Rohrreinigung Mietersache?

Ich streite zur Zeit leider mit meinem Vermieter darüber,ob er mir die kosten für den freigemachten verstopften Abfluss aufdrücken kann.

Ich habe meinen Waschtisch immer pfleglich und Vertragsgemäß genutzt und es lässt sich natürlich bei aller pingeligkeit nicht verhindern,dass durch normales Haarewaschen Haare in den Abfluss gelangen.

Jetzt wohne ich seit 4 einhalb Jahren hier und ich weiss nicht,wann das Rohr mal das letzte mal gereinigt wurden ist und es verstopfte "Ursache Haare" wo der Klempner mir nichteinmal den Stopfen zeigen konnte,der alles verstopft hatte sondern nur einen ganz kleinen Klumpen Haare.

Hätte ich gewusst,dass der mit die Rechnung zuschickt,hätte ich mir wahrscheinlich eine Rohrspirale gekauft,die deutlich billiger ist als so eine Firma.

Zweitens steht im Internet auf zahlreichen Anwaltsseiten,dass der Mieter für sowas natürliches,was über die Jahre schonmal vorkommen kann,nicht verschuldet werden kann und unter "Vertragsgemäße Nutzung" fällt.

Der Vermieter bleibt auf seinem Standpunkt und meinte,für die Rohrreinigung ist jeder Mieter selbst verantwortlich und wäre mit einer Klausel im Mietvertrag geregelt.

Im Internet steht,dass solche Klauseln vor Gericht nicht gelten würden und hier der Paragraph 538 BGB greifen würde.

Kann mir jemand helfen?

Ich sehe es nicht sein schon Miete zu bezahlen und dann auch noch für ganz normale Verbrauchsspuren zu zahlen die auch mit Sieben dauerhaft kaum zu verhindern sind.

Abgesehen hafte ich auch dafür,wenn etwas passiert,sollte ich die Rohre selbst reinigen und ich müsse für ein Mietobjekt selbst überteuerte Firmen beauftragen.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Rohrreinigung
Muss ich als Mieter die Rohrreinigung,eines normal benutzem Waschbeckens bezahlen?

Hallo liebe Fragecommunity

da ich heute morgen meinen Vermieter benachrichtigt habe,dass das Wandrohr,von meinem Waschbecken aus verstopft war und ich mir nicht erklären kann wodurch das passiert ist (ist mir in noch keiner Wohnung passiert) und nun eine Firma die Reinigung kurz und schmerzlos übernommen hat,hat mir dieser doch etwas Bange gemacht.

Er meinte,dass wenn er feststellt,dass wenn das Rohr bewiesenermaßen durch den Mieter verschuldet wurde (klingt erstmal logisch)dass man in dem Fall mir die Rechnung zuschicken wird und deswegen musste er mir,um sich abzusichern sagte er,ein Schreiben vorlegen,welches ich unterschreiben musste,dass ich das so in Kenntnis genommen habe und wo die Ursache vermerkt werden musste,wo er nur "Haare" draufschrieb.

Da mir aber mein gesunder Menschenverstand sagt und das habe ich mit ihm auch ausdiskutiert,es ganz normal ist,dass man über die Jahre mehr oder weniger an Haare beim waschen verliert und diese auch plus Shampooreste,Fett ect in den Abfluss gelangen (für mich auch ganz normal),sofern man nicht gerade mutwillig grobe Dinge in die Abflüsse steckt,was ich noch nie getan habe,kann es doch kaum sein,dass man für einen normalen Gebrauch der Mietsache sowas in Rechnung gestellt bekommt,wo er auch von sich aus sagte,dass es logischerweise immer mal passieren kann.

Meine Frage nun,wie ist die Rechtsprechung? Muss ich die Rechnung bezahlen falls eine kommt?Ich habe wirklich nie mutwillig irgendwelche groben Sachen die Toilette,das Waschbecken oder sonst etwas heruntergespült sondern nutze ganz normal die Mietsache wie jeder andere auch (siebe sogar in der Küche ab) also ich achte da schon bewusst drauf.

Darf ich mir jetzt am besten die Haare nicht mehr waschen weil ich Angst haben muss,dass das Rohr nochmal irgendwann verstopfen könnte und ich die Beseitung zahlen muss?

Ich habe ihn auch gefragt,ob er mir den "Haarstopfen" wenigstens mal zeigen könne,der angeblich allein alles verstopft haben soll,aber er sagte,dass er diesen schon weggespült hätte mit seinem Gerät,was ja auch sehr schnell passierte.

Recht, Mietrecht, Kosten, Rohrverstopfung
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