Eine Reklamation KANN der Markt nur aus Kulanz zustimmen. Es besteht kein Rechtsanspruch. Stichwort gekauft wie gesehen ( Ladengeschäft ).
Mängel an der Ware, außer Transportschäden, muss mit dem Hersteller geklärt werden - der Markt tritt nur als Verkäufer für den Hersteller auf.
Für die Schäden an dem Kleiderschrank haftet der Spediteur.
Was wurde denn da Blind unterschrieben?
Die Gewährleistung (gesetzlich geregelt, in Deutschland vor allem in §§ 434–435, 437 ff. BGB) legt fest, welche Rechte du als Käufer hast, wenn die gekaufte Ware von Anfang an einen Mangel hat.
1. Dauer
- In Deutschland und der EU: 2 Jahre ab Kaufdatum.
- Innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf gilt die Beweislastumkehr: Der Händler muss beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand.
- Danach musst du als Käufer beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war.
2. Was gilt als Mangel?
- Ware entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit (z. B. Kühlschrank kühlt nicht wie versprochen)
- Fehlen von zugesicherten Eigenschaften (z. B. „No-Frost“-Funktion funktioniert nicht)
- Falsche Ware geliefert
- Montagefehler (auch durch falsche Montageanleitung)
3. Deine Rechte (Nacherfüllung)
- Reparatur oder Austausch – du darfst wählen, aber der Händler kann die teurere Variante ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig ist.
- Der Händler muss das kostenlos machen (inkl. Transport, Einbau etc., falls nötig).
4. Wenn Nacherfüllung scheitert
- Preis mindern
- Kaufvertrag rückgängig machen (Rücktritt)
- Schadensersatz oder Aufwendungsersatz fordern (wenn dir z. B. durch den Defekt Kosten entstanden sind)
5. Wichtige Unterschiede zur Garantie
- Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben, immer über den Händler, gilt für alle neuen Produkte mindestens 2 Jahre.
- Garantie: freiwillige Zusatzleistung (meist vom Hersteller), mit eigenen Bedingungen und Dauer.