Ich fände das zwar nicht so lustig, aber Humor ist ja total verschieden. Die haben aber bestimmt nicht über dich gelacht sondern nur über die Situation. Wäre jemand anderes an deiner Stelle gewesen, hätten die bestimmt auch gelacht.
Das tut mir echt leid für dich. Ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten und dir sagen, dass du mit 100%'er Sicherheit eine bessere Freundin finden kannst bzw. wirst. Eine, nein sogar zwei meiner Ex- Freundinnen sind mir damals auch fremdgegangen. Der ersten der Schlam. habe ich verziehen und es später dermaßen bereut, da ist sie mir nämlich nochmals fremdgegangen, diese ...Da soll mal einer sagen ,,Männer sind Schweine''. Das regt mich heute noch auf! Wenn sie dich richtig lieben würde, wäre sie dir auch treu. Man verletzt keinen Menschen so krass, das ist echt nicht in Ordnung.
Also mich stört es nicht, aber verboten ist es schon.
Da hast du überhaupt nichts falsch gemacht. Hoffentlich war wenigstens sein Fahrzeug versichert. Dann streckt die gegnerische Versicherung bestimmt das Geld vor und holt sich das von dem Verursacher wieder. Das wäre eine gute Frage für den Bereich ,,Versicherungsrecht".
Man dürfte sogar auf einem Behindertenparkplatz halten. Nur wenn das Zeichen ,,Haltverbot" dort steht wäre das verboten. Befahren darf man den jederzeit. Dein Nachbar wird schon sehen, dass seine Anzeige zu nichts führt. Und dämlich ist sie noch dazu!
Wäre das nicht eher eine Frage für den Bereich Arbeitsrecht und nicht Straßenverkehr? Dort könnten dir die Fachleute bestimmt besser helfen.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit und du müsstest ein Verwarnungsgeld bezahlen. Punkte würde man nur bei einer zusätzlichen Gefährdung bekommen. Vielleicht wird man, wenn die Polizisten gerade gut gelaunt sind, nur mündlich verwarnt.
Ich vermute mal, dass dies als A- Verstoß gewertet wird. Die Staatsanwaltschaft wird evtl. vermuten, dass du den Radfahrer absichtlicht touchiert hast. Gerade in der Probezeit fallen die Strafen häufig strenger aus. Es wird auch wohl keine große Rolle spielen wie sich der Radfahrer in diesem Fall verhalten hat. Ich hoffe nur, dass es bei dem A- Verstoß bleiben wird und nicht zusätzlich eine MPU angeordnet wird, du wirkst hier nicht besonders aggressiv und anscheinend tut dir das Ganze wohl wirklich leid. Ich würde zu einem Anwalt gehen falls die Strafe so hoch ausfallen sollte.
Hallo,
der Abstand zum Vorausfahrenden muss immer ausreichend groß sein. Wenn sich andere Fahrer wegen deiner Beschleunigung ärgern sollten, haben sie noch lange nicht das Recht dicht aufzufahren. Vor allem ist dieses Verhalten total dämlich! Man hat ja keine Vorteile dadurch, im Gegenteil, man riskiert nur einen Auffahrunfall. Ich beschleunige auch nicht besonders stark und habe solche Idioten auch ab und zu hinter mir. Die sind einfach nur dumm, halten sich für ganz tolle Autofahrer und denken, nur ihre Fahrweise wäre richtig. In Wahrheit kann aber nur der, der sich an die Regeln hält ein guter Fahrer sein! Eigentlich total logisch, aber viele ( zu viele) Verkehrsteilnehmer kapieren es einfach nicht.
Leider hört man sehr häufig von der Unbeliebtheit der Deutschen in der Schweiz. Einzelfälle sind es also ganz sicher nicht! Wenn die Schweizer bzw. ein großer Teil der Schweizer uns nicht mag, sehe ich auch keinen Grund mehr, hier meinen Urlaub zu verbringen. In anderen Ländern sind wir sehr beliebt und deswegen fühle ich mich da natürlich wesentlich wohler!
Die Beamten müssten die Identität des Fahrers herausfinden. So haben die keine Beweise gegen dich. Bei fest installierten Anlagen hätte die Behörde ein Foto, aber das trifft ja in deinem Fall nicht zu.
Auf solche Idioten trifft man leider andauernd. Keine Ahnung von Verkehrsregeln und zusätzlich noch andere beleidigen. Ich würde, falls er dich anzeigt, ebenfalls eine Anzeige erstatten. Für mich hört sich das nach einer Gefährdung an, er hat anscheinend versucht einen Fahrstreifenwechsel zu erzwingen und dich anschließend noch beleidigt. Vermutlich wird er die Situation ganz anders schildern und lügen, ist mir auch schon passiert. Nur habe ich den anderen Verkehrsteilnehmer nicht auch beleidigt. Die Situation war ähnlich, nur hatte ich eine Zeugin und er nicht. 800,- € musste der bezahlen:)und außerdem hat er noch 3 Punte wegen der Gefährdung bekommen. Vielleicht zeigt er dich ja auch nicht an, aber mit einer Rechtschutzversicherung fühlt man sich in solchen Momenten meistens wohler.
:) Ich finde deine Reaktion gut. Wenn dich der andere Verkehrsteilnehmer vor allem vorher noch geschnitten hat, könntest du ja das gegen ihn verwenden. Vorrang hattest du auch noch an der Parklücke/ Parkbox. Ich würde mir da keine großen Sorgen machen und auch erwähnen, dass dich das Schneiden total erschrocken hat und du im Affekt reagiert hast.
Ich vermute, wegen deiner Reaktion und dieser Umgangssprache, dass du zurecht diese Probleme hast. Die Persönlichkeit wirkt sich nämlich auf die Fahrweise aus, das hängt alles miteinander zusammen. Wenn du mit deinen Mitmenschen so umgehst wie du mit ihnen hier sprichst, wundert mich die MPU (wird übrigens im Volksmund auch Idiotentest genannt) nicht. Wenn dich die Reaktionen auf deine Frage wundern, dann viel Glück bei der nächsten MPU.
Also ich finde deine Frage berechtigt. Hier könnte dir ja auch ein Verkehrspsychologe antworten und wie jeder weiß (bzw. fast jeder;)) , diese Berufsgruppe befasst sich u.a. mit solchen Themen.
Ich vermute, dass das überwiegend Menschen sind, die irgendwelche Komplexe und/oder andere psychische Probleme haben und diese durch ihre gefährliche und verrückte Fahrweise kompensieren müssen. Unser Gesetzgeber müsste hier viel härter durchgreifen, aber bei dieser Kuscheljustiz werden solche Idioten kaum abgeschreckt. Wer sich über deine Frage wundert, gehört vielleicht selbst zu dieser ,,besonderen Gruppe" von Autofahren:).
Was allerdings wenigen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt ist und dir zum Verhängnis werden könnte: Man muss seine Geschwindigkeit an die Reichweite des Abblendlichts anpassen. 100 Km/h ist bei Dunkelheit also eigentlich zu schnell. Außerdem muss deine Geschwindigkeit bei einem Überholvorgang wesentlich höher sein als die des Überholten (etwa 1/3 höher in diesem Fall) ohne die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Der andere Verkehrsteilnehmer hat seine Geschwindigkeit wohl deswegen den Sichtverhältnissen angepasst. Evtl. war auch ein Gefahrzeichen vorhanden, welches vor Wildwechsel gewarnt hat? Da gibt es viele verschiedene Faktoren, die ausschlaggebend sein könnten. Inwiefern sich das auf die Schuldfrage auswirkt ist natürlich schwer zu beantworten. Ist schon eine sehr spezielle Situation.
Ich würde mich nicht dazu verleiten lassen ,,rechts zu überholen". Mich ärgern diese notorischen Linksfahrer auch, aber deswegen sollte man sich nicht selbst falsch verhalten. Eine Anzeige wäre natürlich möglich, ich habe allerdings schon mehrfach andere Verkehrsteilnehmer angezeigt und nichts ist passiert. Das waren aber wesentlich schlimmere Vergehen!
Das sind meistens selbsternannte Verkehrsexperten, die tatsächlich davon überzeugt sind, dass nur ihre Fahrweise richtig ist. Da muss wohl irgendwie ein Mangel an Pflichtbewusstsein und Intelligenz vorhanden sein.
Allerdings sollte man es mit der Unterschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht übertreiben, aber als Fahranfänger würde ich im Zweifelsfall auch eher mal etwas langsamer fahren. Diese Raser und Drängler denken aber leider nur beschränkt, die können sich anscheinend nicht vorstellen, dass es Fahrer gibt, die wenig Fahrpraxis haben und deswegen mal langsamer fahren, aber du machst ja in solchen Momenten alles richtig. Der Drängler und ,,Huper" verhält sich falsch. Die eigene Geschwindigkeit muss u.a. an die persönlichen Fähigkeiten angepasst werden, demnach machst du in solchen Momenten alles richtig;)