Um etwas verkaufen zu dürfen brauch man ein Gewerbe. Ein Gewerbe kannst du nur als Volljähriger eröffnen.

oder schau auf den Link

http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

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Also man muss sich in dem fall an den Hersteller wenden dazu heißt dies nicht dass es problemlos abläuft denn unter Garantie fallen keine fall- und Wasserschäden aber sonst ist alles okay

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Du kannst dir eine SIM karte einlegen mit der du deutschlandweit im Internet Surfen kannst. Erhältlich in jedem Mobilfunk Geschäft ;)

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Gib mal als apn "WAP.vodafone.de " an :)

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Wenn du regelmäßig eine Datensicherung machst dann ledige XP cd ein und reparier das System :)

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Dies ist ein gewährleistungsfall. Elektroartikel haben eine Gewährleistung von 2 Jahren. Der Händler ist verpflichtet den Fehler auszubessern. Wenn dies nicht funktioniert muss er ein ersatzgerät stellen z.B. Das gleich wenn das nicht mehr möglich ist dann ein anderes

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Rechte des Käufers nachträgliche Unmöglichkeit

Hallo,

ich habe in einem onlineshop einen Artikel gekauft. Geliefert wurde (unter anderem) ein anderer Artikel als der bestellte. Dies habe ich zuerst per Mail bemängelt und dann die falsche Ware zurückgeschickt. Auf meine Frage wie lange das ganze Dauern würde wurde mir 10 Werktage gesagt. Ich gab daraufhin eine Bewertung über ekomi ab, bei der ich mich über die lange Bearbeitungszeit negativ äußerte. Der Händler erwiederte darauf folgendes:

"Lieber Kunde,

wir haben ihren Sachverhalt geprüft und müssen ihnen mitteilen, dass ihr bestellter Artikel vom Hersteller geändert wurde und über den identischen EAN - Code weiter verkauft wird. Somit lag der Fehler bei uns, da wir unseren Onlineshop bzgl. des Artikels noch nicht geändert hatten.

Bitte teilen sie mir mit ob wir ihnen den Kaufpreis erstatten sollen oder sie sich in unserem Shop einen alternativen Artikel aussuchen möchten."

Der Kaufvertrag wurde rechtsverbindlich geschlossen über den ausgestellten Artikel. An dem falsch gelieferten Artikel habe ich kein Interesse. Dass ich widerrufen könnte, weiß ich. Ich sehe es aber nicht ein nachträglich bei sowas zurückzuziehen.

Nun meine Fragen:

Welche Rechte habe ich hier (außer Widerruf)?

Kann ich darauf bestehen, dass sie mir die ursprünglich von mir bestellte Ware liefern? Egal wie sie das anstellen?

Den Artikel habe ich auf einer anderen Seite günstiger gesehen. Kann ich den Differenzbetrag als Ersatz des Vertrauensschadens geltend machen? Wie kann ich erreichen, dass ich das von mir gewünschte Produkt trotzdem bekomme?

Vielen Dank und schöne Grüße

basher

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Wenn ich mich nicht irre haben ja beide Parteien die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten. Also wenn dies so stimmt dann könnte man das drehen und wenden wie man das möchte. Widerrufe es einfach und bestell den Artikel wo anders der Stress lohnt sich nicht da jetzt Ärger zu machen ;)

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Was passieren kann dass dein System abstürtzt. In der Regel sind diese "beta's" auch schon sehr gut . Im Notfall einen hardreset machen und das wars dann :) Daten bitte vorher sichern

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Also in jedem Handy muss ein SMS Server des Netzbetreibers angegeben sein Vllt hat du ein. Wenig rum gespielt und diesen abgeändert ausersehen. Nachdem neustart hat dieser sich neu konfiguriert. Zu dem 4 maligne klingeln gibt es die Möglichkeit einmal über die mailboxeinstellungen oder wenn du keine Mailbox brauchst dann unter Einstellungen Anrufe und dann rufumleitung alle löschen dann wird nicht mehr auf die Mailbox weitergeleitet :)

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Nein bei einer WLAN Verbund wird in der Regel was angezeigt (kleiner punkt um den Halbkreise nach oben gehen) um so mehr Halbkreise desto besseren Empfang hast du im WLAN

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Diese Frage kann ich leider nicht beantworten... Aber ich gebe dir mal einen Rat. Lade dir den Mozilla Firefox runter und nutz den :)

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Warte lieber noch

Also wenn man etwas relativ gutes möchte dann muss man tiefer in die Tasche greifen ;)

Wie z.B. das Samsung Galaxy Note riesen Display ist aber ein smartphone. Oder das Samsung Galaxy S II

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