HAllöchen! Auf jeden Fall persönlich muss es sein, etwas wo "Mann" weiss dass die Frau es mag. Das kann z.B. die Fotoaktion sein - ein Foto vom Ort des ersten Kennenlernens ala "kannst Du dich noch erinnern" oder ein Gutschein für ein wunderschönes Wochenende zu zweit - an dem nur angenehmes geplant ist, z.B. Frühstück im Bett, Kuschelzeit, gemeinsamer Spaziergang oder Wellness zu zweit. Und am Abend ein Film, der in beider Erinnerung ist.... Wenn "Mann" praktisch veranlagt ist, eine Collage mit den schönsten "Orten" die man zu zweit erlebt hat, Urlaub - Familie - Ausflug...
Tja, das ist wirklich ein Problem . Nass spritzen hilft bei dem ein oder anderen Hund - außer sie lieben Wasser.... Ansonsten evtl. für den Hund Leckerli in den Hund hängen, dann bleibt er von den anderen "langweiligen" Dingen ab.... Zumindest wenn die Leckerli über Nacht wieder nachwachsen...
Also ich finde den Weihnachtsmarkt in Essen wunderschön. Nicht nur die bunten Buden auf dem "großen" Platz sondern vor allem die gleichzeitige "Lichterschau" macht einen Ausflug in den Nachmittagsstunden in die Innenstadt von Essen zum Erlebnis.
Hallo! Ein Konverter verwandelt einen "Patronenfüller" in einen Füller, der durch/mit einem Tintenfass befüllt werden kann. Es handelt sich um einen Einsatz, der als Patrone in den Füller eingesetzt wird und mit einer "Feder" zieht man dann tinte aus dem Tintenglas in den Füller - für Vielschreiber die keine Patronen wechseln wollen....
Eigentlich in jedem Geschäft das Lamy führt - es gibt extra einen Ersatzteilkatalog für die Händler, wir handhaben das so, dass wir ggf. das Ersatzteil von "kompletter" Ware verkaufen und dann eben dieses bei der nächsten Bestellung als Ersatzteil nachordern....
Hallo! Zunächst guck mal in die Abrechnung vom Vorjahr, da steht der Abrechnungszeitraum. Der muss nämlich nicht immer per 31.12. sein bzw. gleich lauten wie bei den Heizkosten (obwohl das meist der Fall ist). Wenn Mitte Januar abgelesen wurde, kann man vermuten, dass der Endtermin des Abrechnungszeitraumes der 31.12.2009 war. Dann hat der Vermieter bis Ende Dezember 2010 Zeit, Dir eine korrekte - nachvollziehbare - Abrechnung zukommen zu lassen. 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes muss eine prüfbare Abrechnung vorliegen; andernfalls verliert der Vermieter sein Recht auf eventuelle Nachzahlungen.
Hallo! Ja, die Kosten sind zu tragen. Zunächst solltest Du aber im Mietvertrag nachschauen, ob da unter "Betriebskosten" die Aufzugskosten auch wörtlich als "werden umgelegt" mit aufgezählt werden. Du kannst allerhöchstens den Umlageschlüssel einmal prüfen ob der korrekt ist. Wenn Du die Höhe der Gesamtkosten anzweifelst, fordere eine - meist gebührenpflichtige - Kopie der Rechnung an. Wartungskosten des Aufzugs gehören zu den umlegbaren Kosten. Allerdings darf z.b. ein sogenannter Vollwartungsvertrag nicht komplett auf die Mieter umgelegt werden, da darin anteilige Reparaturen "versteckt" sind. Vielleicht lässt du dir - leider vermutlich auch nur gegen Erstattung der Kopierkosten - eine Kopie des Wartungsvertrags zusenden.
Hallo! Versuchs doch mal mit den Büchern von Richelle Mead "Vampire Academy", die Tocher meines Freundes war vom ersten Band so begeistert, dass sie sich jetzt die weiteren (bisher gibts 4 Bände) gewünscht hat. Ich selbst habs leider noch nicht gelesen, aber sie war sehr schnell durch und es ging um Vampire und irgendeine Beziehung.!
Hallo zusammen, danke schonmal für all Eure Antworten. Der Behälter muss mindestens 10 Jahre alt sein, denn so lange hat meine Mutter definitiv nix mehr gekauft bzw. kaufen können. Da aber viele Tupperware-Behälter microwellengeeignet sind und ich bisher damit keine Erfahrung gemacht hab (oder z.B. Backofengerecht - wobei ich davon ausgegangen bin das das Ding dafür nicht ist) wollte ich einfach mal fragen....falls die Frage für einige hier dumm klang, sorry!