nicht mehr einfach weggelassen werden:

„Wer fragt [Nominativ], kann geholfen werden [Dativ]."

So spricht man besser nicht. Hier muss das Korrelat „dem" für den Dativ mitverwendet werden, also heißt es richtig nur:

„Wer fragt, dem kann geholfen werden."

Drehen wir den Spieß aber um und beginnen mit dem Dativ, kann er wieder durch einen folgenden stärkeren Akkusativ oder Nominativ im Hauptsatz regiert werden:

„Wem das zu schwer ist [Dativ], [der] kann sich ja eine leichtere Aufgabe suchen [Nominativ]."

Es kann daher auch ohne Weiteres heißen:

„Wem das zu schwer ist, kann sich eine leichtere Aufgabe suchen."

Noch einer mit Dativ–Nominativ:

„Wem das zu viel ist, [der] kann ja gehen." (mit oder ohne Korrelat, je nach Geschmack)

All das wird bei der althergebrachten Reihenfolge Nominativ, Genitiv, Dativ, Akkusativ nicht deutlich.

Daher findet man im Duden dieser Tage nun auch meist die Reihenfolge der Kasus nach tatsächlicher Hierarchie ihrer Kraft im Deutschen, und das mag den einen oder anderen verwirren (nein, ‚eine' oder ‚andere' muss nicht großgeschrieben werden -> Zahladjektive, das mit ihnen gemeinte Substantiv ‚Leser' wurde einfach ausgelassen, vgl. außerderm § 58: Zahladjektive wie ‚viel, wenig, [der, die, das] eine, [der, die, das] andere' schreibt man klein, es sei, das Eine oder das Andere sollten besonders betont werden).

Das ist der eigentliche Grund für die geänderte Reihenfolge nach Hierarchie durch den Duden und dessen neuer Sortierung nach der Gewichtung der Fälle bei ihrem Gebrauch mit- oder auch gegeneinander im Deutschen, wie er beobachtet werden kann.

Wenn das Deutschschülern nun hilft, (dann) umso besser. Aber zunächst sollten die Inländer es erst mal selbst richtig lernen, bevor wir uns um Ausländer sorgten, dass die es leichter haben sollten, Deutsch zu lernen. Das ist für Deutsche offenbar auch schon ein nahezu überwältigend schweres Stück Arbeit. Das liegt aber nicht an der Sprache. Es gibt schwerere, wo es besser klappt (aber auch leichtere mit noch mehr Problemen: ‚Hi America!').

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Zunächst mal sollten sich hier Leute, die erkennbar nicht Medizin studiert haben und weder Neurologen noch Anästhesisten sind, mit Mutmaßungen basierend auf Parallelwertungen aus ihrer Laiensphäre zurückhalten, auch bekannt als der Dunning-Kruger-Effekt. Das trägt rein gar nichts zur Beantwortung der Frage bei! Was jemand alles meint oder annimmt, basierend auf Null präzisem Wissen, was das Gehirn alles täte oder jemand mit ihm machte während einer Allgemeinanästhesie, ist so hilfreich wie ein Loch im Kopp. All diese Leute hätten "antworten" sollen: Ich weiß es auch nicht! Aber warum sollte sich einer diese Mühe überhaupt machen, wenn er so rein gar nichts weiß, was nicht auch jeder andere Laie schon "wusste"? Unerfindlich. Stattdessen wird drauflos "geantwortet".

Das Phänomen bezeichnet man auch als Fremdsprachensyndrom (früher auch "Nicht-Muttersprachen-Syndrom"), und es ist nicht hinreichend untersucht, da es nur selten auftritt und es zumindest zum Zeitpunkt des Versuchs einer Analyse nicht viele (genauer, nur acht) relevante und dokumentierte Fälle gab. Man, und damit sind Fachleute, Experten, echte Mediziner gemeint, nimmt an, dass es sich zumindest nicht um einen Phänotyp einer psychischen Störung handeln dürfte, da bei den Patienten der dokumentierten Fälle keine sonstigen neurologischen Auffälligkeiten beobachtet worden waren (was ein weiterer Grund dafür sein kann, auch bei dir, was aber niemand der hier "Antwortenden" auch nur im Entferntesten ebenso in Betracht zog!).

Desweiteren sei es ein Hinweis darauf, dass Mutter- und Fremdsprachen in räumlich getrennten Bereichen im Gehirn gespeichert sein müssten, sonst könnte ja nicht die eine Sprache ausgeschaltet sein, während es die andere nicht ist. Ebenfalls etwas, was den "Antwortenden" nicht im Traum einfiel, dass ihre sämtlichen Erklärungen dazu, dass das Gehirn unter "Drogen" stünde, erst wieder aufwachen müsse yaddah, yaddah, yaddah ... nicht begründen können, wieso du ja trotzdem sprechen konntest. Also entweder ist das Gehirn noch ausgeknockt oder eben nicht. Dann kann man entweder schon sprechen oder noch nicht. Hier dagegen ist die Frage, weshalb die MUTTERSPRACHE vorübergehend verloren geht. Daher der Name des Syndroms: Fremdsprachensyndrom! Patienten können sehr wohl kognitiv folgen und sprechen, nur nicht in der eigenen Sprache. Wie kommts? War ja deine Frage. Beantworten kann sie jedoch keiner, aber nur die, die zumindest genug wissen, um wenigstens das zu wissen, dass sie nämlich nicht genug darüber wissen, würden dir das auch geschrieben haben.

Dass einer wirres Zeug redet, wenn er aufwacht, hat mit deinem Fall des Verlusts der Muttersprache nichts zu tun. Wirres Zeug kannst du allerdings zusätzlich auch, dann eben nur in der Fremdsprache, geredet haben, was nur hieße, dass beides vorgelegen hat: Verwirrtheit + Fremdsprachensyndrom.

Ersterer Effekt, der von guten Anästhesisten auch postoperativ gemessen wird (z. Bsp. in der Charité), hat ebenfalls einen eigenen Namen. Man nennt das auf Deutsch (die Sprache schreibt man übrigens groß, nur das Adjektiv klein!): nachoperative Bewusstseinsstörung, also eine erkennbare Desorientierung, wenn Raum, Zeit, Ort nicht mehr klar wahrgenommen werden, Verwirrtheit oder gar aggressives Verhalten auftreten. Fachsprachlich heißt es postoperatives Delir, das bei ca. 20% der Patienten auftritt, also bei weitem nicht so selten ist wie das Fremdsprachensyndrom und daher auch deutlich besser untersucht und behandelbar. Unentdeckt und/oder unbehandelt kann ein postoperatives Delir zu Langzeitschäden führen, die mit einem Verlust der Selbständigkeit einhergehen und bis hin zu dauerhafter Pflegebedürftigkeit führen könnten. Das weiß man. Hier ist man gewarnt. Daher werden Patienten in der Charité auch im Aufwachraum durch Anästhesisten und Pfleger mittels routinemäßigem Delir-Monitoring überwacht.

Nachdem man diese Form der Bewusstseinsstörung nun also sehr gut kennt und je nach Klinik auch erwartet und darauf vorbereitet ist, lag es auch nahe, das Fremdsprachensyndrom dem ebenfalls zuzuordnen. Dagegen spricht allerdings, dass das häufigere postoperative Delir innerhalb von 30 Minuten nach Beendigung der Anästhesie auftritt und normalerweise nur 15 bis 30 Minuten andauert, während das Fremdsprachensyndrom bei den dokumentierten Fällen bis zu 28 Stunden anhielt. Ein Zusammenhang zwischen delir und Fremdsprachensyndrom kann bislang dennoch nicht ausgeschlossen werden. Man nimmt an, dass es (nur) durch bestimmte Anästhetika verursacht wird, um zu wissen durch welche, müsste man mehr Fälle untersuchen können, z. Bsp. deinen. Präoperatives Screening auf kognitive Defizite sowie die prophylaktische Gabe von Eisen sind mögliche Präventionsmaßnahmen, ebenso eine äußerst sorgsame Anwendung von zu applizierenden Opioiden in der postoperativen Schmerzbehandlung. Viel weiter ist man nicht.

Summasummarum: nichts Genaues weiß man nicht! Weder, was das ist, wie und wodurch es verursacht wird, noch wie man es behandelt, wenn es nicht von selbst wieder verschwindet. Aber vielleicht sollten die Wissenschaftler einfach mal hier nachlesen, hier scheinen ja eine Menge Leute genau zu wissen [hust], was das verursacht hat, gel? Vielleicht schlummern hier ja noch unerkannte Nobelpreiskandidaten. Man weeß et nich.

Übrigens, genau das ist mir auch passiert. Ich spreche, lese, schreibe mehr Englisch pro Tag als Deutsch. Ich träume auch in Fremdsprachen und dachte, das war vermutlich nur so etwas. Tatsächlich aber erinnerte ich mich auch, wie ich nur wusste, dass Englisch eine meiner Fremdsprachen ist, aber ich wusste nichts mehr von meiner Muttersprache. Ich konnte nicht nur kein Deutsch mehr, ich wusste nicht einmal, dass ich Deutsch können müsste. Das fiel mir erst nach und nach ein, dann musste ich mich zwingen, Deutsch auch zu sprechen und nicht nur zu denken, dass ich es könne, und dabei bemerkte ich, dass ich einfach nicht wusste, wie es geht. Bis es dann Minuten später wieder ging. Ich sprach eine MTA auf Englisch an, sie antwortete auch auf Englisch, als sei es das normalste der Welt, und mir wurde dabei bewusst, dass ich in einer Fremdsprache redete, aber auch nicht anders konnte, und fragte "Why do I speak English?" Das konnte mir niemand beantworten.

Auch nicht, als ich mit weiteren Anästhesisten darüber sprach, die mich beim Aufwachen nicht erlebt hatten und auch die Anästhesie nicht durchgeführt hatten, die eigentliche Ärztin operierte bereits weiter. Sie wollten wissen, wie meine Narkose (subjektiv) gewesen war, ob es Problem gab oder nicht. Ich berichtete denen dann, dass es gut war, nur dass ich plötzlich vorübergehend nur noch Englisch redete, neben anderen postoperativen Nebenwirkungen, die ich so auch noch nie erlebt hatte (das war meine 8. Allgemeinanästhesie). Sie guckten nur erstaunt und wussten es sich auch nicht zu erklären. Wegen der anderen Nebenwirkungen, die ich bei sämtlichen 7 Anästhesien davor noch nie hatte, tippe nun auch ich auf die Wahl der Anästhetika oder auf andere Maßnahmen während und bei Ausleitung der Anästhesie. Aber wer bin ich, darüber zu mutmaßen? Der Nincompoop, der es auch zugibt, dass er davon leider nicht genug Ahnung hat. Wenigstens das weiß ich aber.

Wir gehören nun beide zu den schlecht dokumentierten, relevanten Einzelfällen. Sprich noch einmal mit deiner Anästhesie darüber. Je mehr Fälle dokumentiert werden, um so eher findet man Antworten. Was man nicht untersuchen kann, kann man auch nicht wissenschaftlich beurteilen. Und Menschenversuche sind nicht erlaubt, also muss es solange bei echten Patienten bleiben, denen dies oder das widerfahren ist.

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"Indirekten Diebstahl" gibt es nicht. Entweder ist es Diebstahl, oder es ist keiner.

Die Unkenntnis der Deutschen über ihre eigenen Gesetze, nach denen sie zusammenleben müssen, ohne sich fortgesetzt strafbar zu machen, ist wieder mal alarmierend. Dass die grundlegenden Regelungen der wichtigsten Zivilgesetze und Strafvorschriften nicht bereits im Sekundarbereich I vermittelt werden, erschließt sich mir bis heute nicht, und wird es nie.

Zunächst zu den hanebüchenen "Antworten", die für die Beurteilung der Strafbarkeit des eigenen Handelns die Strafbarkeit anderer Rechtssubjekte meinen heranziehen zu dürfen: Wer alles woran "selbst schuld" sein soll, spielt nie eine Rolle bei der Beurteilung, ob man sich selbst wegen irgendetwas strafbar gemacht hat!

Nur weil einer sein Auto offen stehen lässt, darf ein Dritter, der sehr wohl weiß, dass ihm dieses Auto nicht gehört, nicht einfach einsteigen und damit losfahren und sich dann ein ruhiges Gewissen einreden à la "Selbst schuld!" ("schuld sein" schreibt man übrigens klein, anders als "Schuld haben") und auch noch unerfindlich schlussfolgern, dass der Dieb nun nicht (mehr) strafbar sei. Abfall sei ja überall, wo andere nicht aufpassten, dass sie nicht beklaut würden... und anderes abenteuerliche Zeug. Dazu fällt mir nichts mehr ein. Außer: Umerziehungsanstalten einführen, aber dringend! Das schaffte auch mal wieder Arbeitsplätze, denn von solchen Anstalten bräuchten wir einige.

Doch zurück zum eigentlich Thema, dem Diebstahl, besser: den 9 Tatbeständen eines Diebstahls, derer 8 erfüllt sein müssen, damit etwas ein Diebstahl ist. Aber gleich vorab: Ein Diebstahl muss nicht klappen, der Versuch ist bereits strafbar!

Neben dem (einfachen) Diebstahl (§ 242 StGB) kennt das Strafgesetzbuch auch noch die qualifizierenden Stufen "besonders schwerer Fall des Diebstahls " (§ 243 StGB), "Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl" (§ 244 StGB) und hinsichtlich des Bandendiebstahls noch den "schweren Bandendiebstahl" (§ 244a StGB).

Für den ansonsten lauteren Bürger sollte die Kenntnis der Tatbestände des einfachen Diebstahls ausreichen. Wenn er die kennt und nicht/nie erfüllt, kommen weiterqualifizierende schwerere Formen gar nicht erst in Betracht, denn die bauen alle auf denselben Tatbeständen des § 242 StGB auf und ergänzen sie nur erschwerend, was immer schärfere Strafen nach sich zieht, erfüllte man die zusätzlichen Tatbestände auch noch.

Obwohl ...

Der Diebstahl mit Waffen ist 'aus Versehen" auch schneller erfüllt, als einer denken könnte, weshalb man besser auch den kennen sollte. Strafmaß hier ist Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren – man beachte: keine Geldstrafe mehr möglich! – in minder schweren Fällen immer noch mindestens 3 Monate Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Auch hier ist selbstredend der Versuch, wie beim einfachen Diebstahl, weiterhin strafbar, auch hier, beim Diebstahl mit Waffen im minder schweren Fall, ist keine Geldstrafe mehr vorgesehen, im Gegensatz zum Strafmaß beim (einfachen) Diebstahl nach § 242 StGB von Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

Beim einfachen Diebstahl hat ein Strafrichter also (noch) die Wahl. Beim Diebstahl mit Waffen nach § 244, wie auch beim schweren Diebstahl nach § 243 StGB, bedeutet es: kein Bitten, Betteln oder Beteuerungen vor Gericht helfen mehr, nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden und diese Verurteilung mindestens 5 Jahren im Bundeszentralregister mit sich herumzuschleppen. Das Gericht hat bei den qualifizierten Diebstahlsdelikten keinen Ermessensspielraum mehr, denn der Gesetzgeber hat für schwere und schlimmere Diebstahlsversuche nur noch Freiheitsstrafen vorgesehen. Sieh da, so wichtig ist uns der Schutz unseres Eigentums.

Das waren die Strafmaße. Zur Sensibilisierung. Damit klar ist, dass wir nicht von "Kavaliersdelikten" reden, was auch immer das sein soll.

Warum Diebstahl mit Waffen so schnell (mit)erfüllt ist beim alleinigen Versuch eine fremde, bewegliche Sache weg(oder mit-)zunehmen, um sie sich oder einem Dritten zuzueignen:

Weil mancher vielleicht vergessen haben könnte, dass er noch eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug in der Tasche mit sich führt, was aus einfachem Diebstahl allein aufgrund der Tatsache des "Mit-Sich-Führens" einen "Diebstahl mit Waffen" machte! Man muss sie nicht benutzen, respektive darf man auch gar nicht, denn wer das täte, beginge nun einen Raub und keinen Diebstahl mehr!

Das ist sogar schon einem Polizeivollzugsbeamten, der es nun wirklich besser wissen musste, passiert, der wohl aus Korrumpiertheit durch die eigene Macht einfach mal einen Schokoriegel mitgehen ließ, dabei aber auch seine Dienstwaffe trug und ... sich erwischen ließ und einwendete, er würde nach Dienstschluss bezahlen kommen. Tja, dumm gelaufen. Der Versuch ist auch bei ihm strafbar, und dass er es nicht versucht hatte, konnte der Täter nicht mehr glaubhaft abstreiten. Er ist erwischt worden, wie er den Laden ohne zu bezahlen verlassen wollte, in dem Glauben, dass man ihn als Polizisten in Uniform wohl schon nicht 'so hart rannehmen' würde, falls einer was merkte. Lange war er danach kein Polizist mehr. Er hatte sich aber auch schon anderer Vergehen schuldig gemacht, das war nur der berühmte letzte Tropfen.

Offensichtlicher als ein Polizist im Dienst kann man kaum mehr bewaffnet sein. Aber eben auch das kleine Taschenmesser in der Hosentasche oder andere "Spielzeuge" können zum Verhängnis werden und aus Geldstrafe, die noch möglich gewesen wäre, zwingende Freiheitsstrafe werden lassen! Wenn die Polizei beim Ladendiebstahl hinzugerufen wird, was sie wird, durchsucht sie die Taschen des Täters... und wohl dem, darin finden sich dann keine gefährlichen Werkzeuge, sonst wird es vielfach teurer vor Gericht. Und damit ist gerade kein Geld gemeint, wie mehrfach betont.

Wer übrigens mehr als nur geringwertige Sachen aus verschlossenen Behältnissen stiehlt, Religionsgegenstände aus Kirchen klaut, im Museum klaut, einem Betrunkenen auf der Parkbank etwas wegnimmt, weil der es ja nicht merkt, also die Hilflosigkeit einer Person für den Diebstahl ausnutzt, wer das angeschlossene Fahrrad oder anderswie gegen Wegnahme gesicherte und nicht nur geringwertige Sachen klaut, begeht bereits einen besonders schweren Diebstahl. Strafmaß auch hier schon ausschließlich Freiheitsstrafe, und zwar von 3 Monaten bis 10 Jahren.

Na bitte, dann haben wir den ja doch noch mit angerissen. Es geht aber auch alles zu leicht zu schnell, und aus zunächst nur Kontostandsbelastung wird plötzlich Knast, wenn auch aussetzbar auf Bewährung.

Was braucht es aber nun wirklich, um justiziabel ein Dieb zu sein? Der § 242 StGB gibt Aufschluss und ist zudem erfreulich kurz. In Tatbestände zerlegt wird er aber schnell sehr lang. Schaumerma, wie das geht:

"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (vgl. www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html )

Ich markiere die Tatbestandsmerkmale. Die sind im Gesetz natürlich nicht hervorgehoben. Weshalb jedes dieser fetten Wörter wichtig ist, lernen wir sogleich, denn es gibt auch Sachen, die zwar einem anderen gehören und weggenommen, aber schlicht nicht gestohlen werden können, weil Diebstahl nur das ist, was hier steht, und jetzt noch mal klein-in-klein kommt:

Wer "wer" ist, sollte klar sein. Jedermann, der es versucht. Merke: Man muss dabei nicht erfolgreich sein, um sich strafbar zu machen!

(1) fremdman kann nicht stehlen, was einem schon gehört

(2) bewegliches muss sich wegnehmen lassen, Häuser zu stehlen oder Grundstücke ist daher nicht möglich

(3) Sachedas muss es sein, daher ist ausgeschlossen, dass man etwas stehlen kann, was keine Sache ist, etwa Menschen. Tiere dagegen unterfallen dem Sachenbegriff und können daher gestohlen werden.

(4) einem anderensich selbst kann man nichts wegnehmen, es muss schon ein Anderer sein. Man kann aber einem anderen wegnehmen, was einem selbst gehört (wovon man vielleicht nichts weiß, da man es gerade geerbt hat und vom Tod des Erblassers noch keine Ahnung hat, daher immer noch Vorsatz, aber die Sache ist nicht mehr fremd)

(5) AbsichtVorsatz ist Voraussetzung für die Strafbarkeit einer Straftat, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, etwa bei "fahrlässiger Körperverletzung" bei der es ausdrücklich bestimmt ist, dass Fahrlässigkeit ("aus Versehen") ausreicht. Bei "Sachbeschädigung" dagegen ist die Absicht erforderlich, rechtswidrig eine fremde Saches beschädigen zu wollen. Das Delikt lässt sich nicht aus Unachtsamkeit begehen (nicht zu verwechseln mit der zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht, das wäre Schuld-, nicht Strafrecht). Gleiches gilt für Diebstahl, nach dem Motto: "Uups, jetzt hab ich das aus Versehen geklaut!", das funktioniert so nicht. Das beantwortet gerade deine Frage. Zumindest zur Hälfte.

(6) wegnehmen auch "Bruch des Gewahrsams" genannt: die fremde, bewegliche Sache darf einem nicht vom Berechtigten (freiwillig) gegeben worden sein, so eine fremde Sache lässt sich ebenfalls nicht (mehr) stehlen. Das Delikt, es sich danach dennoch rechtswidrig zuzueignen, nennt man stattdessen Unterschlagung, wenn es am Wegnehmen der fremden Sache fehlt, aber daneben alles weitere erfüllt ist, was einen Diebstahl daraus gemacht hätte. Freiwillig erhalten, danach einfach nur rechtswidrig behalten (nicht zurückgegeben/Geld nicht zurücküberwiesen), ist Unterschlagung. Dasselbe durch Wegnehmen erlangt, heißt, gegen den Willen des Berechtigten, um es sich rechtswidrig zuzueignen, macht daraus (erst) den Diebstahl.

Auch bei einer sogenannten "Diebesfalle" fehlte es an der Vollendung des Diebstahls, wenn der eingeweihte Berechtigte in die Wegnahme durch den zu ertappenden Dieb einwilligte. Es bliebe hier nur noch der Diebstahlsversuch übrig, der aber bereits strafbar ist. Zur Vollendung käme es hier bei der Unterschlagung, die es jetzt nämlich ist, da es zwar an der Wegnahme fehlte, aber nicht an der Zueignungsabsicht.

Die vollendete Unterschlagung steht zum Diebstahlsversuch in sogenannter Tateinheit, sagt man. Das ist schon höhere Mathematik. Man muss sich nur merken, dass etwas, das man mit dem Willen des Berechtigten hat, ihm nicht gestohlen haben kann, niemals, sondern stattdessen unterschlägt, wenn man es rechtswidrig behält. Strafmaß? Dasselbe wie beim Diebstahl, falls einem die Sache anvertraut worden ist, man sie aber einfach behält. In allen anderen Fällen Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe (häufig bei Fundsachen). Das Vertrauen des Berechtigten, eine zur Aufbewahrung oder Betreuung etc. gegebene Sache wieder zurückzuerhalten, wird also nochmals gesondert geschützt.

(7) rechtswidrigschon ein paar mal erwähnt das Wort, man kann einem Anderen auch seine Sache rechtmäßig wegnehmen, um sie sich zuzueignen, das kann dann ebenfalls kein Diebstahl mehr sein. Es ist zu unterscheiden zwischen Rechtswidrigkeit der Wegnahme (sieh unten Wegnahme mit Rückgabeabsicht) und der Rechtswidrigkeit der Zueignung. Diese ist normatives Tatbestandsmerkmal und muss objektiv rechtswidrig sein, das heißt unabhängig vom nur subjektiven Meinen oder Glauben des Täters. Der Vorsatz des Täters muss ich auch auf diese Rechtswidrigkeit der Zueignung (nicht nur der Wegnahme!) erstrecken.

Und jetzt wird es tricky: Insoweit genügt bereits ein billigendes Inkaufnehmen wie beim bedingten Vorsatz, Schema: "Pass auf, sonst fährst du noch einen tot!" – "Und wenn schon, ist mir doch egal!" = bedingter Vorsatz (anders grobe Fahrlässigkeit: "Pass auf, sonst fährst du noch einen tot!" – "Ach was, es wird schon nichts passieren!") macht, wenn es doch passiert, aus Tötung im Straßenverkehr Mord, da für Mord bedingter Vorsatz ausreicht!. Das heißt, im Fall des Irrtums des Täters beim Diebstahl über die Rechtswidrigkeit führt das bei irriger Annahme zum strafbaren untauglichen Versuch, bei irriger Unkenntnis der Rechtswidrigkeit jedoch zur Straflosigkeit.

P.S.: Falls also mal wieder jemand behauptet, Unwissenheit schütze vor Strafe nicht, dann wisst ihr nun, dass diejenigen selbst unwissend sind. Irrtümer aller Arten herrschen bei den Bürgern vor, wie man auch hier wieder überall lesen kann, und können strafmindernd wirken oder gar zu Straflosigkeit führen.

(8) sich zueignenes sich nur "auszuleihen" ist kein Diebstahl, man muss die fremde bewegliche Sache, die man weggenommen hat, auch in sein Vermögen überführen wollen. Wegnahme, um den Berechtigten zu ärgern, ist keine Zueignung, ergo kein Diebstahl, einen Brief wegzunehmen, um ihn zu lesen und wieder zurückzugeben oder um ihn zu vernichten, ist ebenfalls keine Zueignung. Durch die Vernichtung des Briefs wird gerade klar, dass er NICHT in das eigene Vermögen überführt werden sollte. Bei jeder anderen Wegnahme in Rückgabeabsicht, etwa zur Durchsetzung andere Ansprüche oder bei der Wegnahme als Pfand, auch bei der Wegnahme des (verwahrlosten/gequälten) Hundes, um ihn in einem Tierheim unter- oder zu einem Tierarzt hinzubringen, fehlt es an einer Zueignungsabsicht, weshalb es kein Diebstahl sein kann (es kann jedoch noch alles mögliche andere sein, was hier nicht das Thema ist, eben einfach nur kein Diebstahl!)

(9) einem Dritten zueignenob man für sich klaut oder für die Omma, um es also ihr und nicht sich selbst zuzueignen, ändert nichts, es ist trotzdem Diebstahl.

Wie man sieht, der Gesetzgeber hat an fast alles gedacht.

Hiermit solltest du dir deine Frage selbst beantworten können und in Zukunft immer beantworten können, ob einer gestohlen hat, also ein Dieb ist, oder nicht.

Noch einmal deine Aussage:

"war heute in der drogerie und zu hause ist mir aufgefallen dass ich einen artikel nicht bezahlt habe (SB-Kasse)"

Sie lässt klar die Zueignungsabsicht vermissen. Daher war das auch (noch) kein Diebstahl, sondern ein Versehen. Du hast es bis dahin ja nicht einmal gewusst. Was du nicht gewusst hast, dass du stiehlst, kannst du auch nicht gestohlen haben.

7 Tatbestände waren erfüllt, bis auf den einen, der, na, na, na?... genau, der Absicht.

Der Vorsatz zur rechtswidrigen Zueignung fehlte. Das war noch wie "weggenommen um es zurückzugeben". Wie du das beweist, wenn man dich erwischt, ist eine andere Sache. Aber indem du zurückgegangen wärst, weil du etwas übersehen hattest, hättest du nachgewiesen, dass es an einer Zueignungsabsicht fehlte. Dafür hätte es dann Zeugen gegeben.

Dass du stattdessen die rechtswidrige Zueignung zumindest billigend in Kauf nahmst und lieber hierher kamst, um auch noch den Nachweis deiner Kenntnis von der Rechtswidrigkeit zu liefern "oder ehrlich sein [...] und die Wahrheit sagen" machte daraus einen vollendeten Diebstahl. Du bist nun ein geständiger Dieb. Gratulation.

Vergleiche Tatbestand "rechtswidrig", irrige Annahmen, bedingter Vorsatz = Strafbar! Allein durch Zurückbringen wäre es straffrei geblieben. Die "hilfreichste Antwort" von "Experten", die ein paar Semester Psycho-irgendwas studiert haben sollen, ist dagegen Schmonzes.

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Nasendusche. Nasendusche. Nasendusche. Und ich weiß nicht, ob ich es schon erwähnt habe, aber: Nasendusche.

Das gilt sogar für gesunden Nasen. Nasenpflege mit Nasendusche und Nasenölen. Letztere nicht ganz billig, aber riechen sehr schön, enthalten Zetrus- und Orangenöle, Vitamin A und E für die Schleimhäute, die häufig vertrocknet sind wegen der heutigen trockenen Raumklimata. Nicht Meerwassersprays zur bloßen Befeuchtung und so 'n Zeugs, die trocknen ebenso schnell weg, wie alles andere Wasser in den Schleimhäuten. Stattdessen richtig mit Nasensalben (wie Bepanthen), die fettig sind und die Schleimhäute vor Austrocknung schützen können, so dass die Wundheilung ihre Arbeit machen kann. Okklusionspflaster zum Verschließen der Nase und Aufrechterhaltung eines feuchten Wundklimas, das die Heilung begünstig, wären auch gut, aber vermutlich nicht angenehm. Kann man aber ebenfalls nach Nasen-OPs einsetzen (statt der verdammten Tamponaden).

Nasensalben anwenden: Nicht kleckern, sondern klotzen! Richtig rein in die Nase damit und verflüssigen lassen, dann hochziehen in die Nebenhöhlen. Sie enthalten in der Regel Dexpanthenol. Das pflegt und hilft ebenfalls bei der Heilung ( https://de.wikipedia.org/wiki/Dexpanthenol ).

Das sind generelle Tipps für jedermann, der Probleme mit der Nase hat. Richtige Nasenpflege geht jeden an, denn wir vernachlässigen das Riechorgan in einer Weise meist ein Leben lang, dass man sich über verstopfte, vertrocknete Nasen, obstruktive Schlafapnoe, verkrümmte Scheidewände und Schlimmeres kaum mehr kam wundern darf.

Doch nun zu deinem spezielleren "Ozäna"-Problem (auch Ozaena).

Vermutlich stinkt es nach Ammoniak. Vielleicht noch nicht faulig, wie bei der echten Stinknase, wie sie heißt. Aber zumindest muffig und später nach Ammoniak. Aasig, könnte man auch sagen. Der Ammoniakgeruch entsteht immer dann, wenn Bakterien Eiweiß zersetzen.

Dein Arzt hat vermutlich sogenannte "resorbierbare Tamponaden" in die Nase eingebracht. Das sind sich selbst zersetzende Tamponaden, die widerlicher kaum sein können. Hatte ich auch. Nach einer Polypen-OP. Mein eigener Arzt hatte mir nichts darüber gesagt. Erst als ich damit zurück in die Klink bin, da er auslandsabwesend war, und mir dort ein junger, dynamischer Assistenzarzt sagte, dass es das gibt, und was es ist, mein Arzt das vermutlich auch verwendet habe, manche verwenden es, andere lehnen es ab, wegen der Bakteriengefahr, lernte ich nicht nur darüber, sondern war auch wieder einigermaßen beruhigt.

Der Grund, weshalb ich überhaupt ins KH zurückging, war, dass ich eine Nacht zuvor etwas aus der Nase geschnäuzt hatte, da hätte ich ... kotzen ... können. Der Arzt sagte, ja, das sieht ein bisschen aus, als ob man sein Gehirn ausgeschnaubt hätte. Tiefrotschwarz und von einer Konsistenz, die ich hier nicht weiter beschreiben will. Danach war der muffige Geruch aber erstmal weg. Nur kurz, leider. Als er wiederkam, dachte ich, was ist, wenn du noch mehr von diesem Zeug in den Nasenhöhlen hast? Wo kam das überhaupt so plötzlich her? Die Nase war kurz zuvor beim Schnäuzen sauber gewesen. Und zehn Minuten später dachte ich, ein Alien sei aus der Nase gekrochen!

Resorbierbare Tamponade. Frage deinen Arzt. Nicht den Apotheker! Auch noch zwei Wochen danach kamen bei mir Reste dieser widerlich stinkenden, von Bakterien zersetzten Tamponade beim Ausschnäuzen aus der Nase. Mit Hilfe der Nasendusche, die der Assistenzarzt mir dringend empfahl, mir eine zu besorgen und sie mehrmals am Tag zu benutzen für die nächsten zwei Wochen.

Prof. Dr. med. Rainer Weber

Arzt für HNO-Heilkunde | Allergologe | Nebenhöhlen-Op

Nach etwa 10 Tagen täglich mehrmals die Nase mit isotonischer Salzlösung spülen (muss 0,9%-haltig sein, darf nicht mehr, aber darf auch nicht weniger sein, also NIE mit klarem Wasser versuchen!) konnte ich bald wieder normal atmen, wie es vor der OP seit Jahren nicht mehr ging.

Dazu nach jeder Spülung das kortikoidhaltige Spray in die jetzt freie Nase hoch in die operierten Nasennebenhöhlen gezogen, wie es davor ebenfalls nie ging, damit die entfernten Polypen nicht so leicht neu entstehen. Dann ein dexpantenolhaltiges Spray hinterher zu besseren Befeuchtung (ich nehme gemäß meinem HNO-Arzt LipoNasal, leider kein Rezept dafür), da kortikoidhaltige Sprays auch austrocknen, dann das vorbeschriebene Nasenöl, wie vom Assistenzarzt empfohlen, Sprays wie LipoNasal seien, nun ja, eben keine Öle, wie er sagte, und dann die Nase versiegelt mit Nasensalbe, wie er es mir in der Klinik gezeigt hatte: Großzügig in die Nase damit, bis sie nachgerade verstopft ist von der Salbe. Warten, dass die Salbe sich etwas verflüssigt, hochziehen. Fertig.

Zumindest einmal vor dem Schlafengehen sollte man das machen. Der Klinikarzt sagte jedoch, mehrmals am Tag. Dann entließ er mich mit den besten Wünschen und versicherte, dass alles in Ordnung sei. Ein Antibiotikum etc. sei nicht erforderlich, damit wäre er vorsichtig, denn solange man keine erhöhte Temperatur hat, sind auch nicht entzündliche Bakterien am Werk. Aber es sind die anderen, die die Tamponaden in Nasen-Poopoo zersetzen... ekelhaft.

Und sind diese Tamponaden einmal vollständig "resorbiert", sollte es auch mit dem Gestank in der Nase ein Ende haben. Wenn du ihn noch selbst riechen kannst, ist es ja noch gut. Echte Stinknasen nehmen den eigenen Nasengestank meist gar nicht wahr. Nur das Umfeld. Dann wird der Gestank meist mit Mundgeruch verwechselt. Er kommt aber aus der Nase darüber, nicht von den Zähnen oder der Zunge oder aus dem Hals.

Nasen-OPs sind der Horror. Nicht die OPs per se, aber die Art und Weise der immer gleichen Nachbehandlung: Nasen mit Tamponaden ausgestopft und Schlafentzug. Die Tamponaden und die derartig zugeschwollene, blockierte Nase (die sich dadurch schützt vom Eindringen von Bakterien), der fehlende erholsame Schlaf... eine Tortur. Aber sie ist es am Ende wert.

Mancher könnte sich die Folter ersparen durch rechtzeitige, regelmäßige Nasenpflege. Die Pflege der Schleimhäute und der wichtigen Flimmerhaare in der Nase, die bei manchem nur noch verkümmert vorhanden sind, ist essenziell. Sonst hat auch irgendwann das Bronchialsystem etwas davon und wird hyperreagibel oder Schlimmeres, weil Leute nachts mit offenem Mund schlafen und nur noch trockene Luft in die Lungen gelangt. Für 6 bis 8 Stunden am tag, stelle man sich mal vor. Das ist nicht gesund, kann es nicht sein. Weitere Schädigungen der oberen Atemwege sind die Folge. Und wer schonmal Panikattacken erlebt hat, die aus dem Nichts auftauchten, wegen Atemnot, die faktisch nicht vorhanden ist, weiß wovon ich rede. Die Amygdala im Gehirn, ein etwa 500 Millionen Jahre alter Teil des Gehirns, versteht keine Sprache, der kann man nicht gut zureden, die kennt nur Angriff, Flucht oder Agonie als Bewältigungsstrategie bei Todesangst, etwa weil der Patient immer wieder Naherstickungserlebnissen ausgesetzt war, oft ohne einen Zusammenhang mit seiner Nase herstellen zu können, die blockiert ist und es nachts zu Atemaussetzern oder sekundenlangen Atemstillständen kommt.

Ich hoffe, das alles hilft dir als Anregung und Inspiration weiter. Es ersetzt aber nicht, deinen Arzt nach all dem zu fragen, denn ich bin keiner. Oder einen Arzt, es muss ja nicht deiner sein. Bei mir war es auch ein anderer, als der eigentliche Operateur. Und selbst wenn ich sagen würde, ich sei Arzt, könntest du es nicht überprüfen. Aber was du alles überprüfen kannst, ist das, was ich dir geschrieben haben. Und prüfe es auch. Ich bin niemand, den du kennst. Das Internet ist voll von solchen Leuten. Glaube nichts, das kannst du in der Kirche machen, und prüfe immer alles, selbst wenn es aus renommiertem Munde stammt, auch ein Arzt kann ein Außenseiter seiner Community (geworden) sein, weil er zeug erzählt, das die anderen nicht (mehr) mit unterschreiben. Also ließ, was eingetragene Vereine, Verbände, denen Ärzte angehören (müssen) oder angeschlossen sind sagen, was führende Kliniken veröffentlichen im Netz. Vergleiche.

Noch ein paar meiner Erfahrungen, so von Verbraucher zu Verbraucher, beim Kauf und der Anwendung einer Nasendusche (gibt es ebenfalls nicht auf Rezept):

Sie kostet bei DM etwas um die 13–14 Euro. Kaufe sie NICHT in der Apotheke, die haben auch keine besseren, nur teurere. In der Packung sollten sein 10 Päckchen Salz für je 250 ml Wasser. Weitere Pakete kann man nachkaufen, falls nötig oder gewünscht, etwa 40 Stück für 5,45 € vom Hersteller der Nasendusche oder 60 Stück der Drogeriehausmarke für 6,25 €. Ich hatte erst die Billigversion probiert (von einer klösterlich klingen Firma). 100 ml, die nach zwei Tagen verbraucht waren. Kosten: 7,50 Euro. Haha. Ab durch den Schornstein! Taugte nichts! Fertige Lösung in einem Druckbehälter. Kann man für die Reise mitnehmen, für unterwegs, aber sicher nicht für eine professionelle Heilanwendung.

Vor der Nasendusche mit 10 Anwendungen für 13,45 € scheute ich (noch) zurück. Zurück aus der Klinik in einer Apotheke nachgefragt, zeigten sie mir dieselbe Marke, dasselbe Produkt für über 17 Euro, und es enthielte ja "schon" 3 Anwendungen, weitere Salzpäckchen waren dann für schlappe 8 € nachkaufbar... Ähem. Ja, danke (Behalt!). Zurück zum Drogeriemarkt meiner Wahl und das Ding hier besorgt, nolens volens:

"Nasendusche: Wie man sie richtig anwendet und was sie nützt - HNO Ratgeber Dr. Draws" https://www.youtube.com/watch?v=0g2eeIi1H0M

Ich hatte ja keine Ahnung, dass der ganze Behälter 250 ml fasst. Damit kommt man bequem einen ganzen Tag hin, morgens und abends spülen, aber richtig! Und vor allem, dieses Nasendusche spült die Nase derartig durch, vor allem, wenn man das Loch auf dem Deckel zuhält, keine Sorge, wie in der Anleitung beschrieben, und auf den Tank drückt, so dass die isotonische Salzlösung nicht nur über die Scheidewand aus dem anderen Loch herausläuft, was auch schon gut ist, sondern richtig in die oberen Höhlen einschießt und dort nachgerade heraussaugt, wenn man loslässt, was alles darin ist... Details erspare ich dem werten Leser, aber es sieht nicht gut aus und riecht auch nicht gut.

Bei mir sind auch nach fast zwei Wochen immer noch Tamponadereste herausgekommen, die man ausschnäuzen kann, direkt nach der Spülung, und eigentlich auch nur wegen der Spülung. Ohne wär der Mist vermutlich immer noch darin, wer weiß es denn. Also spülen, die Salzlösung etwas einwirken lassen, Mund offenhalten bei der Prozedur, sonst haut das mit dem Druck nicht hin, dann mit in das Waschbecken gebeugten Kopf, aber ohne die Nasenlöcher zuzuhalten!, beherzt Luft holen und ausblasen durch die Nasenlöcher, wie wutschnaubend, et voilà, so kriegt man die Höhlen sauber und vor allem – frei!

Das Atmen durch die Nase danach ist mittlerweile eine solche Wonne geworden, wie ich es seit Jahren schon nicht mehr konnte. Stenosen fast vollständig beseitig, ich krieg durch die Nase fast so gut Luft, wie durch meinen Mund, ohne Behinderung (von der gekrümmten Scheidewand abgesehen, die naturgemäß eine Seite enger macht, als die andere). Was ich zudem von dem jungen Assistenzarzt in der Agaplesion Bethanien Klinik in FFM gelernt hatte, war ebenfalls unbezahlbar. DAS hatte sich auf jeden Fall gelohnt.

Die Dusche werde ich auch weiterhin verwenden. Nicht täglich zwar, vermutlich nicht, aber ein paar Mal die Woche. Nach der Spülung ein Nasenöl zur Nacht, da mein eigentlicher HNO-Arzt mich sogar mal gefragt hatte, ob ich "Pulver" nehmen würde (Koks!), weil meine Schleimhäute derart ausgetrocknet (gewesen) waren. Mit Heizungen beheizte Räume im Winter und kalte, trockene Luft von draußen, die keine Feuchtigkeit bringt, sondern sie der Nase nimmt, trocknen die Schleimhäute im Winter aus, und im Sommer sind es die Klimaanlagen im Büro und in Fahrzeugen oder gar ebenfalls zu Hause. Mancher raucht noch fleißig dazu... da muss man sich nicht wundern, wenn die ungepflegte (Stink)Nase irgendwann den Dienst quittiert.

Alles Gute, und gute Besserung! Kopf hoch, wird scho!

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Darf ich mal raten, dass du Chrome über einen Shortcut startest? Oder, wie ich, über ein Taskleisten-Icon?

Wenn Google Chrome sich updatet, tritt das auf, weil Chrome dann die ursprüngliche chrome.exe nicht mehr weiterverwendet, sondern eine neue aufgespielt hat, die aber new_chrome.exe heißt, auf die sich deine Verknüpfung aber nicht mehr bezieht.

Wenn also Chrome partout nicht mehr starten will - und du im Taskmanager gesehen hast, dass Chrome dort auch nicht zufällig noch läuft, was du dann beenden solltest, da es nicht zweimal laufen kann - dann navigierst du zu deinem Chrome-Installationsordner und siehst dort nach, ob dort "rein zufällig" eine chrome.exe mit dem Zusatz 'new' vorhanden ist. Und DIE startest du dann von dort aus.

Dann schließt Chrome das Update endgültig ab, indem die new_chrome.exe umbenannt wird in chrome.exe und die alte chrome.exe gelöscht wird. Könntest du auch von Hand erledigen, muss man aber nicht. Geht dann automatisch.

Danach kannst du Chrome auch wieder wie gewohnt von der Taskleiste/Desktopsymbol starten, da sich die Verknüpfung ja immer auf die Bezeichnung "chrome.exe" bezieht und nicht auf irgend etwas anderes, und die alte Exe nach einem Chrome-Update nun mal nicht mehr funktioniert, solange, bis auch sie aktualisiert/ersetzt wird, wie vorbeschrieben, durch die neue.

Auf keinen Fall muss man alle 3 oder 4 Monate Chrome neu installieren, wie hier jemand schrieb. Völlig... überflüssig.

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Javaanse Jongens (weiß) - bieten auch gelb, orange, blau und schwarz an, je dunkler die Farbe, desto stärker.

American Spirit (blau), original ist gelb, es gibt auch schwarz, aber nicht für Europa.

Vor allem letzterer wird ohne Zusätze, Feuchtmacher etc. hergestellt, die gelbe (dafür etwas stärkere) Variante sogar aus biologisch angebautem Tabak (weniger bis keine Pestizide etc.).

American Spirit Blue hat Werte von 8/0,7 (Kondensat/Nikotin) mit dünnem A-Papier, über 12/1,2 mit dünnem B-Papier bis bspw. 19/1,6 mit dickem B-Papier.

Also auch das Papier und dessen Dicke ist wichtig. darüber kannst du selbst nochmal den K/N-Gehalt steuern.

Noch zum Vergleich: Javaanse Jongens White hat mit Dünn A-Papier 8/0,5, Dünn B-Papier 11/0,7, Dick A-Papier 14/0,9 und mit Dick B-Papier 17/1,1. Ist also generell noch etwas schwächer als AS. Aber AS ist naturbelassener. Werben sie. Überprüft habe ich es nicht. Wie auch.

Egal wie dünn oder dick, achte immer darauf, kein Papier mit Brandsalzen zu verwenden (das sind die, die auch für die 'Aktiven' und Hülsen und all diesen Kram zum Einsatz kommen). Sowas will man nicht mitrauchen, wenn man Wert auf guten Tabak legt. Das stinkt nicht nur zusätzlich erbärmlich, das hat bei mir als Raucher nach Jahrzehnten Abstinenz von aktiven Zigaretten zu einem fürchterlichen Reizhusten geführt, als ein Kollege von mir das Zeug Kette im Auto geraucht hatte und ich daneben saß. Widerlich. Der Husten hielt Tage lang an. Nie wieder. Seitdem steh ich auf und gehe, wenn einer so Zeug neben mir in geschlossenen Räumen rauchen will. ;) Ich rauche schließlich auch nicht im Beisein Anderer, sondern nur für mich selbst. Allein. Schon gar nicht in der Öffentlichkeit, und mit Freunden nur, wenn sie selbst auch rauchen. Am besten draußen.

Ich drehe ausschließlich, und zwar mit OCB Blättchen Blau, die Doppelten, die kommen mit praktischen Gummiband, mit dem man dann auch das Tabakpäckchen noch zusätzlich verschließen kann, sie sind dünn genug, aber auch nicht zu dünn, aus 100% pflanzlichen Naturfasern, ohne Brandsalze, + Filter (am liebsten kohleaktive von Efka).

Beide, Javaanse Jongens und American Spirit, haben wiederverschließbare Verpackungen (mit einem Quetschverschluss). Der Gummizug der Blättchenpackung hält nicht nur Blättchen und Tabakbeutzel beieinander, sondern den Beutel auch zusätzlich dicht(er). Nichtsdestotrotz ist der Verschluss nie wirklich aromadicht. Der Tabak trocknet mit der Zeit aus.

Da die genannten Tabake ohne Feuchtmacher auskommen, halte ich sie selbst zusätzlich feucht, indem ich von Wattepads zum Abschminken einen oder zwei Streifen abschneide (je nach Anzahl halben Zentimeter breit), sie mit Wasser anfeuchte (falls zu feucht, kann man sie mit Küchenpapier wieder 'entfeuchten'), und sie dann vor und hinter den Tabak in den Beutel lege, oder eines davon unter den Tabak am Boden der Packung. Am besten schon gleich, nachdem ich eine Packung gekauft habe, sie aber erst einen Tage später nutzen will. Dann hat deer Tabak 24 Stunden Zeit, die Feuchtigkeit aufzunehmen. ER brennt dann immer noch, keine Sorge. Er soll ja nicht nass gemacht werden. ;)

So bleibt der Tabak bei mir also trotzdem immer angemessen feucht (bei Bedarf erneuern), lässt sich so besser rollen, und da er nicht so schnell bricht, hat man auch weniger Gekrümel zum Ende des Päckchens. Vorteil: die Pads sind geschmacks- und geruchsneutral, besser, als irgendein Gemüse in die Packung zu legen. Man hört ja von Kartoffelschalen und all so 'nem abenteuerlichen Zeug. Völlig unnütz. Und der Tabak schmeckt danach zudem greislich. Schon ausprobiert. Geht gar nicht.

Natürlich gibt es immer noch hier und da schwächere Sorten. Am Ende ist es auch Geschmacks- und Einstellungssache, was man rauchen will. Daher hier eine Liste zum selbst vergleichen. Die macht auch deutlich, wie entscheidend die Papierwahl ist.

https://unser-tabak.de/index.php/2017/01/29/tabakwerte-drehen-und-stopfen/

Daher Finger weg von Hülsen und Krümelstopfmaschinen. Das ist dasselbe Zeug, wie die aktiven Zigaretten, nur billiger. Es ist dasselbe Papier mit den Brandbeschleunigern, den Salzen, die auch dafür sorgen, dass sich diese Kippen im Aschenbecher auch von selbst rauchen. Da würde ich ja eher aufhören zu rauchen, als mir das Zeug zu geben. Meine Zigaretten gehen dagegen automatisch aus, wenn ich sie zu lange im Aschenbecher liegen lasse. Danach wieder angezündet, und weiter geht's. Das spart auch. Und da gedrehte Zigaretten mit Filter durch den Filter nochmals weniger Tabak im Papier aufnehmen können, hat eine gedrehte Filterzigarette auch sehr viel weniger als 1g Tabak pro Zigarette. Auch auf diese Weise raucht man automatisch weniger. das ist vergleichbar mit dem Effekt, kleinere Teller beim Essen zu benutzen. Es geht weniger drauf. Sieht aber trotzdem voll aus. Und nach einem kleineren Teller ist man ebenfalls satt. Früher hielt bei mir eine Packung Zigaretten zwei bis drei Tage. Das waren so um die 20 g Tabak. Heute reichen mir 30g Tabak für eine Woche und länger. 100 Filter-Packungen reichen 3 Wochen und länger. Je nachdem, wie viel Zeit ich habe und vorm Computer sitze.

So, das waren meine 'Insidertipps', von Raucher zu Raucher. Hoffe, du findest das Richtige für dich. Bis dahin einfach gar nicht rauchen. Geht auch. Mach ich ja im Flieger (teilweise 15 oder 20 Stunden), in Restaurants oder auf Arbeit oder in der Bahn andauernd. Macht mir gar nichts aus. Ich höre ja nach jeder Zigarette mit dem Rauchen auf. Die Frage ist nur, wie lange es bis zur nächsten dauert. Und diese Zeit kannst du selbst bestimmen. Schon mal ausprobiert? Frag dich VOR jeder Zigarette, ob die jetzt wirklich sein muss. Nur zu oft wirst du antworten (müssen), nö, eigentlich nicht. Oft einfach nur blöde Gewohnheit. Bis zu dem Zeitpunkt, wo alles passt. Erst dann rauchst du mal wieder eine, und schmeckt sie dir doch nicht, mach sie einfach wieder aus. Mancher hat es auf diese Weise schon ganz sein gelassen. Auf jeden Fall reduziert es das Rauchen auf die Momente, in denen du tatsächlich mal entspannen willst und auch kannst, also, weswegen unsere Vorfahren das Rauchen eigentlich mal erfunden hatten. ;)

Reingehaun!

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Ankündigungskommando und Ausführungskommando. Aus diesen zwei Teilen besteht jedes Kommando, nicht nur bei der Marine, selbst, wenn es nur ein einzelnes Wort ist. Wie 'Fluten!' oder 'Auftauchen!'. Das Ankündigungskommando wird dabei länger ausgesprochen, gefolgt von dem Ausführungskommando, das viel kürzer ist. So kann sich der Soldat auf das folgende Ausführungskommando vorbereiten, wobei kontextuell klar ist, welches es nur sein kann.

Bei "Fluuu - ten!"_ oder ähnlichem, wird es nicht so deutlich. Aber die erste Silbe ist die Ankündigung, die zweite die Ausführung des Kommandos.

Klarer wird es bei Befehlen wie "Augeeen - rechts!" oder "Die Augeeen - links!" oder bei "Augen geraaaaade - AUS!" Anhand der Ankündigung weiß man, was gleich folgt und demzufolge zu tun ist.

Nach "Augeeen" kann bspw. nur "Rechts!" folgen (sonst hieße es "Die Augeeen!" und dann "Links!"), während der Ankündigung hat der Soldat also kurz Zeit, sich nach rechts zu orientieren, oder gar kurz zu überlegen, wo überhaupt rechts ist, das kann man bei großen Appellen und unter Stress schon mal verwechseln. Sähe dann komisch aus, wenn ein paar Köpfe nach links rucken, während alle anderen nach rechts gucken. :))

Bei der Marine hat man ganz offensichtlich einige weitere Kommandos (nötig), die es so beim Heer gar nicht gibt, daher fällt das vielleicht sonst nicht so auf. Beim Heer muss man nichts fluten oder auftauchen. Aber da das Prinzip der Kommandos dasselbe bleibt, muss man auch solche Kommandos irgendwie unterteilen in Ankündigung "Fluuuu!" und Ausführung "Ten!".

Und wenn es dann noch mit ruhiger Stimme vorgetragen und nicht gerufen oder gar gebrüllt wird, wie etwa bei Paraden oder auf große Entfernungen, dann klingt es nochmal merkwürdiger für Außenstehende, aber für Soldaten ist klar, warum es das Prinzip gibt und stets beibehalten wird, ob in Ruhe oder unter Stress: "Aaaaauf!" - "Gefechtsstation!"

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"Wie würde ich diese Zahl ausschreiben? 1,989 + 30 Nullen? Oder wird 1989 +27 Nullen?"

Nein und Ja.

Das Komma wird um 30 Stellen nach rechts verschoben, nicht einfach 30 Nullen angehängt, damit hat die Zehnerpotenz nichts zu tun. Nur damit, wie oft ich etwas mit 10 multipliziere. Bei 1,000 x 10^3 werden auch keine drei Nullen angehängt und einfach das Komma weggelassen, sondern das Komma um drei Stellen nach rechts verschoben, also gar keine Null angehängt = 1.000,00. Würde es 1,98900 x 10^3 heißen, ergäbe das 1.989,00... das Komma ist um drei Stellen nach rechts gewandert, es wurden wieder keine 3 Nullen angehängt. Und genau so wenig werden 30 Nullen wegen 10^30 an 1,989 angehängt, sondern nur noch 27. Die fehlenden 10^3 sind schon verbraucht für die ersten drei Nachkommastellen, was 1.989,00000... usw. ergab. Nun einfach noch weitere 27 Stellen (die dann alles nur noch Nullen sind) nach rechts, das ist dann die korrekte Zahl. Just deine zweite Variante. Die ist richtig. ;)

Wie du die Sonnenmasse aussprechen willst, liegt zudem an der Einheit, die du verwendest. In Kilogramm wären es 2 Quintillionen. Also die 10^30. In Tonnen dagegen sind es "nur noch" 2 Quadrillionen. Also 10^30 : 10^3 = 10^27 (für die 10^3 = 1.000 kg pro Tonne), und das ist dann eine Quadrillion. Tonnen, nicht mehr Kilogramm.

Aber weder der eine Zahlenname noch der andere ist für unser Vorstellungsvermögen geeignet, die Größe der Zahl zu ermessen. Stephen Hawking würde so eine Zahl übersetzen mit 2 Milliarden Milliarden Milliarden Tonnen (denn 10^9 = 1 Milliarde 10^9 x 10^9 x 10^9 = 10^27). Oder auch in 2.000 Milliarden Milliarden Milliarden Kilogramm. Aber auch dabei dürfte unser Vorstellungsvermögen längst aussetzen.

Lässt man sich aber mal 'eine Milliarde Milliarden' auf der Zunge zergehen, bekommt man vielleicht eine Ahnung davon, was eigentlich eine Trillion sein soll. Und Mit einer Million Milliarden kann man vielleicht eine Billiarde etwas besser erfassen usw. usf.

So machte es Hawking in seinem Buch "Eine kurze Geschichte der Zeit", um eine uuuungefähre Vorstellung von den unermesslichen Entfernungen/Massen im Universum zu vermitteln: er übersetzt sie für den Leser (und übrigens auch sich selbst) immer in Milliarden von Milliarden Milliarden ... Milliarden. Alle Zahlwörter jenseits der Milliarde sind viel zu abstrakt. Die Milliarde selbst ist schon kaum mehr zu begreifen. Aber 1.000 Millionen kann man sich vielleicht noch vorstellen.

Tja, und mit den Dimensionen dieser Potenzen können eigentlich nur Experten, etwa (Astro)Physiker etc., wirklich etwas anfangen. Deren Gehirne entwickeln im Laufe der Zeit durch tägliche Übung im Umgang mit diesen großen Potenzen ein Vergleichsmuster, wie wir als Kinder es auch für kleinere Mengen entwickeln hatten, und haben damit ein Gefühl für die Größenordnungen solcher Potenzen zueinander und wissen instinktiv, wie viel größer oder kleiner, leichter oder schwerer, langsamer oder schneller etwas im Universum ist im Vergleich zu anderen ihnen bekannten bekannten, abnormen Größen. Und natürlich kennen sie dann auch noch die kryptischen, einem Laien nichtssagenden Zahlwörter jenseits der 10^9, die irgendwann kaum mehr viel kürzer erscheinen, als die ausgeschriebenen Zahlen selbst. :))

Bei 10^9 mag mancher noch wissen, dass das eine Milliarde sein muss. Bei 10^12 oder 10^15 etc. ist aber in der Regel schon Schluss, das kann ein Laie, ohne vorher nachzudenken, abzuzählen, aus dem Stegreif kaum mehr aussprechen. Muss man aber auch nicht können. Es weiß ja eh keiner mehr, was viel damit gemeint ist, ohne umständlich nachzurechnen. Eine Billiarde, Trilliarde, Quintillion, Quadrillion... Pfff!

Zehnerpotenzen verraten einem wenigstens, wie viele Schritte man nach rechts gehen muss, auch wenn sie nicht bedeuten, wie viele Nullen man anhängen muss/darf, wenn man einfach das Komma weglässt. ;)

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Es gibt keinen. Außer, dass 'Entern' ein ausschließlich nautischer Begriff ist. 'Kapern' bedeutet, ein Schiff, Flugzeug, Zug etc. in seine Gewalt zu bringen.

'Kaper' stammt aus dem Niederländischen, abgeleitet von 'kapen' durch Anhängen des Suffixes -er. 'Kaper' bedeutet im Niederländischen sowohl ein ehemaliger Seeräuber, der mit Regierungsbehörden zusammen arbeitete (daher auch der Kaperbrief, der das Kapern von Schiffen durch den Inhaber des Briefs legalisierte), als auch ein Terrorist, der ein Flugzeug, einen Zug, ein Schiff oder dergleichen entführt.

'Entern' stammt dagegen einfach aus dem Lateinischen (intrare), gelangt von dort ins Spanische und wird zu 'entrar' = 'überfallen, erobern' um dann als 'enteren' sowohl im Niederländischen als auch Niederdeutschen zu enden. Es wird allerdings ausschließlich in der Nautik verwendet. Flugzeuge entert man nicht, aber man kapert sie, genau so, wie man auch Schiffe kapert, sprich, gewaltsam in seinen Besitz bringt. Entern ist also genau dasselbe wie kapern: ein Schiff gewaltsam in seinen Besitz zu bringen. Ob nun mit Enterhaken oder ohne, spielt überhaupt keine Rolle!

Entern stammt nämlich nicht etwa vom Enterhaken ab, sondern der Enterhaken hat seinen Namen von 'entern'. Substantive werden immer von VERBEN abgeleitet, nicht umgekehrt. Daher gibt es auch kein 'schauspielern', oder würden dieselben Leute etwa auch 'fußballern', 'handballern' oder 'billardspielern' oder was sonst noch für dummes Zeug sagen? Wohl kaum. Es heißt einfach nur 'schauspielen'. Was soll die Babysprache vom 'spielern'? "Spieler mal ein bisschen, mein Kind, bis ich zurück bin! Kannst auch schauspielern, wenn du magst."

Aus demselben Grund der Richtung der Wortherkunft schreibt man 'aufwendig' auch mit 'e' und nicht falsch mit 'ä', denn das Adjektiv stammt ebenfalls nicht vom Substantiv, sondern vom zu Grunde liegenden Verb ab; hier: 'aufwenden'. Wer also 'aufwändig' schreibt, hat das Adjektiv fälschlich vom Substantiv 'Aufwand' abgeleitet, welches bereits seinerseits von 'aufwenden' abgeleitet wurde.

Obwohl es auch Ausnahmen von dieser Regel gibt, etwa bei 'flüchten' oder 'züchten', diese 'Verben' heißen korrekterweise eigentlich 'fliehen' und 'ziehen', aus ihnen wurden dann die Substantive 'Flucht' und 'Zucht' gebildet, bis irgendein sprachunkundiger Clown daherkam und aus den Substantiven die Verben 'flüchten' und 'züchten' bildete, obwohl es die Verben 'fliehen' und 'ziehen' doch schon längst gab... Daher gibt's auch kein 'aufwändig', denn 'aufwendig' existierte längst vorher, und noch mehr Aufwand für noch ein Adjektiv mit derselben Bedeutung ist schlicht unnütz aufwendig. Wie dem auch sei:

Der 'Enterhaken' ist nicht der Grund, weshalb man bei gewaltsamer Inbesitznahme von Schiffen vom 'Entern' spricht, wie aber einer der Antwortenden suggerierte, sondern das Verb 'entern' stammt aus dem Lateinischen/ Spanischen, und der Haken als bloßes (Hilfs)Mittel zur Ausübung der Tätigkeit hat damit seinen Namen in Anlehnung an das Verb, das Tätigkeitswort 'entern', nicht umgekehrt!

Genau so gut könnte man den Haken auch 'Kaperhaken' nennen, denn 'kapern' - also das Verb aus der Sprache der einstigen maritimen Weltmacht der Niederlande - meint genau dasselbe, wie das lateinisch-spanische 'entern'. Weitersagen. ;)

Die vermeintlich hilfreichste Antwort ist also falsch.

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"Kuppeln, aber sicher" (pdf-download Flyer von der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft)

www.bg-verkehr.de/medien/medien-bestellen/medienkatalog/aktionsmedien-und-flyer/flyer-kuppeln-aber-sicher/at\_download/file

und BG-Info PDF (63 Seiten)
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi599.pdf

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Kosten im Blick (PDF-Datei):

http://www.risp-duisburg.de/files/3.\_kosten\_im\_blick.pdf


Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr

www.bgl-ev.de/web/der_bgl/informationen/branchenkostenentwicklung.htm

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Jein.

Der Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wurde 2014 ersetzt durch den Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte". Welche das ist, legt in der Regel der Arbeitgeber fest. Ein Betriebshof könnte also tatsächlich der Ort der "ersten Tätigkeitsstätte" sein. Von hier aus wird die Dauer der nach § 9 EKStG erforderlichen Abwesenheit gerechnet.


Für Dienstreisen im Inland (Deutschland) gelten die folgenden Verpflegungspauschalen:

1. an An- und Abreisetagen, unabhängig davon, wie viele Stunden man beruflich unterwegs ist: 12 Euro,

2. bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden aber weniger als 24 Stunden: ebenfalls 12 Euro,

3. bei einer Abwesenheit von 24 Stunden: 24 Euro.

Eine Rückkehr zum Betriebshof, wenn er die erste Tätigkeitsstätte ist, unterbricht jedesmal die Dauer der Abwesenheit von dieser ersten Tätigkeitsstätte. Das führt jedesmal dazu, dass, wenn man innerhalb von 8 Stunden zurück zum Betrieb kommt, um dort etwas zu entladen, es keine Spesen mehr gibt und der Zeitpunkt der nächsten Abwesenheit vom Betrieb erst dann wieder neu zu laufen beginnt, wenn man ihn wieder verlässt.

Kehrt man jedoch nach 9 Stunden zum Betriebshof zurück, und fährt dann wieder weg, dann erhält man immer noch die 12 € Spesen, jedoch keine 24 € mehr, obwohl man doch gefühlt danach 24 Stunden weg war.

Nur einmal kurz am Betriebshof vorbeigekommen.. und sei es nur, um dort Pause zu machen ... kann doch nicht so schlimm sein. Doch! Es macht die 24- oder gar 8stündige Abwesenheit sofort zunichte. Und wer nicht mal 8 Stunden weg war, bevor er wieder zurückkam, erhält gar keine Spesen mehr, genau so, wie alle anderen Malocher, die im Büro sitzen, auch.

Also Ja und Nein, je nachdem, wie lange man weg war, bevor man zuückkehrte:

Länger als 8 aber keine 24 Stunden gibt immer noch den halben Spesensatz, länger als 24 Stunden gibt den vollen Spesensatz für den Vortag, aber nicht mehr für den folgenden, denn hier beginnt die Abwesenheit erst wieder zu laufen, wenn man den Betriebshof erneut verlässt. Und für weniger als 8 Stunden Abwesenheit bevor man zurückkehrte, gibt gleich gar nichts mehr.

Also uffpasse, wenn Chef sagt, komm mal rein oder fahr mal heute dort laden und komm hierher zurück zum Entladen... dann schrumpft das Geld für solche Tage merklich.


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Da die Zeichen begrenzt sind, mach ich an dieser Stelle weiter:

Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, obgleich er nicht muss, und sich damit etwas Zeit lässt, erhält nette Zinsen auf seine Steuererstattung, denn 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist, zahlt das FA Zinsen auf die Rückerstattung in Höhe von 0,5 % für jeden vollen Monat, also 6 % im Jahr!

Wer nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist, kann sich bis zu 4 Jahre Zeit lassen und dadurch Zinsen ansparen. Diese Zinsen auf die Steuererstattungen sind wiederum selbst als Kapitaleinkünfte zu versteuern. Die Steuer lauert immer und überall. ;)

Das also zum grundsätzlichen Prozedere der Steuererhebung und gegebenenfalls Steuerrückerstattung.

Fazit bis hierhin: Nur, wer zu viel Steuern zahlt, kann auch viel Steuern zurück bekommen! Mehr Steuern, als man vorausgezahlt hat, kann man in keinem Fall zurückbekommen, auch nicht durch die Geltendmachung von Spesen! Das FA zahlt keine Spesen! Niemals!

Was heißt das nun für die Nah- und Fernverkehrskutscher?
Spesen, die der Chef zahlt, gelten gemeinhin als Lohnbestandteil, was aber falsch ist. Auf Spesen bis in Höhe der 12 € oder 24 € pro Tag sind deshalb keine Einkommenssteuern zu zahlen, weil sie kein Einkommen sind!

Daher sind darauf auch keine Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Sie sollen den Verplfegungsmehrwaufwand abgelten. Das heißt auch, dass sie nicht der gesamten Verpflegung dienen, sondern nur den Teil abdecken sollen, den man zusätzlich, also mehr aufwenden muss, als wenn man zu Hause essen könnte. Man muss sich also nicht von 12 € verpflegen, sondern von dem, was man sonst auch ausgeben würde, ob man fährt oder nicht, plus der 12 €.

Diese Spesen zählen steuerlich zu den Werbungskosten, Aufwendungen, die man nur wegen der Arbeit hatte, wie Fahrtkosten zur Arbeitsstätte eben auch.

Daher darf man die von seinem zu versteuernden Jahreseinkommen abziehen und muss dann nur noch den Rest versteuern. Keinesfalls erhält man vom FA 12 € oder gar 24 € für auch nur irgend etwas zurück! Das ist schlicht dummes Zeug, wenn dir einer sowas erzählt.

Zahlt dagegen dein Chef dir den Verpflegungsmehraufwand in voller Höhe selbst aus, dann darfst du die auch nicht mehr selbst als Werbungskosten geltend machen.

Zahlt der Chef sie in voller Höhe, dann macht er sie stattdessen steuermindernd als Betriebsausgaben geltend, was sein und nicht mehr dein zu versteuerndes Einkommen senkt. Dann zahlt er weniger Steuern (nach oder voraus, egal), nicht du.

Üblich ist in der Branche, dass niedrigere Bruttogehälter gezahlt werden, weil du ja angeblich auch noch Spesen als "Lohn" erhältst, die dein Nettogehalt erhöhen.

Dafür zahlst du dann weniger Lohnsteuern voraus, aber auch weniger Sozialversicherungsbeiträge, gleiches gilt für deinen Chef. Leider erhältst du die Spesen nicht mehr, wenn du Urlaub machst, auch nicht, wenn du mit deinem Minigehalt in Rente gehst oder arbeitslos wirst, weil sie nun mal kein Einkommen für eine Arbeitsleistung sind.

Wenn dir Chef z. B. 2.500 € brutto im Monat zahlen will, kostet ihn das in Wahrheit 3.000 € (das ca. 1,2fache des Bruttolohns, wegen des Arbeitgeberanteils an der SV), die er auch als Betriebsausgaben geltend macht.

Zahlt er dir stattdessen 2.000 € Brutto + 500 € Spesen im Monat (Fernverkehr), kostet ihn das 2.400 € + 500 € = 2.900 € im Monat. Da hat er 100 € Liquidität gespart. Aber nicht Steuern, denn nun kann er auch nicht mehr 3.000 € steuermindernd geltend machen, sondern nur noch 2.900 €.

2.500 € sind für dich dagegen ein zu versteuerndes EK von 30.000 € pro Jahr. Netto blieben dir (ledig, kein Kind, Steuerklasse I in Hessen) etwa 1.650 € pro Monat = 19.800 € pro Jahr.

Das sind 13% Lohnsteuer inkl. Soli, aber insgesamt ca. 34% Abgaben! Nur die kannst du sparen, sonst nichts!

Ziehst du daher nun selbst für 230 Tage deine 2.760 € Werbungsgosten ab, musst du "nur" noch 30.000 € - 2.760 € = 27.240 € versteuern. Quasi, als hättest du nur ein monatliches Bruttogehalt von 2.270 € gehabt.

Auf 2.270 € Bruttogehalt hättest du aber auch "nur" 12% Lohnsteuer oder auch 33% Gesamtabgaben gezahlt. Also erhältst du die zuviel gezahlten Beträge zurück.

Vereinfacht kann man rechnen: 34% von 2.760 € = ca. 940 €. Geteilt durch deine 230 Arbeitstage ergäben sich 4 € pro Tag, die du vom FA zurückerhältst. Nicht zusätzlich! Oder auch: statt 12 € hast du nun nur 4 € pro Tag, weil dein Chef dir die 12 € nicht direkt zahlt. Muss er ja auch nicht. Ist Verhandlungssache.

Doch wenn er das schon nicht tut, dann sollte wenigstens das Bruttogehalt entsprechend höher sein, als in Firmen, wo die Spesen direkt und in voller Höhe gezahlt werden.

Für el Chefe gilt: hat er einen Abgabensatz von 50%, dann zahlt er entsprechend 50% von 2.760 € = 1.380 € weniger Steuern, da er die Spesen als Betriebsausgaben ansetzt.

Also auch er erhält nichts zurück, wenn er nicht schon zuviel Steuern vorausgezahlt hat bzw. schuldet nun weniger Steuern, als wenn er die Spesen nicht selbst zahlte.

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Die volksmundliche Floskel "hol dir die Spesen vom FA zurück" ist ein weit verbreiteter Irrglaube.

Oberste Regel: Vom Finanzamt gibt es niemals etwas zurück, was man nicht selbst eingezahlt hat!

Das FA selbst hat nämlich gar kein Geld, es kassiert nur die Steuern aus den Arbeitsleistungen Anderer und wird diese sicher nicht auf wiederum Andere umverteilen, indem es sie als Spesen für bspw. deinen Verpflegungsmehraufwand an dich auszahlt.

Zurück gibt es nur dann etwas, wenn man selbst bereits zuviel ans FA gezahlt hat, Regel Nummer 2, weil sich im Nachhinein herausstellt, dass man viel weniger Steuern schuldete, als tatsächlich vorausbezahlt wurden.

Das setzt aber voraus, dass man überhaupt zuviel Steuern gezahlt hat, sonst ist da eben nichts, was man zurück bekommen kann. Meistens steht ja erst am Jahresende fest, wie hoch das sogenannte zu versteuernde Jahreseinkommen tatsächlich war. Das kann variieren. Selbst bei festen Bruttogehältern. Denn was zu versteuern ist, setzt sich zusammen aus den gesamten zu versteuernden Gehältern zuzüglich aller sonstigen zu versteuernden geldwerten Vorteile, unbaren Zuwendungen etc. pp. abzüglich aller (abzugsfähigen) Aufwendungen, die man betriebsbedingt oder arbeitsbedingt hatte, die man also nicht gehabt hätte, wenn man sie nicht für den Erwerb von Einkommen aufgewendet hätte.

Hierher gehören als abzugsfähige Ausgaben daher auch Fahrtkosten zur Betriebsstätte. Keine Betriebsstätte, keine Aufwendungen, um zu ihr zu erlangen, aber eben auch kein Einkommen. Auch Geschäftsessen, Reisekosten, Übernachtungskosten, die nur im Zusammenhang von Einkommenserwerb entstanden sind, gehören hierher und sind steuerlich abzugsfähig, soll heißen: vermindern nachträglich das eigentlich zu versteuern gewesene Bruttojahreseinkommen.

Damit Vatter Staat nun nicht ein Jahr auf dem Trockenen sitzen muss, bis er mal Steuern erhält, werden für Arbeitnehmer monatlich zu zahlende Lohnsteuervorauszahlungen festgesetzt, die feststehen, je nach Bruttogehalt und Steuerklassen etc. oder, bei Gewerbetreibenden, Einkommenssteuervorauszahlungen, die sich an dem zu vertseuernden Vorjahreseinkommen orientieren und vom FA individuell gegen den Gewerbetreibenden festgesetzt werden. Der muss also auch schon monatlich Einkommenssteuern vorauszahlen, obgleich er noch keine müde Mark verdient hat. Das interessiert diesen Staat überhaupt nicht. Wenn am Ende des Jahres feststeht, dass er weniger verdient hat, als im Vorjahr und deshalb zu hohe Vorauszahlungen geleistet hat, dann erhält er die Differenz zurück. Eventuell noch plus Zinsen.

Für Arbeitnehmer gilt nichts anderes. Die vorausgezahlten Lohnsteuern sind meistens zu hoch. Nicht viel zu hoch, aber mancher kann, wenn er alles geltend macht, was das EKStG als abzugsfähige Aufwendungen zulässt, hier schon ein paar 100 oder gar 1.000 € zurück erstattet bekommen.

Aber nochmals: nicht, weil das FA einem irgend etwas bezahlt, sondern weil man es selbst entweder bereits bezahlt hat, oder aber dem FA nach der Steuererklärung für das abgeschlossene Jahr noch nachzahlen muss, weil die Vorauszahlungen zu niedrig waren, etwa wieder beim Gewerbetreibenden, der seinen Jahresumsatz gesteigert hatte, obgleich seine Kosten dieselben gelieben sind. Dann ergibt sich zwangsläufig ein höheres zu versteuerndes Jahreseinkommen, als im Vorjahr, und er wird nachträglich zur Kasse gebeten. Und dann hat er die Kohle besser auf dem Konto und nicht einfach schon ausgegeben, sonst gibt's richtig Ärger. Damit das FA nun im neuen Jahr nicht wieder erst ein Jahr (und länger) auf die mehr zu zahlen gewesenen Steuern warten muss, nimmt es einfach mutig an, dass der Unternehmer im nächsten Jahr den Umsatz vom Vorjahr wiederholen wird, also wieder so viel schulden wird, weswegen es seine ab dem neuen Jahr monatlich fällig werdenden Einkommenssteuervorauszahlungen entsprechend nach oben korrigieren und neu feststetzen wird, selbst, wenn der Unternehmer im Folgejahr auf Grund einer schlechteren Wirtschaftslage oder weil er einfach weniger macht, als zuvor, nun weniger Jahresumsatz machte oder, auch möglich, seine Kosten explodieren, weswegen er viel weniger Netto/ Gewinn übrig hat, folglich auch viel weniger Steuern hätte zahlen müssen, als er insgesamt nonatlich vorauszahlen musste. Schon wieder zuviel gezahlt, also unbedingt die Kohle zurückholen.

Nicht jeder Arbeitnehmer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wer jedoch nicht verpflichtet ist, aber hohe Werbungskosten (hierher gehören auch die Spesensätze für Verpflegungsmehraufwand, Werbungskosten höher als pauschal 1.000 €), hohe Sonderausgaben oder ausßergewöhnliche Belastungen hatte, für den lohnt sich die so genannte freiwillige Veranlagung, denn, die gute Nachricht ist, das FA ist eine super Bank, wenn es um das Zahlen von (Spar)Zinsen geht. Hier gilt, je später die Steuererklärung, um so mehr Zinsen bekommt man auf das einst zuviel gezahlte Geld, was ansonsten auf dem eigenen Bankkonto keine Junge bekommen hätte.

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So ein Schwachsinn, der hier verbreitet wird!

Das Ende der Verjährungsfrist ist das Ende der Verjährungsfrist und weder eine Hemmung noch ein Neubeginn (früher Verjährungsunterbrechung) einer Verjährungsfrist! Punkt 1.

Punkt 2: Eine Hemmung hemmt den weiteren Ablauf der bereits ablaufenden Verjährungsfrist, das heißt, die Zeit der Hemmung, sagen wir mal 3 Monate, weil außergerichtlich über einen Anspruch hin- und herverhandelt wird, verlängert die Regelverjährung von 3 Jahren auf 3 Jahre und 3 Monate. Punktum. Daher Hemmung und nicht Neubeginn! Die Zeit der Hemmung wird hinten angehängt, die Verjärhungsfrist stoppt, macht kurz 'ne Pinkelpause und läuft nach der Pinkelpause in Länge der Restlaufzeit einfach ungeniert weiter ab!

Eine Verjährungsunterbrechung dagegen, heute auch Neubeginn genannt, führt dazu, dass eine schon seit, sagen wir, 2 Jahren ablaufende Regelverjährung von 3 Jahren (nicht bereits abgelaufene, denn sie liefe theoretisch noch ein Jahr weiter ab, bevor sie um ist!) unterbrochen wird und von vorn(!) beginnt, ergo werden aus der Regelverjährung von 3 Jahren durch eine auf wundersame Weise unterbrechende und nicht lediglich hemmende Maßnahme nun 5 Jahre Verjährungsfrist seit Entstehung des Anspruchs! Sie beginnt durch Unterbrechung(!) von vorn, daher Unterbrechnung, nicht Hemmung, oder auch: Neubeginn!

Gott noch eins, können Leute, die offensichtlich keinerlei Ahnung oder bestenfalls nur Wiki-Halbwissen haben, auf dieser Webseite nicht einfach mal ihre krummen Finger von der Tastatur lassen?! Und dann wird eine selten dämliche Antwort vom unwissenden Fragensteller auch noch als die ... hilfreichste!!!... markiert?!

Ich glaub, es hakt.

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Unter Start in der Suchfunktion %USERPROFILE%\Documents\FIFA 15 eingeben. Das bringt dich direkt zu dem entsprechenden FIFA-Ordner, wo nicht nur die Game-Konfiguration gespeichert ist, sondern in dem Ordner "0" auch die Savegames. Der Ordner heißt halt nicht Savegames, und die Unterordner darin sind auch alle codiert, so dass man an dem Buchstabensalat nicht erkennen kann, von wann welches Savegame stammt. Dazu muss man dann halt die Dateieigenschaften anschauen. Ich lege von den Offline-Spielständen auch immer Backups an, da ich der Onlinespeicherei nicht traue, und mir das defintiv zuviel Aufwand ist bei solchen Games Karrieren zu spielen, die dann vielleicht irgendwann mal zerschossen werden, weil die Syncserver bei EA nen Schaden haben. So passiert bei AC Black Flag von Ubisoft, wo sie Anfangs die Cloudsynchronisation abgeschaltet hatten, man also die Offline-Savegames nicht löschen durfte, was ich aber nicht wusste. Stand ja nirgends dran. Nach einer Neuinstallation durfte ich dann von vorn anfangen. Hab ich mich sehr für bedankt und das Ding danach 2 Jahre nicht mehr angefasst gehabt. Auf neu hatte ich definitiv keinen Nerv mehr. Erst heute spiele ich es wieder. Und diesmal alles nur noch mit Rückversicherung. Diesen Vereinen ist einfach nicht zu trauen. Außerdem kann man auf diese Weise seine Online-Spielstände ja auch gerne wieder zurücksetzen. Hoffe, das hilft dir weiter.

http://pcgamingwiki.com/wiki/FIFA\_15

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Taskmanager öffnen - Prozess PnkBstrA.exe beenden

Dienste öffnen - Dienst PnkBstrA beenden - mit Doppelklick öffnen und Starttyp auf "manuell" setzen (weil er immer auf manuell stehen sollte, er wird nämlich beim "manuellen(!)" Start eines MP- Spiels von diesem dann automatisch mitgestartet, muss also nicht auch bei jedem bloßen Start des Rechners mitgestartet werden).

Punkbuster entweder manuell updaten oder einfach den Multiplayer AC4BFMP.exe neu starten und AC IV den Dienst selbst aktualisieren lassen.

Nach Beendigung des MP bleibt der Prozess aktiv (siehe Taskmanager). Natürlich bleibt auch der Dienst gestartet, obwohl man ihn nach Spielende nicht mehr braucht.

Bei Vielen ist er deshalb schlicht auf Grund vorhergehender Spiele daueraktiv und veraltet und lässt dann bspw. aktuelle MPs wie eine AC4BFMP.exe abstürzen.

Sollte helfen. Und ab und zu immer mal über die Uplay- Oberfläche sowohl SP- als MP- Spieledateien auf Korruption überprüfen lassen. Das schadet nie.

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Der Befehl heißt:

animcam

Damit lässt sich der Charakter während aktivierter (nicht mehr ganz so freier Kamera wie der TFC) 'animieren', wie die Abkürzung vermuten lässt.

Allerdings lässt sich der Charakter dabei nicht mehr drehen, denn die Mausachsen steuern dafür ja nun die Kamera. Aber er kann mit den Steuerungstasten weiterhin in alle Richtungen bewegt werden und ebenso sämtliche Waffen, Zauber etc ausrüsten.

Mit dem Befehl tm säubert man den Bildschirm zuvor von sämtlichen störenden HUD- Anzeigen, wenn man die Aufnahmen zu Präsentationszwecken nutzen will, und gibt dann animcam ein - statt sonst tfc 1 oder tfc.

TFC ist für die bird- views gut geeignet bspw. um Landschaften, Ortschaften abzufilmen, Drachen in der Luft zu verfolgen etc. Für was anderes ist sie nicht gedacht.

Animcam dagegen ist eine an den Charakter gebundene "freie" Cam, die sich mit ihm bewegt, dafür aber auch währenddessen um ihn herum kann, um ihn bspw. von vorn zu filmen. Dabei bleibt sie folglich nicht statisch, sondern aktiv und fährt vor oder neben oder (wie die gewöhnliche Cam auch) hinter ihm her. Mit der Maus wird sie geschwenkt und durch Vorwärts- sowie Rückwärtsbewegung der Maus rein- und rausgezoomt. Letzteres ist etwas gewöhnungsbedürftig.

Die Laufrichtung des Charakters solte man sich vorher entsprechend überlegen und dabei zusehen, dass sie gerade verläuft, frei von unbeabsichtigten Kurven oder Biegungen ist, da man diesen nur mit Seitwärtsschritten folgen könnte, was ziemlich dämlich aussähe. Aber ansonsten erfüllt die Cam genau ihren Zweck: sie zeigt den Charakter animiert, also in Aktion.

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Die Rechtschreibung sagt schon alles. Klingt, als hätten Ausländer, die kein Deutsch können, den Googleübersetzer bemüht. Ein professionelles und vor allem erfolgreiches Unternehmen tritt nicht auf diese Weise in der Öffentlichkeit auf. Die brauchen selbst erstmal Nachhilfe in allem Möglichen. Wie wollen die da ernsthaft in der Lage sein, anderen zu zeigen wie was funktioniert? Lass die Finger davon. Ich kann mir schon denken, womit die Geld "verdienen". Mit der Einfältigkeit oder Notlage Anderer.

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Lass die Finger von diesem Blödsinn. Wenn du nicht mal weißt, wie eine internationale Überweisung aussieht, wie willst du dann Ahnung vom (Binär)Optionshandel haben? Außerdem, Zitat: "Den Kundenservice bei ZoomTrader erreicht man 6 Tage die Woche per Live-Chat, Telefon-Hotline oder e-Mail und Formular."

Geld verdient man durch harte Arbeit. Es gibt keine Gelddruckmaschinen für Doofe, die dich reich machen, sonst würde sie jeder benutzen und auch jeder reich sein, oder denkst du, die Arbeitslosenzahlen aller Länder existieren nur zum Spaß? Die könnten doch alle selbstständig sein und aus 200 € eine Million machen, oder nicht? Wenn du nicht mal weißt, was ein Swift- Code ist (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), dann gute Nacht.

Deine Diktion ist ebenfalls unterirdisch. Ich weiß nicht, was das bedeutet: "ich tue per Banküberweisung" - Was tust du per Banküberweisung? "aber dann kommen noch was" - Was? Oder auch "currently Was kann das bedeuten hatte". Punkt und Komma soll sich auch jeder selbst irgendwo dazudenken, nehme ich an? "Wie man bei ZoomTrader das Geld auszahlt" - Ja was nun? Wie man es einzahlt oder wie es ausgezahlt wird? Wo soll denn da "currently" gestanden haben? Wird wohl "Currency" gewesen sein. Nehme ich an. Englisch ist also auch nicht so dein Ding. Aber mit eexotischen Finanzderivaten handeln wollen? Hoffentlich kommst du nicht auch noch auf die Idee, jemanden am offenen Herzen opperieren zu wollen, ohne Arzt zu sein.

Bei deiner Fragestellung kann man nur raten, was du wissen willst. Ich weiß nur, dass du gerade dabei bist, einer TradingPlattform und ihren Versprechungen auf den Leim zu gehen, weil du denkst, dass man mit Null Ahnung Optionen handeln und dabei auch noch Geld verdienen könnte. Wenn irgend etwas auf der Welt so einfach wäre, wie diese Abzockerei mit Gewinnversprechen und "2.500 € Willkommensbonus" würde es jeder machen. Mehr noch, der, der tatsächlich die Lizenz zur legalen Geldvermehrung hätte, würde Geld dafür verlangen und nicht auch noch welches verschenkeen. Das ist betriebswirtschaftlicher Blödsinn, es sei denn, da wird mit etwas ganz anderem Geld verdient (was auch so ist - mit deinem Geld, deinen Trades, wird Geld verdient, bisdu raus bist).

Merke: Was an der Börse gewonnen wird, muss grundsätzlich ein anderer verloren haben! Das Geld wird dort nicht neu geschaffen, so dass jeder reich werden kann, es wechselt nur den Beseitzer. Und deines wird in die Taschen der anderen wechseln. Frag nicht nach den wenigen, die damit viel Geld verdienen, sondern nach der Masse, die dort ihr Geld verliert, damit es die anderen, die Gewinner, überhaupt haben können.

Wenn du "per Banküberweisung tust", wird in deinen Bankunterlagen auch irgendwo der SWIFT, IBAN, die Adresse deiner Bank etc stehen. Weiter helfe ich dir jedenfalls nicht, solchen Bananenplattformbetreibern dein Geld zu schicken.

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