Falls du denkst, einen Hirntumor zu haben, wäre es ratsam zum Arzt zu gehen und auf einen MRT zu bestehen. Danach wirst du Gewissheit haben.

Falls der Arzt dich nicht ernst nimmt, kannst du ihn wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen.

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Also wenn man nach Jugendstrafrecht vorbestraft wird, dann muss schon etwas passiert sein, denn so einfach wird man in dem Alter nicht vorbestraft.

Je nachdem was seine letzten Auflagen waren und ob er auf Bewährung ist, danach wird sich die Strafe richten. Es könnte aber auch sein, dass die Auflagen nur verschärft werden und evtl. die Bewährung verlängert wird.

Es ist auch relevant, welches Gericht dafür jetzt zuständig ist.

Wenn nur der Strafrichter allein zuständig ist, dann werden womöglich (nur) Sozialstunden, eine Geldstrafe oder verschärfte Auflagen oder andere Auflagen zu erwarten sein.

Wenn das Schöffengericht zuständig ist, steht die Chance 50/50. Es wären ähnliche Konsequenzen wie beim Strafrichter zu erwarten, oder womöglich wird eine Haftstrafe zu erwarten sein. Ich schätze aber, die Haftstrafe wird auf Bewährung ausgesetzt (je nachdem was im letzten Urteil angeordnet wurde).

Die beiden obigen Zuständigkeiten beziehen sich übrigens auf das Amtsgericht.

Ich schätze mal, dass mindestens Sozialstunden, ein Trainingskurs (Soziales Training), Verschärfung oder Anordnung von Auflagen des letzten Urteils, eine Geldstrafe oder einer Zahlung der entstandenen Schäden an die Geschädigten zu erwarten sein wird.

Es gibt dann noch das Landgericht und die Strafkammer und das Oberlandesgericht. Das Landgericht wäre zuständig falls du in Revision oder Berufung gehst. Auch noch danach (nach einem Urteil im Landgericht) kann man Berufung einlegen. Es wäre auch noch möglich, dass in letzter Instanz der europäische Gerichtshof zuständig sein kann.

Da dein Freund erst 17 ist, wird auf jeden Fall nach Jugendstrafrecht verurteilt. Wegen der Minderjährigkeit könnte womöglich ein Betreuer oder ein Vormund bestellt werden. Auf jeden Fall wird die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet und erstellt einen Sozialbericht, wonach sich das Urteil auch richten wird.

Sicherlich wird ein Pflichtverteidiger bestellt. Bei so einem solltest du aber aufpassen, was du sagst, denn er wird vom Gericht bezahlt und arbeitet auch für dieses. Besser wäre wenn du aus eigener Tasche einen Anwalt zahlen könntest. Naja, dafür wären deine Eltern zuständig weil du erst 17 bist. Evtl. werden sie auch zur Rechenschaft gezogen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Einen Beratungsschein bekommt man in Strafverfahren nicht.

Ihr solltest erst mal das Urteil abwarten. Notfalls kann man in Revision oder Berufung gehen. Je nach Urteil wäre es auch besser, keinen Widerspruch einzulegen. Falls du z.B. 600 Sozialstunden bekommst, könnte man dich maximal 4 Wochen in Arrest sperren - das wäre immerhin besser als wenn du dann vom zuständigen Gericht nach Widerspruch zu einer Haftstrafe von mehreren Monaten verurteilt wirst.

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Nicht direkt zu erkennen.

Es könnte ein Teufelspilz, ein Bitterpilz, ein Steinpilz, ein Sandmann oder ein Blaupilz sein.

Du kannst mal unten drücken. Wenn es blau wird, ist es ein Blaupilz. Wenn es rot wird, ist es ein Teufelspilz.

Oder du schneidest ihn auf und leckst einfach mal dran. Wenn es bitter schmeckt, ist es ein Bitterpilz.

Wenn du unsicher bist, solltest du ihn lieber nicht essen.

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Das waren eineiige Zwillinge.

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Ich habe mal von jemanden gehört wo ihr Exfreund schizophren war und dann irgendwann einen Mann nur um Steuern zu sparen geheiratet hat.

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Dabei kommt es darauf an, was im Beschluss steht.

Mit Einwilligungsvorbehalt bist du komplett geschäftsunfähig und ohne bist du nur teilweise geschäftsfähig.

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