normalerweise ist dafür das Jugenamt zuständig

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Was für einen Lüfter hast du?

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Allein aus sichheitsgründe wir dort ein Praktikum nicht angeboten werden.

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Wette mit na Freundin um iwas was dich reizt, wer die besserer noten hat. Habs mit nem Kumpel auch gemacht und hat gefruchtet ;)

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klick dich mal durch: http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_ss_i_6_9?__mk_de_DE=%C5M%C5Z%D5%D1&url=search-alias%3Daps&field-keywords=wilkinson+sword&sprefix=wilkinson%2Caps%2C225

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sieht danach aus

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Activia hilft den bläh bauch zu ru reduziern :-p

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Rechtslage [Bearbeiten]

Deutschland [Bearbeiten]

Am Arbeitsplatz [Bearbeiten]

Bis August 2004 hieß es in § 6 der Arbeitsstättenverordnung: „In Arbeitsräumen muß während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein. […] Es muß sichergestellt sein, daß die Arbeitnehmer durch Heizeinrichtungen keinen unzuträglichen Temperaturverhältnissen ausgesetzt sind. […] Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, müssen im Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden.“ Diese Bestimmung wurde ersatzlos gestrichen.

Seit dem 23. Juni 2010 gilt die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A 3.5, die die ASR 6,1 abgelöst hat. Danach gilt:

„Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen […] soll +26 °C nicht überschreiten. […]“

Die neue ASR sieht ab Arbeitsplatztemperaturen über diesem Wert ein 3-Stufenkonzept vor. Bei Arbeitsplatztemperaturen zwischen 26 Grad und 30 Grad soll der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen wie Lockerung der Bekleidungsvorgaben oder kostenloses Trinkwasser. Ab 30 Grad werden solche Maßnahmen zur Pflicht. In Räumen in denen es heißer als 35 Grad ist, darf nicht gearbeitet werden.

An Schulen [Bearbeiten]

Für Schulen gibt es in manchen Ländern Erlässe.

In Hessen lautet die derzeitige Regelung:

„Nach dem Hitzefrei-Erlass müssen morgens um 11.00 Uhr schon 25 Grad erreicht sein, damit Schüler der Unter- und Mittelstufe nach der 5. Stunde gehen dürfen. Zudem können Schulleiter den Unterricht auch nach draußen verlegen oder auf Hausaufgaben verzichten.“[3]

In Schleswig-Holstein gab es bis 1998 eine Richtlinie, die besagte, dass hitzefrei gegeben werden kann, wenn bis 11 Uhr 25 Grad im Schatten erreicht werden.[4] Seitdem gilt:

„Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen im Sommer entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der Fürsorgepflicht ob und in welchem Umfang Unterricht erteilt werden kann.“[5]

In Rheinland-Pfalz war bis 31. Dezember 1990 eine konkrete Hitzfrei-Regelung gegeben.[6] Seitdem gilt:

„Die Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit für die Durchführung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule (§21 Schulgesetz) in eigener Zuständigkeit, ob die klimatische Situation in der Schule, in einzelnen Klassen- und Fachräumen die Erteilung von Unterricht gestattet.“[7]

In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell die Regelung:

„bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird. Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.“[8][9]

In Baden-Württemberg entscheiden derzeit die Schulleiter frei für ihre Schule. Vor dem Jahr 1975 galt folgende Regel:

„Wenn um 10 Uhr das Thermometer über 25 Grad im Schatten kletterte, dann durfte der Schulleiter entscheiden, ob es hitzefrei gibt.“[10

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hitzefrei

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Nein stimmt nicht. Wenn es morgens um 10:00 uhr morgens ein Raumteperatur von 27 grad herscht müsst ihr hitzefrei bekommen.

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Sofern deine Eltern dich entschuldigen kann kann dein Lehrer dies nicht infrage stellen .

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ich würde einfach mal anrufen und fragen ob sie praktikanten annehmenen und dann mal hören was die sagen

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