Hallo, laut einem Anwalt der sich auf Patientenverfügungen spezialisiert zu haben scheint, steht:
Ohne Notar ist alles unwirksam
Nein. Richtig ist: Für eine Patientenverfügung legt der Gesetzgeber lediglich die schriftliche Form fest. Jeder kann also eine Patientenverfügung wirksam schriftlich (ganz gleich ob per Hand geschrieben oder vom Computer ausgedruckt, nicht jedoch durch Versand einer E-Mail) erstellen, wenn diese von ihm eigenhändig unterschrieben ist. Die notarielle Form ist nicht vorgeschrieben.
Weitere Missverständnisse: https://www.patientenverfuegungplus.de/missverstaendnis