Öffentlicher Raum vs. Privates Gelände:
- Auf privatem Gelände (z.B. FKK-Strände, Saunen oder eigene Gärten) ist Nacktheit in der Regel erlaubt.
- In der freien Natur (z.B. Wäldern oder Seen) kann es erlaubt sein, aber es hängt stark von lokalen Regelungen ab.
⚖️ Öffentliche Ordnung und Belästigung:
- Wer nackt an Orten ist, an denen dies nicht erwartet oder üblich ist, kann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) belangt werden, wenn dies geeignet ist, andere zu belästigen.
- Es muss dabei aber jemand tatsächlich "belästigt" oder gestört sein. Nur "Anstoß nehmen" reicht oft nicht aus.
- In vielen Fällen fällt dies jedoch eher unter eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.