Es könnte z.B. an deiner Bonität liegen. Ist diese negativ, sind oftmals keine Rechnungskäufe möglich. Warte noch ein bisschen und zahle dann einfach per Vorkasse.

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Das Verteilen besagter Kärtchen auf öffentlichen Straßen stellt laut dem Straßengesetz des jeweiligen Bundeslandes eine Sondernutzung dar. Das bedeutet, dass Geschäftsleute für solche Aktionen eine Genehmigung brauchen. Wenn der werbende Händler Visitenkarten ohne eine zuvor beim Ordnungsamt beantragte Sondergenehmigung an Autos anbringt, ist das illegal.

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Manchmal ist es schon besser, wenn die Person weiß, wer sie angezeigt hat. Das verhindert oft Wiederholungstaten. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Insofern kannst du das ruhig zur Anzeige bringen. Da unsere Justiz komplett überlastet ist, denke ich mal, dass die Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

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