Ich würde sagen die heutige, da die Weimarer Verfassung so leicht veränderbar war. In der heutigen ist ja ausdrücklich geschrieben, dass Artikel 1 ( 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.)

und Artikel 20( 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.)

unaufhebbar sind. Darum würde ich sagen, dass die heutige Verfassung besser ist, auch weil die Weimarer Verfassung in der NS-Zeit einfach geändert werden konnte.

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Ich bin wegen des Autos hier, Es ist wegen deiner passiert, Wegen des Banküberfalls. Wegen erfordert Genitiv.

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