Hi! Generell ist es Vermietersache für Schäden die aufgrund der NORMALEN Benutzung der Mietsache einzustehen.

Vergleiche eine gemietete Wohnung mit einem gemieteten Fahrrad. Würdest Du auf die Idee kommen in solch ein Fahrrad selbst zu investieren oder den Vermieter zu beanspruchen? Also.....siehste

Du MUSST Dir als Mieter stets folgenden Satz vor Augen führen (und das meine ich so wie ich es sage): DU BEZAHLST GELD DAFÜR DASS ALLES SO IST WIE ES ZU SEIN HAT: An deinen Geldscheinen (Miete fehlt ja auch keine Ecke)

Du kannst problemlos nochmals mahnen (diesmal besser schriftlich) und dann würde ich definitiv die Miete kürzen

Bedenke: Du bezahlst nicht nur dafür Miete die Sache zu benutzen sondern auch Sie ABZUNUTZEN (genau dafür ist der Mietpreis ja kalkuliert)

Heisst: Wenn Du die Sache - hier den Rolladen - gewöhnlich benutzt hast und nicht mutwillig oder grob fahrlässig kaputt gemacht hast, hat ER dafür grade zu stehen. Die Mietsache ist duruch den defekten Rolladen weniger wert als sie sein sollte, ergo sollte deine Miete dementsprechend geringer ausfallen

Trotzdem: Ein (letztes) klärenden Gespräch hat bislang öfter geholfen als immer gleich rechtliche Schritte. Leg Deinem Vermieter die Rechtslage dar und ihm wird nichts anderes übrig bleiben als zu reparieren.

Unterm Strich: Du bist im Recht

Hoffe dir damit geholfen zu haben VlG

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Das HGB ist das "Spezial Gesetzbuch" für Kaufleute und regelt Ausnahmen vom "herkömmlichen" BGB (auf das aber nur allzuoft verwiesen wird).

Dem EStG unterfallen alle, die Einkommen (welcher Art auch immer) beziehen. Also auch NichtKaufleute.

Die beiden Gesetzbücher haben mehr oder weniger keinen Bezug zueinander. Das wäre so als würde man Kartoffeln und Äpfel vergleichen

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betrug gem. § 263 stgb setzt 4 Tatbestandsmerkmale voraus: 1. Täuschen über Tatsachen 2. Irrtum (beim Getäuschten) 3. Vermögensverfügung 4. daraus resultierender (Vermögens-) Schaden

Generell einen Betrugstatbestand bei solchen Geschichten anzunehmen würde zuweit führen. Schlichtweg mangelt es auch letztlich daran, den tatsächlichen Beweis zu erbringen, dass der oder die Wahrsagerin eben nicht die Zukunft oder irgendetwas "Sphärisches" vorhersagen kann.

Eine Strafbarkeit gem. § 263 scheidet aber schon allein deswegen aus, da der vermeintlich getäuschte ja garkeinem Irrtum unterliegt insofern, dass er tatsächlich an das unbeweisbare Zukünftige glaubt (ob das nun eintritt oder nicht)

(eine arglistige Täuschung existiert übrigens nicht im Strafrecht sondern ist ein Begriff des Zivilrechts - dabei geht es darum, dass der vermeintliche Hellseher durch bewusste und wahrheitswidrige Angaben sich die EIngehung des "Beratungs-" Vertrages erschleicht, aber auch das wird letztendlich schwer zu beweisen sein und wer weiß ob bei 9live nicht tatsächlich lauter Hellseher sitzen:-)

Hoffe dir damit ein bisschen geholfen zu haben# LG

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welches etikett meinst du denn? das eingenähte größen-/markenschild oder den preiszettel? sollte es der preiszettel sein dürftest du keinerlei probleme bekommen, der verkäufer ist zwar nicht verpflichtet umzutauschen, wird es aber zumeist aus kulanz tun. falls du das markenschild rausgeschnibbelt hast, wirds ne enge kiste

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ich nutze für so gut wie alle videodateien den vlc player (einfach googlen) - ich glaube videolan.de oder so ähnlich. der frisst alles und ist obendrein gratis

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wenn ich das da richtig interpretiere, rutschen wir nächstes jahr auf platz 3 vor italien oder seh ich das falsch (also 2010/11)

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schau dir mal die uefa 5-jahreswertung (tabelle) an, daraus bin ich auch grad schlau geworden :-) http://www.5-jahres-wertung.de/APD/Online/5-Jahres-Wertung.htm

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das stimmt doch nicht. laut bundesliga.de tabelle spielt der 3. immernoch "nur" quali für die championsleague. das is schon ne ganze weile so. ergibt sich aus einem ranking der uefa das berechnet wie erfolgreich deutsche mannschafte in der cl und uefa el in den letzten jahren waren. nachdem deutsche mannschaften mit anderen nationen (england, spanien, italien) derzeit weniger mithalten können ergibt sich diese minimierte anzahl fixer startplätze

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*part dateien sind normalerweise noch nicht fertig runtergeladene dateien. u.u. musst du das file aber auch entpacken mit winrar. zum anschauen von video-files kann ich den vlc-player (kostenlos) empfehlen, der "schluckt" alles

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es gibt für 10 euro/stück krähen-attrapen die du (mit nem kabelbinder o.ä.) befestigen kannst. tauben bleiben auf ca. 10m fern. (allerdings musst du die attrapen alle 4 wochen umplatzieren, denn die tauben sind nicht doof und merken, dass sich nix bewegt. bei uns hilft das wunderbar. schätze dass krähen auch bei allen anderen (kleineren) vögeln weniger "beliebt" sind hoffe dir ein wenig weitergeholfen zu haben

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Du bist und bleibst Miteigentümerin an den Sachen in der Wohnung. Es gibt viele Anspruchsgrundlagen im BGB (z.b. 985 oder 1004) aber Theorie und Praxis sind nunmal 2 Paar Schuhe. Ich kann DIr nur raten - sofern das noch irgendwie möglich ist, ein klärendes Gespärch zu suchen und zu finden

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es kommt drauf an ob du dich gegen das "wie" beschwerden willst oder gegen die maßnahme an sich. bei wie eine dienstaufsichtsbeschwerde bzgl der maßnahme: entweder eine anfechtungsklage oder eine fortsetzungsfeststellungsklage (jeweils zum zuständigen verwaltungsgericht) welche klageart? das hängt von der maßnahme ab

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is deine freundin weiblichen geschlechts?

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