Da stehen meiner Meinung nach die Chancen schlecht für einen Besuch. U-Haft unterliegen Haftgründe, meist wird da Verdunklungsgefahr genannt (ein weitläufiges Terrain). Wenn du mitbeschuldigt bist, wird eben das ein Grund dafür sein, einen Besuchsantrag deinerseits abzulehnen. Soweit ich weiß, ist das Telefonieren in der U-Haft generell verboten, zumindest in Bayern. Im Normalfall wird eine Stunde alle 14 Tage genehmigt. Vielleicht kann der Anwalt da mal nachhaken, aber die Mühlen der Justizia mahlen zwar stetig aber laaangsam.

Voraussetzung für einen Besuch ist die Angabe des Inhaftierten, welche Personen, außer seinem Rechtsbeistand, ihn besuchen dürfen, resp. wen er sehen möchte. Sicherlich gibt es darüber bei dir keine Zweifel.

Ich kann aus der Ferne nur viel Glück wünschen - weiß, wie aufreibend solche Situationen sind, für den drinnen ebenso wie für die draßen.

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Unterhalb des Deckelrands mit einem stabilen Gegenstand (Messer, Schraubenzieher, Austernmesser...) zwischen Glas und Deckel wie einen Hebel ansetzen und nach unten drücken. Dann sollte ein kleiner Klack am Deckel anzeigen, dass Luft rein kam und der sich gelöst hat. Dann ist das Aufdrehen ein Kinderspiel.

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Die Erklärung oder Entschuldigung zieht nicht. Und die Aussage - als ich fast ganz drüber war - kann nicht zutreffen, denn das Blitzlicht wird nur dann ausgelöst, wenn die Ampel bereits ROT anzeigte, als du drüber gefahren bist. Darum auch das zweite Bild zur Beweiskraft.

Ob der zweite Rotlichtverstoß innerhalb relativ kurzer Zeit für einen Fahranfänger Konsequenzen hat kannst du via Internet recherchieren. Nach meiner Ansicht dürfte das ein "unangenehmes" Nachspiel haben.

Dass die Ampelanlage nebst Auslöser einen technischen Defekt hatte ist zwar generell möglich aber äußerst unwahrscheinlich.

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Ein Arzt kann einen Nagelpilz ebenso einfach wie zweifelsfrei bestimmen. Warum ist sich dein Arzt nicht sicher?

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Für jede Einschränkung oder Erkrankung gibt es einen eigenen GdB, heißt aber nicht, dass beim Zusammentreffen meherer Krankheiten diese addiert werden, sonst wären manche ja über 100 Prozent. Ich habe 50, drei "Baustellen" zu je 40, 20 und 10 %, daraus ergaben sich die 50.

Wenn du einen Verschlimmerungsantrag stellst, müssen die neu hinzugekommenen Beeinträchtigungen eine Erhöhung des GdB auch rechtfertigen, allerdings kann es auch sein, dass das Versorgungsamt oder wer dafür zuständig ist, das bereits bestehende überprüft und neu einschätzt. Da kann der Schuss unter Umständen nach hinten los gehen und der GdB geht nach unten.

Außerdem tun sich die Ämter schwer, auf 50 zu gehen, weil erst dann die Vorteile konkreter werden, denn erst ab dem GdB ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt wird.


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Zunchst wird der Halter des geblitzten Autos kontaktiert. Hat er den Verstoß nicht begangen, ist er in dem Verfahren Zeuge. Bleibt die Sache im Verwarnungsbereich, kann er die Kohle zahlen und die Sache wäre erledigt. Handelt es sich um eine Anzeige, wird in aller Regel das Radarbild mit den Daten des Halters verglichen. Ist z. B. auf dem Foto ein junger Mann zu sehen und der Halter ist 1940 geboren, wird seitens der Verfolgungsbehörde evt. weiter ermittel.

Äußert sich der Halter auf dem ihm zugesandten Anhörungsbogen in der Form, dass er zu der Zeit nicht gefahren ist, sondern ein Familienangehöriger, gegenüber dem er ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, wird wahrscheinlich ein Beamter irgendwann vor der Tür stehen und anhand des Bildes versuchen, den möglichen "Täter" im Haus des Halters aufzuspüren.

Wir der Verantwortliche nicht innerhalb von drei Monaten zu der Sache gehört, bzw. wird innerhalb dieser Frist die Anhörung nicht angeordnet (Datum des Poststempels) ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

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Fahrerflucht oder nicht, etwas zu befürchten oder nicht ?

Hallo zusammen,

ich hätte folgenden Fall zur Beurteilung anzubieten:

Auf einem einem öffentlichen Parkplatz (also kein fließender Verkehr) gerät ein Autofahrer (im Folgenden "Fahrer 1") nach dem Einparken beim Aussteigen leicht mit der Tür an die des Nachbarfahrzeugs (im Folgenden "Fahrer 2"). Er schaut sich das "Ergebnis" an und findet keinen Schaden.

Fahrer 1 war gekommen, um bei einem (sehr nahen) Arzt etwas abzugeben.

Möglichkeit 1: er sieht niemand und beschliesst, zunächst seinen Kram abzugeben. Danach kehrt er zum Wagen zurück und wartet auf den Fahrer des anderen Fahrzeugs.

Möglichkeit 2: er setzt sich direkt wieder in den Wagen und wartet. 

Fahrer 2 kommt nach nicht mal 10 Minuten von wo auch immer zurück und will einsteigen. Fahrer Nummer 1 meint: "Gut, dass Sie da sind." und erläutert den Sachverhalt.

Fahrer Nummer 2 entgegnet: "Haben Sie was von sich dabei ?" und "Das sagen Sie so - nichts passiert. Ich hatte schon so viele Dellen, muss das erstmal anschauen, wenn der Wagen wieder sauber ist.."

Fahrer Nummer 1 steigt aus und bewegt die Tür seines Wagens ganz vorsichtig in Richtung Nachbartür. Dabei sehen BEIDE, auf welcher Höhe die erstmögliche Berührungsstelle gelegen haben müsste. Fahrer Nummer 1 besieht sich das - nunmehr im Beisein des Anderen - genauer und findet immer noch nichts. Er wischt säubernd mit dem Finger über die Stelle (Türhebel Fahrerseite, Fahrer 2 hatte rückwärts eingeparkt) und sagt: "Da ist nichts."

Fahrer Nummer 2 scheint damit zufrieden, steigt ein und fährt davon. Fahrer Nummer 1 tut es ihm gleich. Personalien wurden keine ausgetauscht, da Fahrer 2 sie nicht mehr für nötig zu halten schien (ist weggefahren). "Haben Sie was von sich dabei ?" könnte aber in dieser Richtung interpretiert werden. Außerdem könnte Fahrer Nummer 2 während des Vorgangs das Nummernschild gesehen haben.

Meine Fragen wären:

a) Gibt es bei den getroffenen Entscheidungen einen Fall von Fahrerflucht (evtl Möglichkeit 1) ?

b) Kann Fahrer Nummer 2 - wenn er im Nachhinein einen Schaden bemerkt - doch noch eine Fahrerflucht daraus drehen ("passende" Aussage) ?

c) Was wäre seitens der Polizei über das Ermitteln der Personalien (anhand des Kennzeichens) hinaus zu erwarten, wenn
c1) siehe b)
c2) Fahrer 2 wahrheitsgemäß aussagt (es käme ggf. darauf an, wie der Habitus von Fahrer 1 in Bezug auf die notwendige Wartezeit zu deuten ist...Fahrer 1 saß lediglich im Wagen und sagte als Erstes "Gut, dass Sie da sind." Insofern ist quasi unbekannt, ob er zwischendurch weg war.) ?

Gleichzeitig fragen wir (ein Kumpel und ich) uns, ob es für Fahrer 1 noch Sinn macht, sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei zu melden. Direkt sichtbare Zeugen waren keine anwesend...aus den umliegenden Häusern könnte aber jemand etwas gesehen haben. Ob der auch die Unterhaltung der Fahrer mitbekommen hat, steht in den Sternen.

Besten Dank für jede Antwort

Andreas und Steffen

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Unfallflucht, also "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", ist es nicht, wenn der evt. Geschädigte im Beisein des Verursachers kund tut, auch keinen Schaden festzustellen. Wenn beide dann weg fahren, sollte das auch im Sinne beider sein.

Wenn der Aussteigende die Berührung der Türe am anderen Fahrzeug bemerkt und erst mal seinen Dingen nachgeht, d. h., er verlässt den "Unfallort", ist das eine Unfallflucht im Sinne des Gesetzes, auch wenn er zeitnah zurück kommt. Gleich die Polizei zu rufen ist nicht erforderlich, wenn keine Beschädigung festzustellen ist.

Wenn der Geschädigte später etwas an seinem Gefährt feststellt und den Schaden bei der Polizei meldet, wird diese nach meiner Meinung keine Ermittlungen nach § 142 StGB einleiten, wenn der Anzeigeerstatter wahrheitsgemäßge Angaben macht, denn man einigte sich ja am Ort des Geschehens. Sicherer wäre gewesen ein, zwei Fotos zu machen, am besten mit der geöffneten Türe am anderen Auto, aber das ist jetzt Schnee von Gestern.

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Mit der Mauer will er die Einreise Illegaler dezimieren. Wenn die Mexikaner nicht zahlen, hat er andere Möglichkeiten, die Kosten wieder rein zu bekommen. Das ist zum einen der mächtigste Mann der Welt (sagt man) und zum anderen ticken die politischen Uhren anders. Beispiel: Zu meinem Nachbarn gibt es einen morschen Zaun. Der würde mich ganz schön blöd ankucken, wenn ich einen neuen baue und ihm die Rechnung präsentiere.

Leider ist das nur eine von vielen seiner noch kommenden Aktionen, bei denen wir uns übelst wundern werden.

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Um vorhandene Verbindlichkeiten zu redurieren wird das Haus versteigert. Wenn Aussicht besteht, nach Ende der Insolvenz wieder auf die (wirtschaftlichen) Beine zu kommen, könnte ein "Verbündeter" die Immobilie ersteigern und sie dir dann zurückgeben - verkaufen -.

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Ein Ladendiebstahl wird, vorausgesetzt du bist nicht notorischer Dieb, nicht mit Zuchthaus bestraft. Vorbestraft bist du nach dieser Dummheit höchstwahrscheinlich nicht und in einem polizeilichen Führungszeugnis wird dies ebenfalls nicht auftauchen, sofern eine mögliche Bestrafung unter 90 Tagessätzen bleibt. Natürlich kannst du mit dem Geschädigten reden, aber grundsätzlich wird die Sache zur Anzeige gebracht.

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"Datenschutz" - in dem Schreiben an dich werden sicherlich nicht weitere Zeugen namentlich angegeben. Da steht nur drin, wann du kommen sollst, vermutlich mit einem zweiten Termin und wozu deine Aussage benötigt wird.

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Was ist Jugendfeuerwerk? Sind das die Teile, die ganzjährig gekauft werden können, auch von Personen unter 18 Jahren? Dann gibt es keinen Straftatbestand, nach dem du damit bei einer Polizeikontrolle Probleme bekommen könntest. Bei Feuerwerkskörpern, die nur rund um Silvester vertrieben werden, besteht eine Altersbeschränkung beim Verkauf.

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Schmerzensgeldforderungen sind generell unabhängig vom Strafverfahren. Eine Verurteilung des oder der Täter kann der zivilrechtlichen Forderung dienlich sein, aber, wie schon richtig erkannt - wo nichts ist, kann auch nichts geholt werden. Auch wenn einem Geschädigten Schadenersatz zugesprochen wird, ist die Zahlung immer noch nicht gesichert. Oftmals hilft es auch wenig, sich einen sog. Titel zu holen. Gibt der zur Zahlung verpflichtete, eine E.V. (eidesstattliche Versicherung) über seine Vermögensverhältnisse ab, braucht man Geduld. Die Schuld verjährt zwar nicht, doch wenn der Schuldner alle drei Jahre eine neue Versicherung abgibt und nachweislich nichts hat, wartet man "ewig". Die Schuld wird zwar verzinst, aber, wie gesagt, wer hat Bock, bis zum Sanktnimmerleinstag zu warten. Andere Option: Der Schuldner meldet Privatinsolvenz an, die sich über sieben Jahre hinzieht. Dann sieht man auch nichts von seinem gerichtlich festgesetzten Schadenersatz.

Die zivilrechtliche Forderung kann auch nicht im Strafverfahren "angemeldet" werden. Das ist nicht Sache der Strafrechtsprozesses, sondern muss, siehe oben, in der Regel über einen Anwalt auf dem Privatklageweg beigeschafft werden. Bevor man diesen - oft kostspieligen - Weg beschreitet, sollte man sich im klaren darüber sein, ob der Aufwand in Bezug auf das zu erwartende Schmerzensgeld im Verhältnis steht.

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Die SF-Klasse ist ausschließlich für den Versicherungsnehmer "reserviert". Dabei ist unerheblich, wer noch als Fahrer angegeben wurde. Warum kann das Auto nicht auf deine Mutter zugelassen werden und du wirst als weiterer Fahrer bei der Versicherung angegeben?

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Früher lief die Grundausbildung wie bei der Bundeswehr ab, deshalb war man als Polizeianwärter auch von der Wehrpflicht befreit. Aber das ist lange her. Heute geht die Tendenz in Richtung, dass mehr Abiturienten gewünscht sind, weil man dann den mittleren Dienst von vorn herein abschaffen könnte. Die Eignungsprüfung ist nicht einfach. Neben dem Wissenstest gibt es eine medizinische Untersuchung und die Prüfung der sportlichen Fähigkeiten. Die Ausbildung läuft über mehrere Jahre, in denen schulähnlich Deutsch, Sozialkunde, Straf- und Verkehrsrecht, sowie polizeiliche Tätigkeitsfelder in Theorie und Praxis "durchgespielt" werden. Zum Schluss gibt es in allen Fächern eine Prüfung, deren Gesamtnote den angehenden Polizeibeamten in seiner Laufbahn begleitet und mit entscheidend ist, wie flott er die Karriereleiter emporkommt.

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Den Kopf im Ganzen zu kochen bedeutet in der Regel, dass die äußeren Teile weich sind und das Innere hchstens al dente. Ich würde in zerteilen, kurz in kochendem Salzwasser blanchieren, sodass er noch bissfest ist, unter kaltem Wasser abschrecken und dann weiter verarbeiten. Zu weicher Broccoli schmeckt einfach nicht.

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Anhand der Initialien im Kennzeichen kann selbst die Poizei nicht auf den Fahrer schließen. Beim Verstoß geht der Anhörungsbogen an den bei der Zulassungsstelle eingetragenen Halter. Auch dass bei der Versicherung mehrere Nutzer angegeben sind, kann bei der Polizei, bzw. Bußgeldstelle keiner wissen.

Der Halter kann dann den Fahrer benennen, der zur "Tatzeit" mit seinem Wagen unterwegs war, hat aber bei Familienangehörigen ein Zeugnisverweigerungsrecht. Nimmt er das in Anspruch, wird anhand der Fotos recherchiert, wer das Auto fuhr. Bei dem Verhalten kann allerdings dem Halter das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt, zumindest angedroht werden und das kostet bereits eine Gebühr. Wenn drei Monate nach dem Verstoß der Betroffene nicht angehört wurde, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

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