Zeitungen austragen - kündigen unmöglich? Hilfe.

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich bin momentan am studieren und war auf der Suche nach einem kleinen Nebenjob. Nun hat sich am Freitag eine Dame auf meine "Bewerbung" gemeldet (Zeitungen austragen) Da sonst in der Umgebung nirgendswo was frei war, habe ich natürlich zugestimmt, gestern wurde der Vertrag unterschrieben. Sie hat mir ausdrücklich gesagt, dass ich auf jeden Fall dieses 1 Jahr nicht kündigen kann, da ich sonst 150€ zahlen soll, und sie ja auch erstmal Ersatz finden muss. Und - natürlich heute hat sich ein Drogerie Markt gemeldet, wo ich Regale einräumen könnte (400€-Basis) / bei der Zeitung wären es maximal 120€ jetzt möchte ich natürlich lieber in dem Markt arbeiten, jedoch steht im Vertrag: "Eine vorzeitige Kündigung gilt zwischen den Vertragsparteien als ausgeschlossen"

"Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf dieser Zeit (12.05.2013 - 09.05.2015), ohne dass es einer vorhergehenden Kündigung bedarf"

"Vertragsstrafe: Bei vertragswidrigem Verhalten des Zustellers, unberechtigte fristlose Kündigung und Urlaubsantritt ohne vorherige Absprache haftet der Zusteller im vollem Umfang für die Folgen. Zudem ist der Zusteller zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 150€ verpflichtet, wenn eine fristlose Kündigung des Vertrages geboten ist"

Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll. In dem Markt könnte ich ab den 2. Juni anfangen, und bis dahin ja die Zeitungen austragen, in der Zeit können sie ja einen neuen suchen, aber geht das so einfach? :(

Danke schonmal für Hilfe!

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"Eine vorzeitige Kündigung gilt zwischen den Vertragsparteien als ausgeschlossen"

Dieser Passus erscheint mir fragwürdig zu sein - bezieht sich vermutlich auf eine ordentlich Kündigung, aber selbst das halte ich für dubios wenn nicht gar rechtswidrig (vielleicht täusche ich mich auch nur).

Die Vertragsstrafe ist grundsätzlich vereinbar, aber auch hier: mich würde die ein oder andere Klausel aus diesem Vertrag stören.

Ich würde diesen Job nicht annehmen.

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Das kann man doch aber wegklicken, oder? Kannst Du mal einen Screenshot machen und hier hochladen?

Ansonsten könnte es auch sein, dass sich jemand in Deinen Account eingeloggt hat und möglicherweise sogar Dein Passwort geändert hat...

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Der Sonntag ist kein Werktag.

Morgen ist der 7. Werktag, das heißt, bis morgen kannst Du es abholen... und die Frist beginnt ab dem 7.5. und nicht dem 6.5.

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Kommt ein bisschen darauf an... musst Du Dir Formeln merken oder sowas? Oder hast Du Probleme, vorgegebene Formeln umzusetzen?

Grundsätzlich: versuche sog. Eselsbrücken zu bilden...

http://alle-eselsbruecken.de/tags/mathematik/

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Wendet Euch an das Sozialamt und versucht an eine Sozialwohnung zu kommen...

Es ist zwar traurig, aber auch die Vermieter sollte man an dieser Stelle ein wenig verstehen... auf der anderen Seite kann es natürlich nicht sein, dass man wegen einem schlechten Schufa-Score keine Wohnung bekommt...

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Öffnen, daran riechen - wenn der Geruch ok ist ein bisschen so probieren... viele Lebensmittel können auch nach Ablauf des MHD bedenkenlos verzehrt werden. Insbesondere Eintöpfe etc. können sogar Monate nach Ablauf gegessen werden, ohne dass man Angst haben muss.

Achtung! Manche Lebensmittel haben kein MHD, sondern ein Verbrauchsdatum (z.B. rohes Fleisch etc.) - das sollte nicht überschritten werden.

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Wenn Du bei einer Werksfeuerwehr ein Praktikum machen möchtest, musst Du die Werksfeuerwehr des entsprechenden Betriebs (meistens größere Unternehmen der Chemiebranche, Flughäfen, ...) bzw. den Betrieb kontaktieren. Ob die allerdings Praktika anbieten...?

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Nun ja, es ist ein Wortspiel - ob es speziell in Deutschland geschützt ist, kannst Du hier abfragen:

http://www.dpma.de/

Zumindest im Herkunftsland wird es geschützt sein... kommt aber auch ein bisschen darauf an, was Du "Fairy Tail" nennen möchtest. Wenn es kein Manga ist, sondern bspw. der Name eines Liedes ist, das Du komponiert hast, dann sehe ich da keine großen Probleme. Wenn Du allerdings ein eigenes Manga veröffentlichen möchtest, kann die Verwendung des gleichen namens Probleme bereiten.

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Das kommt ein bisschen auf die Institution an - bei der freiwilligen Feuerwehr, dem THW oder DLRG hat man schon gewisse Anforderungen an die freiwilligen Helfer, dennoch bestimmst Du auch dort über Deine freie Zeit. Heißt: wenn Du mal keine Zeit hast, dann ist das halt so.

Grundsätzlich sind solche Einrichtungen froh über jede Hilfe - die grundsätzliche Bereitschaft dazu sollte natürlich vorhanden sein.

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Ja, weil die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde (und die Beweislast liegt hier beim Geschädigten!), zahlt weder die Schule und auch nicht deren Versicherung. Auch die Schülerin sowie ihre Eltern/Haftpflichtversicherung der Eltern werden diesen Schaden nicht übernehmen müssen.

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Ok, und wie groß bist Du?

Grundsätzlich: wenn man genügend Masse zum abnehmen hat, dann kann man auch in kürzerer Zeit eine bestimmtes Gewicht erreichen. Also, Ernährung umstellen, auf die Kalorien achten und Sport machen.

Wenn Du jetzt aber 1,95 m groß und recht muskolös bist, dann eher nicht...

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Kohlenhydrate sind in aller Regel Zuckerarten (Saccharide) und Stärken (die wiederum bei der Verdauung in Zucker umgewandelt werden)... und Zucker macht was? Genau!

Allerdings sind Kohlenhydrate wichtig - auf die Menge kommt es an.

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Unmoralisch ist es nicht, eher unklug und ungesund.

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Diese Frage wird man Dir am besten nach dem Röntgen beantworten können... also, ab zum Orthopäden oder ins Krankenhaus.

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Da die Ursache für die Verstopfung außerhalb Deiner Wohnung war, sind die Kosten von der WEG zu zahlen.

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