Auch ich habe solche Mails von diversen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser "Firma" in Tallinn erhalten. Immer der gleiche Text. Wie findet man denn nun heraus, wo der/die Absender(in) sich tatsächlich aufhält?
Wie wär´s, wenn Sie das Zollamt einfach mal so informieren würden und sogar eine Kopie Ihrer Überweisung an das FA beilegen ? Damit wäre das Thema dann wohl erledigt.
Das zuständige Hauptzollamt hat sämtlichen KFZ-Steuer-Pflichtigen frühzeitig die Information zukommen lassen, dass die KFZ-Steuerkünftig durch das entsprechende Huptzollamt eingefordert wird. Jeder Steuerpflichtige sollte eigentlich wissen, wann dieser jährliche Termin fällig ist und dafür Sorge tragen, dass ausreichende Konto-Deckung besteht. Wir haben fat Mitte August und nun stellt da jemand die Frage, was er tun soll? Das HZA legt das KFZ still, wenn die Steuer nicht entzrichtet wurde. Also flugs eine Überweisung tätigen und wem das Konto des HZA -aus welchem Grund auch immer- unbekannt ist, sollte zur Risikoabwehr auf das ihm -hoffentlich- noch bekannte kONTO beim zuständigen Finanzamt überweisen. ABER, eine Information seitens der Bank müsste dem Steuerpflichtigen doch vorliegen, aus der hervorgeht, dass die Steuer nicht abgebucht werden konnte und für wessen Konto diese bestimmt war..
ABER: zu einer dreifachen Summe wird es nicht kommen. Das sollte selbst dem Unbedarftesten klar sein. Doch es gibt sog. Säumniszuschläge. Allerdings mag die Praxis des HZA (Hauptzollamt) etwas drasstischer aussehen, als dies bislang durch die Finanzämter behandelt wurde und möglicherweise erfolgt nach einer kurzen Wartefrist gleich eine behördliche Zwangsstilllegung des Fahrzeuges.
Man könnte ja ggf. auch überlegen, ein Telefon (falls vorhanden) in die Hand zu nehmen und das zuständige Finanzamt anrufen, um dort die Frage nach der Entrichtung der KFZ-Steuer zu stellen. Dazu sollte der Fragesteller aber Papier und Bleistift zur Hand nehmen und sich alles notieren, auch den Namen des Auskunftgebenden und das Datum des Anrufes.
Beim Kauf eines Whirlpools liefert der Hersteller bekanntlifch auch Unterlagen. Und diesen Unterlagen kann man entnehmen, wie hoch der Stromverbrauch in kWh ist, ob der Pool auch unbefüllt Strom verbraucht oder lediglich bei Befüllen mit Wasser wegen des Aufheizens und der Pumpwirkung elektr. Energie verbraucht. So eetwas überlegt sich jemand normalerweise, bevor der sich ein solches Tel einbaut. Beim Autokauf erkundigt man sich ja auch vor dem Kauf nach den PW/KW und ggf. nach der Höhe der KFZ-Steuer und der Versicherung-
Ob das Finanzamt da wohl mitmacht? Ein zu 100 % Schwerbehinderter will zwei PKW auf seinen Namen zulassen? Da riecht selbst der blödeste und faulste Finanzbeamte einen Versuch des Steuerbetruges.
Wie naiv muss man sein, solch eine Frage auch noch zu stellen ?
Eine Verrechnung ist üblicher Weise nicht möglich, da diese Steuern unterschiedliche Steuersysteme betreffen. Die LSt. wird zwischen Land und Stadt aufgeteilt, während die KFZ-St. einem anderen Verteilerschlüssel zufliesst.
Die V ermutung liegt nahe, das der "Anspruchsteller" nicht nur keine Zustimmung zum Umzug eingeholt hat, sondern seine Freundin dies auch "vergessen" hat, also Beide schon großflächig das Händchen aufhalten.
Sollte die ARGE eventuell nicht auch noch die Spritkosten übernehmen? Wenn schon ALG II, dann bitteschön spaaaaaarsam leben, oder doch mal einen Antrag stellen auf Übernahme der Kreditkosten für einen neuen Porsche.
KFZ-Steuer ist mit dem Tag der Zulassung fällig und zahlbar. Bei der Versicherung gilt üblicher Weise das Gleiche, denn das Fahrzeug hat vom Tag der Inbetriebnahme an versichert zu sein. Wenn die HUK eine Deckungszusage abgibt (ist bei Zulassung vorzulegen), wird dem Versicherungsnehmer auch gleich eine Zahlungsfrist bekannt gegeben. Wer diese missachtet, fährt unvrsichert mit all den bekannten Risiken. Und wer dann immer noch "vergisst", die Prämie zu entrichten, riskiert die Stilllegung des Fahrzeuges, denn der Versicherer meldet dne Vorgang der Zulassungsstelle.
Da hilft nur Eines: Den Beamten suchen und finden, mit dem die Ratenzahlung vereinbart wurde und diesen dazu bringen, die Ratenzahlungsvereinbarung zu bestätigen. Und dann mit dieser Bestätigung zu dem allzu freundlichen Finanzamts-Sachbearbeiter marschieren und den Beleg präsentieren. Und falls dann immer noch nicht Ruhe ist, den Leiter der Behörde aufsuchen und dort Beschwerde vortragen. Ggf. kann dies auch per e-Mail geschehen. Man nennt das dann Dienstaufsichtsbeschwerde.
Hoffentlich hat er nicht auch noch die KFZ-Versicherung "vegessen". Das wäre nämlich ein Straftatbestand. Im Falle Steuer wird entweder ein Vollstreckungsbeamter auftauchen zum Inkasso oder -falls vorhanden- eine Kontopfändung vorgenommen. Schon mal über die Schufa nachgedacht?
Ratenzahlung bei KFZ-Steuer ist nicht akzeptiert.Nachdem beim FA bereits ein Ratenzahlungsantrag abgelehnt wurde und dennoch die Steuer nicht vollständfig entrichtet worden ist, könnte es pasieren, dass keine Mahnung mehr erfolgt und die Stilllegung des Fahrzeuges umgehend veranlasst wird.Tipp:Auto abmelden und sobald das Geld verfügbar ist, wieder anmelden. Ist allemal billiger und ohne Risiko, denn auch eine Stilllegung ist nicht gebührenfrei !
Die Frage ist einfach nicht zu beantworten. Welche Art von Gewerbe ist hier anzunehmen? Pommesbude, Schlüsseldienst, Reisebüro, Gemüsehandel, Zeitschriften und Tabak, Piercing- oder Tattoo-Studio, Internet-Cafe, Teestube oder was auch immer in Frage kommen könnte?
Unterschiedlicher Strombedarf, unterschiedliche Geräteverbräuche.
Also weder die qm der Räumlichkeit sind entscheidend, noch die "geschätzten" Lux, Lumen oder was auch immer man an schlauen Fachausdrücken hier anbringen möchte.
Man kann fast jeden Laden auch mit Kerzen ausleuchten, das bringt eine heimelige oder sogar heimatliche Stimmung ins Ganze und bei einem netten Wasserpfeifchen lässt sich dann gemütlich plaudern.
Aber um die Sache einer einfachen Lösung zuzuführen, sollte der Fragesteller doch einfach mal den 'Vorbesitzer fragen, welchen Stromverbrauch dieser in Spitzenzeiten hatte (wenn es solche gab)
Wenn das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet wird, muss man in einigen Bundesländern bereits eine Einzugsermächtigung druch das Finanzamt unterschreiben, damit von dort umgehend die KFZ-Steuer abgebucht werden kann. In anderen Bundesländern erhält man einige Tage nach der Zulassung des Fahrzeuges einen KFZ-Steuer-Bescheid, der nicht nur die Höhe der Steuer, sondern auch deren Fälligkeit angibt. In den meisten Fällen ist dann binnen einer Woche die Zahlung vorzunehmen. Wird diese Frist missachtet, kann je nach Bundesland entweder ein Mal gemahnt oder bei Erstzulassung sogar die Zwangsstilllegung erfolgen. Das Finanzamt ist keine Bank mit Dispo und lässt in solchen Fällen auch nicht mit sich spaßen. Gleiches gilt übrigens auch für die KFZ-Versicherung!
Um den tatsächlichen Energieverbrauch prüfen zu können, ist es ratsam, sich monatlich am jew. letzten Kalendertag die Zählerstände zu notieren. Das hat zweierlei Vorteile: 1. kann man die mtl. Schwankungen im Verbrauch kontrollieren und evtl. Auffälligkeiten erkennen, 2. kann man die immer "überraschenden" Preiserhöhungen des Versorgers mit seinen eigenen Zählerständen vergleichen, denn im Regelfalle nimmt der Versorger einen fiktiven Zählerstand, der in den meisten Fällen den höheren Verbrauch NACH der Preiserhöhung nimmt. 3. Ist, wie schon ein Vorbeantworter anmerkte, maßgeblich, wie viele Verbrauchstage in der Rechnung gegenüber dem Vorjahr angesetzt sind. Normaler Weise geben Energieunternehmen diese Vergleichszahlen auf ihren Rechnungen an. Wenn ich bspw. im Vorjahr einen Verbrauch X für 322 Verbrachstage hatte und im jetzigen Abrechnungsjahr einen viel höheren Verbrauch auf der Rechnung feststelle, kann es sich möglicher Weise um eine höhere Zahl an Verbrauchstagen handeln, denn ein derart größerer Verbrauch hat nichts mit den geänderten Wetterbedingungen zu tun, wenn man sein Heiz- und Verbrauchsverhalten nicht wesentlich geändert hat. Aber Vorsicht bei Zweifel an der Funktion des Zählers. Selbstverständlich wird der Versorger den Zähler testen lassen. Wenn dieser aber als nicht fehlerhaft festgestellt wird, zahlt man die Prüfkosten.
Finger weg von Energieanbietern, die Vorauszahlungen verlangen! Wenn es sich um eine Vermittlerfirma handelt, die sogar für bis zu 36 Monate im Voraus einen Gaspreis festlegt oder sogar garnatiert, kann das nicht seriös sein. Denn wer weiß, wie sich in den nächsten Monaten oder gar Jahren der Preis auf dem Welt-Gasmarkt entwickelt? Nicht einmal eines der großen vier Versorgungsunternehmen wird derzeit Vertragspreise über 12 Monate hinaus garantieren! Finger weg !!!!!!
Bei den Anforderungen an die Höchstgeschwindigkeit fallen die meisten angegebenen Gebrauchtfahrzeuge schon aus dem Raster. Und die Kostenfrage richtet sich ganz besonders nach den Kosten der KFZ-Versicherung. Ein Anfänger hat anzugeben, welche Jahres-KM-Leistung, ob Garage oder Stellplatz, ob schon SFR vorhanden oder Anfänger. Diese Kriterien sind bei der KFZ-Versicherung relevant. Und bei den Preisvorstellungen bis 2,5 TSD Euro wird man wahrlich im Reparaturkostenrisiko im oberen Viertel angesiedelt sein.
Mit der Zulassung des Fahrzeuges ist auch die KFZ-Steuer zur Zahlung fällig, wird aber im Normalfall innerhalb weniger Tage vom Konto abgebucht. Falls das Konto nicht gedeckt ist, erfolgt Zahlungsaufforderung mit Mahngebühr. Und wenn´s beim nächsten Mal wieder nicht klappt, ist man gelistet und je nach Landkreis/Stadt gibt´s die Kralle. War das "Papierstück" denn wohl der KFZ-Steuer-Bescheid? Ein Steuerbescheid ist kein Papierstück, genau so wenig wie ein Knöllchen ein Papierstück ist, über das man nachdenken muss.
Mit der Erstellung des ersten KFZ-Steuerbescheides wird die erst KFZ Steuer zur Zahlung fällig, d. h. bei Einzugsermächtigung erfolgt Einzugslastschrift an die Bank. Und im Steuerbescheid ist die jweilige nächste Fälligkeit angegeben.