Ja die Regelung gilt seit Herbst letzten Jahres. Du bist freiwillig ungeimpft und damit gibts keine Lohnfortzahlung.

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In welcher Filiale arbeitet man bitte zu zweit?

Ich kann mich nicht erinnern, in all den Jahren nicht mindestens 5-6 anwesende Mitarbeiter:innen gesehen zu haben.

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Noch als Ergänzung: Die Corona-Prämie ist auch absolut ok bei Minijobbern ohne Einschränkung zahlbar. Und die Möglichkeit zur Zahlung wurde kürzlich nochmal verlängert bis 31.03.2022.

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Zwei geringfügige Beschäftigungen gehen parallel. Allerdings nur, wenn du keine sozialversicherungspflichtige Haupttätigkeit ausübst, also irgendwo in Voll- oder Teilzeit angestellt bist.

Die Grenze ist, wie du richtig festgestellt hast, für beide Jobs zusammen 450 EUR.

Das von dir angesprochene dreifach Überschreiten pro Jahr ist nicht so einfach möglich.Das ist nur dann zulässig, wenn dies sehr spontan aus wichtigem Grund passiert, also z.B. bei Krankheit von Kollegen. Es darf sich also um nichts geplantes handeln. Das scheidet bei gewollten Aufnahme einen zweiten Minijobs ja per se aus.

Quelle zum Nachlesen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

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Fehler?

Ein Gehalt wird nicht pauschal pro Monat gezahlt, sondern anteilig nach Tagen. Wenn also jemand zum 15. kündigt, hat er Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt.

vermutlich hat in deinen Fall der Chef oder Personalabteilung nicht oder nicht rechtzeitig der lohnabrechnenden Stelle Bescheid gegeben.

Lange Rede kurzer Sinn: Das Geld steht dir nicht zu. Es kann in der Regel im Rahmen der Verjährungsfristen (hier glaube ich vier Jahre) zurück gefordert werden:

https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/zu-viel-gezahltes-gehalt-muss-man-das-geld-zurueckzahlen

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Zunächst: Ich gehe davon aus, dass du mit Minijobs eine geringfügige Beschäftigung meinst und nicht eine kurzfristige Beschäftigung.

Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Ein Minijob wird in der Regel überhaupt nicht über Steuerkarte abgerechnet, sondern der Arbeitgeber zahlt 2% pauschale Lohnsteuer. genaueres kann man aber erst nach Betrachtung der Gehaltsabrechnungen sagen. Es gibt bei den sog. 450 EUR Jobs die Möglichkeit, nach individuellen Steuermerkmalen abzurechnen statt der Pauschalsteuer. Des habe ich in der Praxis aber noch nie erlebt, weil sie das für den Arbeitnehmer meist nicht lohnt.

Allerdings: Selbst wenn beide Arbeitgeber dich mit Steuerklasse 6 abgerechnet hätten, wird das im Rahmen der Steuererklärung korrigiert. Du bekommst dann einiges erstattet.

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Fakt ist, dass deine Ausgaben höher sind als deine Einnahmen. Und daran musst du irgendwie arbeiten vielleicht eine Zeit lang das Auto stilllegen, vielleicht selber kochen statt essen zu gehen,…

Das ist jetzt alles nur geraten, da keiner deine Ausgaben sehen kann. Erster und wirklich sinnvoller Schritt: Führ ein Haushaltsbuch und halte akribisch jede Ausgabe fest. Nach ein paar Wochen überprüfst du dann selbstkritisch, wo das Geld ausgegeben wird und wie du bei den einzelnen Punkten einsparen kannst. Du wirst dich vermutlich von manchen Luxus verabschieden müssen. Alternativ kannst du natürlich in jungen Jahren auch schon mit Schulden anfangen, wenn du das für besser hältst

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Welche Kündigungsfristen stehen denn bei dir im Vertrag drin? Ohne diese Angabe ist eine Antwort nicht möglich.

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§622 (3) BGB regelt es doch ganz klar:

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Sprich: Wenn im Vertrag keine Probezeit vereinbart ist, hat er keine Probezeit. Gerne auch hier vom Anwalt bestätigt:

https://dreher-partner.de/neuigkeit/zur-bedeutung-der-formulierung-es-wird-keine-probezeit-vereinbart

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Es ist ein in der Branche üblicher, nichtsdestotrotz natürlich niedriger Lohn. Aber kein Dumpinglohn. Er liegt über dem aktuellen Mindestlohn.

Wenn aber der Mindestlohn zukünftig auf 12 Euro angehoben werden sollte, käme man auf ca. 1.300 Euro pro Monat.

gerade Berufseinsteiger in den einfachen kaufmännischen Berufen müssen anfangs mit einem solchen Gehalt leben, wenn sie nicht zufällig ein deutlich besseres Angebot finden. Diese sind aber Mangelware.

Wenn die Tätigkeit interessant ist, würde ich sie einige Zeit ausüben und mir dann etwas Besseres suchen. Wenn die Aufgaben aber tatsächlich überwiegend im Bereich von Hilfstätigkeiten liegen, suchst du besser so schnell wie möglich etwas Neues, sonst ist die Gefahr sehr groß, dass du dauerhaft in solchen Hilfstätigkeiten verbleibst.

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