Erstattung für einen Ersatzflug nach Annullierung?

Hallo zusammen,

zuerst entschuldigt bitte die lange Geschichte, aber ich bin mittlerweile wirklich ratlos und brauche eure Tipps.

Im Sommer habe ich für die ganze Familie einen Flug (Zürich nach Beirut – Libanon) und zurück gebucht. Der Hinflug mit Lufthansa und Rückflug mit Swiss Air alles über Booking.com. Der Hinflug ist normal gelaufen. Allerdings wurde der Rückflug aufgrund der damaligen Eskalation im Nahosten seitens Lufthansa Gruppe gestrichen. Nach der Ankündigung habe ich die Fluggesellschaft kontaktiert und sie konnten uns keine Alternative anbieten. Demensprechend haben sie uns angeboten, den Rückflug zu stornieren, dass wir uns um eine Alternative selbst kümmern. Das habe wir angenommen und einen Ersatzflug bei Turkish Airlines gebucht. Die Fluggesellschaft hat uns darauf hingewiesen, dass die Erstattung für den gestrichenen Flug über das Reisebüro (booking.com) geregelt werden muss. Das haben wir auch getan und am Ende ungefähr den halben Preis des gesamten Tickets zurückerstattet bekommen, also ungefähr 1000 Euro haben wir bekommen. Ich habe dann den Kundensupport kontaktiert und darauf hingewiesen, dass der Ersatzflug uns ungefähr 2000 Euro gekostet hat. Die Antwort von booking.com lautete „Wir können nur das weitergeben, was uns die Fluggesellschaft überwiesen hat“ Also, wir mussten Swiss Air kontaktieren, um die Sache abzuklären. Der Kundendienst von Swiss Air hat mir am Telefon erklärt, dass ich einen „Antrag auf Rückerstattung bei Unregelmäßigkeiten“ ausfüllen und Schicken muss, und das habe ich getan. Nach 3 Monaten ohne Reaktion und mehreren telefonischen Nachfragen und Eskalation bekam ich eine Kurze Antwort, dass meine Anforderung nicht rechtens ist, weil die Fluggesellschaft die Streichung des Fluges länger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug angekündigt hat. Also, die Antwort macht es schlimmer statt zu klären. Mit dieser Antwort habe ich 2 Probleme. Zum einen die Behauptung stimmt nicht, da die Lufthansa Gruppe die Streichung aller Flüge 10 Tage vor dem Abflug angekündigt hat. Zum anderen diese Antwort verweist auf das EU-Recht zur bekannten Entschädigung von bis zu 600 Euro bei Verspätung oder Annullierung, wobei bei meinem Antrag ging es nicht um die Entschädigung, sondern das Recht darauf, den Ersatzflug der Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen, falls sie mir keine Alternative anbieten konnte. Ich zitiere hier von einem Artikel vom ADAC diesbezüglich

„Wer seine Reise trotz einer Annullierung antreten will, hat bei EU-Flügen folgende Rechte:

-         Sie können eine gleichwertige Ersatzbeförderung von der Airline verlangen.

-         Wird kein Ersatzflug angeboten, dürfen Sie selbst einen Flug buchen. Die Kosten dafür können Sie später in Rechnung stellen.“

Ich habe anschließend diese Erklärung über das Online Kontaktformular unter allgemeine Angelegenheiten geschickt und seit 5 Wochen keine Rückmeldung bekommen, wobei ich bezweifle, dass ich auf diesem Wege überhaupt eine Antwort bekomme.

Kann sich jemand hier mit solchen Situationen aus? Was kann ich da tun? Es kann nicht sein, dass ich auf den Zusatzkosten sitzen bleiben muss!

Danke euch im Voraus!

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Ich empfehle, einen Anwalt für Reiserecht einzuschalten, die Angelegenheit ist viel zu komplex, als dass du das alleine regeln kannst. Wenn du ADAC Mitglied bist, wende dich mal an den ADAC unter Berufung auf den Artikel. Ansonsten wäre es gut, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht.

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Das ist ein Supermarkt in Venlo / Holland. Bekannt und bei Deutschen sehr beliebt.

Anschrift : NL-5911 GJ Venlo

  • Fusgängerzone, mit Auto nicht befahrbar.
  • Tel. +3177-320 88 11
  • Geöffnet von 8.30 - 18.00 Uhr. Sonntags von 10.00 - 18.00 Uhr

Good buy ! (Guten Einkauf)

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Ich weiss nicht, ob Du lieber für Alkohol am Ballermann oder für ein gutes Hotel Geld ausgeben willst. Ein gutes Hotel ist das Hotel ACAPULCO, direkt an der Promenade, aber mache es nicht "kaputt" mit Ballermann-Gehabe. Dafür ist es zu schade.

Gute Reise !

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Köln-Hahnwald und Köln-Marienburg, schon immer !

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Meine Güte, habt Ihr Sorgen !

Mach die Flasche auf, schütte sie aus und ab damit in den Automaten. Wo liegt das Problem ?

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Aus eigener Erfahrung kann ich Dir das besonders gute Hotel Sunnwies empfehlen. Ein inhabergeführtes Hotel der ****-Kategorie mit Top-Komfort. Hier stimmt alles und ich werde es auch im kommenden Jahr wieder besuchen und freue mich jetzt schon darauf. Familie Dossen wird sich auch um Deine Uraubswünsche kümmern. Gute Reise !

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Bei den Anonymen Alkoholikern !

Wie kann man eine solche Frage hier ins Netz stellen ?

Und denkt auch einmal daran, dass Ihr im Ausland seid und dann kein gutes Bild auf Deutschlanbd werfen würdet.

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SORRY ! Was hat diese Frage mit Reisen und Urlaub zu tun. Für einen solchen Quatsch bin ich mir als von "Gute Frage" ausgewählten Experten für Touristik, Freizeit, Urlaub und Reisen zu schade. Und wer hat jetzt die "Sterbestatistik" zu den bisherigen Fragen einfach hinzugesetzt ? Liebe Gute-Frage-Leitung, dann werft mich lieber aus dem Forum raus. Das mache ich nicht mit.

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Hatte bei Dollar-rent-a-car auf Mallorca einen Wagen gemietet. Es erfolgt vom Terminal nach Ankunft ein kostenloser Transfer (5 Min.) zum Standort der Fahrzeuge in C'an Pastilla. Riesen Auswahl auf dem Parkplatz, mit Werkstatt und Waschanlagen. Sehr höfliches Personal, gute Fahrzeuge (meine hatte 6.000 km gelaufen). Habe nur den besten Eindruck. Ich glaube DOLLAR gehört zur Gruppe von HERTZ-renbt-a-car und Thrifty. Ich miete immer über den deutschen Vermieter Car del Mar im Internet. Preise sind sehr gut (also gutes Preis-Leistungsverhältnis)

Gute Fahrt !

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