Besser nicht kündigen! Stelle den Vertrag beitragsfrei, dann fallen keine bzw. nur sehr geringe Gebühren an. Die Verwaltungskosten hier sind echt unverschämt hoch (neben den Abschlusskosten aka Provision).

...zur Antwort

Wenn die 14-tägige Widerrufsfrist verstrichen ist: Beitragsfrei stellen, nicht kündigen, kündigen kann diverse teure Nachteile haben.

Wenn man die Riester Rente beitragsfrei stellt, zahlt man nur sehr geringe Verwaltungskosten. Trotzdem kann man jährlich noch Sonderzahlungen tätigen und bekommt die staatlichen Zulagen. Man hat durch die Beitragsfreistellung also keine Nachteile.

Mit konkreten Zahlen für meine Riester Rente bei Generali: Zuletzt habe ich hier 243€ jährliche Verwaltungskosten gezahlt (Generali konnte bzw. wollte mir nicht sagen, wie sich diese zusammensetzen, das ist wohl kein fixer Prozentsatz und von sehr vielen Kriterien abhängig, in meinem Vertrag waren diese Anfangs 9,8%, zuletzt 2,06%). Nach Beitragsfreistellung haben sich diese auf 7,56€ reduziert.

Bei Sonderzahlungen muss man 6% Abschluss- und Vertriebskosten zahlen (bei regulären Einzahlungen wären es "nur" 4%), d.h. hier hat man (bei einer Einmalzahlung von 2100€) 42€ einmalige Mehrkosten.

D.h. meine jährlichen Kosten reduzieren sich von 243€ auf 49€, ich bin sehr viel flexibler (man muss nicht jedes Jahr in die Riester Rente einzahlen) und das ganze ist sehr viel transparenter (die zu zahlenden Kosten sind klar und nicht auf mehrere Jahre verteilt).

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.