Gewisse Passagen können und werden seitens der JVA-Bediensteten zensiert (geschwärzt) oder wenn es sich um stark unerlaubten Inhalt handelt auch beschlagnahmt. Mit einber Zurücksendung derartiger Briefe, ist eher nicht zu rechnen, da die JVA dafür mit keinem Porto für den Absender in Vorleistung geht.

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