Deinen hier gemachten Angaben zu Folge, ist mit einer Schwangerschaft eher nicht zu rechnen.

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Nein, wegen derart offenen Rechnungen wanderst du nicht in Haft. Womit du allerdings zu rechenen hast ist, daß nachdem du hier in Deutschland wieder einen gemeldeten festen Wohnsitz hast, du Besuch vom Gerichtsvollzieher oder einem Inkasso Unternehmen bekommen wirst. Bei fester Arbeitsstelle und Lohn auch eine mögliche Lohnpfändung und Kontopfändung bishin zur Abgabe der Vermögensauskuft, wenn du nicht zahlen kannst oder willst.

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Weil es nun einmal auch Fragen gibt, auf die auch Google keine schlüssige Antwort hat! Jetzt weißte Bescheid.

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Durchaus, ich selbst kenne einen Typ, der geht regelmäßig zu einer Prostituierten um mit dieser keinen Sex zu haben, sondern nur mit dieser zu reden und eben auch nur zu kuscheln. Klingt komisch, ist aber so. Die Inanspruchnahme von derart Dienstleistungen (Prostitution) ist allerdings erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt.

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