Hi Leute, ich habe wegen meinem Handy eine Lehrerin angeschrieben. Ich möchte wissen, wie ihr den Text findet... : Sehr geehrte Frau ...
Sie haben mein Handy jetzt schon seit Donnerstag. Ich meine, dass es eine übertriebene Maßnahme ist, ein Handy so lange und noch länger zu behalten. Im Niedersächsischem Schulgesetz §61 Abs. 1 steht zwar: „Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn Schülerinnen oder Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Sie können von einzelnen Lehrkräften oder von der Klassenkonferenz angewendet werden.“ , aber damit ist sicher nicht die Wegnahme eines Handys von über einen Tag gemeint. Ich sehe es völlig ein, dass sie es ein oder zwei ganze Tage einbehalten, aber das muss ja auch nicht unbedingt bei jeder Kleinigkeit(15 Minuten vor Unterrichtsbeginn) sein. Ihr System mit einer Straferhöhung bei mehrmaligem Verstoß gegen diesen Teil unserer Schulordnung ist ja auch gut, allerdings können sie die Strafe nicht auf eine Woche verlängern sondern können nur den Maßnahmenkatalog anwenden. Überhaupt ist das Handy eines der wichtigsten Gegenstände im Leben eines Schülers wie z.B. ihr Kaffee am morgen oder sonstiges. Ich hoffe, dass sie mir in den meisten Aspekten zustimmen, aber mein Handy möchte ich morgen wiederhaben. Sonst werde ich es von meinen Eltern holen lassen und spätestens dann müssen sie es aushändigen.
Mit freundlichen Grüßen
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