Lieber Kollege,
die §§ 320 und 322 BGB gehören beide zum Schuldrecht.

§ 320 BGB behandelt die Einrede des nicht erfüllten Vertrages und besagt, dass jemand nicht zu leisten braucht, solange der andere nicht leistet (sofern nichts anderes vereinbar wurde natürlich; Ausnahme in Abs. 2).

§ 322 BGB besagt, dass wenn es zu einer Klage kommt, die Leistung (im Falle der Verurteilung) Zug-um-Zug zu leisten ist, also im direkten Austausch beider Leistungen. Diese Vorschrift findet auch im Bereicherungsrecht regelmäßig Anwendung.

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Zur Erstellung des Jahresabschlusses sind einige komplizierte, zeitraubende Tätigkeiten notwendig. Siehe z.B. hier:
https://www.dashoefer.de/html/download/ED-VJ12_Probe.pdf?wa=DAS (etwas älter) oder
https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/jahresabschluss-vorbereitung-der-abschlussarbeiten_idesk_PI11444_HI2197803.html

Und weil alles immer schnell gehen muss (zumindest wenn es nach dem Chef geht), kann das durchaus schon mal stressig werden.

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Das Ende der Schulzeit wird durch das Datum des letzten Zeugnisses (Abschlusszeugnis) festgelegt.

Das Datum des Studienanfangs kann von Hochschule und Universität abweichend sein, da schaue am besten auf die Immatrikulationsbescheinigung.

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Wer ohne rechtlichen Grund bereichert ist, ist zur Herausgabe verpflichtet - § 812 BGB.

Aber: wo kein Kläger - da kein Richter.

Wenn ein Verkäufer sich nicht meldet: bis zur Verjährung (regelmäßig drei Jahre) Artikel zurücklegen.

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Bei Kündigung in der derzeitigen Kalenderwoche endet das Arbeitsverhältnis zum 31.03.2017 (bei einer Unternehmenszugehörigkeit von mehr als einem Jahr; immer zum Ende des Kalendervierteljahres). Bis dahin beträgt der Anspruch auf Urlaub 1/4 des Jahresurlaubes, also wohl 9 Tage.

Ich persönlich würde erst kündigen, sobald eine neue Stelle sicher ist. Eine Aufhebung des Arbeitsvertrages ist meist eine angenehme Lösung für beide Seiten. Kommunikation hilft hier, ohne Streit auseinander zu gehen.

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Ein Deutscher beispielsweise würde sich nach dem Strafgesetzbuch strafbar machen, egal an welchem Ort der Welt. Die Strafbarkeit ist hier an die Staatsangehörigkeit geknüpft.

Andere Staaten haben ähnliche Regelungen.

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Solltest Du es dir finanziell leisten können und genug Platz haben, kann ein Kaninchen oder Meerschweinchen geeignet sein. Bedenke aber, dass auch diese Tiere Zuneigung brauchen und regelmäßig gepflegt werden müssen.

Vielleicht solltest Du es aber erst einmal lassen und schauen, wie sehr Dich Dein Studium zeitlich bindet. So kannst du dann besser abwägen, ob Du genug Zeit etc. hast, Dich um ein Tier zu kümmern.

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Eine grundsätzliche Pflicht besteht nicht, jedoch könnte sie beispielsweise im Tarifvertrag vereinbart worden sein.

Wenn der AG betriebsbedingt kündigt und der AN keine Kündigungsschutzklage erhebt, kann die Abfindung einen halben Monatsverdienst pro Kalenderjahr der Beschäftigung betragen.

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Wenn mit Wasserrechnung die Rechnung der Stadtwerke gemeint ist, die den Wasserverbrauch abrechnen, findet keine Aktiv-Passiv-Mehrung statt, dafür müsste sich ja ein Konto der Aktivseite erhöhen.
Der von Dir genannte Buchungssatz ist somit korrekt. Die Erfolgswirksamkeit ist somit ebenfalls gegeben.

Eine Aktiv-Passiv-Mehrung findet dann statt, wenn wir Wasser kaufen und es lagern. Dann würde sich das Konto "Waren" (Aktiv) und das Konto "Verbindlichkeiten" (Passiv) mehren. Dazu fällt mir allerdings kein Praxisbeispiel ein...

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Je nach Größe der Wohnung kann der Gasverbrauch durchaus bis 14.000 kWh im Jahr betragen (in einem Mehrfamilienhaus). Dass in kalten Monaten mehr verbraucht wird ist offensichtlich, aber der Verbrauch für Oktober erscheint falsch / zu hoch.

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Beim Widerruf des Vertrages (also Rücksendung aller bestellten Artikel) muss der Shopbetreiber sämtliche Zahlungen auch erstatten.
Dazu gehören auch die Gebühren für die Wahl der Zahlungsart.

So entschieden vom EuGH (Az.: C-511/08) und dem AG Berlin-Köpenick (Az.: 6 C 369/09).

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§ 257 HGB

"Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen" und Buchungsbelege sind 10 Jahre aufzubewahren.

Handelsbriefe müssen 6 Jahre aufbewahrt werden.

Die Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres.

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Fernabsatzverträge (Internet / Telefon) können mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden - direkt beim Vertragspartner.

Darüber hinaus kann ein Minderjähriger ein solches Abo nicht rechtswirksam abschließen, solange keine entsprechende Genehmigung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

So oder so kann ein solches Abo widerrufen werden.

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