In der Zeit wo Du hier Deine Frage aufschriebst hättest Du auch einen Brief an die betreffende Versicherung schreiben können denn wer soll Dir hier in diesem Forum Deine Frage belastbar beantworten ?

Spekulationen, eventuell, vielleicht, könnte sein u.ä. sollte Dir dabei nicht weiterhelfen.

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Kredit Vorfälligkeitsentschädigung

Hallo zusammen,

Ich hatte mir vor ein paar Tagen ein Kreditangebot eingeholt. Da ich einen etwas hohen Sollzinssatz von 8% bekommen habe und ich jedoch auch weiß, dass die anderen Banken nicht in frage kommen weil sie ungefähr mit den Zinsen auf dem selben Level liegen, würde mich die Vorfälligkeitsentschädigung interessieren , da ich nicht die ganzen Zinsen für den Zeitraum zahlen möchte und ich den Betrag in ca.2 Jahren zurück zahlen möchte. Im Vertrag steht zu den vorfälligkeitsentschädigung folgendes: Sie haben das  Recht, den kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen vorzeitigen Rückzahlung kann die ,,x-Bank" eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen.  In diesem Fall wird sie diesen schaden nach den von der Rechtsprechung für die Berechnung vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen. Die so errechneten Vorfälligkeitsentschädigung wird auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge reduziert: - 1% bei Laufzeit über einem Jahr -den Betrag der Sollzinsen, den der Kreditnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten rückzahlung zu entrichten gehabt hätte.

Muss ich bei vorzeitiger rückzahlung auch die zinsen zahlen die im Vertrag für den ganzen Zeitraum angegeben sind oder wie soll ich den 2 punkt verstehen?

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Erst einmal, um was für einen Kreditvertrag handelt es sich denn? Schreibst du von einem Baufinanzierungskredit oder einem normalen persönlichen Konsumentenkredit ?

Sofern du natürlich eine feste Laufzeit mit der Bank vereinbart hast musst du für den Teil, den du nicht einhältst, eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, das ist logisch und auch korrekt.

Wenn du jetzt schon weißt dass du in zwei Jahren der ein Kredit zurückzahlen kannst, dann vereinbare doch gleich eine Laufzeit über diesen Zeitraum.

Somit hättest du auch gleich von Anfang an günstigere Zinsen und musste Dir um eine Vorfälligkeitsentschädigung keine Gedanken machen.

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Einfach löschen

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Genau diese Fragen sollte Dir Dein Berater beantworten können, ansonsten hat er seinen Beruf verfehlt.

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Einfach mal in Ruhe nachdenken !

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Erst einmal vorab, wenn man hier eine Frage stellt sollte man sich die Zeit nehmen, ein wenig auf die Rechtschreibung zu achten.

Ansonsten kann man keine Darlehensgebühr für einen Kredit fordern, der nicht genehmigt wurde, das ist Blödsinn.

Irgendetwas scheinst Du da durcheinander gebracht zu haben, schau nochmal in Ruhe nach.

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Es reicht ein einfacher Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft vom alten AG auf den neuen AG, das ist Alltagsgeschäft für eine renommierte Versicherungsgesellschaft.

Das Dein neuer AG keine Erfahrung mit einer DV hat ist schon etwas verwunderlich, das aber die bAV-Hotline eines deutschen Versicherers auch nicht helfen kann, ist absurd. Welche Gesellschaft soll das denn sein ?

Jede Versicherungsgesellschaft hat Anträge auf VN-Wechsel, einfach bei der Zentrale anfordern.

Den alten Vertrag ruhen zu lassen und einen neuen abzuschließen ist Blödsinn, da zahlst Du nur drauf, neben neuen Abschlussgebühren eventuell sogar ein niedrigerer Rechnungszins.

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Ein Gang zum Anwalt wäre sicher erst einmal sinnvoller, der kann sich alle Unterlagen in Ruhe anschauen. Ich hoffe Du glaubst nicht wirklich hier in diesem Forum darauf eine belastbare Antwort zu bekommen.

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Geh zu Deiner Hausbank und lass Dich beraten.

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Aus Deiner Fragestellung entnehme ich das Du Dich mit der Materie bisher nur sehr oberflächlich beschäftigt hast, was ja kein Problem ist, da jeder irgendwann auf diesem Gebiet ein Anfänger ist, ganz normal.

Um Optionsscheine würde ich an Deiner Stelle einen Bogen machen, da dieses Produkt neben vielen anderen Dingen immer von einer Preisstellung des Emittenten abhängt, der außerdem insolvent gehen kann. Das fairere Produkt ist tatsächlich die Option, jedoch in D. noch sehr unterrepräsentiert. Dieses Finanzprodukt solltest Du am us-Markt handeln.

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Fakt ist eines, wenn das Konto auf deinen Namen angelegt ist, so ist es auch Dein Geld.

Rechtlich gesehen dürfen Deine Eltern keine größeren Summen verfügen und dann das Geld für sich nutzen.

Deine einzige rechtliche Chance ist das Jugendamt, ohne eine Verfügung dieses Amtes dürfen Deine Eltern kein Geld verfügen.

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Dann schau doch bitte in die Tarifbedingungen, dort steht alles definitiv erklärt. Oder ruf dort an, wer soll Dir denn hier diese Frage garantiert richtig beantworten ??

Bei manchen Fragen kann man nur mit dem Kopf schütteln, da mit Vermutungen von mehr oder weniger kompetenten Antwortgebern niemand etwas anfangen kann.

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Ist es sinnvoll, wenn man in der Pensionskasse des deutschen Handwerks rein zahlen tut, oder nicht?

Hallo, ich unterschreibe morgen wahrscheinlich den Vertrag mit der Pensionskasse des deutschen Handwerks. Ich habe 16 Blätter von meinem Ausbilder bekommen und hab mir die auch durch gelesen, aber ich habe nur zum Teil diese Blätter verstanden. Mein Ausbilder hat zu mir gesagt und das steht auch auf den Blättern drauf: dass ich jeden Monat 50 € von meinem Brutto Lohn zahlen muss/ kann und der Chef zahlt auch jeden Monat 50€ ein. Es sind dann 100 € insgesamt die dann jeden Monat für meine Rente eingezahlt würd, bis zu meinem 67 Lebensjahr. Ich kann dann glaube ich später das Geld jederzeit raus nehmen und mir z.B. damit ein Haus kaufen. Die Rentenversicherung ist Heute voll für ein Mist, und später würd die noch schlechter ausgehen. Meine Fragen sind: Was bringt mir die Pensionskasse des deutschen Handwerks? Muss ich bis zum meinem 67 Lebensjahr einzahlen, oder kann ich das Geld auch mit 40, 50 oder auch mit 60 Jahren nehmen und mir einfach so ein Haus kaufen? Wenn ich mein Geld mit angenommen 60 Jahren nehme, muss ich dann trotzdem bis 67 einzahlen? Was für Vorteile -und Nachteile enstehen, wenn ich den Vertrag unterschreibe, und bis zum 67 Lebensjahr einzahle? Ist das gut oder eher schlecht für die Sicht eines Arbeitnehmers? Zum Teil sind die ein paar Fragen doof, aber könnt ihr mir bitte alle Fragen beatworten? Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht? Ich will bloß nicht eine falsche Entscheidung treffen, und das dann für den Rest meines Lebens bereuen. Könnt ihr mir bitte aufschreiben, was das richtige ist. Danke

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Im Prinzip ist das eine gute Idee, da Du ja einen nicht unerheblichen Arbeitgeberzuschuss bekommst.

Allerdings gibt es zwei Fragen zu klären: Was hast Du denn an Bruttoeinkommen ? Wären 50 € für Dich machbar ? In Abhängigkeit von Deinem Einkommen sollte nämlich Deine Nettobelastung geringer sein.

  1. Was passiert wenn Du nach der Lehre Deinen AG wechselst ? Bekommst Du die 50 € AG-Anteil mit oder nicht ?

Lieben Gruß an den Theoretiker Armbruster, alias ... alias .... Siehst so aus als ob es wohl doch AG gibt die etwas dazuzahlen ;-).

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