Was manche hier antworten ist ja abenteuerlich.
Da du noch minderjährig bist, haben deine Eltern für dich das Sorgerecht, was bedeutet, dass deine Eltern für dich die Personen- und Vermögenssorge innehaben. Unter den Wirkungskreis der Personensorge fällt grundsätzlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hiermit können deine sorgeberechtigten Eltern(teile) bestimmen, wo du dich wann und für wie lange aufhalten darfst.
Wenn es jetzt aber so ist, wie du geschildert hast, dass es zu gewaltsamen Übergriffen gekommen ist - was natürlich ein no-go ist - hast du die Möglichkeit das Jugendamt einzuschalten und im schlimmsten Fall die Inobhutnahme verlangen. Da es sich hierbei um eine Kindeswohlgefährung im Sinne des § 1666 BGB i. V. m § 8a SGB VIII handeln könnte, entscheidet das Jugendamt dann zunächst ohne das Einverständnis der (noch) sorgeberechtigten Elternteile, wo du untergebracht werden kannst. Hier kommen Jugendhilfeeinrichtungen bzw. Pflegestellen in Betracht.
Sollten deine Eltern hiermit nicht einverstanden sein, wird eine familiengerichtliche Entscheidung notwendig.
Zum Thema Schwangerschaft: Da du noch minderjährig bist, kannst du das Sorgerecht für dein Kind noch nicht ausüben. Hier tritt das Jugendamt automatisch als gesetzlicher Vormund ein. Das Jugendamt trifft dann, natürlich unter Einbeziehung von Dir, alle nötigen Maßnahmen. Sobald du volljährig bist, hast du die alleinige elterliche Sorge für dein Kind.
Grundsätzlich wäre es in deinem Fall vielleicht nicht schlecht, in eine Mutter-Kind-Einrichtung zu gehen, da hier insbesondere jungen Müttern viele Basics zur Säuglingspflege beigebracht werden.