Hallo
Ich gehe mal davon aus, dass du meintest, du bist bis zum 01.01.2017 in Beschäftigung?
Wenn du in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr versicherungspflichtig in Beschäftigung gewesen bist, hast du ein Anspruch auf Arbeitslosengeld und meldest dich dazu bei der Agentur für Arbeit. Ansonsten ist das Jobcenter zuständig, bei dem du Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Harz IV) beantragen kannst.
Du muss dich spätestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung arbeitsuchend melden (also 30.09.2016). Dazu kann man die Servicerufnummer wählen, sich online registrieren oder persönlich in der Agentur für Arbeit vorsprechen.
Aufgenommen werden die persönlichen Daten, Rentenversicherungsnummer und einen tag-genauen Lebenslauf sollte man bereit halten (wichtig ist der höchste Schulabschluss, Zeiten der Ausbildung/Studium und die letzten 7 Jahre der Beschäftigung mit Angabe der Tätigkeit und Name des Arbeitgebers). Wenn du persönlich vorsprichst, muss der gültige Personalausweis und das Kündigungsschreiben vorgelegt werden. Zu den Kündigungsdaten muss die Agentur wissen, wann die Kündigung ausgesprochen wurde, zu wann und wann die Kündigung zugegangen ist.
Wenn dein Datensatz dann aufgenommen wurde, bekommst du ein Termin beim Arbeitsvermittler (wenn einer frei ist). Zudem werden dir Unterlagen mitgegeben.
Zum einen Unterlagen für die Vermittlung. Dazu gehört ein Fragebogen, mit dem du dich auf das Gespräch mit dem Arbeitsvermittler vorbereiten sollst. Dieser ist vor dem Gesprächstermin wieder einzureichen, am besten auch schon mit einer Muster-Bewerbung(samt Lebenslauf). Außerdem bekommst du eine "Kundenkarte", auf der deine Kundennummer und die Servicerufnummer und die Öffnungszeiten der Agentur stehen, und eine Veränderungsmitteilung, mit der du Änderungen postalisch mitteilen könntest.
Zum anderen bekommst du den Antrag auf Arbeitslosengeld. Dazu gehört ein Antragsteil, den du selber ausfüllen musst. Dann bekommst du noch Arbeitsbescheinigungen, die der/die Arbeitgeber ausfüllen müssen (also die Zeitarbeitsfirma). Wenn du unter 50 Jahre alt bist, musst du 2 Jahre damit nachweisen, du bekommst also so viele Bescheinigungen, wieviele Arbeitgeber du in den letzten 2 Jahren hattest (Zeitarbeitsfirmen, nicht die entleihenden Firmen). Je Nach Sachverhalt könnten dann noch weitere Fragebögen dazu kommen (z.B. bei einer privaten Krankenversicherung)
Außerdem bekommst du noch Merkblätter, wo alle wichtigen Rechte und Pflichen bei Arbeitslosigkeit aufgeführt sind.
Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (02.01.2017) musst du dich dann in der Agentur arbeitslos melden (eine Arbeitslosmeldung kann frúhstens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit aufgenommen werden). Dazu dann den gúltigen Personalausweis mitbringen. Erst mit der arbeitslosmeldung entsteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Fehlt diese, kann also später auch kein Geld gezahlt werden.
Beim Termin mit dem Arbeitsvermittler wird deine berufliche Situation besprochen. Hier wird geklärt, was das Ziel ist, in welchem Beruf eine Stelle gesucht wird. Ob alle nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten vorliegen, um aufdem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Dazu am Besten ggf. vorhandene Zeugnisse und Nachweise von Weiterbildungen und Qualifikationen mitbringen. Mit dem Arbeitsvermittler wird dann auch ein Stellengesuch erstellt. Er spricht dann auch mit dir ab, in welchen Umfang du dich bewerben sollst und welche Hilfeleistungen (wie Bewerbungskosten) du in Anspruch nehmen kannst. Und es wird besprochen, in welchen Intervallen Rückmeldungen und neue Termine erfolgen, um die weitere Stellensuchen und den Sachstand der bisherigen Bewerbungen zu besprechen.
Wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld vvollständig zusammen ist, kann man bei einigen Agenturen ein Termin zur Antragsabgabe absprechen (über die Servicerufnummer). In einigen Agenturen gibt es allerdings auch bestimmte Zeiten, zu denen man ohne Termin im Antragsservice vorspricht, um Unterlagen abzugeben. Die Unterlagen werden in beiden Fällen entgegen genommen und auf vollständigkeit geprüft, bzw. bearbeitet. Je nach Verfahren in der Agentur erhält man umgehend die Mitteilung wie hoch der Anspruch auf Arbeitslosengeld ausfällt oder man bekommt den Bescheid erst per Post.
...ja... mehr fällt mir so nicht ein :)