Kürzlich erlebte ich im Zug als Fahrgast folgende Situation.
Ich saß im ersten Wagen, auf der rechten Seite in Fahrrichtung, weshalb ich die Signale beobachten konnte.
Im Bahnhof, in dem die planmäßige Zugkreuzung stattfindet, fuhr der Zug nach kurzer Zeit ab, ich habe mich schon gewundert, warum der Gegenzug noch nicht da war, ich vermutete eine Zugkreuzungsverlegung zum nächsten Bahnhof. (kommt öfters vor)
Als ich dann das Ausfahrsignal sah, stand dieses auf Halt, und es war ein Ersatzsignal zu sehen. Da sich wahrscheinlich die wenigsten Fahrgäste über die aktuellen Signalbegriffe Gedanken machten, wurde mir ganz murmlig, und dachte mir, jetzt wäre eine Notbremsung recht, weil der Verdacht nahe lag, dass vom Fahrdienstleiter ein Fehler begangen wurde. Es gab vom Bahnpersonal keinerlei Durchsagen über die aktuelle Betriebssituation.
Letztendlich hatte der Gegenzug eine Verspätung von mind. 15 Minuten, weshalb eine Kreuzungsverlegung von der Betriebszentrale veranlasst wurde, und zugleich gab es eine Blockstörung, daher Ersatzsignal, wie mir später erklärt wurde. Der Lokführer wusste wohl vorher schon Bescheid.
Wie wäre bei dieser Situation, also eine Notbremsung durch Fahrgäste die Rechtslage, wenn sie über die Situation nicht informiert werden. Wird ein Fahrgast dafür bestraft, oder ist sie voll gerechtfertigt, schließlich liegt ja der Verdacht eines gravierenden Fehlers vor.