Ich kann jetzt nicht für alle Kinos reden, aber bei mir müssen wir Mitarbeiter die Ausweise kontrollieren, wenn nicht klar erkennbar ist, ob die Person alt genug ist. Es ist extrem schwer das Alter bei vielen einzuschätzen, viele sehen älter oder jünger aus.
Wenn dann irgendwas sein sollte, z.B. Eltern beschweren sich, dann muss das Kino eine Strafe zahlen und der Mitarbeiter, der die Ausweise nicht geprüft hat wird fristlos gekündigt. Da überprüft man dann doch lieber, als gekündigt zu werden.
Nicht nur die FSK wird bei uns überprüft, sondern auch die gesetzlichen Ausgehzeiten:
Bis 6: Dürfen nicht alleine ins Kino
7 bis 13: bis 20 Uhr
14 bis 15: bis 22 Uhr
16 bis 17: bis 24 Uhr
Wenn ein Film danach aus ist, dann wird man erst gar nicht reingelassen. Sind Erziehungsberechtigte oder erziehungsbeauftragten Personen (über 18) anwesend, dann gilt die Ausgangsregelung nicht mehr.
In Bayern ist die Strafe für nicht einhalten der Regeln je nach Tatbestand 500 bis 4.000 Euro für den Kinobetreiber. Bei größeren Vergehen werden zusätzlich auch die Eltern informiert, die wahrscheinlich auch noch dafür Strafe zahlen müssen, wegen Verstoßes der Aufsichtspflicht.