Hallo, ich sprach vor einigen Tagen mit meiner Mutter über das Thema Testament etc. Sie meint, dass sie und mein Vater kein Testament brauchen, da nach gesetzlicher Erbfolge der überlebende Ehegatte alles erbt, erst wenn dieser verstirbt, würden die Kinder erben. Meiner Meinung nach stimmt das so nicht, so wie ich das sehe erben der überlebende Ehegatte und die Kinder, also meine Schwester und ich. Da würde ich aber gerne wissen, zu welchen Teilen wer nach der gesetzlichen Erbfolge erbt. Ich möchte meine Eltern davon überzeugen, dass sie ein Testament aufsetzen, nachdem zuerst der überlebende Ehepartner alles erbt.
Wir sind zwar so erzogen, dass wir im Sterbefall keinen Anspruch erheben würden aber wir haben erlebt, wie das bei meinem Großeltern gelaufen ist, da wurden die Kinder mit ins Grundbuch eingetragen, obwohl sie das nicht wollten. Es gab aber kein gültiges Testament.
Also nochmal zusammen gefasst meine Frage: Eltern sind verheiratet, zwei Kinder vorhanden, einer der Ehepartner stirbt. Wer erbt welchen Teil nach der gesetzlichen Erbfolge?