Update: Inzwischen gilt folgendes:
Ein Polizist darf WÄREND seiner dienstlichen Ausübung in Bild&Ton aufgenommen werden. Da er als "Person im öffentlichen Amt" ein solches bekleidet und es sich, z. Bsp bei einer Verkehrskontrolle, um das "öffentlich gesprochene Wort" handelt, darf dieses zu Beweissicherungszwecken erfolgen. Das gilt auch bei Hausdurchsuchungen.
ABER!!! Wer vor hat ein solches Video später öffentlich zu machen muss hier wieder die Persönlichkeitsrechte waren. D. h. Gesichter, Namen, Kennzeichen und alles was auf die Person hinweisen könnte unkenntlich machen.
TIPP: Den Beamten IM VORFELD darauf hinweisen das er zu Beweissicherungszwecken aufgenommen wird. Dies muss im Video zu hören sein ebenso der Hinweis auf die Unkenntlichkeit im Falle einer Veröffentlichung.