Nabend, 

ja natürlich... Du musst nur ein kurzes Vollmachtsschreiben aufsetzen: 

V O L L M A C H T 

Hiermit bevollmächtige ich, 

>Vorname,Nachname, geboren am___ , wohnhaft in ___<

meine Mutter

>Dasselbe wie oben für deine Mutter<

dazu, in meinem Namen den Geldbetrag von 2000€ für mich und von meinem Konto mit der IBAN

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

bei meiner Hausbank abzuheben. 

Gezeichnet: Unterschrift

Wenn du komplett auf Nummer Sicher gehen willst, kannst du noch eine Ausweiskopie hinzufügen (wg. der Unterschrift). 

Allerdings sollte man das gerade bei der eigenen Mutter (ich gehe davon aus, ihr tragt den selben Namen?) kaum tatsächlich verlangen.

MfG, Appledev (Stud.Jur)

...zur Antwort

Also du darfst auch mit einem Kind in einer 60 Zimmer- Villa in Hamburg Blankenese residieren, wenn du es dir erlaben kannst.

Wenn du aber z.B. ALG II, also Hartz IV empfängst, darfst du nur das Minimum an Wohnraum haben, das du brauchst, es sei denn es findet sich keine Wohnung dieser Größe. In diesem Fall wird dann die kleinstmögliche, größere Wohnung bezahlt.

Wie groß das Minimum ist, hängt von diversen Faktoren ab, die du in der Frage nicht geäußert hast.

Mit freundlichen Grüßen

Appledev
Stud.Jur

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.