Auch ich würde sagen: Absolut nicht zu empfehlen. Journalisten werden in 10 Jahren alle durch Blogger, etc. ersetzt.

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Hallo LalaTW,

der von Schuelerpilot ist nicht schlecht. Ich persönlich finde den von plakos http://abirechner.plakos.de/ deutlich handlicher. Vor allem, weil die Hamburger besondere Lernleistung berücksichtigt wird.

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Mercedes vergütet als Konzern mit Sicherheit überdurchschnittlich, hat aber auch hohe Erwartungen an die Bewerber. In der Regel suchen sie sich je Stelle 1 von 20 Bewerbern heraus. Automobilkaufmann / Bürokaufmann würde mir auf Anhieb einfallen.

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Das kommt ganz darauf an, wie viele Stunden in der Woche du arbeiten möchtest und wie der Stundensatz ist. Beim Mindestlohn von 8,5 EUR / Std. musst du nur mal die Std. im Monat nehmen und du hast das Bruttogehalt raus. 

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Eignungstest Spedition / Logistik: Dreisatz, Logik, Grundrechenarten, Allgemeinwissen. Schau mal auf der Vorbereitungsseite von plakos vorbei.

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Hier kannst du dir schon mal eine Vorlage downloaden http://wm-2014.plakos.de

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Welches Windows hast du? Du kannst Dateien zippen, damit Sie nicht sofort gefunden werden.

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Jetzt mal im ernst: Glaubst du, dass du ohne Schulabschluss gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hast? Sie werden dich ausnehmen. Deine einzige Hoffung: Der Mindestlohn wird bald eingeführt oder Harz IV wird erhöht.

Mein Ratschlag: Gib alles und hole den Abschluss nach durch Abenschule, etc.

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Vielleicht wurden die Sachen mit agressiven Mitteln behandelt, die deine Haut nicht verträgt.

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Hallo, bei diesem kostenlosen Gehaltsrechner kannst du den Beitragssatz selbst auswählen, bzw. den Zusatzbeitrag eingeben: http://gehaltsrechner.plakos.de

Grüße

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Es gibt zahlreiche Gratis-Vorlagen im Netz zum Download. diese sind meist für das Programm MS Word ausgerichtet. Einfach nach einer speziellen Vorlage suchen und die Vorlage downloaden. Danach in Word öffnen...

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Ich würde mich direkt an die Rechtsberatung wenden.

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Ist alles bei Wikipedia erklärt. Einfach nochmal dort nachlesen. Das Verfahren ist ähnlich dem Zivilprozess aufgebaut (gemäß § 46 Abs. 2 ArbGG und § 495 ZPO sind die Vorschriften über das Verfahren vor den Amtsgerichten entsprechend anzuwenden...

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Das glaube ich nicht. Das ist nur eine Meinungsäußerung und kein Vergehen im rechtlichen Sinne.

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Entweder du nimmst den Tag der Befruchtung als Basis (kennen die wenigsten) oder den ersten Tag der letzten Menstruation. Ist alles etwas genauer hier erklärt http://tagerechner.plakos.de

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