Schanklizenz
Guten Tag,
Situation: Studentischer Verein (gemeinnützige e.V.) will auf einer Veranstaltung (Party) in einem Gebäude (zwei Räume + Toiletten) den Getränkeausschank übernehmen (vorwiegend alkoholische Getränke).
Das Gebäude selber gehört der Universität (Körperschaft des öffentlichen Rechts), die Teilkörperschaft (Studierendenrat) hat eine permanente Leihe des Gebäudes von der Universität gestellt. Der Studierendenrat ist der Gastgeber und wir (studentischer Verein) sind von diesem beauftragt für das Catering.
Studentischer Verein versucht durch den Abend durch Ausschank Geld ins Pott zu bekommen um die gemeinnützigen Tätigkeiten der Satzung zukünftig zu fördern.
Fragen:
Inwiefern wird für einen Abend (20:00-3:30 Uhr) eine Schanklizenz benötigt? Gibt es überhaupt Schanklizenzen für einen Abend?
Wie lange dauert der Prozess des Erwerbs einer Schanklizenz (aus bestimmten Gründen ist die Veranstaltung schon am 22.04. und am 21.04. hat das Ordnungsamt erst wieder offen ...)?
Ich kenne mich mit der rechtlichen Situation nicht so gut aus, daher die Fragen.