Wenn es um Kindesunterhalt geht wird nach 850d ZPO gepfändet, da spielt der Pfändungsfreibetrag, der sich aus 850c ZPO ergibt, erstmal keine Rolle. 

Der pfandfreie Betrag orientiert sich dann am Existenzminimum, meiner Erfahrung nach um die 800€. D.h. das bei einer Gehaltspfändung der Arbeitgeber als Drittschuldner verpflichtet ist, das Gehalt oberhalb des festgesetzten pfandfreien Betrages abzuführen. 

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Alle Kinder sind gleichrangig unterhaltsberechtigt, solange sie minderjährig sind. Grundsätzlich sind die Unterhaltsbedarfe der Düsseldorfer Tabelle auf zwei Unterhaltsverpflichtungen ausgelegt. Wenn jemand weniger bzw. wie in eurem Fall mehr Unterhaltsverpflichtungen hat, kann eine niedrigere Einkommensgruppe für die Berechnung zugrunde gelegt werden. Den Mindestunterhalt wird er bei diesem Einkommen aber höchstwahrscheinlich zahlen müssen.

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Kurze provokante Gegenfrage (nicht falsch verstehen): Warum sollte deine Tochter finanziell dafür herhalten müssen, nur weil du ein teures Studium beginnen möchtest, ohne im Gegenzug eine Sicherheit zu haben, dass das Studium auch erfolgreich beendet wird und sich daraus evtl. an deinen wirtschaftlichen Verhältnissen etwas positiv verändert.

Sofern du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, kann von dir verlangt werden, solange in diesem Beruf zu arbeiten, bis deine Tochter ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten kann, oder gesundheitliche Gründe dem entgegenstehen.

Solltest du einen Beruf ausüben, der nicht deiner Berufsausbildung entspricht und solltest du hierdurch finanziell schlechter gestellt sein, kann dir fiktiv ein Einkommen unterstellt werden, was in deinem Beruf branchenüblich verdient werden könnte.

Berufung hin oder her: Du hast eine finanzielle Verantwortung, welche oberste Priorität haben muss.

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Du kannst an Eides statt versichern, dass du die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels nicht mehr hast und eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beim zuständigen Familiengericht beantragen, sofern du berechtigte Unterhaltsforderungen weiterhin geltend machen willst.

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Was manche hier antworten ist ja abenteuerlich.

Da du noch minderjährig bist, haben deine Eltern für dich das Sorgerecht, was bedeutet, dass deine Eltern für dich die Personen- und Vermögenssorge innehaben. Unter den Wirkungskreis der Personensorge fällt grundsätzlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hiermit können deine sorgeberechtigten Eltern(teile) bestimmen, wo du dich wann und für wie lange aufhalten darfst.

Wenn es jetzt aber so ist, wie du geschildert hast, dass es zu gewaltsamen Übergriffen gekommen ist - was natürlich ein no-go ist - hast du die Möglichkeit das Jugendamt einzuschalten und im schlimmsten Fall die Inobhutnahme verlangen. Da es sich hierbei um eine Kindeswohlgefährung im Sinne des § 1666 BGB i. V. m § 8a SGB VIII handeln könnte, entscheidet das Jugendamt dann zunächst ohne das Einverständnis der (noch) sorgeberechtigten Elternteile, wo du untergebracht werden kannst. Hier kommen Jugendhilfeeinrichtungen bzw. Pflegestellen in Betracht.

Sollten deine Eltern hiermit nicht einverstanden sein, wird eine familiengerichtliche Entscheidung notwendig.

Zum Thema Schwangerschaft: Da du noch minderjährig bist, kannst du das Sorgerecht für dein Kind noch nicht ausüben. Hier tritt das Jugendamt automatisch als gesetzlicher Vormund ein. Das Jugendamt trifft dann, natürlich unter Einbeziehung von Dir, alle nötigen Maßnahmen. Sobald du volljährig bist, hast du die alleinige elterliche Sorge für dein Kind.

Grundsätzlich wäre es in deinem Fall vielleicht nicht schlecht, in eine Mutter-Kind-Einrichtung zu gehen, da hier insbesondere jungen Müttern viele Basics zur Säuglingspflege beigebracht werden.

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Der Arbeitnehmeranteil liegt bei 15,5%

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Nimms mir nicht übel, aber jemand der sich "deineMudda" nennt und von Groß- und Kleinschreibung soviel hält wie der Papst von Verhütung war an dem Tag, wo Gott die Intelligenz verteilt hat, nicht anwesend.

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Haha, ich weiss worauf er/sie anspielt :).

Ist schon unangenehm, wenn man "youtube.de" eingeben will und als Vorschlag "youpôrn.de" angezeigt wird :D

Und ja, man kann es in den Internetoptionen einstellen, ob und wielange der Verlauf gespeichert werden soll bzw. ob Cookies erlaubt sind.

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AC97 lässt mich darauf schließen, dass du die onBoard Soundkarte nutzt. Hast du diese auch im BIOS aktiviert?

Andere denkbare Möglichkeit wäre, dass du eine zusätzliche Soundkarte eíngebaut hast und GLEICHZEITIG die onBoard Soundkarte nicht im BIOS deaktiviert hast.

Dritte Möglichkeit ist, dass die Soundkarte bzw. der Audioausgang kaputt ist.

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Wichtig ist, dass er schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb von einem Monat bei der zuständigen Stelle eingeht. Das ergibt sich aus §70 VwGO:

"Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt."

Üblich wäre folgende Formulierung:

"Ich lege Widerspruch gegen Bescheid vom ______ ein."

Du musst keine Gründe für deinen Widerspruch nennen, kannst dies aber tun.

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Seh es mal so. Einen Ausbildungsplatz zu bekommen ist nicht leicht und hängt auch ein bischen vom Glück ab. Abitur kannst du auch später, oder sogar nebenbei noch machen. Wenn du jetzt die Möglichkeit hast, eine Ausbildung zu machen, würde ich dies dem Abitur erstmal vorziehen. Wie gesagt, Abi kannst du immernoch machen.

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Bei einem Netzteil sollte man nicht umbedingt sparen. Achte darauf, dass das Netzteil mind. eine Effizienz von 80% hat. Man sollte Abstand von Billigprodukten nehmen, denn diese können mal schnell deine Hardware grillen.

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Für solche Fälle gibt es einen Betriebsrat, der sich für die Angestellten einsetzt.

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Kein Panik. Muskeln benötigen viel Energie. Da Muskeln schwerer sind als Fett nimmst du eben erstmal ein bisschen zu. Aber: Je mehr Muskeln du aufbaust, desto schneller werden deine Fettreserven abgebaut, da der Energiebedarf größer ist. Versuch auf Fettiges Essen generell zu verzichten, vieeeeeel Trinken und deinen Sport beibehalten. Du wirst schon bald erste Erfolge verzeichnen können.

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Mir wäre jetzt spontan sowas wie "The Rising" eingefallen, aber kA ob das richtig ist

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Im Prinzip so ziemlich alles, bis auf ein paar Einschränkungen, auf Grund deines jungen Alters :).

Was ich so in deinem Alter gemacht habe, war z.B. Zeitungen ausgetragen, Kellnern, im Supermarkt Regale eingeräumt, Rasen gemäht etc.

Du solltest nur darauf achten, dass du nicht mehr als 400 € im Monat verdienst, damit du nicht Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflichtig wirst.

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Die beste Waffe gegen Männer ist ein Tritt zwischen die Beine. Dafür brauchste auch keinen Kurs ^^

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