Jo. Für beides gilt Versicherungskennzeichenpflicht, die Höchstgeschwindigkeit ist auch eine relevante Angabe, es gilt jeweils die, die in der Betriebserlaubnis vermerkt ist (auch wenn das max. 45 km/h sein können müsste auch die Drosselung vermerkt sein).
Interessante Frage, hab jetzt mal auf unseren Anträgen nachgesehen und mit der Abteilung gesprochen - du vermutest richtig, auch wenn du nur gelegentlich "im Auftrag" mit deinem privaten Roller Essen lieferst und nicht selber ein Gewerbe betreibst ist das doch eine gewerbliche Nutzung.
Das Risiko Lieferfahrzeuge / Kurierfahrzeuge bei Rollern und Kleinkrafträdern etc. zeichnen die meisten Versicherungen nicht, da hier ein deutlich höheres Schadenrisiko vorliegt, dass nicht mehr im Verhältnis zu den meist sehr knapp kalkulierten (Wettbewerb...), niedrigen Versicherungsbeiträgen steht.
Wenn du dir einfach ein normales Versicherungskennzeichen holst und es passiert bei einer Lieferfahrt etwas, bekommst du vermutlich Probleme. Was wirklich nachdenklich stimmt, ich finde bei der Recherche jetzt auch spontan keinen Anbieter der gewerbliche Lieferroller annimmt - trotzdem fahren die Dinger überall rum, vermutlich falsch versichert...
Die interessante Frage ist - wem gehört die Wohnung drunter :-)
Wenn dem Vermieter das gesamte Haus gehört sind Schäden am Gebäude, egal in welcher Wohnung (Wasser läuft nun mal nach unten, Feuer brennt normal nach oben...) über die entsprechenden Bausteine der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Ist es ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen und jede gehört jemand anderem besteht im Normalfall ein kombinierter Gebäudeversicherungsvertrag der eben über die Eigentümergemeinschaft läuft und von der jeder seinen Anteil zahlt. Dann verhält es sich wie oben.
Ist das nicht so, Konstellationen gibts ja viele (Doppelhaushälfte zB.), kommt hier bei einem fiktiven Rohrbruch wieder der geschädigte "Dritte" ins Spiel. Das gilt ebenso was den Hausrat, das Inventar und ggf. Hotel- uoder Unterbringungskosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung für betroffene Mieter angeht, worauf die Frage vermutlich ausgerichtet war. In dem Fall wäre es für den Eigentümer der Wohnung in der der Schaden auftritt sinnvoll eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zu haben, die entsprechende Regressforderungen bedient
Der normale Ablauf ist dann dass der Mieter den Schaden von seiner Hausratversicherung im vertraglichen Rahmen ersetzt bekommt, diese sich dann jedoch mit Regress an den "Verursacher" wendet. Hat der Mieter keine Hausrat, kann er sich direkt an den Vermieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung wenden sofern vorhanden, Nachteil : die bezahlt nur den Schaden bzw. Zeitwert, NICHT den Neuwert wie die Hausrat.
Vorsicht : Ein Nachweis des Verschuldens ist nicht erforderlich, als Haus- oder Grundbesitzer besteht grundsätzlich ein vermutetes Verschulden (d.h. man muss beweisen dass man nicht Schuld hat, sog. Exkulpation) wenn jemand zu Schaden kommt -> Gefährdungshaftung! Eine entsprechende Versicherungsdeckung mach für JEDEN Vermieter Sinn.
Also gehts nur mir so, ich schaff den Brückenschlag zwischen Brandschutzverordnung und Wohngebäudeversicherung / Brandrisiko nicht ganz...?
Ich weiß zumindest von privaten Immobilien nicht, dass Gebäudeversicherer irgendwelche Brandschutzmaßnahmen als Bedingung oder Voraussetzung fordern damit das Risiko gezeichnet wird. Ich kenne das nur von z.B. brandgefährdeten Gewerken im Gewerbebereich, Sägewerke, chemische Industrie etc., und wie es bei Krankenhäusern, Behörden, Schulen und so weiter aussieht keine Ahnung. Zudem geht es bei der Gebäudeversicherung rein um die Schäden (durch das versicherte Risiko) am Gebäude selber und eventuelle Kosten, Abbruch, Entsorgung, Mietausfall etc.
Bei einem Brand im Mehrfamilienhaus ist dann das eingebrachte Inventar jedes Mieters (sowie oft auch Hotel- oder Unterbringungskosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung selber über eine - falls vorhanden - Hausratversicherung abgedeckt, Verletzungen ggf. über private Unfallversicherungen bzw. die gängige Behandlung durch die gesetzliche Krankenkasse.
Sollte tatsächlich ein fahrlässiges Verhalten des Vermieters (z.B. Verstoß gegen Bauvorschriften, Verkehrssicherungsmaßnahmen, oder eben geltende Brandschutzverordnungen) vorliegen und nachgewiesen werden, werden all diese Versicherungen auch beim Vermieter anklopfen... Stichwort : Regress. Der sollte dann möglichst eine aktuelle und umfangreiche Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung haben, sonst wirds teuer, und vermutlich sehen die Versicherungen dann auch kein Geld vom Regressanspruch. Das ist aber in der Regel deren Problem, alle Mieter die entsprechende Versicherungen haben bekommen auch ihr Geld. Pacta sunt servanda.
Hm... definiere Zusatzleistung?
Was du - ganz grob skizziert- vielleicht von staatlicher Seite bekommst: Volle Erwerbsminderungsrente ( weniger als 3 Stunden täglich irgendeinen Job ausüben können, dann gibts ca. 38% vom letzten Brutto), halbe Erwerbsminderungsrente (zwischen 3 und 6 Stunden täglich irgendeinen Job, ca. 19 % vom letzten Brutto, oder Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (nur Arbeits oder Arbeitswegeunfall, Leistung erst ab 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit, Höhe = 2/3 vom Durchschnittsbrutto der letzten 12 Monate * x % Grad Minderung der Erwerbsfähigkeit).
Nüchtern betrachtet ist die Wahrscheinlichkeit dass du eine staatliche Leistung erhältst gering, und wenn dann ist es meist nicht viel. Deshalb gut dass du eine BU hast - normalerweise sollte die leisten sobald du deinen zuletzt ausgeübten Beruf egal aus welchem Grund nur noch zu 50% oder weniger ausüben kannst, und die Versicherung dabei auch nicht auf andere Berufe oder Umschulungen bestehen (sog. Verzicht auf abstrakte / konkrete Verweisung)
Was die Höhe der BU Rente angeht heißt das Zauberwort "Versorgungslücke", ein Lösungsansatz wäre : Monatlicher Bedarf an finanziellen Mitteln (z.B. das monatliche Nettoeinkommen) - Versorgungsansprüche (z.B. Erwerbsminderungsrente, BU-Rente wie bei dir) - weiter laufende Einnahmen auch im Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsfall (z.B. Mieteinkünfte) = Versorgungslücke
Mein Tipp, sprich direkt mit dem Menschen bei dem du diese BU abgeschlossen hast, wenn er /sie das Handwerk versteht sollte man dir auch die beschriebenen Punkte erläutern können bzw. helfen können deine Versorgungslücke zu berechnen. Viele moderne BU´s haben auch Ausbaugarantien, man kann bei bestimmten Ereignissen die BU Rente ohne Gesundheitsprüfung erhöhen, zB bei Hochzeit, Beförderung, Hausbau, Heirat, Nachwuchs usw. einfach mal nachfragen.
Pauschale Aussagen sind auch kaum möglich, nicht jeder der berufsunfähig ist ist auch schwerkrank, man muss auch nicht zwandsläufig bis zum Altersrentenanspruch berufsunfähig bleiben, und es ist auch bei weitem nicht jeder Berufsunfähige auch Erwerbsunfähig (unterscheide : dein Job <--> irgendein Job). Wie hoch die BU-Rente dann wird ist persönliche Geschmackssache, ich finde eben man kann erst dann sinnvoll subjektiv Entscheiden, wenn man möglichst viele Infos hat und die Hintergründe kennt.
Zuletzt noch ein Daumen hoch - ich finds gut dass du dich von dir selbst aus mit dem Thema beschäftigst ;-)
Geht noch "schlimmer", unsere Tochter hat einen angehenden Knick-Senk-Spreizfuß :
"Schlechtes Schuhwerk, unphysiologische Belastungen sowie Überlastungen beim Sport führen dazu, dass die Funktionseinheit „Fuß“ nachgibt (dekompensiert). Es entstehen so zahlreiche Fußdeformitäten. Am häufigsten findet sich der sog. Senk-Spreizfuß, der eine Absenkung von Quer- und Längsgewölbe darstellt. Knickt dabei die Ferse nach außen ab, so entsteht der sog. „Knickfuß“."
http://www.reha-klinik.de/informationsforum/knick-senk-spreizfuss.html
In jungen Jahren erkannt meist ungefährlich, ist eben wichtig dass man es frühzeitig erkennt um Folgeschäden (Haltung, Gehappara, Rücken) zu vermeiden. Für die Kleine gabs ein paar orthopädische Schuheinlagen die die Kasse bezahlt hat und den Tipp dass sie im Sommer viel barfuß laufen soll. also keine Sorge, ist nichts schlimmes :-)
Die PKV-Beiträge sind futsch. Krankenkasse machen öfter solche rückwirkenden Schnippchen oder Statusänderungen, da du aber für den Zeitraum in dem die PKV aktiv war LeistungsANSPRUCH hattest lässt sich die Versicherung den logischerweise auch bezahlen. Dass du keine Leistung in Anspruch genommen hast ist löblich, hilft aber letzlich nur der Versicherung, nicht dir.
Auf lange Sicht ist das die "Normalkurve" in der privaten Krankenversicherung, in jungen Jahren passt es gesundheitlich so dass man keine / wenig Leitungen in Anspruch nimmt, mit steigendem alter kommen die Zipperlein und die Kosten steigen exponentiell. Den Beitrag wirst du, aufgrund einer Statusänderung, aber nicht wiedersehen. Du kannst noch versuchen den Vertrag anzufechten und eine Aufhebung ab Beginn zu erwirken, das läuft aber auf einen Rechtsstreit hinaus.
Hatte erst letzte Woche einen ähnlichen Fall, der einzig (kostenlose) brauchbare Beleg über die Bauartklasse (BAK) bzw. Fertighausgruppe (FHG) kann nur über den Fertighaus-Hersteller bestätigt werden, dabei sollten die verwendeten Baumaterialien im Wand- und Dachbereich aufgeführt werden und die entsprechenden Eigenschaften - brennbar, feuerhemmend, feuerfest. Im beschriebenen Fall war es ein Fertighaus in Holzskelettbauweise mit nicht brennbarer Wandfüllung, außen Putz, innen Gipsplatten und Betondecke = FHG 2.
Zur Orientierung hilft diese Übersicht : http://www.wohngebaeudeversicherung-kompakt.de/wohngebaeudeversicherung/bauartklassen-und-fertighausgruppen
Bausachverständiger geht auch, kostet aber nicht wenig Geld...
http://de.wikipedia.org/wiki/Druckverband
Iodsalbe dazu, Betaisadona zum Beispiel.
Mach keinen Unfug und geh SCHLEUNIGST zum Arzt, wenn sich so eine Wunde infiziert oder wenn du einen Muskel oder eine sehne verletzt hast bekommst du weit mehr unnötige Schwierigkeiten als das was deine Mutter oder sonst wer von dir denken könnten.
Leider bietet der Schinken eine Menge Szenen für eine Analyse - ich fand das war ein furchtbares Buch und ich habs bestenfalls zu einem Viertel gelesen obwohl wir damals auch eine Klausur dazu hatten :-D Ich mag Brecht im Allgemeinen nicht, daran mag es wohl liegen...
Um nicht völlig abzuschweifen, Lehrkräfte sind meist "nutzenorientiert", heißt sie betreiben von Jahr zu Jahr in der Regel möglichst wenig Aufwand. Im Umkehrschluss heißt das, frag am besten mal die Jahrgangsstufen über dir welche Szenen dran kamen, vielleicht ist es immer das gleiche literarische Werk (weil ja Lehrplan und so, auch Lehrer wollen nicht jedes Jahr ein neues Buch komplett analytisch durchackern um zu wissen worum es geht) und vielleicht zwei, drei Szenen im Wechsel.
Herzlichen Glückwunsch, du bist ein Teenager! Leider disqualifiziert dich diese Zugehörigkeit auch komplett dahingehend, nach Logik, Vernunft oder Erklärbarkeit des Verhaltens deiner gleichaltrigen Mitmenschen zu fragen. Nimm es einfach so hin wie es ist, wenn du denkst du bist deiner Zeit voraus sei getröstet, in ca. 10 Jahren wirds besser und nein es gibt keine Abkürzung und keinen Umweg drum herum. Viel Glück!
Deine Privathaftpflichtversicherung ist aus der Sache komplett raus - wie der Name schon sagt werden nur Schäden im PRIVATEN Bereich abgedeckt. Arbeit ist eine ganz andere Baustelle. Die Betriebsinhaltsversicherung deiner Firma (es mag vieles geben und bei Namensgebung sind mache Versicherer sehr kreativ, aber eine "Industriehaftpflicht" kenn ich nicht) ist hierfür auch nicht zuständig, hier sind Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl abgedeckt.
Was hier greifen könnte, falls vorhanden, ist eine Elektronikversicherung, hier gibt es eine so genannte "Allgefahrendeckung" die auch Eigenschäden, Bedienfehler oder fehlgeschlagene Reparaturversuche durch Angestellte wie du ihn unternommen hast abdeckt.
Was ich allerdings als fragwürdig einstufen würde - wenn du nicht explizit die Aufgabe oder Anweisung hast den Kopierer zu warten oder nach Papierstau funktionstüchtig zu machen kannst du hier eventuell schon in Regress genommen werden. Eigenmächtige Reparaturversuche ohne dass du davon Ahnung hast würde ich als grob fahrlässig einstufen, Versehen oder nicht. Wenn euer Chef also keine Elektronikversicherung hat kanns schon gut sein dass er dir wirklich die Rechnung in die Hand drückt, da hilft dann vermutlich nur der Gang zum Anwalt wenn du aus der Schuldhaftigkeit eine Teilschuld machen willst, zahlen wirst du aber so oder so müssen, fraglich nur wie viel (+ ggf. Anwaltskosten).
Falls es dir noch nicht selbst aufgefallen ist, das korrekte Verhalten wäre am besten FINGER WEG von teuren Geräten, soll das doch der Techniker machen. Alternative : Meldung machen und nur auf Anweisung handeln, wenn der Chef sagt du sollst das richten bist du in der Haftung aus dem Schneider (dann wäre es ein Eigenschaden durch Erfüllungsgehilfen). Würde auch eine Elektronikversicherung ünbernehmen, wenns keie gibt bleibt dein Chef aber auf dem Schaden sitzen.
So wie du den fiktiven Fall schilderst kommt für die Schäden am Gebäude (nasse Wände, Fußböden etc.) sowie eventuelle Schäden am Hausrat anderer Bewohner des Hauses eine private Haftpflichtversicherung auf. Zu beachten gibts dabei, dass die Haftpflichversicherung nur den tatsächlichen Schaden = Zeitwert ersetzt. Hast du keine, zahlst du aus deiner eigenen Tasche in unbegrenzter Höhe, s.a. § 823 BGB.
Hat der Gebäudeeigentümer eine Wohngebäudeversicherung (sollte er haben) die auch das Risiko Leitungswasser mit einschließt (leider nicht überall mit dabei...) ist zunächst DIESE für den Schaden eintrittspflichtig. Im Anschluss wird der Wohngebäudeversicherer aber bei dir als Verursacher bzw. deiner Haftpflichtversicherung Regress nehmen, d.h. mindestens für den Zeitwert Schadenersatz verlangen und auch rechtmäßig bekommen.
Ebenso verhält es sich wenn der Mieter unter dir zB. eine Hausratversicherung hat, diese ersetzt ihm dann den NEUwert der durchs Wasser beschädigten Sachen und holt sich dann im Anschluss bei dir oder bei deiner Haftpflichtversicherung zumindest noch den Zeitwert als Regress so dass der Hausratversicherer nur die Differenz zum Neuwert selber tragen muss. Hat der Mieter selber keine Hausratversicherung, kann er von dir nur den Zeitwert der beschädigten Sachen einfordern. Der ist oft deutlich niedriger und dadurch gibts meistens auch Ärger...
Deine Hausratversicherung zahlt nur die Schäden an deinen eigenen versicherten Sachen - vorausgesetzt es besteht Unterversicherungsverzicht mit korrekter Versicherungssumme und ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Eigentlich darfst du nämlich die Wohnung nicht länger verlassen wenn du die Wasch- oder Spülmaschine anwirfst.
"Kostenlose" Sprachkursangebote mit entsprechender Qualität gibt es nur an den Schulen im Rahmen des (Pflicht-)Unterrichts und m.W. auch an Hochschulen im Rahmen eines Zusatzangebotes für ihre immatrikulierten Studenten.
Alle anderen Kurse die ich kenne kosten Geld - VHS (Volkshochschule), private Lehrer, Sprachschulen etc.. Vielleicht günstige Alternative sind e-Learning Kurse auf DVD oder CD, das erfordert aber SEHR viel Disziplin sich da dauerhaft zu motivieren. Ich finde aber dass solche Selbstlernkurse nie an die Qualität eines menschlichen Lehrers rankommen... Es gibt auch die ganz harten die sich die Sprache selber beibringen, komplett ohne Kurs. Worterbuch und Fremdsprachliche Tageszeitung packen, jeden Tag hinsetzen und üben, das klappt auch. Für mich wäre das allerdings nichts :-)
In Einzalfällen kann auch mal ein Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit im Sinne einer Weiterqualifikation Zuschüsse zahlen, im Normalfall ist der Spaß aber kostenpflichtiges Privatvergnügen.
Sollte es sich tatsächlich um einen Überspannungsschaden durch Blitzschlag handelt kann es tatsächlich sein dass nur einzelne Geräte beschädigt werden und andere komplett heil bleiben. Aus der Schilderung muss ich aber sagen dass es danach nicht aussieht, insbesondere da du sagst dass die Steckerleiste an der die Geräte hingen ausgeschaltet war (sehr vorbildich übrigens).
Guter Tipp auch wenn oft belächelt : Sind WIRKLICH alle Kabel so angesteckt wie sie angesteckt sein sollen? Spart oft Frust und Zeit das immer als aller erstes gründlich zu überprüfen, egal wie sicher man sich ist dass alles passen sollte. Ich würde erst mal einen technisch versierten Bekannten zu Rate ziehen, eine kostenverursachende alternative wäre ein Fernseh / Elektrotechniker. Sollte das keinen gewünschten Erfolg bieten, wie alt sind die Geräte ? In Deutschland gilt im Einzelhandel 2 Jahre Gewährleistungsfrist bei Neuware, vielleicht ist auch noch eine erweiterte Garantie vorhanden - Kassenbons sind hoffentlich gut aufbewahrt...
Falls wirklich gar nichts mehr zu machen ist würde ich den Fall mal der HAUSRATversicherung melden, insofern sie Überspannung durch Blitzschlag überhaupt abdeckt, auch wenn der Blitz nicht direkt die beschädigte Sache getroffen hat (da haben manche Gesellschaften immer noch einen Fallstrick im Kleingedruckten). Bei solchen Fällen prüft die Versicherung allerdings nach ob der Überspannungsschaden plausibel ist, d.h. es wid intern abgefragt ob tatsächlich ein Gewitter vorlag und ein Blitzeinschlag nah genug (30 - 50 m) in der Umgebung war um ggf. die versicherte Sache zu beschädigen. Das entsprechend zu ermitteln ohne genau zu wissen WANN der Schaden passiert wegen Abwesenheit / Urlaub ist wird sehr schwierig! Außerdem wird auch hier die Versicherung fragen ob und ggf. warum nicht das Gerät vom Stromnetz getrennt war wenn eh längere Zeit niemand zu Hause ist. Wenn es diverse Unwetter gegeben hat, was dennoch bei einem engagierten Ansprechpartner gehen könnte wäre eine Kulanzleistung, die ist aber nicht einforderbar.
Ob Versicherungsleistung oder nicht können die Geräte i.d.R. in dem Geschäft in dem Sie gekauft wurden auch kostenpflichtig repariert werden oder zumindest zur Reparatur weitervermittelt werden.
Bring den Leuten einen Rot-weiß geringelten Strumpf vorbei, du kannst noch deinen Namen drauf sticken damit sie an dich denken. Das Geld dass sie da rein packen und unter ihr Kopfkissen stecken ist für dich garantiert stornofrei... :-)
Haftungszeiten sorgen im Versicherungsvertrieb indirekt für QUALITÄT in der Beratung und Vermittlung. "Gauner" oder Schlamper überlegen sich zwei mal was sie an den Mann bringen, wenn das Geld dass sie dafür kassieren erstmal mehrere Monate / Jahre nicht ihnen gehört. Und das ist auch wahrlich gut so.
Wer mit dem Risiko nicht leben kann hat m.M.n nichts im Versicherungsvertrieb verloren und dem könnte der ein oder andere geneigt sein auch schon vorab unehrliche Absichten oder unsauberes Arbeiten unterstellen zu wollen.
Auf diese Frage gibt es aus Datenmangel hier vermutlich keine sinnvolle Antwort. Alle drei aufgezählten Versicherer haben gute, passende Tarife für Beamte (die haben aber meist alle Krankenversicherer) und auch langjährige Tradition bzw. Erfahrung für dieses spezielle Klientel und die dazugehörigen Anforderungen - das braucht man auch denn es ist doch etwas komplexer als Privatkundengeschäft.
Ich würde mir tatsächlich von allen dreien ein Angebot holen, dabei Schwerpunkte setzen was persönlich wichtig ist (zB. Chefarzt, sollen Kuren erstattungsfähig sein usw.) und explizit auch auf eine Vorerkrankung bzw. in diesem Fall Fehlbildung hinweisen. Wenn deshalb bisher kein Behandlungsbedarf bestand denke ich nicht dass diese Probleme verursachen wird, aber da entscheidet jede Gesellschaft anders. Erwähnen musst du sie, denn der Defekt ist vermutlich permanent.
Die Entscheidung würde ich an zwei Kriterien festmachen : Welches LEISTUNGspaket sagt dir persönlich am meisten zu, und nachrangig wie kommst du mit dem Ansprechpartner klar, macht der einen kompetenten Eindruck und hat er Ahnung wovon er redet. Der Vermittler spielt dahingehend nur eine untergeordnete Rolle da er "austauschbar" ist - an ein Krankenversicherungsunternehmen ist man i.d.R. aber eine Weile gebunden. Nur bitte nicht danach entscheiden wer hat denn den günstigsten Beitrag!! Es gibt so viele Sachen an denen man sparen kann, Strom, Nudeln, Waschpulver, Klopapier.....Krankenversicherungen gehören definitiv NICHT dazu :-)
Erziehungssache, denke ich. Unser Hund wird heuer 3 Jahre alt, sie hat anfangs auch sehr massiv das Territorium (= Wohnung) verteidigt, denn es ist ja nichts anderes wenn Hunde anschlagen bei ankommenden Autos oder "fremden" Personen im Treppenhaus.
Uns hat da ein Hundetrainer geholfen, da es auch unser erster Hund ist und wir ganz ehrlich gesagt wenig bis keine Ahnung hatten was die richtige Erziehung angeht. Das heißt ich gebe hier nur das weiter was uns beigebracht wurde, bevor hier gleich wieder die Spezialisten und nebenberuflichen Hundeflüsterer aufschreien dass das alles Blödsinn ist...
Du musst dem / den Hund(en) begreiflich machen dass DU dafür zuständig bist mit Fremden zu agieren die das Territorium betreten wollen oder ich nähern. Aktuell sieht sich der Hund dafür zuständig, und da er deutlich besser hört als du erkennt er sich nähernde Fremde auch viel schneller als du das tust, vermutlich erst wenn sie klingeln oder du bereits aus dem Fenster schaust und sie siehst. Das wird dann mit bellen quittiert damit der "Eindringling" schon mal weiß wo es langgeht. Wie kann man das unterbinden, wir haben vom Trainer den Tipp bekommen eine kleine Dose oder Schachtel mit Schrauben zu füllen und mit Klebeband zu umwickeln. Das klappert ganz herrlich :-) Es gibt auch so genannte Wurfkettchen, die erfüllen den gleichen Zweck. Dann wurde künstlich die Situation geschaffen dass sch in unregelmäßigen Abständen ein "Fremder" nähert (dazu wurde der Nachbar verpflichtet) der auch richtig geräuschvoll ankommt. Das übliche, Hund bellt los und von uns kam dann abwechselnd von meiner Frau und mir sofort die Rüge mit "AUS" und die Dose flog in Richtung Hund so dass sie erschrocken ist (wichtig: NICHT mit Schwung und nicht auf den Hund zielen, in die Nähe werfen damit es klappert reicht völlig!).
Wir haben dann den Hund auf seinen Platz verwiesen, die Grundkommandos sollten schon da sein wenn man übt, und dann sind wir zur Tür gegangen und haben mit dem "Eindringling" geratscht und ihn wieder verabschiedet. Der Hund sollte dabei immer auf seinem Platz bleiben, was für unsere Madame anfangs sehr schwierig war da sie extrem neugierig ist. Aber nur so begreift sie dass Fremde an der Tür oder Besucher nicht ihre Angelegenheit sind sondern deine. Das haben wir über ein paar Tage konsequent wiederholt und es auch angewendet wenn der Postbote oder jemand anderes als der Nachbar kam. Mittlerweile ist der Hund so weit dass er sich auch ohne Dosenwurf auf seinen Platz verzieht wenn sie hört dass Fremde kommen, gebellt wird fast überhaupt nicht mehr, ab und an wird noch verächtlich geschnaubt wenn sie jemand hört aber dann reicht es die Dose in die Hand zu nehmen und zu klappern, ohne werfen.
Damit umschreibt man vielleicht ein seelischen Trauma. Für die wissenschaftliche Seite siehe hier :
http://de.wikipedia.org/wiki/Trauma_%28Psychologie%29
Nun, wie lässt es sich umschreiben, dass jemand oder etwas einfah nur noch "existiert" ohne Rahmenprogramm, ohne Eigeninitiative, dass einfach nur noch das getan wird was getan werden muss. Bei Menschen bedeutet das so etwas wie eine emotionale Taubheit im Sinne von betäubt sein, dass Gefühle nur noch abgestumpft oder vielleicht auch gar nicht mehr wahrgenommen und auch geäußert werden. Der Mensch geht zwar arbeiten oder zur Schule, isst und trinkt das nötigste, schläft, aber zu mehr ist er nicht mehr zu gebrauchen - es wird nicht unternommen was Spaß macht, soziale Kontakte brechen ab, es wird keine Freude empfunden.
Meist ist das ein vorübergehender Zustand dem meistens auch ein Auslöser zugeordnet werden kann, etwa eine trennung oder der Verlust eines nahestehenden Menschen. Es kann aber durchaus auch "schleichend" kommen und dauerhaft, chronisch werden so dass der / die Betroffene aus diesem Zstand nicht mehr alleine wieder raus kommt - dann geht es in Richtung einer Depression... Auf alle Fälle ist das Gefühl ernst zu nehmen, derjenige der sich so beschreibt ist vermutlich auf Hilfe angewiesen, sei es nun aktiv oder passiv. Will hier keine Panik machen, aber leichtfertig damit umgehen sollte man nicht denn jemand der nur noch funktioniert hat auf alle Fälle ein seelisches Ungleichgewicht.
Wichtig ist, meiner Meinung nach, sensibel mit dem Thema umzugehen und deiner Tochter auch verständlich zu machen dass du sie und ihre Wünsche ernst nimmst. Sprich mit ihr drüber, auch dass du dir Sorgen machst, insbesondere dass es dir ausserordentlich wichtig ist dass sie nicht raucht. Gib ihr schrittweise die Chance mal über die bisherigen Grenzen raus zu schauen, erlaube ihr zB. dass sie zwei mal jeden Monat bis elf weg darf, sie kann sich aussuchen wann das ist und sie muss dir sagen wo sie hingeht. Sind die zwei Male aufgebraucht muss sie bis nächsten Monat warten, ein drittes mal ist indiskutabel. Wenn es nicht klappt, wenn sie sich verspätet, wenn sie alkoholisiert nach Hause kommt, wenn sie immer noch mehr will, wenn du feststellst dass sie nach Zigarettenqualm stinkt dann ist dieses Privileg wieder sofort wieder futsch, ohne Diskussion - mach ihr das im Voraus 100%ig klar, dann wird sie sich überlegen ob es sich lohnt dann immer noch über die Stränge zu schlagen. Wenn du merkst dass es eine zeitlang gut klappt und sie sich im Rahmen ihrer Regeln bewegt kanst du ihr erlauben 3 mal im Monat länger weg zu gehen. Oder vier mal. Erst mal ist es wichtig da Vertrauen aufzubauen, so dass auch deine Tochter schrittweise lernt und begreift dass sie solche Privilegien bekommen und behalten kann - wenn sie sich anständig verhält.
Wo ich allerdings zustimmen muss - bei irgendwelchen Jungs übernachten wäre für mich auch vorerst indiskutabel. So oder so solltest du inzwischen längst mit deiner Tochter ein aufgeklärtes Gespräch geführt haben damit sie weiß was Sache ist und was welche Auswirkungen hat, und zwar vernünftig auf Augenhöhe, nicht diesen "Bienchen-Blümchen-Quatsch" :-)
Zum Thema rauchen : Für Zigaretten braucht man inzwischen relativ viel Geld, alleine wird sie sich das sowieso nicht leisten können, und wenn sie sich die ständig anderswo besorgt oder erbettelt wird sie auch anecken. Meine Eltern haben das damals so gelöst dass sie mich nicht weitergehend finanziell unterstützt haben mit der Raucherei. Ob ich dann mein Taschengeld fürs weggehen ausgegeben habe, gespart hab oder es für Kippen rausgebeutelt hab war dann meine Sache. Ich hab den Eindruck dass rauchen lang nicht mehr so ein rebellen-teenager-Trend ist wie noch in den 90ern der Fall :-)