Hallo,

Im Grunde genommen ist es eine arglistige Täuschung, wenn man davon ausginge, dass er dich den Vertrag nur hat unterschreiben lassen, um deine Vertragslaufzeit zu verlängern.

Aber: Man sollte eben lesen, was man unterschreibt. Da es sich nicht einmal mehr ums Kleingedruckte handelt (und selbst das könntest du kaum ohne Weiteres anfechten) hast du einen gültigen Vertrag abgeschlossen, aus dem du so leicht nicht herauskommen wirst.

Um dir sagen zu können, ob es einen Ausweg gibt (zB. durch fristgemäßen Widerruf) müsste man mehr über den Vertrag wissen. Da wir das nicht tun, kann dir nur ein Anwalt helfen.

Ob es sich allerdings lohnt, den wegen eines Vertrages über ein Fitnessstudioabo einzuschalten, weiß ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Appledev

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Hi,

das müsste (solange du einziger Gesellschafter in der GmbH bist, sodass kein anderer dich blockieren könnte) funktionieren. Allerdings solltest du vorher dennoch zum Anwalt / Steuerberater gehen, um sicherzugehen, dass du das alles juristisch einwandfrei über die Bühne gebracht bekommst.

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Hallo Pia, 

Ich (21) habe über das Gewerbe von meinen Eltern [...] einen Mazda rx8 gekauft (Coupe,sportwagen) , also ein nicht typisches Zug Fahrzeug für ein Bau Unternehmen.

Das ist im Kontext der Gewährleistung völlig irrelevant. Unternehmen und Gewerbe haben (da es sich in diesem Kontext eben um einen Verbrauchervertrag und nicht um einen Vertrag über gemeinsamen Handel o.ä. handelt) den gleichen Gewährleistungsanspruch, wie auch natürliche Personen (also Privatleute) ihn haben. 

Interessant wäre das erst bei etwaigen Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung, um die es hier nicht geht. 

Jetzt meine Frage hat man von gewerbe zu Gewerbe auch eine "geheime" Gewährleistung oder bleibe ich drauf sitzen wenn da etwas mit ist ?!

Eine "geheime Gewährleistung" gibt es generell nicht. Es gibt durch jeden Kaufvertrag gesetzliche Pflichten, die sich durch Vertragsklauseln nicht aussetzen lassen. Dazu gehört auch die gesetzliche Gewährleistung nach §365 BGB. Diese muss zwar im Kaufvertrag nicht extra erwähnt werden, ist aber auch nicht "geheim".

Das bedeutet im non-juristischen Klartext: 

Wenn etwas an deinem Wagen ist, das du nicht fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hast, so hast du im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches dieselben Gewährleistungsansprüche wie alle anderen Verbraucher auch :)

MfG, Appledev

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Hallo, 

es geht dabei ja um die Karlsbader Beschlüsse und in diesem Kontext um das Untersuchungsgesetz.. Die Karlsbader Beschlüsse resultierten aus der Angst deutscher Höfe, ihre Macht in einer Zeit des demokratisierenden Umbruchs nach der frz. Revolution zu verlieren. 

Frage1: Was hat die Überschrift mit Art. 2 zu tun? 

Der Artikel 2 des Untersuchungsgesetzes soll die Bedeutung und den Sinn des Gesetzes festlegen. Es ist daher der Artikel des Gesetzes, der das Ziel der eingesetzten Kommission festlegt.

Frage 2: 

Die [durch dieses Gesetzt eingesetzte] Kommission soll zusammen möglichst gründlich und umfassend Informationen darüber sammeln (ermitteln), was die Ursprünge, Verwurzlungen und Charakterzüge der aktuellen Revolutionsansätze sind, die in Deutschland und Teilen Deutschlands mehr oder weniger zu erkennen sind.

MfG, Appledev

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Hi, 

 Ist der Captain die oberste Instanz oder muss er sich der Polizei fügen?

Der Kapitän hat das Hausrecht sowie die Verantwortung für alle sicherheitstechnischen Anliegen und Belange der Fluggäste. Außerdem ist er Vorgesetzter und (damit) Weisungsbefugter der Crew. 

Das ändert aber nichts daran, dass er im Rahmen geltenden Rechts genauso wie jeder andere Hausrechtsinhaber z.B. bei Vorliegen eines Durchsuchungsbeschlusses oder Gefahr im Verzug der Polizei Zugang zu dem Flugzeug gewähren muss und sie nicht von etwaigen Ermittlungsarbeiten abhalten darf. Im Flugzeug ist nämlich nicht der Pilot gleichzeitig Legislative, Exekutive, Judikative und Pilot... er ist nur Pilot. 

Und welches Recht gilt an Bord? Das des aktuellen Landes wo sich das Flugzeug aktuell befindet oder des Landes der Fluggesellschaft?

Es gilt das Recht des Landes, auf dessen Hoheitsgebiet sich das Flugzeug gerade befindet. Das gilt im Übrigen auch für den Flug. 

Das ist z.B. auch der Grund, dass beispielsweise polnische Fluggesellschaften für die Zeit, in der sie über Deutschland fliegen, sich auch sehr wohl an das deutsche Mindestlohngesetz halten müssen. 

Ich hoffe, dass dir. das bei deiner Frage weiterhilft, 

MfG, Appledev

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Uhhh.... Ganz mies gelaufen. Und dann ausgerechnet in Bayern...

Naja, was jetzt genau auf dich zukommt, hängt vom Richter ab... Du brauchst auf jeden Fall einen Anwalt.

Alleine die Tatsache, dass du 50g am Start gehabt hast, beweist noch nicht, dass du auch Handel damit getrieben hast. Dafür braucht es mehr Beweise (die die Staatsanwaltschaft hoffentlich nicht hat!).

Bewiesen ist bisher nur der Besitz... Dafür wirst du aber vor Gericht wahrscheinlich auch schon ordentlich auf die Fresse bekommen... Gerade in Bayern.

Also wird dir die Staatsanwaltschaft anbieten, gemäß §31 BGB einen Deal zu machen... oder anders gesagt: Die werden wollen, dass du den 31er gegen deinen Ticker machst. Dafür bietet man dir dann an, von deiner Strafe abzusehen, oder sie zumindest erheblich zu mindern.

Wie du dich entscheiden solltest, hängt davon ab, wer dein Ticker ist... ist es ein guter Kollege/ Freund, den du nicht verraten willst, ein übler Gangster, der dich stechen lässt, wenn du singst oder sonst irgendwer, den du nicht verraten kannst / willst, musst du eben in Kauf nehmen, dass du unter Umständen in den Jugendknast wanderst...

Es kann aber eben auch gut laufen, dann bekommst du vielleicht Wochenendarrest. Wenn dein Anwalt Sozialstunden rausholt, schick mir seine Nummer. Dann will ich den auch.

Alles Gute und viel Glück!

Appledev

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Hallo,

davon ist ganz dringend abzuraten!!!

Es würde leider zu ausschweifend werden, alle Rechtsverletzungen und aus einer solchen Handlung resultierenden Schadensersatzforderungen auszuführen.

Da ist von Betrug über Verletzung internationaler Urheberrechte bis hin zur Verletzung der vertraglichen Pflichten mit Ebay alles dabei... und wenn du das sogar öfter als ein Mal machst, bist du ruckzuck im Bereich organisierter Kriminalität etc. pp....

Um es kurz und knapp zu machen: Wenn du Interesse daran hast, mit den ganz bösen Jungs eine Zelle zu bewohnen und von den ganz reichen Jungs auf alles verklagt werden möchtest, was du, deine Kinder und deine Ur-Enkel jemals verdienen können, ist das ein super Weg, dein Ziel zu erreichen... Er ist nahezu bombensicher.

Ich hoffe, ich konnte die Frage, ob das legal ist, hinreichend nachkommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Appledev

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Hallo,

Der Anwalt, den du nimmst, muss in Südamerika zugelassen werden. Das hat zur Konsequenz, dass du dich entscheiden musst, ob du mit der Sprachbarriere soweit klar kommst, dass es zur Korrespondenz mit einem südamerikanischen Anwalt reicht, oder aber einen Fachanwalt für internationales Recht (in diesem Falle eben deutsch-venezuelanisches/kubanisches/argentinisches/oder welches Land auch immer gemeint ist-Recht) nimmst...

Da diese Art von Anwälten aber in der Regel deutlich teurer ist, als der normale Feld-Wald-und Wiesen-Anwalt aus der gammeligen Vorstadtkanzlei, musst du im Grunde zwischen Geld oder Verständigungsschwierigkeiten entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen,

Appledev

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Hi,

Also, du hast jetzt im Grunde genommen zwei Möglichkeiten:

1. Du steigst aus oder
2. Du pokerst weiter.

1. hieße, dass du in jedem Falle keine Strafe zu erwarten hast, solange das tatsächlich alles ist, dass in der Nachricht stand. Allerdings hast du dann natürlich keine Chance, das Paket zu retten.
(Ganz unter uns: Das ist die empfehlenswerte Vorgehensweise)

2. hieße, dass du der Vernichtung widersprichst. Daraufhin wird der Inhaber der Markenrechte wohl oder übel informiert werden. Außerdem wird ein Gutachter entscheiden, ob es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt oder nicht.
(Auch ganz unter uns: Sollte diese Markenrechtsverletzung festgestellt werden, wird es unverschämt teuer)

Also: Nicht widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen,

Appledev

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Hauptforderung beglichen, weiteres Schreiben von infoscore Inkasso. Wie weiter reagieren?

Hallo,

ich versuche mich kurz zu fassen: Angefangen hat die Geschichte mit einer Forderung (Abschlussrechnung DSL-Vertrag) seitens Vodafone. Das eingerichtete Lastschriftverfahren konnte aufgrund mangelnder Deckung nicht durchgeführt werden, was im Endeffekt in einer Mahnung und dann in der Einschaltung von infoscore endete, vgl. diese Frage von mir:

https://www.gutefrage.net/frage/leider-gerechtfertigte-inkasso-forderung-nach-umzug-und-nicht-erhalt-von-mahnungen-wie-moeglichst-kostenguenstig-aus-der-geschichte-rauskommen?foundIn=user-profile-question-listing

In der Zwischenzeit wurde die Hauptforderung (29,75€) beglichen. Vor einer Woche kam ein weiteres Schreiben von infosocore, dass noch weitere Forderungen (2 Rücklastschriften à 4,50€ und eine Mahnung à 2,50€) in Höhe von total 11,50€ seitens Vodafone offen seien (diese Forderungen waren auch im 1. Schreiben bereits erwähnt; da ich unsicher war, ob man zu deren Begleichung überhaupt verpflichtet ist, wurden sie erstmal nicht beglichen). Das Inkasso stellt jetzt (nach dem 2. Schreiben) noch Forderungen in Höhe von 91,03€ (Die bereits beglichenen 11,50€ + 40,50€ Inkossogebühren + 29,70€ Inkassogebühren 2. Schreiben + 0,33€ Verzugszinsen).

Dieser Betrag (die Restforderung von Vodafone in Höhe von 11,50€) wurde nun, da ich mich noch etwas mit der Materie beschäftigt habe, ebenfalls überwiesen. Die Forderungen, die rein vom Inkasso stammen, habe ich nicht beglichen.

In dem Schreiben sind aber auch noch Verzugszinsen in Höhe von 0,33€ angegeben. Eine Rückfrage bei Vodafone ergab aber, dass nur die 11,50€ offen seien (E-Mail an Vodafone mit Bitte um Auskunft über die Restschuld und anschließender Rückruf durch die Kundenbetreuung).

Wie gehe ich nun weiter vor?

  • Verzugszinsen an Vodafone überweisen, obwohl diese (laut Kundenbetreuung und auch laut Online-Portal, auf das noch Zugriff besteht) garnicht gefordert werden?
  • Dem Inkasso nochmal antworten (möchte ich eig. nicht)? Im initialen Schreiben an das Inkasso wurde auch klar gemacht, dass keine weitere Kommunikation stattfinden wird (im Kommentar zur hilfreichsten Antwort der verlinkten Frage oben ist das genannte Schreiben zu finden). Ich bin eig. der Meinung, man sollte dann auch konsequent bei dem bleiben, was man gesagt hat, bin aber für Anmerkungen offen.

Ich möchte verhindern, dass das Ganze zum Anwalt geht (bzw. der wäre mir noch egal) bzw. später evtl. vor Gericht (ich weiß, dem Mahnbescheid würde ich sowieso erstmal widersprechen). Müssen dafür die Verzugszinsen von 0,33€ nun ebenfalls beglichen werden oder nicht?

Was kommt, wenn alle Schreiben von infoscore und evtl. eingeschalteten Rechtsanwälten ignoriert werden? Können die reinen Inkasso-Gebühren eingeklagt werden bzw. sind die Erfolgschancen realistisch? Muss ich weiteres beachten außer dem evtl. eintreffenden Mahnbescheid zu widersprechen? Benötigt dies eine Begründung oder nicht?

Danke und Grüße.

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Pah 😂 Arsch geleckt, sollen sie dich doch wegen 33 Cent verklagen. Alternativ: Einfach überweisen, dann bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite...

Juristisch gesehen denke ich, dass die (bzw. Vodafone) zwar einen Anspruch nach §288 BGB haben könnten, kann mir aber nicht vorstellen, dass sie den auch geltend machen wollen.

Überweis einfach die 33 Cent, denk dir deinen Teil und fertig.

Liebe Grüße,

Appledev

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Hallo,

Wenn die ganze Geschichte tatsächlich reine Schikane ist, verstößt dein Arbeitgeber gegen das Schikaneverbot. Das müsstest du allerdings nachweisen.

An sich kommt es darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn du in diesem drin stehen hast, dass du von 7:00 bis 15:30 Uhr arbeiten musst, dann kann dein Arbeitgeber diesen Vertrag auch nicht einfach eigenmächtig ändern.

So einfach kündigen kann dein Arbeitgeber übrigens sowieso nicht! Er muss dich vorher abmahnen - das Interessante ist, dass eine Abmahnung begründet sein muss!

Soll heißen:

1. Wenn der Arbeitgeber dir sofort kündigt, ist die Kündigung sowieso unwirksam.

2. Wenn dein Arbeitgeber dich abmahnt, kann er das (so weit du uns informiert hast) nicht begründen, sodass du einen entscheidenden Beweis für ein Verstoß gegen das Schikaneverbot in der Hand hast.

Eines noch: Es kann sein, dass die dich loswerden wollen. Wenn das das Ziel sein sollte, werden die die schmutzige Art probieren.

Sollte dem so sein, bedeutet das, dass das Rennen jetzt beginnt:
Je mehr du vor Gericht beweisen kannst, dass dein Arbeitgeber dich zu Unrecht gekündigt und auch noch schikaniert hat, desto wahrscheinlicher ist es, dass deiner Kündigungsschutzklage stattgegeben wird.
Das erhöht dann deine Abfindung im Ernstfall enorm.

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Nabend, 

ja natürlich... Du musst nur ein kurzes Vollmachtsschreiben aufsetzen: 

V O L L M A C H T 

Hiermit bevollmächtige ich, 

>Vorname,Nachname, geboren am___ , wohnhaft in ___<

meine Mutter

>Dasselbe wie oben für deine Mutter<

dazu, in meinem Namen den Geldbetrag von 2000€ für mich und von meinem Konto mit der IBAN

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

bei meiner Hausbank abzuheben. 

Gezeichnet: Unterschrift

Wenn du komplett auf Nummer Sicher gehen willst, kannst du noch eine Ausweiskopie hinzufügen (wg. der Unterschrift). 

Allerdings sollte man das gerade bei der eigenen Mutter (ich gehe davon aus, ihr tragt den selben Namen?) kaum tatsächlich verlangen.

MfG, Appledev (Stud.Jur)

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Hallo, 

Außer den von dir genannten Pflichten fiele mir noch die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach §241 Abs. 2 BGB ein. 

Die Rechten stehen den Pflichten quasi gegenüber. Soll heißen, dass der Käufer dem Verkäufer gegenüber einen Anspruch auf Erfüllung hat und anders herum.

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Hallo, 

Ja, er darf das. Ein Test ist keine Klausur und keine Klassenarbeit, die müsste angekündigt sein und bewertet werden, dürfte auch nicht als Druckmittel benutzt werden. 

Ein Test hat aber kaum eine ernsthafte Bedeutung für die Gesamtnote auf dem Zeugnis. Nehmt das doch nicht so ernst, er versucht nur euch zu erziehen... Das ist also quasi als erzieherische Maßnahme zu verstehen. 

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Hallo, 

ich habe meinen Job am 1.7. gekündigt

Bedeutet das, dass du ab dem 01.07.2017 arbeitslos gewesen bist, oder dass du zum 01.07. gekündigt hast. Wenn du nicht am 01.07. sondern zum 01.07. gekündigt haben solltest, verstehe ich nicht, wieso man dir am Telefon empfohlen hat, dich nicht arbeitslos zu melden.

da ich am 1.8. in einer anderen Firma anfangen wollte

Wieso hast du dort formal nicht angefangen? Hattest du noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben oder wieso ist kein Arbeitsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zustande gekommen? Sollte ein Arbeitsverhältnis zustandekommen sein, zahlt dir der Arbeitgeber dein Krankengeld. 

Wer zahlt mir Geld?

Wenn du dich nicht arbeitslos gemeldet hast, bevor du den Monat arbeitslos warst, jetzt krank geworden bist und keinen Arbeitgeber hast - niemand. Das tut mir Leid... aber du hättest dich eben sehr wohl arbeitslos melden müssen, wenn du zum 01.07. gekündigt hast. Ein Monat Arbeitslosigigkeit = Arbeitslosigkeit. 

Solltest du am 01.07. zum 01.08. gekündigt haben, hast du immer noch einen Krankengeldanspruch über deinen alten Arbeitgeber

MfG, Appledev

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Guten Tag, 

das kommt ganz darauf an, ob der Vermieter auch von deiner Mutter eine Schufa-Auskunft verlangen würde. Immerhin ist sie schon deutlich älter als du und hat ein festes Einkommen, sodass ich mir vorstellen könnte, dass man bei einer derart kleinen Miete (die Wohnung wird demnach auch nicht riesengroß sein) von einer Schufa-Prüfung der Mutter absieht. 

Ein Kredit an sich ist auch grundsätzlich noch keine alleinige Begründung dafür, dass man keine selbstschuldnerische Bürgschaft leisten könnte. Immerhin haben heutzutage die meisten Leute einen Kredit für irgendetwas offen - sei es für eine Immobilie, ein Auto, einen Urlaub oder ein teueres Smartphone. 

Ich würde es einfach probieren. I.d.R. sollte es kein Problem sein. Sie bürgt ja nicht für eine Villa am Stadtrand. 

MfG, Appledev

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Hallo, 

das klingt alles etwas wirr und durcheinander. 

Seit dem 20.07.17 ist die Rechnung nun beglichen

Alles klar, dass heißt schonmal, dass gegenüber dir niemand mehr eine Forderung haben dürfte, es sei denn, die Handyrechnung ist nicht die einzige offene Forderung. 

So wäre es z.B., wenn das Inkassounternehmen noch eine Rechnung präsentiert hat, die ihr nicht bezahlt habt. Normalerweise lassen die sich nämlich für ihre Arbeit entlohnen. Das würde auch erklären, warum die Pfändung bisher nicht zurückgenommen wurde. 

Sollte keine Inkassorechnung existieren, bist du schuldenfrei. In diesem Falle kannst du die Herausgabe deines gepfändeten Eigentums nach §985 BGB verlangen. Wenn dem ohne Anwalt nicht stattgegeben wird, musst du es halt mit Anwalt einklagen.

Ich hoffe, du bist rechtschutzversichert?

MfG, 

Appledev

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Hallo,

ich hoffe, dass du die Sendungsquittung noch hast. Hinterlege sie bei Ebay, dann bist du auf der sicheren Seite.

Haftungsrechtlich bist du sowieso aus der Nummer raus, da nach §447 BGB in dem Moment das Risiko auf den Käufer übergeht, in dem du das Paket bei der Packstelle abgibst.

In dem Fall müsste also der Paketdienst für den Verlust haften, nicht du.

Um das alles zu beweisen, musst du aber eben die Sendungsquittung haben. Da du aber bereits sagtest, dass du inkl. Sendungsverfolgung alles mögliche getan hast, gehe ich davon aus, dass es daran nicht scheitern wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Appledev

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Hallo,

nein, der Mietvertrag ist nicht ungültig - und schon gar nicht zu euren Ungunsten.

Da die Wohnung alle Voraussetzungen erfüllt, um sowohl als Gewerbe -als auch als Wohnraum genutzt zu werden, hängt die tatsächliche Nutzung eben vom Mieter ab.

Allerhöchstens könntet ihr den Mietvertrag anfechten, wenn euch dadurch, dass es ein Gewerberaum ist, ein Schaden entstünde, wovon ich nicht ausgehe. Sonst hättet ihr es ja vorher bemerkt, wenn ihr da jetzt seit einem Jahr wohnt.

Also: Kein Grund zur Sorge, Mietvertrag ist und bleibt gültig.

Mit freundlichen Grüßen,

Appledev

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