Im Dreisatz wäre es wohl so: 119% = 35,70 € => 1 % = (35,7€ : 119 = 0,3€) => 100 % = (0,3€ x 100 = 30€).

Einfacher wäre es allerdings wenn du rechnest 35,7 : 1,19 = 30€

Der eigentiche Bruttopreis sind 30 € (100%). Die MwSt. mit 19% wird quasi addiert, woraus sich dann eben für den Nettopreis 119% ergeben, sprich der Verkaufspreis ist das 1,19-fache des Bruttopreises.

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Generell gilt das Lehrer nicht gern kritisiert werden. Dich entsprechend bissig in deiner "Zusatzarbeit" zu äußern wird dir sicher keine Pluspunkte bei deinem Lehrer einbringen. 

Mein Rat wäre dich zu fügen, die entsprechenden zwei Seiten zu schreiben und dich von etwaigen intriganten Charakteren zurück zu zeihen, sofern möglich. Du darfst dich natürlich durchaus zur Wehr setzen und Verteidigen, solltest allerdings davon absehen zu provozieren. Sollte es allerdings zur "Gewohnheit" werden, dass man dich entsprechend bedrängt, ausgrenzt oder benachteiligt, dann wende dich vertrauensvoll an deine Klassenleitung oder an den Vertrauenslehrer, alternativ kann auch ein anderer Lehrer deines Vertrauens heran gezogen werden. 

Klingt vermutlich im ersten Moment nach den üblichen Floskeln, aber in der Regel sind die meisten Lehrer durchaus Menschen denen etwas an ihren Schülern liegt und auch an den sozialen Strukturen innerhalb der Klasse. Selbstverständlich gibt es Ausnahmen, aber gerade der Vertrauenslehrer (m/w) ist für Schüler da, die Probleme haben sich in die Schul- und Klassengemeinschaft zu integrieren oder generell Probleme mit anderen Schülern und Lehrern haben.

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Wenn der Kaugummi gegen die Schulordnung verstößt kann der Lehrer meiner Ansicht nach durchaus Erzieherische oder gar Disziplinarische Maßnahmen ergreifen. Dich Nachsitzen zu lassen ist allerdings vorab den Eltern anzukündigen. Über den zeitlichen Vorlauf kann ich allerdings gerade nichts sagen oder in welcher Form die Eltern informiert werden müssen. 

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Ich war zwar nie in der Einzelhandel tätig, noch musste ich mich mit dem Thema Aushilfskraft beschäftigen aber zum Thema Bewerbungsgespräch kann ich dir ein paar Grundlegende Dinge sagen. 

Jeder hat Schwächen und solltest du ggf. danach gefragt werden, dann Bring am besten völlig harmlose Schwächen hervor. Besonders beliebt sind da das Rauchen aufzuzählen. 

Wie du dich motivierst ist auch nicht schwer zu beantworten: Beispielsweise könntest du auf eine sehr ausfüllende und ausgleichende Freizeitaktivität verweisen, die natürlich auch wieder positiv erscheinen sollte.

Grundregel ist aber: Kannst du nichts positivies sagen, dann Lüge. Drum herum reden oder etwas negatives Sagen bringt dir rein gar nichts.

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Hi technot,

meines wissens nach ist es möglich. Voraussetzung sind, dass du das "von" im Stammbuch nachweisen kannst. Genaueres kann dir vermutlich deine Gemeinde erläutern. Allerdings verlangt der Staat einen entsprechenden Betrag um das "von" wieder in den Namen zu schreiben. 

Bei einem direkten Adelstitel werden die Hürden entsprechend größer und auch die Aufwendungen für den Staat steigen stark an. Aber ich denke auch hier bist du gut beraten dich entsprechend bei deiner zuständigen Gemeinde zu erkundigen.

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Ich denke gesetzlich gibt es da keine Hürden, da ihr nicht in gerader Linie verwandt seid. Denke du kannst dich da auf § 1589 BGB stützten "Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten."

Allerdings sind moralische Aspekte anders zu bewerten als gesetzliche, wobei ich auch hier nicht wirklich Anhaltspunkte erkennen kann die eine Beziehung zu einer Schwägerin als moralisch verwerflich deklarieren würden.

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