Ich finde das ein angemessenes Einstiegsgehalt unabhängig vom Ausbiksungsberuf. Ich habe vor einigen Jahren in der Bank ausgelernt und mit 2400 Euro angefangen.. VG

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Ja funktioniert. Was Käufer und Verkäufer regeln ist für die Bank unerheblich. Der Verkäufer haftet nachwievor persönlich und die Immobilie dringlich. Voraussetzung ist dass die grundpfandrechte vom Käufer übernommen werden.

Weiß ich aus Berufserfahrung.

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Du kannst die Finanzierungskosten sprich Zinsen als Werbungskosten nach §9 EStG absetzen und somit die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuerlast für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung reduzieren.

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Das ist gut. Was man damit anfangen kann liegt immer auch an einem selbst. Wichtig ist ja was du möchtest und nicht was alles möglich wäre. Sobald du Studienplatz oder Ausbildung hast interessiert der Schnitt des Abis sowieso keinen mehr. Der gute Schnitt kann aber ein türoffner sein um Wege zu gehen die mit einem schlechteren Schnitt nicht möglich wären.

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Nein. Die Bank ist gem Geldwäsche Gesetz dazu verpflichtet. Daher wahrheit sagen sonst steht mit pech irgendwann das BKA vor der Tür.

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Ich nehme an du hast short put, sodass du verpflichtet bist entsprechend die Wertpapiere zu kaufen und dafür das Geld brauchst?

Du kannst deinen short mit einer Gegenposition glatt stellen. Wichtig gleiche Laufzeit und Basiswert und gleicher Basispreis. Gegenposition wäre ein Long Put. Dann hast du das Recht die Wertpapiere kaufst zu verkaufen.

VG

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Der nicht ausgeschöpft Freibetrag wird auf den folgemonat übertragen.

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Hallo,

Wenn er gut ist kannst du Glück haben. Ich habe selber vor fünf Jahren eine Ausbildung in der Bank mit realschulabschluss begonnen. War der einzige Realschüler meines Lehrjahres. Kenne aber auch Banken die nur noch Abiturienten nehmen.

VG

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Nein. Bei neuen Sachen hast du zwei Jahre Gewährleistung. Bei gebrauchten 1 Jahr. Würde nach zwei Nachbesserungsversuchen der werkstatt wo gekauft Schadensersatz bzw neulieferung oder als letzte Möglichkeit Rücktritt von Vertrag.

Garantie ist hier bitte nicht mit der Gewährleistung gleich zu setzen. Bei Fragen gerne melden.

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Hallo,

ein Rechtsanspruch deinerseits besteht nicht. Die Stundung für die letzten drei Monate wurde vom Bund des Banken aufgezwungen, dass sie diese zu lassen müssen. Aktuell sind mir keine erneuten stundungaregelungen bekannt, demnach bist du ab August wieder verpflichtet dein Darlehen zu bedienen. Spreche aber trotzdem mal deine Bank an ob ihr nicht eine Lösung findet, zum Beispiel nur Aussetzung der Tilgung oder ähnliches.

Bei Fragen gerne melden.

VG

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Hallo,

müssen nicht direkt. Aber wnen deine Eltern gerne eine Art Kostgeld haben möchten, können sie das machen. Während der Ausbildung würde ich persönlich von meinem Kind nichts haben wollen. Meine Mutter wollte während der Ausbildung nichts von mir haben. Sie hat ja auch das Kindergeld bekommen. Jetzt nach der Ausbildung zahle ich 400€.

VG

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