Kurz und knapp: Nein!
Wer wegen seiner Einschränkungen keine 3h pro Tag mehr am 1. Arbeitsmarkt arbeiten kann, der wird in einer WfbM nur in einer arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung aufgenommen.
Das heißt, man bekommt in einer WfbM keinen Mindestlohn.
Zusätzlich zu der Grundsicherung bekommt man lediglich ein Taschengeld - dies beträgt mindestens 70€ pro Monat, kann aber je nach Leistungsfähigkeit auch mehr sein.
Diese 100€ die du als Grundsicherung bezeichnest, ist nur ein Taschengeld, das du von deinem Wohnheim eingeteilt bekommst. Da du zusätzlich in einer WfbM arbeitest, verdienst du dir noch 194€ Taschengeld hinzu.
Würdest du in einer eigenen Wohnung leben, dann hättest du deutlich mehr Geld zur Verfügung!
Grundsicherung liegt derzeit bei 424€. Würdest du in einer Wohnung leben, würde die Miete vom Amt übernommen werden. Zusätzlich würden dir dann noch 424€ Grundsicherung auf das Konto überwiesen, wovon aber auch noch Nebenkosten abgezogen werden müssen.
So wie es aussieht, wirst du über den Tisch gezogen...
Hättest du eine eigene Wohnung und würdest zusätzlich weiterhin in der WfbM arbeiten, hättest du insgesamt 424€ (Grundsicherung) + 194€ (Taschengeld der WfbM) = 618€.
Vom Sozialamt wird man nicht in eine Arbeit vermittelt. Das heißt, falls du mehr als Grundsicherung haben möchtest, musst du dir aus eigener Kraft einen Job suchen. 6h pro Tag = 120h/Monat, ergeben 1102€ Mindestlohn.