Die Polizei hat IMMER das Recht polizeiliche Maßnahmen gegenüber Soldaten anzuwenden. Der Soldat hat lediglich das Recht, dass Feldjäger die Maßnahmen vollziehen.

In der Praxis werden diese dann von der Polizei gerufen. Meistens sind die Feldjäger aber ziemlich genervt, wenn sie wegen sowas kommen müssen. Weil letztlich wird die Maßnahme vollzogen.

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Befehle muss der Soldat ausserhalb seiner Dienstzeit nur von Feldjägern und seinem Kompaniechef befolgen.

Feldjäger sind immer für Soldaten zuständig. Im und ausserhalb des Dienstes.

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Vor allem, das wurde noch nicht aufgelistet, wenn ein militärisches Luftfahrzeug (auch verbündeter Streitkräfte) über deutschem Hoheitsgebiet abstürzt, werden Feldjäger tätig. Sie werden erste Maßnahmen treffen, u.a. einen militärischen Sicherheitsbereich einrichten (großes Areal absperren), um Zvilisten und alle die dort nichts zu suchen haben von der Absturzstelle fernzuhalten. Somit haben nur Rettungskräfte zugang. In diesem Fall haben die Feldjäger sogar mehr Rechte als die Polizei. Innerhalb des militärischen Sicherheitsbereichs.

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Erst wenn du den Bescheid bekommst, dass du dich am am soundso vielten in einer Kaserne melden sollst, bist du rein rechtlich Soldat. Bevor du nicht diesen Bescheid erhalten hast, bist du auch kein Soldat. Erst wenn du Soldat bist, dürfen dich die Feldjäger (auch von zu Hause) holen.

Alles andere davor wird über die Polizei erledigt.

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Die Stadtpolizei ist eine kommunale Einrichtung, die, je nach Land unterschiedlich ausgeprägt, polizeiliche Aufgaben wahrnimmt. Meist setzt sie Gemeinderecht, gelegentlich aber auch übergeordnetes Recht, um. In vielen Ländern liegt die Zuständigkeit für polizeiliche Aufgaben auch bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, die dann häufig über eigene uniformierte Polizeikräfte verfügen. Diese treten insbesondere dann besonders deutlich in Erscheinung, wenn sie (was die Regel ist) für verkehrs- und ordnungspolizeiliche Belange im Stadt- bzw. Gemeindegebiet zuständig sind.

Deutschland Polizeibegriff und Polizeibehörde

In Deutschland wurden alle Stadtpolizeien, die teilweise erst nach 1945 aufgrund von Vorgaben der westlichen Besatzungsmächte entstanden waren, in den 1960er und 1970er Jahren verstaatlicht. In der Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR gab es keine kommunalen Polizeien. In Hessen und Nordrhein-Westfalen entwickelte sich in den letzten Jahren eine Diskussion, die Bezeichnung Stadtpolizei wieder einzuführen. Dies geschah vor dem Hintergrund, den Ordnungsämtern zu mehr Autorität zu verhelfen und eine geeignete gemeinsame Bezeichnung für den Außendienst der Behörden einzuführen. Zudem nahmen die kommunalen Ordnungsbehörden immer mehr polizeiliche Aufgaben wahr.

Baden-Württemberg Bis in die 1970er Jahre gab es in einigen großen Städten in Baden-Württemberg, so zum Beispiel in Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart, neben der Landespolizei jeweils eine Stadtpolizei. Die Stadtpolizei Stuttgart wurde als letzte baden-württembergische Gemeindepolizei verstaatlicht.

In Baden-Württemberg haben die Angehörigen des Gemeindevollzugsdienstes den Status eines Polizeibeamten, der Gemeindevollzugsdienst ist jedoch keine Stadtpolizei im eigentlichen Sinne. Seine Funktionen beschränken sich auf Aufgaben, die der Ortspolizeibehörde unmittelbar übertragen sind. Manche Ordnungsämter führen daher die Bezeichnung Ordnungspolizei.

Bayern Die Dienststellen der bayerischen Stadtpolizeien wurden in die Bayerische Landespolizei überführt. Zuletzt wurde zum 1. Oktober 1975 die Stadtpolizei der Landeshauptstadt München in das Polizeipräsidium München überführt.

Bremen In Bremerhaven gibt es heute noch eine Ortspolizeibehörde als Teil der Landespolizei von Bremen. Sie gehört zur Bremer Polizei, untersteht jedoch zum Teil dem dortigen Magistrat. In der Öffentlichkeit und gegenüber dem Landes- und Bundesinnenministerium wird diese von der Bremer Polizei repräsentiert.

Die Ortspolizeibehörde hat einen eigenen Führungsstab und ist weiter in Schutz-, Kriminal- und Verwaltungspolizei gegliedert. Dabei entspricht letztere dem Ordnungsamt der Gemeinden der Flächenländer und ist somit Teil der Stadtverwaltung und nimmt daher Aufgaben im Sinne einer Stadtpolizei wahr. In Bremerhaven gibt es vier Polizeireviere. Außerdem unterhält die Ortspolizeibehörde Bremerhaven eine eigene Verkehrspolizei mit eigenen Sonderfahrzeugen und ein Kriminalmuseum.

Hessen Ordnungspolizei (Hessen)

Nach einer Änderung des Hessischen Gefahrenabwehrgesetzes wurde den Gemeindebediensteten, die als Hilfspolizeibeamte beliehen sind, gestattet sich „Ordnungspolizeibeamter“ zu nennen. Als Bezeichnung der Behörde wurde daher „Ordnungspolizei“ für das Ordnungsamt eingeführt; viele Gemeinden änderten daraufhin die Fahrzeugaufschriften und Ärmelabzeichen der Uniformen.

Besonders in Frankfurt am Main und Darmstadt kam es jedoch zu Protesten gegen die Umbenennung, da der Begriff „Ordnungspolizei“ im Nationalsozialismus für eine Organisationsform der Polizei verwendet worden war. Die Aufschriften wurden daraufhin in Darmstadt in Kommunalpolizei und in Frankfurt am Main sowie später auch in Offenbach und in der Landeshauptstadt Wiesbaden in Stadtpolizei geändert.

Die Städte Gießen, Fulda, Kassel und alle andere Gemeinden in Hessen verwenden jedoch weiterhin den Begriff „Ordnungspolizei“. Viele Kommunen haben zwischenzeitlich andere Bezeichnungen gewählt, wie zum Beispiel „Ordnungsbehörde“ oder „Allgemeine Ordnungsbehörde“.

In Nordrhein-Westfalen wurde ebenfalls über die Bezeichnung „Stadtpolizei“ nachgedacht, da viele Gemeinden bereits uniformiert Vollzugsaufgaben aus ihrem Bereich wahrnehmen. Oft wird dieser Außendienst „Kommunaler Ordnungsdienst“ genannt. Die entsprechende Gesetzesvorschrift ist noch nicht geändert. Deswegen wird weiterhin die alte Bezeichnung verwendet.

(Wikipedia.de hilft manchmal.. man muss es auch nur mal nutzen...)

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Es gibt KEINE Bundeswehrgefängnisse, so wie sie die USA unterhält. Es gibt nur Zellen innerhalb eines Wachlokals, das Wachhäuschen am Haupteingang und Zellen in Feldjägerdienstkommando.

Zellen sind nicht mit denen einer JVA zu vergleichen! Da der Soldat sich bei den Feldjägern max. 24 Stunden und in einer Zelle bei der Wache, solange wie der Chef es angeordnet hat, befindet.

Somit sind diese Hafträume nicht für längere Zeit (Wochen, Jahre) ausgelegt.

Im Auslandseinsatz werden Gefangene an die zuständigen Behörden übergeben.

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Die eigenmächtige Abwesenheit sowie Fahnenflucht ist jeweils eine (Wehr)Straftat. Und wird somit, falls an die Staatsanwaltschaft abgegeben, im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt!

Auszug aus den Gesetzestexten:

§ 15 Eigenmächtige Abwesenheit (1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes von seiner Truppe oder Dienststelle abgekommen ist und es vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, sich bei ihr, einer anderen Truppe oder Dienststelle der Bundeswehr oder einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von drei vollen Kalendertagen zu melden.

§ 16 Fahnenflucht (1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. (4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.

Nach 3 vollen Kalendartagen werden die Feldjäger eingeschaltet. Die ermitteln in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, den Aufenthaltsort desjenigen. Wird dieser ermittelt, wird er zum Feldjägerdienstkommando und in den Aufenthaltsraum (Zelle) verbracht. Der Soldat muss jetzt solange dort warten, bis ein Abholkommando seiner Einheit eintrifft und ihn zu seiner Einheit verbringt. Dort entscheidet der Chef. Der Chef schaltet auch die Staatsanwaltschaft ein.

Strafen können auch Disziplinarbußen (bis zu 1.000 Euro) bis hin zum Arrest sein. Plus das, was die Staatsanwaltschaft entscheidet. Denn ein Soldat wird immer zweimal bestraft (Militärrechtlich+Zivilrechtlich).

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Die CRC Kräfte sind NICHT das "SEK" der Feldjäger. Zu vergleichen mit dem SEK sind höchstens die Zugriffskräfte der Feldjäger. CRC heisst: Crowd Riot Control, ein Konzept zur Bewältigung von unfriedlichen Demonstrationen. Wie damals und aktuell im Kosovo.

Im Rahmen des CRC gibt es Greiftrupps der Feldjäger. Die sind mit den Beweissicherungs-und Festnahmeeinheiten der Polizei zu vergleichen. Kurz, BFE. Kann man googlen.

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Für Feldjäger ist es genauso gefährlich wie für andere Truppengattungen auch weil:

Sie neben den militärpolizeilichen Aufgaben und dem Ausbilden der afg. Polizei auch auf Patrouille mit rausfahren.

Somit werden sie genauso regelmäßig in Kampfeinsätze verwickelt wie andere auch.

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Des weiteren:

Polizeibegriff und Polizeibehörde

In Deutschland wurden alle Stadtpolizeien, die teilweise erst nach 1945 aufgrund von Vorgaben der westlichen Besatzungsmächte entstanden waren, in den 1960er und 1970er Jahren verstaatlicht. In der Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR gab es keine kommunalen Polizeien. In Hessen und Nordrhein-Westfalen entwickelte sich in den letzten Jahren eine Diskussion, die Bezeichnung Stadtpolizei wieder einzuführen. Dies geschah vor dem Hintergrund, den Ordnungsämtern zu mehr Autorität zu verhelfen und eine geeignete gemeinsame Bezeichnung für den Außendienst der Behörden einzuführen. Zudem nahmen die kommunalen Ordnungsbehörden immer mehr polizeiliche Aufgaben wahr.

Baden-Württemberg Bis in die 1970er Jahre gab es in einigen großen Städten in Baden-Württemberg, so zum Beispiel in Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart, neben der Landespolizei jeweils eine Stadtpolizei. Die Stadtpolizei Stuttgart wurde als letzte baden-württembergische Gemeindepolizei verstaatlicht. Sie ist bewaffnet.In Baden-Württemberg haben die Angehörigen des Gemeindevollzugsdienstes den Status eines Polizeibeamten, der Gemeindevollzugsdienst ist jedoch keine Stadtpolizei im eigentlichen Sinne. Seine Funktionen beschränken sich auf Aufgaben, die der Ortspolizeibehörde unmittelbar übertragen sind. Manche Ordnungsämter führen daher die Bezeichnung Ordnungspolizei.

Bayern Die Dienststellen der bayerischen Stadtpolizeien wurden in die Bayerische Landespolizei überführt. Zuletzt wurde zum 1. Oktober 1975 die Stadtpolizei der Landeshauptstadt München in das Polizeipräsidium München überführt.

In Bremerhaven gibt es heute noch eine Ortspolizeibehörde als Teil der Landespolizei von Bremen. Sie gehört zur Bremer Polizei, untersteht jedoch zum Teil dem dortigen Magistrat. In der Öffentlichkeit und gegenüber dem Landes- und Bundesinnenministerium wird diese von der Bremer Polizei repräsentiert.

Die Ortspolizeibehörde hat einen eigenen Führungsstab und ist weiter in Schutz-, Kriminal- und Verwaltungspolizei gegliedert. Dabei entspricht letztere dem Ordnungsamt der Gemeinden der Flächenländer und ist somit Teil der Stadtverwaltung und nimmt daher Aufgaben im Sinne einer Stadtpolizei wahr. In Bremerhaven gibt es vier Polizeireviere. Außerdem unterhält die Ortspolizeibehörde Bremerhaven eine eigene Verkehrspolizei mit eigenen Sonderfahrzeugen und ein Kriminalmuseum.

Ordnungspolizei (Hessen)

Nach einer Änderung des Hessischen Gefahrenabwehrgesetzes wurde den Gemeindebediensteten, die als Hilfspolizeibeamte beliehen sind, gestattet sich „Ordnungspolizeibeamter“ zu nennen. Als Bezeichnung der Behörde wurde daher „Ordnungspolizei“ für das Ordnungsamt eingeführt; viele Gemeinden änderten daraufhin die Fahrzeugaufschriften und Ärmelabzeichen der Uniformen.

Besonders in Frankfurt am Main und Darmstadt kam es jedoch zu Protesten gegen die Umbenennung, da der Begriff „Ordnungspolizei“ im Nationalsozialismus für eine Organisationsform der Polizei verwendet worden war. Die Aufschriften wurden daraufhin in Darmstadt in Kommunalpolizei und in Frankfurt am Main sowie später auch in Offenbach und in der Landeshauptstadt Wiesbaden in Stadtpolizei geändert.

Die Städte Gießen, Fulda, Kassel und alle andere Gemeinden in Hessen verwenden jedoch weiterhin den Begriff „Ordnungspolizei“. Viele Kommunen haben zwischenzeitlich andere Bezeichnungen gewählt, wie zum Beispiel „Ordnungsbehörde“ oder „Allgemeine Ordnungsbehörde“.

In Nordrhein-Westfalen wurde ebenfalls über die Bezeichnung „Stadtpolizei“ nachgedacht, da viele Gemeinden bereits uniformiert Vollzugsaufgaben aus ihrem Bereich wahrnehmen. Oft wird dieser Außendienst „Kommunaler Ordnungsdienst“ genannt. Die entsprechende Gesetzesvorschrift ist noch nicht geändert. Deswegen wird weiterhin die alte Bezeichnung verwendet. Die Ausbildung dauert 3 Jahre! Zur zeit (noch) unbewaffnet.

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Zuerst mal ist das Ordnungsamt, inklusive dem Vollzugsdienst (egal wie dieser heißen mag: Stadtpolizei, Ordnungspolizei etc.) Sache der Kommune. Heißt, jede Kommune macht das, was sie für Richtig hält. Düsseldorf regelt den Vollzug anders als Tübingen und so weiter. Das beinhaltet auch die Namensgebung des Vollzugsdienstes!

Das Ordnungsamt ist Teil der Kommunalverwaltung. Nach dem Muster-Verwaltungsgliederungsplan ist es dem Bereich Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung zugegliedert.

Häufig sind in Gemeinden mehrere Ordnungsbehörden im Ordnungsamt zusammengefasst. Das Ordnungsamt nimmt daher eine Reihe verschiedener ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. Diese können aufgrund der gemeindlichen Organisationshoheit in der jeweiligen Gemeinde sehr unterschiedlich sein. Viele Städte haben im Ordnungsamt den Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde angesiedelt. Uniformen und Fahrzeuge tragen die Aufschrift Ordnungsamt, in Hessen auch Stadtpolizei oder Ordnungspolizei. Die Angestellten und Beamten des Ordnungsamtes bzw. der Stadtpolizei sind teilweise mit Schusswaffen bewaffnet und verfügen, je nach Landesrecht unterschiedlich ausgeprägt, über ähnliche Befugnisse wie die Landespolizei.

Rechtsträger des Ordnungsamtes einer Gemeinde, ist die Gemeinde als materiell verpflichtete Körperschaft

Die Ordnungsbehörde (in Bayern Sicherheitsbehörde genannt) hat, wie die Polizei, die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie wird deshalb auch als Verwaltungspolizei oder als Polizei im materiellen Sinne bezeichnet.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde im Rahmen der „Entpolizeilichung“ in den meisten deutschen Bundesländern (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) die Gefahrenabwehr, also die eigentliche, materielle Polizeiaufgabe, der allgemeinen Verwaltung übertragen. Die Polizei ist dort seitdem nur noch für die Gefahrenabwehr in Eilfällen zuständig. Die mit den Aufgaben der Verwaltungspolizei betrauten Behörden werden auch nicht mehr als Polizeibehörden, sondern überwiegend als Ordnungsbehörden bezeichnet.

In Nordrhein-Westfalen, wo das „Trennungsprinzip“ am konsequentesten umgesetzt wurde, existieren zwei verschiedene Ermächtigungsgrundlagen, die sich auch inhaltlich geringfügig voneinander unterscheiden. Diese finden sich im Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) einerseits und dem Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) andererseits.

Die Aufgaben der Ordnungsbehörden sind in den Bundesländern mit Trennungssystem sehr unterschiedlich. Meist nehmen die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde die Gemeinden, die Aufgaben der Kreisordnungsbehörde die Landkreise und die kreisfreien Städte wahr. Da es sich bei der Gefahrenabwehr um eine staatliche Aufgabe handelt (Polizeirecht ist Ländersache), ist sie den Kommunen als Auftragsangelegenheit oder als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen.

Je nach Bundesland sind den Ordnungsbehörden durch Rechtsvorschrift weitere verwaltungspolizeiliche Aufgaben zugewiesen (z. B. das Melderecht, das Ausländerrecht, das Gewerbe-, das Bau-, und das Wasserrecht, das Seuchen-, Tierseuchen- und Leichenrecht, das Lebensmittel-, Abfall-, Bodenschutz- und Immissionsschutzrecht). Eine weitere Hauptaufgabe liegt in der Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Teilweise sind sie auch für die Ermittlung von Straftaten zuständig.

Viele Aufgaben der Gefahrenabwehr sind beim Ordnungsamt der Gemeinde oder des Landkreises als allgemeiner Ordnungsbehörde zusammengefasst. Daneben nehmen zahlreiche Fachbehörden ordnungsbehördliche Aufgaben als sogenannte Sonderordnungsbehörden wahr (zum Beispiel das Bauaufsichtsamt, das Umweltamt und das Ausländeramt).

Die Ordnungsbehörden sind weitgehend dazu verpflichtet, die ihnen obliegenden Pflichten mit eigenem Personal auszuführen. Teilweise greifen die Ordnungsbehörden aber auch auf die Vollzugspolizei zurück. In den letzten Jahren besteht eine Tendenz, dass die Kommunen ihre Ordnungsämter zu dem einer Stadtpolizei ähnlichen Vollzugsdiensten ausbauen. Uniform und Fahrzeuge unterscheiden sich teilweise nur noch durch die Aufschrift.

In Hessen werden die Ordnungsämter auch als Ordnungspolizei bezeichnet. Die Änderung von Fahrzeugbeschriftungen wurden in einigen Gemeinden aufgrund der historischen Belastung des Begriffes Ordnungspolizei (NS-Zeit) von so großen Protesten begleitet, dass sie teilweise rückgängig gemacht wurden. Seit 2007 kann in Hessen auch der Begriff Stadtpolizei, wie dies in Frankfurt am Main der Fall ist, verwendet werden. Auch in NRW wird über die Umbenennung von Ordnungsamt in Stadtpolizei nachgedacht.

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Erscheint man nicht zum angegebenen Termin, werden drei volle Kalendartage abgewartet.

Danach fahnden die Feldjäger zusammen mit der Polizei (weitere Behörden können auch eingespannt werden) nach dem Aufenthaltsort des Soldaten.

Das ist im Regelfall § 15 Eigenmächtige Abwesenheit (1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes von seiner Truppe oder Dienststelle abgekommen ist und es vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, sich bei ihr, einer anderen Truppe oder Dienststelle der Bundeswehr oder einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von drei vollen Kalendertagen zu melden

Danach wird der Fall der Staatsanwaltschaft abgegeben und man bekommt auch zivilrechtlich auf den Deckel.

Dann gibts als Steigerung noch 1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. (4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.

Noch verschärfter.

Entweder man hat im Vorfeld reagiert und hat dementsprechend eine Stelle, Lehre oder Studium. Ist krankheitsbedingt nicht zum Dients fähig oder hat einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt oder man hat ganz einfach Pech. Erst im nachhinein kann man versuchen auf krank zu machen oder stellt den KDV Antrag.

Ist der Antrag aber durch, wird man Probleme bei allen Behörden haben, wo man Waffenträger ist. Wie die Polizei. Ein Bewerbung dort wird aussichtslos sein.

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Feldjäger nehmen zur jeden Tages und Nachtzeit Unfälle auf, WENN es sich um einen Unfall WÄHREND des Dienstes MIT einem Dienst-Kfz handelt.

Da das Dienst-Kfz Eigentum der Bundeswehr ist.

Während des Dienst darf der Soldat aus versicherungstechnischen Grünen NICHT mit seinem eigenem Pkw fahren.

Oder wenn ein Soldat während seines Dienstes angefahren wird, kann man noch unterstützen. Alles andere außerhalb des Dienstes ist Kameradenhilfe.

Sprich, fährt der Soldat in Uniform nach Hause und hat einen Unfall zu Hause (denn die Fahrt nach Hause gilt versicherungstechnisch als Dienstreise, wird aber auch nicht durch Feldjäger aufgenommen. Ist dann auch Sache der Polizei und nur versicherungstechnisch eventuell relevant) muss kein Feldjäger kommen, um den Unfall aufzunehmen.

Außerhalb des Dienstes Angelegenheit der Polizei.

Es gibt Situationen, wo der Feldjäger tätig werden muss, weil der Soldat, der sich nicht mehr im Dienst befindet, irgendwas angestellt hat. Das läuft aber unter § 17 Soldatengesetz Verhalten im und außer Dienst (Quelle wikipedia.de).

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Feldjäger sind die Militär Polizei der Bundeswehr. Im Inland können sie gegenüber Zivilisten aktiv werden, wenn diese ein Straftat gegen die Bundeswehr verüben. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Feldj%C3%A4ger

Der Gebirgsjäger ist ausgebildet für den Kampf in unwegsamen Gelände. Wie der Name schon sagt, im Gebirge. Allerdings wird er auch gerne in Ländern mit extremen klimatischen Verhältnissen eingesetzt. Z.B. Afghanistan.

Es gibt verschiedenartige Ausklärer. Darunter auch Fernspäher, die als Spezialeinheit innerhalb der Bundeswehr gelten. Zusammen mit dem Kommando Spezialkräfte und den Kampfschwimmern bilden sie zusammen die Elite.

Trotzdem ist der Einsatz als Aufklärer (Luftlandeaufklärer oder auch die Panzeraufklärer ) fordernd und man muss topfit sein.

Die Jäger sind im Jagdkampf ausgebildet. Werden ebenfalls in schwierigem Gelände eingesetzt.

Bitte wikipedia.de für weitere Infos nutzen, da das Thema zu vielfältig ist.

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Würde ich von abraten. Abgesehen davon das es eine Gefährung durch Kampfmittel gibt ( Blindgänger aller Art) ist es eine Ordnungswidrigkeit.

Siehe:

§ 114 Betreten militärischer Anlagen.(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einem Verbot der zuständigen Dienststelle eine militärische Einrichtung oder Anlage oder eine Örtlichkeit betritt, die aus Sicherheitsgründen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Bundeswehr gesperrt ist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden

Kostet 20-1000 Euro, je nachdem was vorgefallen ist.

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Also grundsätzlich gilt:

§ 114 Ordnungswidrigkeitengesetz Betreten militärischer Anlagen.(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einem Verbot der zuständigen Dienststelle eine militärische Einrichtung oder Anlage oder eine Örtlichkeit betritt, die aus Sicherheitsgründen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Bundeswehr gesperrt ist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden

Bußgeld kann zwischen 20-1000 Euro betragen. Je nachdem was vorgefallen ist und wie oft sich der Verstoß häuft. Und wird durch die Feldjäger (Militär Polizei) verfolgt! Die sind zur Aufnahme dieses Verstoßes, zur Personenkontrolle sowie zur Festnahme berechtigt in dem Fall, da man sich auf einem militärischem Sicherheitsbereich befindet.

Zivilisten haben sich nur auf den ausgewiesenen Wegen aufzuhalten, da es eine Gefährdung durch Kampfmittel (Minen, Sprengstoff und ähnliches) gibt.

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Also:

Es gibt beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den mittleren und den gehobenen Dienst. Inlandsnachrichtendienst! siehe http://www.verfassungsschutz.de/de/jobs/ausbildung/ Nicht zu verwechseln mit den Landesämtern für Verfassungschutz! Die machen teilweise ihr eigens Ding, von den Aufgaben her und das Bundesamt ist den Landesämtern NICHT weisungsbefugt bzw. vorgesetzt.

Das gleiche gilt für den Bundesnachrichtendienst, kurz BND, bezüglich der Laufbahnen mittlerer und gehobener Dienst. Auslandsnachrichtendienst! siehe Internetpräsenz des BND. Unter Ausbildungen. Da gibts sogar den höheren Dienst.

Somit muss man NICHT zwingend vorher in einer anderen Behörde arbeiten um zu einem der o.g. Dienst zu gelangen.

Und man muss NICHT vorher bei der Polizei gewesen sein! Was da über den CIA geschrieben wurde ist auch Käse!

Öfters mal googlen und wikipedia.de hilft manchmal auch weiter..

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