Liebes Gute-Frage-Team,
bin gerade dabei diverse Anforderungen für eine technische Optimierung zu definieren. Ziel ist es, dass am Ende alle Arbeitsabläufe durch Hardware und eine (bzw. mehrere) neue Software/s unterstützt werden.
Dieses Ziel erfordert eine Analyse aller Geschäftsprozesse um Anforderungen für einzuführende Software/s definieren zu können.
Parallel dazu werden auch alle technischen Geräte auf Optimierungsbedarf analysiert. (bsp. Firmentelefone, Faxgeräte, Drucker...)
Nun sind Anforderungen entstanden die man grob in zwei Bereiche aufteilen kann:
1) Anforderungen an eine bzw. mehrere neue Software/s
2) Anforderungen an technische Geräte
Das Problem ist nun dass für 1) soviel Anforderungen enstanden sind, dass diese mit nur einer Software niemals abgedeckt werden können.
Sprich, es sind Anforderungen von Finanzbuchhaltung bis zur Passwörterverwaltung entstanden. Nun zu meiner Frage: Ich möchte diese Anforderungen, obwohl ich weiß dass man diese mit nur einer Software nicht realisieren kann, trotzdem alle in nur ein Lastenheft eintragen.
a) Darf man denn EIN Lastenheft für mehrere Softwareanforderungen verfassen?
b) Ist auch EIN einziges Lastenheft für die Anforderungsdefinition von 1) und 2) möglich?
c) Wie schaut es mit dem darauffolgenden Pflichtenheft aus? EIN Pflichtenheft für mehrere Softwares(bzw. auch incl. technische Geräte) , geht das/darf man das?
Liebe Grüße