Meine Meinunge: Die Krankenpflegeausbildung ist im Ernst schwerer als das Abitur! Fürs Abitur brauchst du "nur" lernen. Zugegebenermaßen recht viel. In der Krankenpflegeausbildung musst du auch lernen (Zugegebenermaßen etwas weniger, dafür deutlich praxisorientierter), aber halt auch noch arbeiten, Schichtdienst machen, Windeln wechseln, Erbrochenes wegwischen, Verbände anlegen, Spritzen setzen, Katheter legen, schwer heben, viel laufen, Stress aushalten, Sterben aushalten, Leiden mitansehen, diverse Gerüche aushalten usw... Definitiv deutlich schwerer als Abitur!!!
Hallo Alaska, die Antwort von Handkuss ist nicht mehr ganz aktuell. Seit 2013 können die Betreuungsleistungen auch bei "Pflegestufe 0" sehr wohl als Geldleistung ausgezahlt werden, inwzischen sind das 120 Euro, als Sachleistung (wenn der Pflegedienst eingesetzt ist) 225 Euro. Soweit ich weiß, kann man aber auch immer noch die Beträge "sammeln" und z.B. für eine Kurzzeitpflege nutzen.
- Ansprechpartner wäre einfach mal die zuständige Pflegekasse. Die haben eigentlich auch immer eine aktuelle Liste von zugelassenden "Niederschwelligen Angeboten" (Also Betreuungsleistungen) in der Umgebung und schicken sie auf Anfrage zu. (Die meisten MItarbeiter bei Pflegekassen sind übrigens sehr nett :-) )
- Andere Möglichkeit: Einen Pflegedienst in der Nähe mal um ein Beratungsgespräch bitten. Es gibt auch ein paar Pflegestützpunkte, leider viel zu wenige!, aber vielleicht zufällig bei Euch in der Nähe. Falls Du lieber im Internet stöberst:
- Gib bei Google ein: "anerkannte niedrigschwellige betreuungsangebote" und dann dein Bundeland oder Stadt.
- Nicht immer in einfachen Deutsch geschrieben, aber akutell ist natürlich auch die Seite des Bundesgesundheitsministeriums: http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegebeduerftigkeit/pflegestufen.html
Viel Erfolg!
Tut mir leid, wenn ich Dir da nicht so viel Hoffnung wie Anniikaa machen kann. Pflegestufe 2 ist das definitiv nicht und so wie beschrieben auch keine Pflegestufe 1. Bei einer Pflegestufe kommt es fast überhaupt nicht auf den Hilfebedarf im Haushalt an. Der Hilfebedarf bei der Grundpflege zählt, also Waschen, Kleiden, Mobilität in der Wohnung und Nahrungsaufnahme (Selbst Maniküre und Pediküre zählen nicht dazu.) und hierbei muss ein erheblicher Hilfebedarf zusammenkommen, also jeden Tag mindestens 46 MInuten Hilfe durch eine Pflegeperson bei den o.g. Tätigkeiten. Wenn die Demenz schon etwas weiter fortgeschritten ist, wäre ein Antrag trotzdem sinnvoll, weil ja auch gleichzeitig die Alltagskompetenz geprüft wird, und wenn die erheblich eingeschränkt ist, gibt es auch Geld. Allgemein gesagt: Einen Antrag kann man immer stellen. Schaden tut es nicht. Bloß so wie Du es beschrieben hast, würde ich momentan noch nicht allzuviel beim Ergebnis erwarten... Und auf jeden Fall: Alles Gute für Dich und Deine Oma!
Also die beiden bisherigen Antworten stimmen beide nicht, jedenfalls in den meisten Bundesländern nicht. In NRW und Niedersachsen z.B. arbeiten in der Begutachtung sogar fast nur Pflegefachkräfte und kaum Ärzte und eine Zusatzausbildung brauchst Du hier auch nicht, nur Berufserfahrung... und die hast Du ja. Du fährst dann am Anfang einfach mit und fängst dann irgendwann begleitet selber an zu begutachten. (Ein bisschen Theorie lernst Du vorher oder währenddessen auch noch, aber so viel Neues ist das ja nicht.) Ich würde einfach mal auf MDK.de gehen und auf Stellenangebote klicken und dann für Dein Bundesland schauen. (In Niedersachsen wird z.B. grad nach Pflegefachkräften gesucht...) Viel Glück!
Seit diesem Jahr geht es (zum Glück) deutlich schneller als bisher, weil die Kassen jetzt sonst Strafzahlungen leisten müssen, wenn der Bescheid zu lange dauert. Der Bescheid sollte innerhalb einer Woche, spätestens nach zwei Wochen da sein.
Bei den von Dir aufgezählten Krankheiten werden die Kriterien tatsächlich oft nicht erfüllt, da auch bei eingeschränkter Alltagskompetenz die Hilfen/die Betreuung regelmäßig und dauerhaft (> 6 Monate) sein müssen für eine "Einstufung" und diese Krankheiten typischerweise "nur" phasenweise (mehrere Wochen, wenige Monate) erheblichen Betreuungsbedarf verursachen...
Diese Zeiten sind reine Orientierungs- bzw. Durchschnittswerte und beziehen sich auch nur auf eine volle Übernahme der Pflege. Es gibt also viele Abweichungen nach unten (wenn der Gepflegte nur teilweise Hilfe braucht, sich z.B. den Oberkörper noch selber wäscht) und auch nach oben (Z.B. bei Übergewicht oder sonstigen pflegeerschwerenden Faktoren, Schmerzen, Luftnot oder bei zeitaufwendiger Anleitung/Beaufsichtigung). Bei reiner "voller Übernahme" würde ich bei einem Versicherten von 50 kg eher zu 20 Minuten tendieren und bei einem mit 80 kg zu 25 Minuten... (Das nur als ein Beispiel. Es können noch viele andere kleine Faktoren mit reinspielen.) Dafür kommt der Gutachter ja vor Ort um den INDIVIDUELLEN Hilfebedarf zu bestimmen... Und: Relevant für die Pflegestufe sind diese kleinen "Von-bis-Werte" sicherlich nicht. Pflegestufe 1 benötigt 46 Minuten Grundpflege, Pflegestufe 2 braucht 120 Minuten und Pflegestufe 3 sind 240 Minuten. Die großen Abstände zwischen diesen Zeiten bekommst du mit BIS nicht übersprungen...
Ich will Dir nicht zu viel Hoffnung machen, das klingt noch recht knapp für eine Pflegebedürftigkeit. Ich würde es aber einfach probieren. Je nach Umfang der Hilfen beim Waschen und Anziehen (vielleicht auch noch etwas beim Toilettengang?) könnte es bei Deinem Opa knapp für die Pflegestufe 1 reichen. Wenn es nicht reicht, ist das aber nicht schlimm, dass ihr den Antrag gestellt habt. Die Begutachtung ist für Euch völlig kostenlos egal was bei raus kommt. Die Betreuungsleistungen werden automatisch mit begutachtet. Zum Hausarzt kann man gerne gehen, muss man aber nicht. Oft haben die herzlich wenig Ahnung von der Pflegeversicherung (ist ja auch nicht deren Gebiet) und machen völlig falsche Hoffnungen. Falls ihr aber beim Hausarzt seid, am besten gleich Befunde (Krankenhausberichte, Facharztberichte) kopieren lassen und mitnehmen. Ist immer vorteilhaft, wenn das beim Hausbesuch des MDK vorliegt.
Die Ablehnung kann evtl. sogar in Ordnung sein. Viele Leute die alleine nicht mehr zurecht kommen erfüllten trotzdem nicht die Kriterien einer Pflegestufe. Auch wenn nur kurzzeitig (Z.B. nach Alkohol) ein höherer Hilfebedarf oder z.B. Sturzgefahr besteht, zählt dies nicht mit, sondern nur der Hilfebedarf der regelmäßig (in der Regel täglich) und auf Dauer (über ein halbes Jahr) besteht. Wenn aber der Angehörige regelmäßig nicht nur ein bisschen Erinnrung benötigt, sondern man beim Waschen und Anziehen dabei bleiben muss, weil er sich sonst unzureichend wäscht oder Kleidung in falscher Reihenfolge anzieht, dann kommt über diese Aktivierende Pflege doch eine ganze Menge Zeit zusammen und es reicht für eine Pflegestufe. Wie gesagt: Reicht eine einfache Anregung und die Person kann danach im Bad alles alleine machen, dann ist das keine Pflegestufe. Muss man die ganze Zeit dabei bleiben weil sonst alles falsch läuft dann muss das für eine Pflegestufe reichen... (Ansonsten gibt es für Demente unabhängig von der Pflegestufe evtl. auch noch Betreuungsleistungen und dafür gibt es ab nächstes Jahr auch richtig Geld... Anderes Thema... Fast noch komplizierter...)
Wenn ich mich nicht irre steht das für Höheres Managment. Es gibt jedenfalls auch Fachkräfte in der Pflege für mittleres Managment...
Tur mir leid, aber nach den momentan geltenden Richtlinien (und unser Gesundheitsminister zeigt kein wirkliches Interesse an einer Änderung) ist es tatsächlich so: Wie Deine finanzielle Lage ist, und ob Du aus dem Haus kannst oder nicht ist für eine Pflegestufe unerheblich, da zählt tatsächlich nur der Hilfebedarf bei der Grundpflege, sprich Waschen, Toilettengänge, Kleiden, Mobilität, Nahrungsaufnahme...
Es bringt sehr sehr viel, nur mal kurz eins zum "regionalen" Nutzen: Schau dir Japan an: Tokio, relativ normales Leben, Fukushima-Region: Die nächsten Jahrzehnte bis Jahrhunderte nicht an Normalität zu denken... So: Wenn in Frankreich ein Atomkraftwerk hochgeht ist das furchtbar, aber in Hamburg: Relativ normales Leben. Wenn AKW Krümel hochgeht: Hamburg - Eine Ex-Millionenstadt in der niemand mehr wohnen kann/will. Nur ein Beispiel unter vielen... Mal abgesehen davon, dass es immer richtig ist, mit etwas Falschem aufzuhören, auch wenn es die anderen weiter machen...
Es gibt keinen Unterschied. Es gibt verschiedene Arten von Demenz, und Alzheimer ist der Name der am häufigsten vorkommenden Demenz, deswegen auch Alzheimer-Demenz genannt. (Die Frage entspricht sozusagen der Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Auto und einem Volkswagen? )
Falls Du es noch nicht gemacht hast, unbedingt sofort einen Antrag auf Pflegestufe stellen. Bei der Begutachtung durch den MDK wird automatisch geschaut wieviel die Angehörigen pflegen und ob ihnen dafür auch Rentenbeiträge zustehen. Die von MissLogan genannten 200 Euro bekommt der Versicherte wenn er in Pflegestufe 1 eingestuft wird (Es sind etwas mehr als 200), bei Pflegestufe 2 oder 3 noch mehr... "Ein paar Tage frei" bekommt man erst nachdem man 1 Jahr gepflegt hat. Das bedeutet dann soviel wie, dass Du, bzw. Dein Mann für insgesamt 4 Wochen innerhalb eines Jahres mehr Pflegegeld bekommst, um damit eine andere Pflege als durch Dich zu organisieren. Bereits im ersten Jahr steht Euch gleiches zu, wenn Du wegen eigener Erkrankung verhindert bist... Alles etwas kompliziert. Ein Anruf bei der Kasse kann manchmal tatsächlich informativ und hilfreich sein. Die haben normalerweise eine Menge Broschüren über diese Themen. Ein bisschen Glückssache ob Dein Sachbearbeiter nett und gesprächig ist. Ich wünsch Dir viel Erfolg und viel Kraft für Deine Aufgabe!
Eine Pflegestufe hängt nicht von der Diagnose sondern vom konkreten Hilfebedarf in Einzelfall ab. Es gibt Menschen mit Korsakow-Syndrom die bei der Grundpflege (Waschen, Kleiden, Nahrungsaufnahme, Toilettengang, Mobilität in der Wohnung) noch sehr selbständig sind, nur ein bisschen Vorgabe der Tagesstruktur und viel Betreuung (die für die Pflegestufe nicht mitzählt) benötigen. Die bekommen nach derzeitigen Richtlinien keine Pflegestufe. Und es gibt fortgeschrittenes Korsakow-Syndrom, wo alle diese Verrichtungen vollständig übernommen oder sehr mühsam mit kleinen Schritten und jederzeit Beaufsichtigung angeleitet werden. Die können dann sogar Pflegestufe 3 bekommen. Und dazwischen gibt es natürlich viele Zwischenstufen...
Für einen Härtefall müssen die Kriterien der Pflegestufe 3 erreicht sein und zusätzlich noch eine der beiden folgenden Kriterien:
• die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität ist mindestens 6 Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich. oder
• die Grundpflege kann auch des Nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden.
Also von dem oben genannten ist so gesehen nur "pflege zu zweit" wichtig. Eine PEG (Magensonde) oder/und ein DK sind eher hinderlich, da hierdurch der Hilfebedarf oft verringert wird da weniger Windelwechsel und weniger Nahrung anreichen erforderlich ist... "Gut käme" hier noch Übergewicht, da dann oft nächtliches Lagern zu zweit erforderlich ist...
Bei der Pflegestufe kommt es nicht darauf an Diagnosen zu sammeln. Desto mehr und schlimmere Diagnosen -> umso höhere Pflegestufe, das funktioniert nicht. Es kommt alleine auf den krankheitsbedingten täglichen Hilfebedarf beim Waschen, Kleiden, Nahrungsaufnahme, Mobilität in der Wohnung etc. an...
Hallo Hukkenschlupp, den Bescheid bekommst du von der Pflegekasse. Der MDK schickt sein Gutachten zur Kasse und die entscheiden dann... Die Dauer von Begutachtung bis zum Bescheid ist von Kasse zu Kasse und von Bundesland zu Bundesland seeeeehr verschieden, zwischen drei Tagen und drei Monaten habe ich schon alles gehört. Seit letztem Jahr hat aber eigentlich jeder Versicherte vom Gesetz her einen Anspruch auf einen Bescheid innerhalb von 5 Wochen nach Antragstellung. Das klappt in der Praxis zwar fast nie, schadet aber nichts, das bei einem Anruf bei der Kasse zu erwähnen, falls die sagen, das kann noch lange dauern. Normalerweise sollte das Gutachten längst bei der Kasse vorliegen. Ich würde einfach mal anrufen und nachfragen. Meistens können die dir dann das Ergebnis wenigstens schon mal mündlich sagen und falls eine Pflegestufe genannt wird und du einen Pflegedienst einsetzen möchtest, kannst du direkt damit anfangen, denn die Einstufung ist immer rückwirkend zur Antragstellung oder spätestens zum Begutachtungstermin. Viel Glück!
Tatkräftig anschließen könntest du dich doch den Arbeitern in Fukushima und beim Aufräumen helfen...
Auch sehr schön ist folgende Seite: "linke-t-shirts.de". Hier bekommst du noch viele andere Aufkleber, Sticker, T-Shirts usw
Unter "campact.de" kann man sich sehr gut über Demos gegen AKWs, Gentechnik, Panzerlieferungen, für Tierschutz etc. informieren. Ich hab da die Newsletter abboniert. Sehr zu empfehlen.