hast nix zu befürchten, ist eine klare Meinungsäußerung, die auch zulässig ist, musst nix beweisen. Hatte ich auch so ein Problem, wurde sogar verklagt wurde aber von einem guten Anwalt verklagt, der auch hilft wenn man eine Klage wegen Google Bewertung erhalten hat.

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schreib an Google dass es kein Kunde von dir war dann müssen die eigentlich sofort löschen, schreib hier hin: support-deutschland@google.com.

oder wenn du nicht weiterkommst geh hier hin, mach ich immer, wenn ich eine Google Bewertung löschen lassen möchten, die sind seriös und sehr schnell und günstig

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kann man sehr oft löschen lassen, bei mir hats innerhalb von paar Stunden geklappt, bekomm jetzt keine blöden Bewertungen mehr, schau mal hier, die helfen gut wenn Du das Google Unternehmensprofil löschen lassen möchstest. Das ist eine seriöse Anwaltskanzlei aus Deutschland.

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hi, das ist definitiv kein Betrug, da die Sachen oft vor Gericht gehen - so wie bei mir. Hatte den falschen Anwalt gefragt der meinte alles Unsinn und man müsse nix bezahlen bla bla .. hat sich als vollkommen falsch herausgestellt. Mein neuer Anwalt meinte dann ich hätte gleich danach nur € 350 zahlen müssen, jetzt wollten die über € 2500 vor Gericht, bin dann noch mit nem blauen Auge davon gekommen (ca. € 1000 vor Gericht) nach Einigung. Kann meinen Anwalt nur empfehlen bei der Nimrod Abmahnung.

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mein Anwalt hat mir geraten, mich sofort zu einigen, da die Frommer Legal Abmahnungen meistens vor Gericht landen wenn man nicht bezahlt. Hier wurde mir von einem guten und freundlichen Anwalt bei Frommer Legal Abmahnung geholfen.

Ein Arbeitskollege hat nix bezahlt, weil sein anwalt ihm dazu geraten hat, war aber Schwachsinn, dann ging es vor Gericht und da hat er letztendlich dreimal so viel bezahlt wie ich. Spielt übrigens keine Rolle ob du den film angeschaut hast oder nicht, bist ja beim Filesharing erwischt worden.

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Hi, habe meine problemlos löschen lassen hier https://www.bewertungs-abwehr.de/google-rezension-loeschen-lassen/

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Man kann negative Bewertungen anwaltlich löschen lassen, siehe hier

Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht, aber jeder kann seine Bewertungen löschen. Es darf nur bewerten, wer tatsächlich eine Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht hat. Dies muss Google prüfen.

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Man kann die meisten negativen Bewertungen anwaltlich löschen lassen.

Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Jeder kann aber seine eigenen Bewertungen löschen lassen.

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Mach bloß keine ANzeige, denn die behauptete Urheberrechtsverletzung ist bereits eine Straftat. Die Polizei ermittelt dann in der Familie des Abgemahnten, so dass der Schuss nach hinten los geht.

Wer nicht runtergeladen hat, sondern andere (z. B. Besucher) haftet überhaupt nciht!!!!

http://www.abmahnungs-abwehr.de/daniel-sebastian-abmahnung/

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Ich habe mal recherchiert: Die Gebühren sind die gesetzlichen Gebühren für einen Einspruch gegen einen behördlichen Bescheid. Gebühr nach Nr. 2300 VV-RVG zzgl. Kostenpauschale und MwSt. ergibt € 357,00. Die Rechnung ist also in Ordnung: http://www.pitz-ellinger.de/download/merkblatt-gebuehren-sozialrecht-bussgeld-strafsachen.pdf

Dass der Anwalt geldgierig ist, ist dummer Unfug.

Dass eine Frist abläuft, auch, da ja bereits Widerspruch eingelegt ist.

Und dass ein Anwalt Geld kostet, dürfte bekannt sein? Wenn der Widerspruch berechtigt ist, muss die Behörde Deine Kosten erstatten, habe ich recherchiert. Die Vorschläge mit Rechtsanwaltskammer etc. sind so dümmlich, wie man es kaum ausdrücken kann. Ich sehe keinen Fehler des Anwalts. 

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Der Abgemahnte haftet nur, wenn er das Spiel selbst angeboten oder er Pflichten verletzt hat, wenn andere das Spiel angeboten haben. In allen anderen Fällen haftet er nicht, es muss dann weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, noch etwas bezahlt werden.

http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-rka-reichelt-klute-assmann/

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Oft haften die Abgemahnten überhaupt nicht, nämlich wenn andere das Spiel angeboten haben und der Anschlussinhaber keine Pflichten verletzt hat. Dann muss nicht einmal eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-rka-reichelt-klute-assmann/

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Die Ummeldung bringt nichts. Privatinsolvenzen stehen nicht in der Zeitung. Egal, wo er Insolvenz macht, es wird immer im Internet unter insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht, siehe www.anwalt-privatinsolvenz.de. Außerdem hat doch längst jeder gemerkt, dass er pleite ist, oder? 

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Das P-Konto sollte man in der Insolvenz dringend auflösen. Es ist nicht für die Insolvenz gemacht. Was am Monatsende noch auf dem Konto steht, wird von der Bank abgeräumt und an den Insolvenzverwalter überwiesen. Das P-Konto ist vor der Insolvenz nützlich, da man das pfändungsfreie Einkommen behalten darf. Solange die Insolvenz noch am laufen ist, muss die Bank das Geld weiterleiten, bei einem normalen Konto allerdings nicht! Siehe www.anwalt-privatinsolvenz.de

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Vater haftet nicht, wenn er es verboten hat. Dann haftet gar niemand. http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-nimrod/

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Man hat einen zivilrechtlichen Anspruch auf Unterlassung. Er muss eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe unterschreiben, wenn er das nicht macht, einfach auf Unterlassung verklagen, dann ist Ruhe. Wenn er gegen den Unterlassungsvertrag verstößt, wird eine Vertragsstrafe fällig, die beträgt mindestens EUR 1000. http://www.anwalt-schwaebisch-gmuend.de/verkehrsrecht-parken-auf-privatparkplatz-abmahnung-und-kostenerstattung/

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Man kann sich die Netto-Reparaturkosten auf Gutachtenbasis oder Kostenvoranschlag auszahlen lassen, sofern die Reparatur nicht teurer ist als der Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall: http://www.anwalt-schwaebisch-gmuend.de/rechtsanwalt-schwaebisch-gmuend-verkehrsrecht-verkehrsunfall-autounfall/

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PKW Altschaden nach 3 Jahren festgestellt, was tun?

Moin, Vorgeschichte: Mir ist letztens einer in mein Auto gefahren. Zusammenfassung des Ganzen: Seine Versicherung trägt 100%. Klare Angelegenheit. Darum soll es hier aber nicht gehen:

Von einem unabhängigen KFZ Gutachter wurde festgestellt, dass mein BMW 120d einen Altschaden hat. Des Weiteren sei der Schaden nicht ordnungsgemäß repariert worden (Spachtelmasse deutlich über 1mm). Er geht von mindestens zwei Vorschäden aus. Hierbei ist die hintere Beifahrerseite betroffen. (Kotflügel hinten, Hintere Tür)

Habe den PKW im August 2010 von einem BMW Vertragshändler mit BMW Premium Select als unfallfreies Auto gekauft. Steht alles im Kaufvertrag. Rücksprache mit dem Autohaus ergab: Sie bleiben auf dem Standpunkt, dass das Fahrzeug unfallfrei verkauft wurde. Das Ankaufgutachten würden sie nicht herausgeben. Fotos vom Ankauf seien nicht mehr vorhanden.

Auf Fotos von der Beifahrerseite könnte man den Schaden evtl. (bei genauem Hinschauen) sehen, da die Gummidichtungen des hinteren Fensters nicht 100% sitzen. (Gemäß Gutachter: Ab und nach dem Lackieren wieder ran montiert, dabei leicht wellig geworden)

Bin schon beim Anwalt gewesen. Beweislast liegt bei mir. Fahrzeug hatte einen Vorhalter, der einen Altschaden bislang abstreitet. Der Schaden wurde keiner Versicherung gemeldet und ist auch in keinem der BMW Vertragswerkstätten in der näheren Umgebung bekannt. Polizeilich wurde auch kein Unfall aufgenommen.

Der Gutachter geht aufgrund des Schadenbildes davon aus, dass der Schaden wahrscheinlich beim Rückwärtsfahren gegen eine Garagenkante oder Poller passiert sei. Des Weiteren kann davon ausgegangen werden, dass die Reparatur in einer freien Werkstatt ("Hinterhofwerkstatt") gemacht worden ist. Das ganze wird höchst wahrscheinlich schwarz gelaufen sein.

Was habe ich für Möglichkeiten? Wie teuer ist eine Lack- / Spachtelalterbestimmung? Und ist sowas gerichtsverwertbar?

Ziel: Rücktritt vom Kaufvertrag abzgl. Nutzungsgebühr.

Danke schonmal für eure Hilfe.

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Wenn es sich beim Kauf um eine arglistige Täuschung handelt (wovon man ausgehen kann), dann hat das nichts mit Gewährleistung zu tun. Der Kaufvertrag kann innerhalb von 1 Jahr ab Kenntnis der Täuschung angefochten werden. http://www.anwalt-schwaebisch-gmuend.de/

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Lies hier www.bewertungs-abwehr.de

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