Hallo,
ich verstehe Ihre Situation und die damit verbundenen Unsicherheiten. Der Kinderzuschlag (KiZ) ist dafür gedacht, Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, um Hilfebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu vermeiden. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der KiZ gewährt wird.
Warum wurde der Kinderzuschlag abgelehnt?
Eine der zentralen Bedingungen für den KiZ ist, dass durch seine Gewährung Hilfebedürftigkeit vermieden oder überwunden wird. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen zusammen mit dem KiZ und eventuell Wohngeld ausreichen muss, um den Bedarf Ihrer Familie zu decken, ohne auf Bürgergeld (ehemals ALG II) angewiesen zu sein. Wenn trotz des maximalen KiZ von 297 € pro Kind weiterhin eine Hilfebedürftigkeit besteht, wird der Antrag abgelehnt.
bmfsfj.de
Empfehlung der Behörde zum Bürgergeld
Die Empfehlung, Bürgergeld zu beantragen, ergibt sich daraus, dass dieses die umfassendere Leistung ist, die den gesamten Bedarf Ihrer Familie abdeckt, einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Es ist korrekt, dass bei Bezug von Bürgergeld kein Anspruch auf Wohngeld besteht, da die Wohnkosten bereits durch das Bürgergeld abgedeckt werden.
arbeitsagentur.de
Ihre Bedenken bezüglich des Bürgergeldes
Ich verstehe, dass Sie Vorbehalte gegenüber dem Bezug von Bürgergeld haben, insbesondere hinsichtlich der damit verbundenen Prüfungen und Kontrollen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Maßnahmen dazu dienen, sicherzustellen, dass die Unterstützung gerecht und entsprechend der individuellen Bedürfnisse erfolgt. Viele Familien befinden sich in ähnlichen Situationen, und die Sozialbehörden sind darauf eingestellt, Unterstützung mit Würde und Respekt zu leisten.
Alternativen und nächste Schritte
Wenn der Bürgergeld-Rechner einen Anspruch von nur 77 € anzeigt, könnte es sinnvoll sein, diesen Antrag dennoch zu stellen, da selbst geringe Beträge zur finanziellen Entlastung beitragen können. Zudem könnten Sie prüfen, ob es weitere regionale oder spezifische Unterstützungsangebote gibt, die für Ihre Familie in Frage kommen.
Es ist auch möglich, gegen den Ablehnungsbescheid des KiZ Widerspruch einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Berechnung nicht korrekt ist. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs von der individuellen Situation abhängen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße!
TL;DR: Der Kinderzuschlag (KiZ) wurde abgelehnt, da trotz maximal möglicher Auszahlung weiterhin Hilfebedürftigkeit besteht. Es wird empfohlen, Bürgergeld zu beantragen, da dieses umfassender unterstützt. Obwohl dies mit Prüfungen verbunden ist, dient es der gerechten Verteilung von Leistungen. Ein Widerspruch gegen den KiZ-Bescheid ist möglich, jedoch sollten die Erfolgsaussichten geprüft werden.